beschädigte Tondachziegel

Diskutiere beschädigte Tondachziegel im Dach Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, wir haben in den letzten Tagen eine Lieferung Tondachziegel der Firma La Escandella Typ Aitana erhalten. Heute sollten diese...

  1. #1 susemichels, 07.10.2008
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    Guten Abend,

    wir haben in den letzten Tagen eine Lieferung Tondachziegel der Firma La Escandella Typ Aitana erhalten. Heute sollten diese verlegt werden, doch fast jede Dachziegel hat erhebliche Beschädigungen. Kratzer von durchschnittlich 2-4 cm. Mehrere auf einer Ziegel. Gebrochene Kanten usw. Der Vertriebsleiter in Deutschland hat es nicht mal für notwendig gehalten mit uns zu telefonieren, sondern lediglich ein Fax geschickt mit dem Hinweis, dass dies normal ist. Kann durch den Transport passieren, ist aber nicht weiter schlimm. Wir haben ja schließlich Garantie auf die Ziegel. Der Dachdecker hingegen hat so was noch nicht gesehen. Auf einer Palette findet man nicht 3 Ziegel die in Ordnung sind.

    Ein Teil wurde nun verlegt und man kann die Beschädigungen von der Strasse aus sehr gut sehen. Das soll lt. Hersteller aber nur erheblich sein, wenn man das immer noch sieht wenn die Ziegel 2 Monate liegen.

    Was sollen wir nun machen? Das Dach kompett decken lassen und warten was passiert? Einen Gutachter einschalten? Wir sind ziemlich ratlos und würden uns über Tipps und Ratschläge sehr freuen. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen mit dieser Ziegel gemacht und kann uns mit seinen Erfahrungen helfen.

    Liebe Grüße
    Susanne
     
  2. Julius

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    Habt Ihr die Dachpfannen über den Dachdecker bestellt (incl. Verlegung) oder separat?
     
  3. #3 susemichels, 08.10.2008
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    Wir haben die Dachziegel über den Dachdecker bestellt.
     
  4. #4 pauline10, 08.10.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    es besteht eine Schadensminderungspflicht. Wenn die Ziegel verlegt sind, wird es ggf. teuer sie wieder zu entfernen.

    Glänzt der Lieferant durch Abwesenheit und ist auch nach Fristsetzung nicht bereit die Sache zu überprüfen bleibt vermutlich nur Gutachter und dann ggf. Klage androhen.

    Hoffentlich ist noch nicht bezhalt??

    Gruß

    pauline

    Wir haben über den Dachdecker???

    Wer war denn nun der Besteller??? Hat der Dachdecker bestellt als Vertreter in eurem Namen?? oder
    hat er für die Baustelle in xy Bauherr zy bestellt???

    Habt ihr bestellt??
     
  5. #5 susemichels, 08.10.2008
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    Der Dachdecker hat unserem Wunsch entsprechend bei seinem Handel bestellt. Baustelle XY, Bauher XY aber mit Rechnungsstellung direkt an uns. Das haben wir dem Händler auch telefonisch bestätigt. Reicht die Info so?
     
  6. #6 pauline10, 08.10.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Dann habt ihr vermutlich den Ärger am Hals und der Dachdecker ist fein raus.

    Aber:
    Es muß eine Ware "von mittlerer Art und Güte" geliefert werden. Die Eigenschaft muß bei der Übergabe vorhanden sein, nicht zwei Monate später. Das ist Unsinn.

    Aber wo war die Übergabe?? Wer trägt das Transportrisiko??? War die Ware versichert??? vermutlich nicht, denn das zahlt der Empfänger in der Regel extra.

    Wurde "ab Werk", fob, "cif", oder "frei Baustelle" geliefert??

    Was ist von all dem auch beweisbar? Das sind die Fragen ,die ein Richter und ein Jurist untersuchen muß und wird.

    Daneben kann sich ein Gutachter damit beschäftigen, ob die Ziegel vielleicht zu wenig gebrannt waren und deshalb auseinanderfallen.

    Also viel Arbeit für Sachverständige und Juristen.

    Deckt das Dach schon mal mit einer Plane ab.

    Gruß

    pauline
     
  7. #7 pauline10, 08.10.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Ergänzung

    Wer hat die Ware in Empfang genommen und kontrolliert??

