Bewehrung von Betonzaunsäulen

Diskutiere Bewehrung von Betonzaunsäulen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle Experten , ich habe auf meinem Grundstück die Zaunsäulen aus Beton 250mm*140mm, Länge 1400 über Boden, erneuern lassen.Auf der...

  1. #1 LittlePete, 06.10.2008
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    Hallo an alle Experten ,
    ich habe auf meinem Grundstück die Zaunsäulen aus Beton 250mm*140mm, Länge 1400 über Boden, erneuern lassen.Auf der schmalen Seite hatte ich zur Befestigung eines Eingangstores zwei Bohrungen,oben und unten, D=16mm mit einem Dübel S14 eingebracht. Nach 3 Wochen brach neben einer dieser Bohrungen, einseitig ein großes Stück Beton heraus. Dabei stellte ich fest, dass auf der Bruchseite die Bewehrung fehlt. So ist es meiner Ansicht nach auch kein Wunder, dass der Beton ausbrach. Bei der Nachprüfung mit einem starken Magneten stellte sich heraus, dass alle Säulen nur an zwei Seiten, diagonal gegenüberliegend, bewehrt sind. Aus diesem Grund ist sie wahrscheinlich auch bisher nicht umgefallen.

    Im Gegensatz dazu sind ausnahmslos alle Zaunsäulen in der Nachbarschaft etc. auf allen 4 Seiten bewehrt.
    Ich bin der Meinung, dass hier ein grober Mangel vorliegt und die Zaunsäulen komplett ersetzt werden müssen.

    Ich habe meinem Auftragnehmer den Schaden per Mängelanzeige gemeldet. Er will mir aus Gewährleistungsgründen nur die eine Zaunsäule ersetzen. Ich bin der Meinung, dass die anderen Säulen durch wärmebedingte Spannungen bzw. Frost in relativ kurzer Zeit reißen bzw. einseitig ausbrechen werden.

    Bevor ich zum Rechtsanwalt gehe wollte ich gern wissen nach welchen Regeln (DIN) solche Säulen gebaut werden und ob meine Sicht der Dinge fachlich begründet ist.

    Danke
     
  2. Robby

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    Frostschäden bedingen wasserführende Risse und Hohlräume. Vorhanden?

    Die Bewehrung kann natürlich kein ausbrechen verhindern.

    Was steht denn in der Mängelrüge? Bei allen NAchbarn ist das anders? Als Bauunternehmer würde ich gucken welche Autos die Nachbarn fahren und wenn der Mängelrügende ein anderes Auto hat darf er nicht mehr damit fahren.

    Im Ernst:" Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit muss sichergestellt sein... Dazu gehört der richtige Beton und die richtige Bewehrung.
     
  3. #3 wasweissich, 06.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :mauer


    wenn du die säule beschädigst , und sie mit einem falschen dübel sprengst , da helfen auch keine zusätzlichen zwei drähte .

    oder hast du säulen die spreizdübelfest sind ausdrücklich bestellt ?

    j.p.

    p.s.http://www.montagedirekt.de/produkt...e-150-ml_844_27562_produktkatalog_detail.html
     
  4. #4 wasweissich, 06.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    robert , einen 14cm zahnpfostenmit 16mm bohren und mit einem spreizdübel sprengen , hat nichts mit falscher bewehrung zu tun , das ist mutwillige zerstörung , meine ich

    j.p.
     
  5. Robby

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    Stimmt ich war nur "aufgebracht"
     
  6. #6 LittlePete, 06.10.2008
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    Bewehrung in Zaunsäulen

    kann deine Argumentation nicht verstehen. Habe auf diese Weise schon jede Menge Bohrungen ohne Probleme eingebracht. Ich denke eine mittig angebrachte Bohrung von 16 mm muss doch bei 140 mm Breite möglich sein. Und ich habe dort auch nur einen 12mm Einschraubkloben verwendet.
     
  7. Robby

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    Wo bestehen die Bedenken und was steht in der Mängelrüge?
     
  8. #8 wasweissich, 06.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das glaube ich dir , passt ja auch nicht zu dem , was du lesen wolltest .

    ein spreizdübel ist aber genau das , womit man aus einem einfachen betonpfosten stücke rausbrechen kann , mit 2 oder auch 4 monierstangen , bei vier stangen werden die risse nur etwas länger .

    ich würde noch nicht mal die eine säule austauschen . die hast du alein kaputt gemacht .

    j.p.
     
