WEG Eingangstür, welche DIN zuständig?

Diskutiere WEG Eingangstür, welche DIN zuständig? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo miteinander, trotz langem suchens, habe ich bisher keine gute Antwort auf mein Problem gefunden. Die Wohnungseingangstüre(Firma Astra)...

  1. #1 checkervn22, 01.10.2008
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    Hallo miteinander,

    trotz langem suchens, habe ich bisher keine gute Antwort auf mein Problem gefunden.

    Die Wohnungseingangstüre(Firma Astra) unsere Eigentumswohnung, empfinden wir als sehr schlecht gedämmt.
    Man hört einfach alles aus dem Treppenhaus, fast so als wäre die Türe offen.
    Jetzt haben wir festgestellt, daß die Zarge wohl nur an 3 Stellen punktuell eingeschäumt wurde, der Rest klingt sehr hohl...
    Auch die Fugen am Boden bzw. an den Wänden innen wie außen sind zum Teil offen und mann kann das Mauerwerk darunter erkennen.

    In einem Merkblatt vom Hersteller konnte ich einige Infos finden, in denen wird gesagt, daß bei Schallschutztüren zwingend vollfächig die Zarge hinterfüllt werden muss.
    Also haben wir dem Bauträger dies so gemeldet und angemahnt, daß die Ausführung so nicht korrekt sei. Dieser meinte nur lapidar: Wo steht es? Ist es ein Mangel nach den anerkannten Regeln der Technik? Wenn ja, werde er was unternehmen.....Das Merkblatt sei nur ein Montagehinweis.....

    Nach Kaufvertrag (Baujahr 2006) ist nichts über den Schallschutz geschrieben, es wird wohl nur Standart gelten nach DIN4109.
    Die Frage ist jetzt, wo kann man sowas nachlesen, wie die Ausführung einer Eingangstür auszusehen hatt, und wie kann man dem Bauträger dies so "nachweisen"?
    Und, wenn man schon beim Thema ist, muss diese Türe automatisch zufallen?
    Ist dies durch Normen gesichert, welche Toleranzen zulässig sind?
    Wir wären euch sehr dankbar, wenn es hierfür Infos gibt,
    dann könnte wenigstens ein "kleineres" Problem ohne Gutachter einzuschalten gelöst werden.
     
  2. tieto

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    Bin nur Laie, aber wenn in dem Merblatt steht, wie die Tür einzubauen ist und der GÜ macht was er will, so ist die Tür nicht nach den Herstellerangaben eingebaut, was nach meiner Rechtsauffassung einen klaren Mangel darstellt. Schließlich hat der Hersteller sich dabei ja was gedacht. Außerdem dürften damit auch die aRdT nicht erfüllt sein.

    Tieto
     
  3. Robby

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  4. #4 checkervn22, 01.10.2008
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    Danke

    Danke schonmal für die Antworten...

    Ja genau, in dem Thread habe ich die halbe nacht lang gestöbert und mit den weitergehenden Links vertraut gemacht.

    Mein "Problem" ist weniger was, wie und wodurch geschuldet wird, das muss, da erst nach der Abnahme bemerkt, wahrscheinlich gerichtlich mit Beweissicherungsverfahren festgestellt werden, da Schall ein weiteres großes Problem in unserer Wohnung darstellt.

    Uns stellt sich halt nur die Frage, was sind die aRdT für diesen Fall, bzw. welche Norm greift hier. Da hat man was schriftlich, und kann dem BT unter die Nase heben. Dummerweise kommt der immer nur in die Pötte wenn er was schwarz auf weiß sieht.....

    Wenn man schon beim Thema sind, wer kennt einen SEHR GUTEN Gutachter im Großraum Stuttgart der den Schallschutz messen kann? Die von der IHK sind war schön und gut, aber 3 haben bisher abgelehnt, da diese meist nur für Firmen arbeiten...
     
  5. Robby

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    Geschuldet ist der Schallschutz welcher bei mangelfreier Gewrkserstellung zu erreichen gewesen wäre. Da gibts nix mit Mindestanforderung der DIN
     
  6. sepp

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  7. khr

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    Hi,

    der Satz, dass die Fuge zwischen Zarge und Baukörper bei Wohnungsabschlusstüren vollständig mit Dämmstoffen zu füllen ist steht in der VOB ATV DIN 18355.

    Und auf meiner Heimseite unter dem Link "Fachwissen".

    Grüßle. khr
     
  8. #8 checkervn22, 16.10.2008
    checkervn22

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    SUUUUPER!!!!

    DANKE!
    Das habe ich gesucht!
    Nochmals vielen Dank!
     
  9. khr

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    Gerne. War in Urlaub, wegen dem hat´s so lang gedauert. :cool:
     
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