Außenmaßbezug? Wärmebrücken? Unbeheizter Dachraum?

Diskutiere Außenmaßbezug? Wärmebrücken? Unbeheizter Dachraum? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Experten, hier mal wieder eine Frage, die bei unserem Bau offen im Raum steht: Der nicht mindere Machtkampf mit der...

  1. #1 BauherrHilflos, 03.10.2008
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    Hallo Experten,
    hier mal wieder eine Frage, die bei unserem Bau offen im Raum steht:

    Der nicht mindere Machtkampf mit der Energienachweisersteller zeigt sich in folgenden Fakten:

    In der Bemessung des HT Wertes wird das Haus im Aussenmaßbezug berechnet. Jedoch wird z.B. die First mit 10cm Höhe in der Bezugslänge abgezogen. Jedoch in der Wärmebrückenberechung taucht die First mit einem deutlichen negativen Wert auf, der von der HT Summe abgezogen wird. Kann dies so mit der ENEV 2007 vereinbart werden?
    Die reine Aussenmaßfläche des Daches verringert sich somit um einiges, wobei der Psi Wert der First bis zur Außenkante in der Verrechnung auftaucht.

    Es werden nicht die genauen Maße des Gebäudes verwendet, z.B. Trauflänge an Gauben werden abgerundet. Die Berechung der geometrischen Form der Gaube weicht davon stark ab.

    Der erneute Energienachweis beinhaltet nicht die gedämmte Kehlbalkenlage. Somit soll der Spitzboden extrem nachgedämmt werden, was laut Gutachter ein Tauwasserproblem mit sich bringt. In der ENEV 2007 steht jedoch, das die Kehlbalkenlage mit Fxi 0,5 verrechnet werden darf. (Wenn ich die Info regelkonform interpretiere?) Was genau mit sich bringt, das die Dämmung im Spitzboden wieder Tauwasser-frei ist, wenn man den Spitzboden als auch die Kehlbalken in der Tabelle der Bauteile verwendet, um den korrekten HT Wert für FW40 zu bekommen.
    Genauer: Die KFW40 Annforderung wurde nicht eingehalten. Somit muß nachgearbeitet werden. Dazu wird nun der Spitzboden nachträglich gedämmt.

    Viele Wort: Kurze Fragen:
    Wird im Außenmaßbezug zur HT Bestimmung das genaue Gebäudemaß verwendet?
    Müssen die Wärmebrücken innerhalt des bestimmten HT Wert (Aussenmaßbezug)des Gebäudes liegen?
    Gilt ein zusätzlich gedämmter Spitzboden bei gedämmter Kehlbalken als "Dach zu unbeheiztem Raum" mit einem Fxi Faktor von 0,5?

    Es geht nun langsam in Richtung: Ende mit GÜ Stress. Langer kampf, doch nun ist Licht im Tunnel zu sehen... wenn es sich dann nicht durch die deutsche Politik geäußerten Lok-Scheinwerfer handelt..
    Würde mich freuen, wenn auch zu den fast letzten Fragen jemand helfen könnte.

    Gruss :winken

    :offtopic:
    Kollegen sagen schon: "Wenn Du einziehst, wohnst Du in nem Altbau"
    Wenn das Thema nicht so viel Geld verschlingen würde, könnte ich darüber lachen.
     
  2. #2 BauherrHilflos, 04.10.2008
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    langes Wochenende?

    Da wir ja ein langes Wochenende haben, möchte ich nur den Beitrag mal in die vordere Liste der beiträge heben, damit es evt. ein anderer Experte liest.
     
  3. Primut

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    Hallo,

    also ganz kann ich dein Problem nicht nachvollziehen, möglicherweise auch aufgrund
    schwer verständlicher Formulierungen.
    1. Die EnEV wird immer mit Außenmaßbezug gerechnet!!! Dabei richtet sich das Außenmaß aber nicht zwangsläufig nach dem Gebäude sondern nach der thermischen Hülle. D.h. es ist oft Ermessenssache, wo man die thermische Hülle definiert, beispielsweise ob der unbeheizte Dachboden dazugehört oder nicht.

    Nein!
    Mit dem pauschalen Wärmebrückenfaktor von 0,05 W/m²K darf gerechnet werden, wenn die bauseitige Ausführung der Bauteilanschlüsse der DIN 4108, Beiblatt 2 entsprechen.
    Muss also im Detail geprüft werden, ob die Anforderungen erfüllt werden.

    Von der Sache her sollten immer die genauen Gebäudemaße verwendet werden!
    Bitte Frage verständlich formulieren! Wärmebrücken liegen immer innerhalb der thermischen Zonen und beeinflussen den HT Wert!

    Bitte Decke zu unbeheiztem Raum. :D
    Setzt natürlich voraus, dass der Spitzboden dann nicht mehr innerhalb der thermischen Zone liegt.
     
  4. #4 ManfredH, 26.10.2008
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hallo,

    ich schliesse mich Primut an: auch mir fällt es bei der Beschreibung schwer, die Probleme nachzuvollziehen.

    Auch unklar ist z.B.. ob der Spitzboden beheizt oder unbeheizt ist ?

    Wenn unbeheizt ist (was ich vermute), dann ist die Kehlbalkenlage (= Decke zum unbeheizten Spitzboden) Bestandteil der thermischen Hülle. Der First liegt dann aber ausserhalb und ist für die Berechnung unrelevant, auch bei detailliertem Wärmebrückennachweis. Die Dachfläche wird dann nur bis zur Schnittkante Dach / Kehlbalkenlage gerechnet (Aussenmassbezug bzw. genauer: Aussenkante der an Aussenluft grenzenden Bauteilschicht)
     
  5. #5 BauherrHilflos, 26.10.2008
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    Danke für die Antworten.
    Versuche mal, es einfacher zu beschreiben:
    GÜ baut ein Haus. Einige Baudetails, die zu den Wärmebrücken gehören, wurden nicht richtig baulich umgesetzt. Beispiel: Bodentiefe Fenster sollten eine Dämmung bis in Esstrichhöhe von Außen erhalten. Dieses wurde nicht gemacht.
    Einige klare Wärmebrücken innerhalb der Gebäudehülle wurden nicht in dem Energienachweis aufgenommen. Beispiel: Balkonanschluss oder ein kompl. Fenster mit zirka 4 qm.
    Da alle Abweichungen bestätigt vorlagen, schlug man uns vor, weitere Dämmung einzubringen, damit das Haus KFW 40 entspricht.
    Eine weitere Dämmung der Außenhülle (Außenwand) lehnte man ab, weil dies "nicht gerade werbeträchtig" ist. Dann schlug man uns vor, den Spitzboden (unbeheizt) zusätzlich zu dämmen, um auf ein gutes Ergebnis zu kommen. Der unbeheizte Spitzboden sollte dann sozusagen zu der beheizte Hülle hinzugerechent werden um auf den notwendigen HT Wert zu kommen.
    Zu dem zeitpunkt wurden uns auch die Zeichnungen gesendet, aus denen der HT Wert ermittelt wurde. Dabei wurde z.B. ein Maß abgegriffen, was sogesehen bis unter die Rigipsplatten lief.
    Hoffentlich waren einige Laien Erklärungen nun verständlicher.
     
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