  9. Robby

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    Wie dick ist überhaupt der Stahl :D
     
  10. #10 fortuno999, 07.10.2008
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    jetzt sag' ich aber auch was dazu...

    Die Gewährleistungpflicht besteht immer dann wenn eine Arbeit nicht dem entspricht,was ausgemacht wurde UND/ODER aber auch, wenn diese Arbeit nicht die "gewöhnlich vorausgesetzten" Eigenschaften hat. Gewöhnlich vorausgesetzt orientiert sich nicht notwendigerweise an der Nachbarschaft aber rechtlich ein wenig doch, nämlich wenn so gepfuscht wurde, dass die Arbeit einfach nicht den Regeln der Kunst bzw. einem gewissen technischen Mindeststandard (meist sogar dem neuesten technischen Stand!) entspricht.

    Abgesehen davon muss die Mängelrüge nur von Kaufleuten abgegeben werden, liebe Experten, nicht von Privatpersonen. Sprich bei Privatpersonen gibt es nicht den Zwang zu rügen mit dem drohenden Anspruchsverlust im Genick..

    Und selbst ich als Nur - Heimwerker kenne keinen Beton,der hält ohne dass zumindest irgendeine Art von Metallgitterchen drin (rundherum in deinem Fall) ist. Sonst bricht und bröseltes doch an allen Ecken und Enden. :Baumurks

    Darf ja keine rechtlichen Ratschläge erteilen hier.

    Aber es kommt mir doch mehr als spanisch vor!

    Jedenfalls das nächste Mal lieber selbst machen..

    LG Angelika
     
  11. Ryker

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    Die "anerkannten Regeln der Technik", kurz aRdT, sind es in Deutschland.


    Das mag in Oestereich so sein, in Deutschland weiss der Unternehmer ohne Maengelruege nicht, dass der Kunde noch eine Gewaehrleistungsarbeit will. Woher auch?

    Meinste Du, die Spreizduebel verhelfen der Stuetze dann nicht zum vorzeitigen Ableben? :)
     
  12. #12 fortuno999, 07.10.2008
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  13. #13 fortuno999, 07.10.2008
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    Ryker,

    Lies mal nach über die Mängelrüge in den deutschen Gesetzten nach du kleiner Schlaumeier!


    Hast du das denn etwa verbockt und bist incognito hier?

    LG ANgelika
     
  14. Ryker

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    Ich weiss schon wovon ich rede, deshalb habe ich das hier schonmal rausgesucht, waehrend Du noch Deinen Beitrag schriebst:

    Du redest von Handelsrecht (Kauf!), hier geht es aber um einen Werkvertrag (Erstellung!).

    Mein Beruf steht links, ich bin 185 cm gross und heisse nicht Meier.
     
  15. #15 fortuno999, 07.10.2008
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    Ryker,

    Lies mal nach über die Mängelrüge in den deutschen Gesetzten nach du kleiner Schlaumeier!

    uuups, habe nochmal nachgelesen. Der Betonierer hat ja die Dübel gar nicht selber reingemacht. Aber a bisserl was sollte das Fundament doch aushalten, wenn's einigermaßen passabel betoniert ist. Hätte dem Betonierer eigentlich klar sein müssen, dass da noch was angeschraubt werden wird.

    Überhaupt merkwürdig! Warum in Gottes Namen wurden denn die Steher nicht gleich einbetoniert???Hätte das der Betonierer denn nicht anregen sollen?

    Ich wundere mich immer mehr...
    Gehe jetzt dochmal lieber schlafen

    Gute Nacht!

    LG ANgelika
     
  16. #16 fortuno999, 07.10.2008
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    Jetzt lass mich doch malschlafen gehendu canadian roofer!

    Genau das gilt auch in Österreich.

    Daher schrieb ich auch:


    "Sprich bei Privatpersonen gibt es nicht den Zwang zu rügen mit dem drohenden Anspruchsverlust im Genick.. "

    good night
     
  17. Ryker

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    Warum willst Du dem das mit Gewalt anhaengen :confused:
     
  18. Robby

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    MAngel? Nehm ich ungern - gar nicht in den Mund.

    Der AG hat den Mangel nach seinem Erscheinungsbild entsprechend zu beschreiben, das gilt als ausreichend.