    War es der Dachdecker und war er dazu bevollmächtigt??

    War er nicht bevollmächtigt, hätte er außerhalb seiner Vertretungsmacht gehandelt und wäre selbst haftbar. Aber das muß man beweisen könnnen!!

    Schwierig!!

    Warum hat der Dachdekcer evtl. Mängel dabei übersehen??

    Habt ihr selbst die Ware in Empfang genommen??

    Wurde sie einfach auf der Bautelle abgeladen als niemand vor Ort war??

    Alles das wird geprüft werden und kann den Ausgang des Verfahrens beeinflussen.

    Gruß

    pauline
     
  8. #8 susemichels, 08.10.2008
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    Hallo nochmal und schonmal vielen Dank für die Antworten. Geliefert wurden die Dachziegel an unsere Baustelle vor das Haus. Abgenommen wurden Sie von meinem Mann und dem Dachdecker und bestimmte Schäden wurden auch aufgenommen. Den wirklichen Schaden konnte man aber erst sehen, nachdem man die Paletten ausgepackt hat. Anerkannt hat die Fima den Schaden ja irgendwie schon, denn in ihrem Fax haben sie ja geschrieben, dass das ein normaler Transportschaden ist - der aber kein Problem darstellt. Ansonsten hätte dort ja stehen müssen, dass die Ware abgenommen ist und die Beschädigung somit unser Problem ist. Diese Antwort wurde jedoch nur aufgrund von Fotos, die wir dem Hersteller zur Verfügung gestellt haben, gegeben. Sich den gesamten Schaden vor Ort anzusehen, dazu ist niemand der Herstellerfirma bereit. Ausserdem hat der Dachdecker festgestellt. Das die gelieferten Dachziegel von dem ursprünglichen Muster extrem in Qualität und Verarbeitung abweichen. Wir haben uns jetzt erstmal entschlossen einen Gutachter einzuschalten.
    Interessiert hätte mich noch, ob es jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen mit der Firma gemacht hat.
    LG Susanne
     
  9. #9 pauline10, 08.10.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Da bin ich nicht so sicher.

    Das wird der Gutachter mal so nebenbei im Gespräch besser erläutern können.
    Die Frage ist eben, wer trägt das Transportrisiko???.

    Tragt ihr das Risiko, weil es nicht extra versichert war ("Versendungskauf" nachsehen, das kennt man doch auch als Bankkauffrau, oder nicht??), ist ein "normaler Transportschaden" sehr schnell euer Bier!!!.

    Gruß

    pauline
     
  10. #10 Bauwahn, 08.10.2008
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    Na, ja, der Transporteur ist dann auch in der Pflicht
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2008
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    Ich muss jetzt mal ganz böse sein - ich kann nicht anders.

    Da werden extra Dachpfannen aus Espania (o.ä.) bestellt, damit das mediterrane Flair noch besser rüberkommt. Und wenn dann mediterrane Qualität geliefert wird, dann muss nach deutschen Maßstäben gemessen werden.
    In SP, I, Portugal usw. kräht nach diesen Kratzern kein Hahn.

    Irgendwie erschließt sich mir nicht, was das soll.
    Dat eene, wat ick will, dat anner, wat ick schall kommentierte meine seelige Oma sowas immer
     
  12. #12 susemichels, 08.10.2008
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    Also, wir haben uns extra ein Muster geben lassen um die Qualität einschätzen zu können. Diese war sehr gut und nicht mit dem zu vergleichen, was nun geliefert wurde. Aus diesem Grund ist das Ergebnis nun sehr ärgerlich. Mit mediterranem Flair hat das nichts mehr zu tun. Diese Firma liefert weltweit und wirbt mit ihrer hohen Qualität. Muss man, nur weil man sich für eine mediterrane Dachziegel entschieden hat, dann automatisch mit solch einem Ergebnis leben? Das kann ich mir nicht vorstellen. Wir haben uns im Vorfeld Dächer angesehen, die mit dieser oder ähnlichen Dachpfannen des Herstellers gedeckt sind. Aber keines dieser Dächer hat auch nur ansatzweise ähnliche Schäden aufgewiesen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2008
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    Tja - dann hätte man/frau das Muster zur Vertragsgrundlage machen müssen. DANN wäre jetzt alles klar.
    Sorry - DAS ist nicht böse gemeint, sondern schlichte Tatsache

    MfG
     
  14. Ryker

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    Mit den Kratzern und anderen Aweichungen der Oberflaeche vom Muster werdet Ihr vermutlich leben muessen:



    Mit ueberdurchschnittlich hohem Bruch hingegen nicht.
     
