Baugenehmigung bzw. Bauvoranfrage

Diskutiere Baugenehmigung bzw. Bauvoranfrage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hatte vor ein paar Wochen den ersten Termin in der Gemeinde bei uns bzgl. unseres Bauvorhabens, unser Haus möchten wir auf...

  1. #1 mark9500, 04.10.2008
    mark9500

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    Hallo zusammen,

    ich hatte vor ein paar Wochen den ersten Termin in der Gemeinde bei uns bzgl. unseres Bauvorhabens, unser Haus möchten wir auf einem Grundstück errichten welches uns gehört und sich bei uns im Dorf in einem Mischgebiet befindet. Auf der einen Seite des Grundstückes grenzen meine Eltern an, auf der anderen Seite ein schmales Grundstück welches ebenfalls meinen Eltern gehört und an diesen schmalen Streifen grenzt nochmals eine Böschung an welche einer benachbarten Firma gehört welche dort ein paar Bäume gepflanzt hat, dann kommt die Strasse und das Firmengelände. An mein Grundstück grenzt nach hinten ein Gemeindegrundstück an und nach vorne eine Gemeindestrasse. So nun wurde über das Bauvorhaben im Rahmen einer Voranfrage abgestimmt und wurde seitens des Bauausschusses mit 9 zu 0 positiv abgestimmt allerdings mit der Auflage, die benachbarte Firma gäbe ihr Einverständnis zu dem Vorhaben. Diese Fa. ist jedoch nicht ein direkt angrenzender Anlieger zu meinem Grundstück. Ich hatte zwischenzeitlich auch schon einen Termin bei der Firma um das ganze zu klären mit dem Ergebnis, die Firma prüft intern ob es für sie ok ist oder nicht. Jetzt meine Frage an Euch, was passiert wenn die Fa. sagt nö wollen wir nicht wegen evtl. Emmision, Lärm oder was auch immer. Rechtlich gesehen kann doch niemand der nicht angrenzt Einspruch geltend machen oder?

    Gruß
    Markus
     
  2. #2 pauline10, 04.10.2008
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    daß die Gemeinde nichts dagegen hat ist ja schön. Aber wohl nicht ausreichend.
    Eine förmliche Bauvoranfrage war das wohl auch nicht sondern eher ein Stimmungsbild.

    Einsprüche: ??? Vor gericht, auf hoher See und nach der Jagd.....

    Da ist man nie sicher.

    Aber für eine förmliche Bauvoranfrage ist vermutlich die "untere Baubehörde" am Landratsamt zuständig. Die muß schriftlich erfolgen und von einem "Bauvorlagenberechtigten" eingereicht werden. Das sind Maurermeister, Zimmermannmeister, Bautechniker Bauing. oder der allseits bekannte Architekt.

    Egal wer es macht, man sollte vorsichtshalber vertraglich vereinbaren, er macht die Bauvoranfrage und zunächst sonst nichts. Auch über das Honorar kann man sich vorher einigen. Besser jedenfalls als hinterher.

    Das Studium der VOB/B ist sehr empfehlenswert. :think

    Wer alles gelesen und verstanden hat, wird möglicherweise nicht mehr bauen. Das wäre aber besser als anschließend zu prozessieren. :)

    Gruß pauline

    PS Ein Semester öffenliches Baurecht kann auch nicht schaden!
     
  3. #3 Baufuchs, 04.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    hat VOB/B mit der Frage zu tun? Nichts.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 05.10.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Pauline ...

    ... meint sicherlich die HOAI und ist über den Opa Freud gestolpert :konfusius .

    @mark9500
    Was ist denn das für eine Firma?
    Produziert die vielleicht (zeitweise) Lärm oder andere Emissionen, die Dich zu einer Belästigungsklage veranlassen könnten?
    Das wäre zumindest eine Erklärung für den "Wunsch" der Gemeinde, die im Vorfeld Ärger ausschließen möchte.
     
