Feuchte, nicht unterkellerte Hauswand

Diskutiere Feuchte, nicht unterkellerte Hauswand im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo, an meinem Haus (Bj. 1953) habe ich eben entdecken müssen, dass die nach Nordwesten zeigende Ecke offenbar unter aufsteigender...

  1. #1 Marmagen, 12.10.2008
    Marmagen

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    Hallo,

    an meinem Haus (Bj. 1953) habe ich eben entdecken müssen, dass die nach Nordwesten zeigende Ecke offenbar unter aufsteigender Feuchtigkeit leidet. Dieser Teil des Hauses (einstöckiger Walmdachbungalow, leichte (!) Hanglage ) ist nicht unterkellert.

    Ich plane jetzt, eine Drainage zu legen und mit Lava sowie einer Deckschicht Kies zu verfüllen. Durch vorhandenes, leichtes Gefälle könnte ich das Wasser ableiten und in einer kleinen, Lava- verfüllten Grube vor dem Haus versickern zu lassen.

    Auf der anderen Seite des Hauses, die unterkellert ist, sind wir vor zwei Jahren ähnlich verfahren, mit guten Ergebnissen. Dort haben wir aber vor die (unzureichend verdichtete) Kellerwand eine Betonwand gesetzt und mit Bitumen etc. isoliert.

    Ich frage mich jetzt, ob ich neben einem Drainagekanal zum (wie gesagt nicht unterkellerten) Haus hin noch weitere Maßnahmen benötige, z.B. eine Betonwand oder ähnliches? Weiterhin wüßte ich gern, ob Lava das geeignete Material zum Verfüllen ist?

    Vielen Dank im voraus für eure Antworten!!
     
  2. #2 pauline10, 22.10.2008
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    eine Betonwand, die "wasserdicht" sein soll, WU-Beton, muß etwa 24 cm mindestens aber 20 cm stark sein. Darüberhinaus muß der Beton wirklich gut (!!!) verdichtet sein.

    Das wird wohl alles nicht vorgelegen haben und meine glaskugel meint, die hat keinen Einfluß auf die Feuchtigkeit gehabt. Aber man hat möglicherweise eine gerade, glatte Fläche für andere Dichtungen gewonnen.

    Gruß pauline
     
  3. Robby

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    Wenn eine Dränanlage funktionieren soll muss sie auch entwässern können. Wenn man eine Wand vor eine andere betoniert kann passieren das zwischen der alten und der neuen Wand eine wasserführende Trennfuge entsteht an die man nicht mehr rankommt.

    Die Trennfuge entsteht in jedem Fall... ob es zum Schaden kommt?
     
  4. #4 netrafting, 23.10.2008
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    Drainge gegen offenbare aufsteigende Feuchte

    Hallo,
    ob man eine Drainage braucht legt man über ein Bodengutachten normalerweise fest.
    Auch sollte man die Leitungsgräben berücksichtigen, die aufgrund ihrer Lage und Verfüllung regelrecht entwässern oder Wasser an das Gebäude heranführen. Sollten unter der Bodenplatte oberhalb der Streifenfundamentunterkannte liegende Leitungen sich in der Lage verschieben (Abwasserkanal) kann austretendes Abwasser je nach Bodenbeschaffenheit erhebliche Schäden verursachen. Zum Austrocknen von feuchten Lehm-/Schluffhaltigen Böden reicht vom Haus 2m beabstandet ein Sickergraben mit Neigung, Grobkies, ohne Sickerleitung schon aus. Auch kann man unter Umständen je nach Geologischer Lage Schluckbrunnen bauen. Manchmal ist es sinnvoller einen Teilbereich von wasserzuführenden Gräben mit wasserhemmenden Kalkmörtel zu verpressen. Sollte ein System aber bereits gut und tauglich sein, dann never touch a running system. Ein Drainagesystem kann auch Abwasser zuleiten, und das Haus unter Wassersetzen, besonders dann, wenn in einen nicht versickerungsfähiger Versitzschacht gemeinsam das wasser abgeführt wird. In diesem Fall ist dann die Sanierung am besten mit Auspumpen des Versitzschachtes zu bewältigen. usw.
    Handelt es sich um offenbare aufsteigende Feuchte, dann könnten auch verschiedene hydrophobierende oder mauerwerkverdichtende Mittel zum einsatz kommen.
    Wir bitten daher um Daten zu Bodenanalyse und die Bestätigung dass das Wasser aufsteigt und nicht von oben herabläuft ( Mauerwerk zeigt den Effekt wie ein unten noch nasses Handtuch auf der Wäscheleine zum Trocknen).
    Die Lava ist dann geeignet, wenn Sie kieskörnig, am besten mit Ausfallkornfraktion ist und in die Körner kein Wasser eindringen kann (Kapillarwasserspeicherung und Sprengung bei Frost).

