Bei Teilgewerbeanmeldung Baumaterial zum Eigenbedarf absetzbar??

Diskutiere Bei Teilgewerbeanmeldung Baumaterial zum Eigenbedarf absetzbar?? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; HAllo, ist vielleicht ein etwas tollkühner Gedanke aber kann man wenn man Teilgewerbe anmeldet und dadurch Baumaterial bzw. Heizung usw. zum EK...

  1. #1 POLow6N, 02.10.2008
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    HAllo,

    ist vielleicht ein etwas tollkühner Gedanke aber kann man wenn man Teilgewerbe anmeldet und dadurch Baumaterial bzw. Heizung usw. zum EK bekommt diese zum Eigenbedarf verwenden?

    Kollege von mir hat Hauptgewerbe als Allrounder angemeldet und konnte jetzt für seinen Sohn fast alles zu EK beziehen und auch einmalig für Eigenbedarf verwenden.

    Als Teilgewerbler ist halt nur die Frage man müsste schon ein paar Sachen übers Jahr verkaufen, damit es nicht als Liebhaberei behandelt wird. Aber ein paar Sachen kriegt man ja bestimmt im Bekannten und Verwandten Kreis verkauft.
     
  2. #2 atze1981, 03.10.2008
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    Hallo

    Na dann viel Spaß mit deinem tollkühnen Gedanken:mega_lol:
     
  3. #3 Achim Kaiser, 03.10.2008
    Achim Kaiser

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    Grundsätzlich bekommst du wohl das Material immer *zu deinem EK* oder nicht ?

    Ob mancher Lieferant die Schuhe verliert weil grade du mit *Eigenbedarf* ums Eck kommst bleibt dann mal offen.

    Anschliesend kannst du dich mit dem FA rumärgern denn wenn du keinen Gewinn mit der Aktion schreibst dann kommen die auch noch nach geraumer Zeit mit *Liebhaberei* ums Eck und es kann sein die pinkeln dir ans Bein .... ob dir da dann einer sagt ... es regnet ?
    Ich hab keine Ahnung :).

    Das man für ne Firma/Gewerbe auch nen Jahresabschluss machen muss und der Steuerberater das nahezu für nix macht halte ich auch noch fürn Gerücht .... mein Steuerberater schreibt mir da immer ne sehr angemessene Kostennote ... kann bei dir ja ganz anders sein.

    Insgesamt glaube ich kaum dass dir bei der Aktion ganz unten - dort wo man schlußendlich zusammenzählt - wirklich was aufsteht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 MoRüBe, 03.10.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Der Gedanke ist so alt...

    ... seitdem es die Moms gibt. Heute, durch 19%, vermutlich aktueller denn je. Gesamtpreislich gesehen bringt es nämlich gar nüscht, es sei denn, man fällt auf 20%-Aktionen herein. Beim Gewerbe muß eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein. Und das FA ist auch nicht blöd. wenn da nur minus herauskommt, kommt spätestens bei der Betriebsprüfung das böse Erwachen, dann heißt es nachzahlen. Muß man dann noch einen Steuerberater bezahlen, wird aus dem vermeintlichen Schnäppchen ein richtig dickes minus. Fazit: vergessen Sies
     
  5. #5 Gast943916, 03.10.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    zu wessen EK ????
     
  6. Julius

    Julius

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    @ MoRüBe

    Na, an Hinterziehung der Mehrwertsteuer hat der Fragesteller dabei hoffentlich nicht gedacht...

    Denn - falls er überhaupt zur Umsatzsteuer optieren würde (in Ermangelung dessen ein Vorsteuerabzug ja gar nicht möglich ist) müßte er derartige Privatentnahmen ja wieder voll versteuern.
    Insofern wäre es nur ein Durchlaufposten mit gewissem Verwaltungsaufwand.

    Der "Vorteil" kann also nur in der Differenz der BRUTTO-Einkaufspreise bestehen!
    Und da wird aller Voraussicht nach nicht viel übrigbleiben (schließlich dürften sich die Mengen und damit Umsätze sehr in Grenzen halten). Aber belastet mit ungewissen Kosten und Risiken.

    Besser dürfte sein, wenn er als Privatmann mit nem örtlichen Baustoffhändler ne Rabattvereinbarung abschließt.
    Aber auch nur, wenn der Einbau in Eigenleistung erfolgen soll!

    Alle Materialien, die durch Fachbetriebe verarbeitet werden sollen, sollte man auch unbedingt über jene beziehen!
     
  7. #7 POLow6N, 03.10.2008
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    Also um die MWST werde ich wohl nicht herumkommen.

    Denke nur man kann bei den Herstellern andere Konditionen bekommen.
    Gibt ja überall Händler und Privatkundenkataloge. Weis nur nicht wie hoch die Differenz ist.

    Wegen dem Finanzamt mache ich mir eigentlich keine Sorgen. Meine Frau hatte auch mal Teilgewerbe angemeldet welches im 1. Jahr sehr gut lief, aber im 2. Jahr nicht mehr rentabel war. Wurde dann von uns selbst aufgelöst und das Minus konnte sie sich noch ihren Einnahmen aus dem Hauptgewerbe gegenrechnen lassen.

    Normalerweise muss man innerhalb von 3 Jahren Plus machen, ansonsten wird es nur als Liebhaberei angesehen und man muss wieder abmelden. So hatte ich es damals an der Uni gelernt und stand es glaube ich auch in der Gewerbeanmeldung.
     
  8. #8 Gast943916, 03.10.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    die Hersteller / Grosshändler erwarten einen gewissen Umsatz von dir und danach richten sich die Rabatte,
     
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