  5. #5 mark9500, 05.10.2008
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    @Volker
    Die Firma ist eine bekannte Küchenfirma, es kann schon teilweise dazukommen, daß Lärm oder Emission entsteht allerdings in einem sehr geringen Ausmaß, und dazukommt ich wohne ja jetzt im Elternhaus auch schon sozusagen direkt daneben.
    Mich interessiert mehr, wie sich im Falle eines Einwandes durch diese Firma sich das ganze rechtlich auf das Bauvorhaben auswirken kann bzw. welche Möglichkeiten ich habe.

    @all
    Der Beitrag war nicht so gemeint, um irgendwelche Verordnungen von Honoraren etc. es geht mir rein um die Genehmigungsseite.

    Gruß
    Markus
     
  6. Baumal

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    das grundstück der firma ist doch unmittelbar an ihr
    grundstück angrenzend (die böschung...)

    das "hauptgrundstück" der firma ist nur durch einen schmalen
    grundstücksstreifen (straße, öffentlich oder zufahrt firma?) getrennt.

    deswegen ist das firmengrundstück benachbart...
     
  7. #7 mark9500, 05.10.2008
    mark9500

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    An dem Teil meines Grundstückes welches aus dem Gesamten Grundstück was ich besitze bebaut werden soll bzw. als Baufläche herausgemessen wird grenzt die Firma gar nicht an, auch nicht mit der Böschung etc. da der benachbarte Grünstreifen wieder unser Familieneigentum ist. Das ganze ist nur eine Auflage der Gemeinde da diese es sich wohl mit ihrem größten Steuerzahler nicht verderben möchte, und genau das ist meine Frage was passiert nun jedoch wenn die Firma ihr Einverständnis nicht gibt?

    Gruß
    Markus
     
  8. Baumal

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    verstehe ich jetzt nicht ganz, mit den grundstücksverhältnissen....

    stimmt der nachbar nicht zu, bekommt er zeitgleich mit ihnen,
    eine abschrift (des offensichtlich - positiven - von ihnen schriftlich beantragten)
    vorbescheids.

    gegen diesen bescheid kann er dann fristgerecht
    bei der genehmigungsbehörde widerspruch einlegen.
    das amt würde den widerspruch prüfen, evt. vermitteln.

    wird der widerspruch seitens der firma aufrecht erhalten,
    wird dieser der nächst höheren behörde zur entscheidungsfindung
    vorgelegt.

    gegen diese entscheidung könnten wiederum nachbar oder
    genehmigungsbehörde klagen. (über mehrere instanzen, wenns beliebt..)

    das war jetzt grob umrissen, was passieren könnte, wenn, aber....

    die nachbarunterschrift dient ihrer rechtssicherheit.
     
  9. #9 Gast3007, 06.10.2008
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Hallo Markus,

    also wenn ichs das richtig gelesen habe, dann geht man an der öff. Strasse entlang und es kommen nacheinander folgende Grundstücke:
    1. Firma (also Böschung),
    2. freies Grundstück von Eltern,
    3. dein Grundstück Markus, auf dem Du Bauen willst
    4. Haus und Grundstück deiner Eltern

    Was die Firma mit deinem Bau zu tun hat ? Ich denke, so wie Du das beschreibst, eigentlich nichts ;-)

    Warst Du dabei als der Bauausschuss bei Euch darüber beraten hatte und hast dort etwas gehört ?
    Hast Du die Gemeindeverwaltung schonmal gefragt, warum man beim Bauausschuss auf diese Idee mit der Zustimmung kam ? Die müssten/sollten das ja wissen ?!

    Gruß Reilinga
     
  10. Baumal

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    sollte das angrenzende grundstück (2.) wie mark9500 schreibt,
    ein "grünstreifen" sein, hat die firma sehr wohl damit zu tun.

    würde das baugrundstück von mark9500 z.b. durch einen 1,50m breiten grünstreifen
    (der im besitz der eltern verbleibt) vom angrenzenden firmengelände getrennt,
    wäre die firma als nachbar trotzdem betroffen,auch wenn ihr grundstück
    nicht unmittelbar an das baugrundstück angrenzt.
     
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Baugenehmigung bzw. Bauvoranfrage

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