    Hier Abplatzungen. Hätten diese durch mehr Stahl (2 Stangen) vermieden werden können? Ich denke nicht.
    Ebenso unbekannt ist der Umstand wann die Bohrung wie gemacht wurde.

    Es gilt als Mängelfrei: Wenn das Bauteil den aRdT (Mamis Baukunst stammt noch aus der Zeit vor dem 1 Weltkrieg, daher denke ich das Fortbildung dringend Not tut :) )
    entspricht

    2. Gebrauchstauglich ist also dem Verwendungszweck entspricht.

    3. Der geschuldete Erfolg eingetreten ist (Leistungsverzeichnis = Betonier mir 10 Säulen?)

    4. Üblich im Verhältnis zu anderen Gleichen Ausführungen ist, welche im Erstellungszeitpunkt und Verwendungszweck dem entsprechen.


    Hier mit Sicherheit keine Statik und keine Planung. Die 2 Stangen haben recht wenig mit dem Ausbruch zu tuen.

    Wenn die Dinger Standsicher sind und Gebrauchstauglich geht die Mängelrüge sowas von nach hinten los da hilft nur ein selbständiges Beweisverfahren.

    Sollte ich so ein Ding auf den Schreibtisch bekommen müsste ich bei aller Objektivität echt überlegen ob ich nicht das große Programm mit nachträglicher statischer Berechnung, Betonanalyse per Bohrkerne usw Auffahre um die Dinger absolut zu "Erschlagen" Je nach dem wie (hier sicher) weitgefasst der Beweisbeschluss und die Beweisfragen sind.

    Zusätzlich würde ich mal nachdenken ob die verwendeten Dübel für den Verwendungszweck überhaupt zugelassen sind.
     
  19. #19 fortuno999, 07.10.2008
    fortuno999

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    Kann mich nicht erinnern,

    dich adoptiert zu haben, lieber Robby! Somit bin ich auch nicht deine Mami! Du kannst Angelika zu mir sagen, so wie ich auch unterschreibe oder sonst etwas,nur nicht Mami, das dürfen NUR meine Mädels!!!!

    Ich denke eben eher in juristische Richtung. Und wenn jemandumHilfe bittet, so suche ich nach Argumenten FÜR den Hilfesucher und nicht für den Betonierer in diesem Fall.

    Meine Betonsachen halten schon seit Jahren :) Tut aber eh nix zur Sache.

    Ich würde argumentieren, dass der Betonierer wissen musste bzw. wissen hätte müssen, dass etwas aufgeschraubt werden würde UND vermutlich auch, dass dies von einem Laien erfolgen würde.

    Somit hätte er in meinen Augen die Pflicht gehabt, den Beton so herzustellen, dass selbst ungeeignete Dübel nicht zur völligen Zerstörung führen. Hätte eventuell gleich ein Verankerungsmetall mit einbetonieren können, was eventuell gegen einen späteren Schaden durch Frost auch tunlich gewesen wäre.

    Es gibt immer mehrere Seiten,von denen man etwas betrachten kann und mit einem guten Anwalt hat schon so mancher im Unrecht Befindliche Recht bekommen.

    LG Angelika
     
  20. Robby

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    Und ein guter SV bringt die Sache auf den richtigen Weg :)

    Was war geschuldet? Betonpfosten. Hat er gemacht.

    Was der AG damit vorhat?

    eine Aufklärungspflicht gibt es nur bei nicht regelgerechte Ausführung bzw. Sonderbauteilen mit Schadenpotential, fehlender Langzeiterfahrung usw... eben nach Stand der Technik oder per Zulassung usw.

    Hätte der AN auch Wissen müssen das der AG das als Prellbock für Auffahrunfälle nutzen will?
    Der AG hat den Leistungsumfang erschöpfend zu beschreiben, kann er das nicht muss er sich eines Planers bedienen. Gibts nicht...


    Wer sich mit juristischen Federn schmückt und dann das Gebiet des Baurechts betritt sollte passend besohlt sein denn sonst fällt der gegnerische Schriftsatz oft "Böse" aus.
    Wenn die "Regeln der Baukunst" auftauchen ist die RA vielleicht Mami aber vom Alter her eher Urgroßmutter und der Satz bringt den Schriftsatzlesenden zum schmunzeln.


    Man (oder besser Mami) sollte auch mit dem rauheren Umgangston auf dem Bau klarkommen denn der ist nicht immer böse gemeint.
     
Thema: Bewehrung von Betonzaunsäulen
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