Kaminhöhe?

Diskutiere Kaminhöhe? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Frage an die Wissenden: Wenn ein Kamin an der Längs- und Außenseite eines Hauses mit Satteldach steht, wie weit muss er das Dach überragen? Muss...

  1. Bloom

    Bloom

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    Frage an die Wissenden:
    Wenn ein Kamin an der Längs- und Außenseite eines Hauses mit Satteldach steht, wie weit muss er das Dach überragen? Muss er höher sein als der Dachfirst? Was ja übel aussehen würde.

    Danke, für eine fachliche Antwort.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 27.09.2008
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    Meines Wissens ...

    ... muss die Mündung nicht nur in Hessen sondern auch in Bayern min. 1 m von der Dachfläche entfernt sein
    und zwar gemessen senkrecht zur Dachfläche.
     
  3. #3 pauline10, 27.09.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    das würde ich unabhängig von der LBO mit dem schorni besprechen.

    Es gilt nicht nur die Vorschriften zu beachten sondern auch die Funktion sicherzustellen.
    Ein vorschriftsmäsiger Schornstein kann unbrauchbar sein, wenn daneben eine mehrere Meter hohe Hauswand aufragt. Der Schorni wird dafür einen Blick haben.
    Seine Genehmigung ist sowieso erforderlich. Also spricht man mit ihm vorher, anstatt sich später mit ihm zu streiten.

    Gruß

    pauline

    PS
    Auch die Hauptwindrichtung kann in die Überlegungen eingehen.
     
  4. Yilmaz

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    Wen schornsteinkopf in firstnähe dann min. 40 cm Überm first ansonten vom schornsteinkopf bis zur dachfläche im Rechten winkel zum dach min. 1 m.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 28.09.2008
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    Hallo Yilmaz ...

    ... nett, dass Du mir Recht gibst :winken
     
  6. R.B.

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    Aber Vorsicht wenn Dachfenster in der Nähe sind. Nicht nur die eigenen, sondern auch die des Nachbarn (z.B. RMH).

    Siehe Feuerungsverordnung.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Yilmaz

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    Volker nur wen du senkrecht mit im rechten winkel tauschst. :)
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 29.09.2008
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    [Beckmesser-Modus an]
    Senkrecht zur Dachfläche ist das Gleiche :konfusius
    [Beckmesser-Modus aus]
     
  9. #9 derengelfrank, 29.09.2008
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    ja, die Feuerungsverordnung sagt nur nix darüber aus, ob sich die Mündung des Schornsteins ÜBER dem Dach befinden muss...es ist immer nur vom 'Abstand' die Rede...:)
     
  10. R.B.

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    Nur ein Beispiel:
    FeuV Baden Württemberg, §9

    Höhe der Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen über Dach
    (1) Die Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen müssen
    1. den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein; bei raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten genügt ein Abstand von der Dachfläche von 40 cm, wenn die Gesamtnennwärmeleistung der Feuerstätten nicht mehr als 50 kW beträgt und das Abgas durch Ventilatoren abgeführt wird,
    2. Dachaufbauten und Öffnungen zu Räumen um mindestens 1 m überragen, soweit deren Abstand zu den Schornsteinen und Abgasleitungen weniger als 1,5 m beträgt,
    3. ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen oder von ihnen mindestens 15 m entfernt sein,
    4. bei Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden, deren Bedachung nicht widerstandsfähig gegen Feuer ist, im Bereich des Firstes angeordnet sein und diesen um mindestens 80 cm überragen.

    (2) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 können weitergehende Anforderungen gestellt werden, wenn Gefahren
    oder unzumutbare Belästigungen zu befürchten sind.


    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Carden. Mark, 29.09.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ist das in Eurem Sprachgebrauch so??
    Bei uns eher weniger.
    Bei uns (denke ich) wir senkrecht eher mit Lotrecht in Verbindung gebracht und eben nicht orthogonal.
     
  12. Bloom

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    Vielen Dank an alle, das hilft mir schon weiter. Interessant wäre noch die Info, auf welcher Seite denn im Rechten Winkel gemessen werden muss. Was bei einen breiteren Kamin und bei 45% Dachneigung schon mal 50 cm mehr oder weniger sein kann - Außenseite/Innenseite
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 29.09.2008
    VolkerKugel (†)

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    Das ergibt sich ...

    ... schon alleine aus dem Begriff Mindest-. Auf Deutsch: An keiner Stelle darf die Kaminmündung weniger als 1,00 m von der Dachfläche entfernt sein.

    @Mark
    Es lebe der Föderalismus :biggthumpup:
     
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