Förderung BAFA, Fachunternehmererklärung

Diskutiere Förderung BAFA, Fachunternehmererklärung im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich komme mit der BAFA nicht so recht weiter. Anfang Juni habe ich den Förderantrag für meien Pelletheizung gestellt, mit Energieausweis,...

  1. Zottel

    Zottel

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    Hallo,

    ich komme mit der BAFA nicht so recht weiter. Anfang Juni habe ich den Förderantrag für meien Pelletheizung gestellt, mit Energieausweis, Herstellernachweis und Fachunternehmererklärung. Am 12.6. hat die BAFA die Rechnung für den Speicher nachgefordert (wg. Effizienzbonus). Hab ich nachgereicht. Anfang Juli wurde dann erneut der Energieausweis und ein Nachweis über den hydraulischen Ausgleich angefordert, mit einer Frist von 90 Tagen zur Beantwortung. Nach einem Monat habe ich nachgefragt, was genau denn an Unterlagen benötigt würde, die entsprechenden Nachweise seien eingegangen. Drei Wochen später dann eine Ablehnung des Antrags wegen Fristüberschreitung!!! (Die Frist geht bis Oktober!!!) :motz

    Widerspruch eingelegt: Jetzt wieder kommentarlos eine Anforderung der Bestätigung über den hydraulischen Abgleich..... :mauer

    Telefonische Rückfrage: Auf der Fachunternehmererklärung müsse das Richtige angekreuzt sein. Was das Richtige denn sein solle? Na eins von den Kästchen müsse angekreuzt sein! Welches? "Na das Betreffende halt, ob der Strom und Wärmemengenzähler eingebaut sei oder so...." :mauer:mauer:mauer

    Meines Erachtens beziehen sich aber alle "Kästchen" auf andere Fragestellungen (Wärmepumpe, Effiziente Umwälzpumpe, Therm. Solaranlage etc . ) Das Kästchen ganz unten rechts auf Seite 4 bezieht sich m.E. auf die effiziente Umwälzpumpe und ist in der Förderrichtlinie auch nur dort explizit erwähnt. Auf Seite 4 des Formulars gibt es eine Zeile "Der hydraulische Abgleich wurde durchgeführt." Die kann man nicht ankreuzen, die steht da. Nach meinem juristischen Verständnis gilt diese Aussage, (wenn ich sie nicht durchstreiche) sobald unten eine Unterschrift drunter ist. Unser Heizi weiß nix. Was kreuzen denn andere Leute da an, kennt sich jemand aus? :confused::confused:
     
  2. Zottel

    Zottel

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    Hallo,

    ich wollte den Thread noch mal nach oben schubsen - hat denn noch niemand so eine doofe Fachunternehmererklärung ausgefüllt?
     
  3. OldBo

    OldBo

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    Wo ist das Problem?

    Wo ist das Problem? Wenn die Erklärung unterschrieben wird, dann wird automatisch der Abgleich mitbestätigt (also muss er auch gemacht worden sein).

    Bei der Umwälzpumpe wird dier Kasten angekreuzt:
    Eine hydraulische und regeltechnische Optimierung des Heizungssystems über
    voreinstellbare Thermostatventile an den Heizkörpern eventuell in Verbindung mit
    weiteren Abgleicharmaturen gemäß VOB/C - DIN 18 380 wurde vorgenommen.


    Ein Abgleich ist schon seit Jahrzehnten vorgeschrieben, nur wird er meisten nicht gemacht, weil der Kunde ihn nicht ausdrücklich mitbeauftragt. Aber hier streitet sich die Fachwelt immer noch, ob das als Mangel anzusehen ist :shades

    Gruß

    Bruno
     
  4. Zottel

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    Danke für die Rückmeldung!

    So sollte man annehmen, wenn man des Lesens und Schreibens mächtig ist. Leider sieht die Bafa das anders. Heute nachmittag hatte ich endlich die Sachbearbeiterin am Telefon. (Alter Behördentrick: Solange irgendwelche Durchwahlnummern versuchen bis jemand abnimmt, so tun, als ob man sich verwählt hat und dann weiterverbinden lassen. Ging beim ersten [Intern]Klingeln ran, vorher hatte ich ihre Durchwahl zigmal durchklingeln lassen). So wie Du es oben beschreibst, war meine Erklärung auch ausgefüllt. Die Dame meint aber steif und fest, es müsse

    genau das Kästchen angekreuzt sein - auch wenn meine Umwälzpumpe gar nicht effizient ist - das Kästchen diene dazu, auch für die Pelletheizung den hydraulischen Abgleich zu bestätigen. :motz

    Der Interpretation steht zwar Logik, deutsche Sprache und die Förderrichtlinie entgegen, aber die gleiche Diskussion noch mal mit ihrem Vorgesetzten zu führen, schien mir müßig. Die haben da offensichtlich ja von Tuten und Blasen keine Ahnung. :irre

    Unser Heizi aber auch nicht - eine effizientere Pumpe hätte wohl kaum €200 mehr gekostet (soviel gibts nämlich als Bonus von Vadder Staat) :mauer:mauer:mauer
     
  5. OldBo

    OldBo

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    Moin,

    bei den WP steht es doch im Text (Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt. Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das Gebäude angepasst.) und wird also automatisch mit bestätigt. Bei den anderen Maßnahmen kann man darüber streiten. Beim Nachrüsten eines Brennwertgerätes ist ein Abgleich unbedingt notwendig.

    Bei einem Kesselwechsel bzw. Errichtung einer thermischen Solaranlage muss man nicht unbedingt einen Abgleich machen, wenn diese ihre Wärme in den Pufferspeicher geben. Eigentlich sollte jede daranhängende Anlage schon abgeglichen sein, denn so etwas haben wir in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts grundsätzlich gemacht. Warum diesses Wissen (und Machen) zwischenzeitlich verlorengegangen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht liegt es ja am Unwissen, der Unfähigkeit vieler Anbieter oder weil oftmals der "Daumen" bemüht wird und keine relevante Daten vorliegen :irre

    Gruß

    Bruno
     
  6. Zottel

    Zottel

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    Sollte man meinen :mauer

    Auf meinen Widerspruch ist übrigens keine Antwort gekommen, trotz Einschreiben mit Rückschein - nur ein Fragebogen-Formblatt ohne weiteren Kommentar....
     
  7. Julius

    Julius

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    @ OldBo

    Ich vermute, es liegt daran, daß damals das Material teuer und die Arbeit billig war.
    Schon lohnte es sich, zu planen und zu optimieren!

    Und manche Dinge gingen damals nach der Pi-über-Daumen-Methode erst gar nicht, sondern NUR detailoptimiert.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 15.10.2008
    Achim Kaiser

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    Das Geeier kommt öfters vor.

    Ich bin der Meinung da wird auf Zeit gespielt.

    Wenn zu dem Thema Rückfragen kommen leg ich ne Liste dem Antwortschreiben bei auf dem die Einstellwerte aufgeführt sind - fertig. Dann ist in der Regel das Thema durch.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Förderung BAFA, Fachunternehmererklärung
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