  15. #15 RoofMaster, 13.10.2008
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    Hallo und guten Abend,
    ich bin gerade über dieses Thema gestolpert und muss doch feststellen mit was für einem Nichtfachwissen versucht wird, jemanden zu helfen. Sorry - ein paar Beiträge schreien gerade nach Aufklärung. Ist ja schön und gut mit den ganzen Sachen mit wer oder was ist Versichert und Garantie hin oder her, Fristsetzungen und Klage - Juristen, Richter, Gutachter etc. Nicht böse sein, aber aufgrund solcher fachlichen Aussagen haben die Handwerker sehr zu kämpfen - denn heute wird sich nicht mehr richtig Informiert - heute wird geklagt und das auf Kosten der Handwerker.

    Hier mal kurz eine Aufklärung an Susemichels:
    Du bist einen wirksamen Vertrag mit der Fa. La Esceramica eingeganen und die Grundlage des Vertrags sind die AGB dieser Firma. Ich bin Händler in NRW und vertreibe auch unter anderen diese Ziegel deswegen nachfolgende Infos direkt vom Lieferanten.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. La Esceramica GmbH
    1. Geltung ...
    2. Angebote und Preise ...

    3. Beschaffenheit und Muster:
    Unsere Dachprodukte sind homogene Massengüter, die in verschiedenen Werken überwiegend in einem natürlichen Brennprozess hergestellt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, liefern wir Waren nach einschlägigen DIN-Normen in werksüblicher Sortierung. Muster jeder Art und Größe, Proben, Abbildungen und Beschreibungen gelten nur als unverbindliche Ansichtsstücke und sind nicht maßgeblich. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen! Die Bezugnahme auf DIN-Normen und CE-Kennzeichnung stellt lediglich eine Warenbeschreibung dar und keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne §443 BGB. Eine Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie muss ausdrücklich als solche vereinbart oder gekennzeichnet sein.

    gerade bei diesem Typ von Ziegel, wo einer anders ist wie der andere, ist es nicht zu garantieren, dass man gleiche optische Ware erhält. Aber sowas muss vor dem Kauf schon klar sein - denn man wollte ja was außergwöhnliches aufn Dach haben

    4. Lieferung und Gefahrübergabe
    Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Lager. Für ordnungsgemäße Ladung und die Ladungssicherung ist unser Kunde bzw. dessen Abholer entsprechen §412 HGB verantwortlich. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Verladung auf den Kunden über, auch wenn ein Anlieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus von uns nicht zu vertretenen Gründen, geht die Gefahr bereits mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

    Wird eine Anlieferung vereinbart, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr unseres Kunden! Unser Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Entladestelle mit schweren Lastzug befahrbar ist, eine geeignete Entlademöglichkeit besteht und das Lieferfahrzeug unverzüglich und sachgemäß entladen wird. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der Kunde für hierdurch entstehende Schäden.

    Lieferterminde und Lieferfristen bedürfen ...

    Unvorhersehbare höhere Gewalt und andere unvorsehbare außergewöhnliche Ereignisse, zu denen u.a. auch Material-,Energie-,Arbeitskräfte-und Transportraum-Mängel, Produktionsstörungen einschließlich Fehlbrand, Arbeitskampf, Lieferfristenüberschreitungen von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen usw. gehören können, die den Verkäufer außerstande setzen seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen, befreien ihn für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung voll seiner Liefer- oder Leistungspflicht. In diesen Fällen ist er unbeschadet des §8 dieser AGB zu schadensersatzfreiem Rücktritt vom Vertrag berechtigt liegt aber in diesem Fall nicht vor. Der Verkäufer wird den Käufer über das Eintreten eines solchen Falles unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige Gegenleistung des Käufers unverzüglich erstatten.

