gründung einer generalübernehmer-firma

Diskutiere gründung einer generalübernehmer-firma im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo leute, wir haben bisher relativ erfolgreich als kleines architektenbüro gearbeitet, stellen für uns aber immer wieder fest, dass der...

  1. #1 stefancp, 11.10.2008
    stefancp

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    hallo leute,

    wir haben bisher relativ erfolgreich als kleines architektenbüro gearbeitet, stellen für uns aber immer wieder fest, dass der reiz, häuser komplett in eigener regie zu erstellen, größer ist, als nur die planung und überwachung zu übernehmen.
    daher wollen wir neben unserem planungsbüro eine generalübernehmerfirma gründen. ich bin in der kammerliste ohnehin als baugewerblich tätiger architekt eingetragen und dürfte eine solche firma führen.

    in dem zusammenhang haben wir verschiedene szenarien durchgespielt, die speziell bezüglich der haftungsfrage interessant sind. was wäre z.b. in folgendem fall:
    ein einfamilienhaus soll auf einem pfeifenstiel-grundstück gebaut werden. der bauherr hat das grundstück, von demjenigen gekauft, über dessen grundstück der pfeifenstiel (zufahrt) führt. dessen haus (ca. baujahr 70) steht direkt an dieser zufahrt und es besteht das risiko, dass während der baumaßnahme risse oder sonstige schäden durch den baustellenverkehr an diesem haus entstehen. natürlich würde ich bei sowas im vorwege immer eine beweissicherung machen, um evtl. vorhandene risse etc. zu dokumentieren.
    wer würde bei solchen schäden haften und ist es üblich, solche haftungszuweisung in einem werkvertrag z.b. der rohbaufirma festzulegen?

    vielen dank im voraus
    viele grüße, stefan
     
  2. #2 MoRüBe, 11.10.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sind Sie sicher, daß Sie...

    ... das Rechtswesen des GÜ begriffen haben??:shades:deal
     
  3. #3 stefancp, 11.10.2008
    stefancp

    stefancp

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    @Morübe

    solche antworten sind weder sinnvoll noch hilfreich und unterstützen sicherlich auch nicht den grundgedanken eines solchen forums, oder!?
    ich hatte doch klargestellt, dass wir mit dem gedanken spielen, eine gü-firma zu gründen! da sollte eine solche frage legitim sein...
    ich hoffe, dass hier noch jemand antwortet, dem es nicht zuviel ist, auf eine deutliche und ernstgemeinte frage eine hilfreiche antwort zu finden.

    danke schonmal und
    viele grüße, stefan
     
  4. #4 wasweissich, 11.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lieber stefancp

    wenn sie eine fachgerechte beratung zwecks gründung .......... , dann sind sie hier im forum falsch .

    dafür gibt es unternehmensberater .

    und diese antwort ist durchaus ernstgemeint , auch wenn sie nicht ins genehme antwortraster passt

    j.p.
     
  5. #5 MoRüBe, 11.10.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich versuch ihm noch mal...

    ... auf die Sprünge zu helfen...

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=20275&highlight=zufahrt+haftung

    1.erst suchen, dann posten. 2. Sollten Sie das als Architekt eigentlich wissen. 3. Es ist schon komisch, auch wenns Ihnen nicht passt, aber genau diese Antworten, wie die von ihnen sind typisch, nämlich plärr, keiner hilft mir weiter. 4. Nutzungsbedingungen lesen: keine Rechtsberatung.

    Und was kommt dann dabei raus?

    Sowas...

    http://www.bau.de/forum/honorar/483.htm

    :mauer:mauer:mauer
     
  6. #6 Gast943916, 11.10.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wieviele Szenarien wollen Sie denn durchspielen um alle Haftungsfragen zu klären???:mauer
     
  7. #7 stefancp, 11.10.2008
    stefancp

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    fangen wir doch nochmal von vorne an...

    @j.p. und morübe:
    nun entspannt euch doch mal und tut mal so, als ob der erste teil meines threads nicht existierte... (ich lösche gleich mal den teil aus dem ursprünglichen thread, spielt ja eigentlich auch keine rolle. hab vielleicht etwas zu weit ausgeholt.)
    es geht hier nicht um die gründung oder irgendwelche unternehmensrelevanten fragen sondern nur darum, wer eurer meinung nach in einem solchen fall haften würde, wenn nichts vertraglich geregelt ist! das kann doch so schwierig nicht sein...

    und schön wäre, wenn dann noch jemand erfahrungen damit hat, wie sowas zwischen gü'n und handwerksfirmen geregelt wird.

    @morrübe:
    ich habe nicht geplärrtund bleibe durchweg sachlich, aber ich finde grundsätzlich, dass jemand, der keine entsprechende antwort weiß, eben einfach mal aussetzen sollte! ;-)
    solche antworten sind objektiv betrachtet doch kinderkram. nimm's locker, ist nicht persönlich gemeint!

    viele grüße, stefan
     
  8. #8 wasweissich, 11.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    sind deine initialen C.N.?
     
  9. #9 stefancp, 11.10.2008
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    danke @ morrübe,...

    ...das war doch schonmal eine antwort und reicht mir erstmal.
    ich hatte vorher gesucht und diese antwort hier nicht gefunden. damit hast du bewiesen, dass du die bessere spürnase hast oder einfach nur mehr glück beim suchen! ;-)

    bis dann...
    gruß, stefan
     
  10. #10 stefancp, 11.10.2008
    stefancp

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    c.n.?? nein x.y.! :-))

    habe eben festgestellt, dass ich den teil, der hier offenbar einigen unangenehm aufgestossen ist, leider nicht löschen kann! tut mir leid für euch!
     
  11. Lukas

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    Danke Stefan!

    Endlich mal wieder einer, der mein Vorurteil vom arroganten Arschitekten bestätigt.:konfusius:p

    Gruß Lukas
     
  12. #12 Carden. Mark, 11.10.2008
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    Lukas... Du nun schon wieder :)
     
  13. #13 Shai Hulud, 12.10.2008
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    Genau wegen sowas ist editieren auf 5 Minuten begrenzt. Sonst könnte ja jeder den Thread nachträglich kaputt machen. Tut mir leid für Dich.

    Wie wäre es denn ersatzweise mal mit einer einfachen Entschuldigung, dann ist die Sache auch aus der Welt.
     
  14. #14 wasweissich, 12.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @lukas

    das , was bei vielen jüngeren A. als arroganz herüberkommt , ist nach meiner erfahrung , der versuch , die eigene unsicherheit wegen zu wenig ahnung/erfahrung , zu tarnen .

    andere sind wirklich so ...........

    j.p.
     
  15. #15 Gast943916, 12.10.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    :28:
     
  16. #16 wasweissich, 12.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was ich vergessen habe :

    mit wachsender erfahrung=ahnung wird ein augenkontakt (handwerker/architekt) möglich , bis zur gleicher augenhöhe ........:shades
     
  17. Robby

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    Ochhhh gibt auch welche die ein wenig hochgucken müssten aber meinen sie könnten nur wegen eines "Namensvorsatzes" immer auf jemanden herabgucken auch wenn die eigentlich eine verdammte hohe Leiter dafür bräuchten :D
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 12.10.2008
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    Geht aber ...

    ... auch andersrum, lieber Robby :konfusius
     
  19. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Eins schließt das andere nicht aus :D ...

    Alle Ereignisse und Schilderungen sind natürlich frei erfunden :mega_lol:
     
  20. #20 wasweissich, 12.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    können aber nicht editiert werden..........:bounce:
     
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