    MfG Netrafting
     
  5. #5 Schwabe, 23.10.2008
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    Das ist das 1. Problem. Das 2. Problem: kontrollieren Sie regelmäßig die Funktionstüchtigkeit ?
    Das 3. Problem: in welcher Höhe wollen Sie die Dränage verlegen. Und das 4. Problem: Sie brauchen für die Entwässerung eine Einleitgenehmigung !
    MfG
    Schwabe
     
  6. Robby

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    2 Drainungen sind wartungsintensive Bauteile also ist das ein MUSS und vom AN ist der AG darüber auzuklären

    3. Die Höhe ist festgelegt in der DIN 4095... wenn es ein "Regelbauteil" ist, wobei es durchaus "Sonderlösungen" gibt die eine Dränung auf anderem Höhenniveau sinnvoll machen.

    4. Wenn ich ins Erdreich per Sickerschacht entwässere :) nur die Zustimmung
     
  7. #7 netrafting, 23.10.2008
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    Drainage und Sickerschacht

    Hallo,

    Vorschriften Richtlinien etc. machen oft Behörden und die Hersteller für ihre Produkte, auch baufsichtliche Zulassungen fallen hier darunter. Diese Empfehlungen sollten möglichst eingehalten werden, damit das System auch funktioniert und entsprechende Gewährleistungsansprüche möglich sind. In manchen Städten will das Bauamt sogar bewußt das Regenwasser auf dem Grundstück versickern (Fall: vorhandenes Mischkanalsystem und die alle dorthin ablaufenden Regenwässer würden das Kanalsystem oder Kläranlage überlasten.) Wichtig ist immer die sinnvolle Planung! In ihr werden die Normen sinnvoll ausgelegt, so daß einer behördlichen Zustimmung nichts im Weg steht. Die Dränierungsart hängt vom Boden, Bodenschichten, temporären oberflächennahen Schichtenwasser, Grundwasser, Wasseradern, Oberflächenversiegelung, Oberflächenwasserabführung, Wasseranfallmenge, Lasten über der Drainage, Frost und so weiter ab. Je nachdem sind Wartungsschächte einzubauen oder können sie entfallen. Sollten das anfallende geringe Sickerwasser einer temporären oberflächennahen Schichtenwasser führenden Lage zuleiten, dann brauchen sie keine behördliche Zustimmung. Vorsicht ist immer geboten, wenn Sie es dem Grundwasser zuleiten, hier könnte die Temperatur oder dei Reinheit des Wassers gefährdet sein. Zudem besteht auch unter Umständen die Gefahr, daß sie sich durch erhöhten Grundwasserspiegel sie sich selbst das Wasser ans Haus heranholen. Aus diesen Gründen wird auch ein Versickerungsgutachten häufig gefordert. Dieses ist im Prinzip ein kleiners Bodengutachten. In der Praxis stellt oft der für das Wasserwirtschaftsamt zuständige Sachverständige Ingenieur dies problemlos gegen Gebühr aus. Es ist eigentlich nur Verhandlungssache. Für uns in der Praxis aber zeigt sich, wenn tatsächlich dann Probleme auftreten, muß man ein genaueres Wasserkellergutachten machen, in dem die obige geforderte Planung verbessert wird.

    MfG Netrafting
     
  8. Robby

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    Was ist ein "Wasserkellergutachten" so einen Auftrag hatte ich noch nie :D
     
  9. #9 Carden. Mark, 23.10.2008
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    Du bist ja auch noch jung :D
     
  10. Robby

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    :mega_lol:

    Jetzt weiß ich warum du als Hobby Tauchen hast

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  11. #11 Carden. Mark, 23.10.2008
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    Noch so ein Traum.
    ...obwohl, man soll sein Hobby ja nicht zum Beruf machen
     
  12. #12 Bromm Edmund, 08.11.2008
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    Nun ganz so falsch sind doch die Ansichten von netrafting auch nicht,...

    ...ich habe so das Gefühl, dass es nicht mehr um die Sache, sondern eher um Selbstdarstellung geht.
    Es ist doch Wurscht wie der Ausdruck (Wasserkellergutachten) geschrieben/gemeint ist.
    Gefällt mir auch nicht, aber sonst sind die gemachten Argumente schon zu beachten.
    .
    Oder glaubt hier jemand, man hilft dem - der ein Problem hat mehr, wenn hier über das tauchen geredet wird?
    .
    Seit doch ein wenig kooperativer!
    .
    Die Frage war doch, soll er eine Drainanlage einbauen oder nicht.
    Die obigen Antworten waren doch alle gut. Natürlich gibt es ein "Für und Wider". Dies unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, das man anderen helfen will, sollte im Vordergrund stehen. :respekt
     
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