    5. Mängelhaftung (bitte aufmerksam lesen)
    Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen. Erkennbare Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind schriftlich vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Erkennbarkeit. Uns ist Gelegenheit zur Überprüfung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen von Materialprüfungen zu geben.

    wie hier der Kollege Ryker schon drauf hingewiesen hat, gibt es gerade im Bereich Struktur und Oberfläche des Dachziegels typische Merkmale die weder einen Mangel noch einen Fehler darstellen (siehe dort den Link: Ziegeldach.de)

    Die bei Herstellung, Transport oder Verabeitung grobkeramischer Erzeugnisse auftretenden geringfügigen Schäden, Farbabweichungen oder Ausblühungen, die die übliche Verwendbarkeit nicht erheblich beeinträchtigten, oder handelüblicher Bruch können nicht beanstandet werden.
    Aus fabrikations-und transporttechnischen Gründen ist ein Bruchanteil von bis zu 3% zulässig und bei der Bestellung zu berücksichtigen

    gesetzlich sind sogar bis zu 5% Bruchanteil ein zu kallkulieren! Aber das nur außen vor

    Im Falle einer fristgerechten und berechtigten Mängelrüge könnten wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern. Schlagen Einzellieferungen oder Nachbesserungen fehl oder erfodern sie einen unverhältnismäßen Aufwand, kann unser Kunde-unbeschadet etwaige Schadensersatzansprüche nach Ziffer 6 dieser AGB vom Vertrage zurücktreten oder nach Einbau eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

    euch war aber schon klar, dass die Ziegel aus Spanien kommen - und auch dass diese ein paar Kilometer aufn Buckel haben - nicht immer über befestigten Straßen befördert worden und nicht nur einmal auf und abgeladen werden ???

    6. Schadenersatzansprüche
    Ansprüche unsere Kunden auf Schadenersatz aus jedwedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen! Hiervon ausgenommen sind lediglich Schadensersatzansprüche nach dem Produktionshaftungsgesetz oder wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch für eine nur fahrlässige Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung eine gesetzl. Vertreters oder eine Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorheersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung ist mit diesen Regel nicht verbunden.

    7. Zahlung ...

    etc ... Auszug aus den AGB´s Preisliste 01/2008 Fa. La Esceramica

    ------------------

    Desweiteren sieht eine Garantie vom Lieferanten wie folgt aus:

    Die Gewährleistung der
    La Esceramica GmbH für Tondachziegel

    La Esceramica GmbH gewährt auf Tondachziegel eine Garantie
    von 30 Jahren:


    Die Garantie wird gewährt für die zur Zeit gültige Fassung der DIN EN 1304 auf Wasserdurchlässigkeit, Frostbeständigkeit und Druckfestigkeit. Unsere Produkte unterliegen strengen Qualitätskontrollen und werden regelmäßig fremdüberwacht.

    Eine Garantieleistung kann nur gewährt werden, wenn bei der Verarbeitung die aktuell gültigen Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks beachtet wurden und für eine ordnungsgemäße Be - und Entlüftung des Daches gesorgt wurde.

    Die Firma La Esceramica behält sich vor, schadhafte Tondachziegel zu begutachten und den Austausch durch geeignete Fachbetriebe durchführen zu lassen. Garantieansprüche sind unmittelbar nach Erkennen bei der Firma La Esceramica geltend zu machen. Dies bedarf der Schriftform.

    es gibt keine Garantie darauf, dass alle Ziegel aussehen müssen wie euer Muster bzw. es gibt keine Garantie darauf, dass Bruch entsteht.



    wenn man sich jetzt mal die vorgenannten Punkte aufmerksam durchliest, kann man sehen dass der Lieferant mit der Aussage "dass dies normal ist", recht hat. Deswegen verstehe ich nicht, wie man jetzt noch einem den Rat geben kann, "macht es mit einem Gutachter" oder "das müssen Juristen und Richter entscheiden" und jemand mit solchen Aktionen zu weiteren Kosten verdonnert.

