Nochmal Vertrag

Diskutiere Nochmal Vertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, muß in einem Architektenvertrag auch die eventuelle Haftung des Archis (= Bauleiter) für Baumängel festgehalten werden, oder ist das...

  1. Jassy

    Jassy

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    Hallo,

    muß in einem Architektenvertrag auch die eventuelle Haftung des Archis (= Bauleiter) für Baumängel festgehalten werden, oder ist das automatisch so? Habe irgendetwas von 20 Jahre Haftung in Erinnerung...? Bis jetzt haben wir NUR die Bezahlung geregelt, nicht die Haftung oder ist die Haftung in den einzelnen LP Beschreibungen mit drin?

    Danke & Gruß, J.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 10.10.2008
    VolkerKugel (†)

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    Der Architekt haftet 5 Jahre lang nach Beendigung seiner letzten vertraglich vereinbarten Leistung - auch gesamtschuldnerisch mit dem für einen eventuellen Mangel ursächlich verantwortlichen Unternehmer.
    Wenn der dann insolvent ist, haftet er alleine - bzw. seine Versicherung.
    Wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder ihm ein Organisationsverschulden nachzuweisen ist haftet er 30 Jahre.

    Das braucht in keinem Vertrag zu stehen, das ist geltende Rechtsprechung. Es reicht völlig, wenn dem Architektenvertrag die aktuelle Versicherungsbestätigung beigefügt ist.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Auf die Bremse tret.
    DAS gilt nur für "wesentliche" Mängel. Also für Punkte, die bei der Bauleitung besonderer Sorgfalt = Überwachung bedürfen.
    Eine undichte Weisse Wanne fällt sicher unter die Gesamtschuld.
    Wenn sich aber Rauhfaser-Tapeten lösen, weil nicht genug Kleister drunter war, ist das keine Gesamtschuld, weil der Kleisterauftrag nicht besonders überwachungsbedürftig ist.
    Ausnahme - der Architekt hat dem Maler beweisbar beim Einkleistern zugesehen, hätte also merken müssen, was los ist.


    MfG
     
  4. Jassy

    Jassy

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    Also sollte ich mir die Versicherungsbeätigung noch geben lassen? Will nicht so erbsenzählerische rüberkommen, denn dass er eine Versicherung hat glaube ich Ihm schon.... Wir haben auch eigentlich "nur" eine Art "Angebot" mit den Kosten (Pauschal) Für die versch. Leistungsphasen.....ein richtiger "Vertrag" ist das nicht.... Sollte ich den unbedingt noch haben, oder reicht es dass ich dem Archi vertraue? Hier auf dem Land "kennt" man sich halt und er ist ein guter Bekannter von Freunden und hat auch einige Häuser für alle möglichen Leute die man kennt gemacht... Immer wenn ich Vetrag "erwähnt" habe kam das von seiner Seite nix... er ist aber nicht unseriös oder so, sondern eher etwas "lax".

    Gruß, Jasmin
     
  5. lawyer

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    Alles richtig, bis auf die 30jährige Haftung. Die gips für diesen Sachverhalt nicht mehr. Jetzt nur noch 10 Jahre seit der Schuldrechtsreform. Richtig ist auch, daß der bauleitende Architekt nicht für sog. "handwerkliche Selbstverständlichkeiten" haftet.

    Wichtig für Jassy: Vereinbaren Sie - sorry verehrte Architekten, ich kanns nicht lassen :D - die LP 1-9 ohne Möglichkeit einer Teilabnahme. Gibt im Endeffekt bis zu 10 Jahre Gewährleistung. :wow

    Duck und wech

    MFG
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 11.10.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Da ...

    ... tuste auch gut dran :motz
     
  7. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also nicht nur die Bezahlung regeln, sondern auch aufführen lassen welche Leistungen werden erbracht - nicht Leistungsphase, sondern da auch Text hin, angepasst auf das Bauvorhaben. Das kan man dann nochmals durchsprechen und die Erwartungshaltungen angleichen.

    Daneben auch Versichungssummen mit Versicherungsvertragsnr oder aktuelle Versicherungsbestätigung.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn denn noch ein Kollege so blöd ist. ;)

    MfG
     
  9. mc3d

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    .
    Das sind viele.... denn sie wissen nicht was sie tun.

    Dem Kunden kanns Recht sein
     
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