    Die Erfahrungen im Handel mit dieser und anderen Ziegelherstellern ist dennoch die, das Außendienstmitarbeiter an die Baustellen kommen sollen -auch drauf bestehen- um den Schaden vor Ort zu begutachten. Es wird sehr viel auf Kulanz geregelt. Hinweis an die jetzigen Bauherren und werdenen Bauherren: informiert euch im Vorfeld über solche Sachen, gerade wenn es um solche Ziegeltypen geht, dann hat man im nachhinein weniger Stress. Noch ein anderer Tip: auch deutsche Ziegelhersteller rücken immer mehr mit mediterranen Ziegeltypen im Markt hinterher, es heißt nicht, dass nur original spanische Ziegel auch den original spanischen Flair vermitteln.

    Ich hoffe das ich ein bißchen Sachlicher weiter helfen konnte - sucht weiterhin das Gespräch mit dem Hersteller, macht alles schriftlich, vereinbart einen Ortstermin und ich geh davon aus, dass eine Lösung gefunden wird.
     
  16. #16 Klaus Gross, 14.10.2008
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    Also das Klima in Spanien ist ja wohl ein anderes als bei uns. In der Regel liegen die dortigen Temperaturen über 0°. Bei uns jedoch reicht die Spanne von ca. -20°i m Winter bis zu über 30 ° im Sommer. Die Ziegelwerke die hier produzieren haben diese klimatischen Verhältnisse berücksichtigt.
    Aber haben das auch die spanischen Hersteller ? Ob deren Ziegel diese Klimaschwankungen mitmachen ohne Schäden aufzuzeigen, möchte ich hier doch mal ganz stark in Frage stellen.
    Haben das die Händler und Käufer dieser Produkte auch mal berücksichtigt ?
     
  17. #17 RoofMaster, 14.10.2008
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    Die La Escandella Ziegel sind unter anderem vom Keramisch-Technologisches Baustofflaboratorium Hamburg nach Din EN 1304 / Juli 2000 geprüft worden und haben alle Anforderungen erfüllt. Unter anderem sind geprüft worden: Wasserundurchlässigkeit nach DIN EN 539-1: Anforderungsstufe 1, Verfahren 2 / Frostwiderstandsfähigkeit nach DIN EN 539-2: Verfahren B - Kurz: Die Ziegel haben eine deutsche Zulassung und dürfen hier verkauft werden.
     
  18. mc3d

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    .
    Diese AGB sind für den Endverbraucher sehr nachteilig. Daher glaube
    ich kaum das sie im Prozeß Bestand haben würden.

    Mängelrüge sollte in jedem Fall gemacht werden. Frage wäre
    dann was handelsüblich ist. Beschädigte Ware sicher nicht beim
    Stand der Beschichtungstechnik.

    Das Kind ist aber mit Annahme schon in den Brunnen gefallen. Diese
    Ware hätte man nach Prüfung bei Anlieferung schon zurückweisen
    müssen.

    Jetzt liegt der schwarze Peter bei Dir.
     
  19. #19 Darkfire, 22.10.2008
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    Jedoch muss ich sagen, dass bei der Beschreibung ich doch so einige Bedenken habe. Wir selber importieren auch Baustoffe aus Spanien und Italien (nicht o.g. Hersteller), jedoch die dargestellten Beschädigungen müssen schon Aufgrund von fahrlässiger Verpackungsweise oder Transport beruhen. Einige Kratzer können entstehen, jedoch sind die Dachziegel unserer Hersteller normalerweise entsprechend "verschnürt", dass eben diese weitestgehend vermieden werden.

    Wir haben auch schon Erfahrung mit schlechten Logistikern gemacht, jedoch solch durchgehende Beschädigungen sind selbst auf einer solchen Strecke unüblich.

    Würde am liebsten Bilder davon sehen um mir mal ein Bild zu machen.
     
  20. #20 Pascal82, 17.11.2008
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    Hallo,

    das ist ja alles schön und gut, das kein ziegel dem anderen gleicht!


    aber wenn die schrott liefern haben die das auch zu verantworten.
    ok x% brucht ect. ist klar. aber wenn alle ziegel macken haben, dann stimmt was nicht!

    möchte euch mal erleben wenn ihr euch ein auto kauft und das lacknasen dellen und ne krum montierte motorhaube hat. sind das auch nur fertigungstolleranzen :irre

    viele grüße
    pascal
     
Thema: beschädigte Tondachziegel
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