bauen entgegen dem Bebauungsplan

Diskutiere bauen entgegen dem Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen! Ich oute mich jetzt wohl als unangenehmer Nachbar - muss aber in diesem Fall sein. In unserem Baugebiet darf man nach dem...

  1. #1 sachwas, 15.10.2008
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    Hallo zusammen!

    Ich oute mich jetzt wohl als unangenehmer Nachbar - muss aber in diesem Fall sein.

    In unserem Baugebiet darf man nach dem Bebauungsplan nur Häuser mit einem Vollgeschoss bauen. Auf dem Nachbargrundstück entsteht gerade eine "Stadtvilla" mit zwei Vollgeschossen. Was muss ich unternehmen um die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan prüfen zu lassen und ggf. Einspruch dagegen zu erheben? (an wen wenden, Form, wie nennt man den Vorgang genau ...)

    Danke und Gruß,
    AS
     
  2. sepp

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    zivilprozess.........
    denn du, oder dein vorgänger haben das genehmigungsverfahren wohl verschlafen
     
  3. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Naja, erst einmal sollte prüfen, ob da vielleicht abweichend zur Planung/Genehmigung gebaut wird...
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 15.10.2008
    VolkerKugel (†)

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    Ich würde hier - vor dem großen Wellenschlagen - erstmal beim Bauamt nachfragen, ob hier nicht doch eine - begründete und rechtlich einwandfreie - Befreiung erteilt wurde :konfusius .

    Was stört Dich eigentlich am Nachbarn? Schattenwurf? Versperren der Aussicht?
     
  5. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Offenbar nö.
    Scheint ihm nur ums Prinzip und das Ärgern zu gehen... :biggthumpup:
     
  6. #6 sachwas, 15.10.2008
    sachwas

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    Haha! Sowas hab ich erwartet! Das sind nicht meine Beweggründe.

    - für uns macht es einen Unterschied, ob wir in ein paar Metern Entfernung eine Hauswand von 30m² oder 60m² stehen haben
    - anderen, potentiellen Hauskäufern in ferner Zukunft wird das möglicherweise auch so gehen
    - die Mißachtung des Bebauungsplanes wirkt sich auf den Verkaufswert unseres Hauses aus
    - wozu gibt es Bebauungspläne wenn doch jeder baut wie er will?
    - ich muß es nur wissen, dann halte ich mich auch nicht mehr daran
    - jeder andere zukünftige Bauherr in diesem Baugebiet macht das dann auch so
    - als nächstes haben wir dann als zweiten Nachbarn ein 3-stöckiges 6-Parteien Mietshaus (darf nach dem Bebauungsplan nicht sein - aber wen interessiert schon der Bebauungsplan?)

    Was für ein Genehmigungsverfahren habe ich möglicherweise verpennt?
    Bei uns wurde dieses Genehmigungsfreie Verfahren durchgeführt. Soweit ich das verstanden habe prüft das Bauamt nicht die Übereinstimmung der Bauanzeige(oder -antrag), sondern der Bauherr ist voll für die Einhaltung aller Bestimmungen verantwortlich. Ich glaube kaum, dass das beim Nachbarn anders ist.

    Beim Bauamt habe ich heute telefonisch nachgefragt. Ich sollte eigentlich zurück gerufen werden, dass hat man noch nicht getan. Ich frage jetzt hier im Forum nach, weil ich zeitnah und korrekt reagieren möchte. Bis jetzt ist "nur" die Hälfte des OG gemauert.

    Mir ist das sehr unangenehm und mir ist klar, das alles was ich jetzt unternehme das Verhältnis zum Nachbarn negativ beeinflusst. Ich möchte mir aber auch nicht die nächsten 40 Jahre sagen müssen "wenn ich damals so und so ..."

    Und wenn mir das Bauamt sagt "alles korrekt", dann ist das so.
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 15.10.2008
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Das ...

    ... kannste in der Regel vergessen. Da musste schon mal hingehen. Iss bei uns jedenfalls so, rückrufen tut da Keiner :sleeping .
     
  8. bernix

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    ...soweit ich das verstanden habe, bestätigt der Planer/Architekt mit seiner Unterschrift, dass bei genehmigungsfreier...der Bebauungsplan eingehalten wurde....
    ..möglicherweise wurde der Bebauungsplan geändert?
     
  9. ToStue

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    Hallo,

    wenn dir als Nachbarn die Baugenehmigung des Bauherren bisher nicht zugestellt wurde, könnte er ggf. noch Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen und ggf. einen Baustop im einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das ist ein behördliches bzw. verwaltungsgerichtliches Verfahren. Hier hilft dir der Anwalt (Fachanwalt für Baurecht) deines Vertrauens gerne weiter.
    Wurde sie schon zugestellt, müsste darauf alles wesentliche stehen.

    Solche Verfahren sind m. W. aber in aller Regel mit nur geringer Aussicht auf Erfolg zu führen.

    Vermutlich wurde dem Bauherren aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt...
     
  10. #10 HolzhausWolli, 17.10.2008
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    Baustatus: Längst fertig
    Wie bitte? Keiner unserer Nachbarn hat unseren Bauantrag (zwecks Prüfung/Information) zugestellt bekommen.

    Ist das in Bremen etwa so?

    @sachwas: Du bist sicher, daß das OG ein VOLLgeschoß wird? Oder ist das bei einer "Stadtvilla" obligatorisch ?
     
  11. bernix

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    ...mE ja: Stadtvillen = quadratisch, praktisch, zwei Vollgeschosse und Zeltdach mit geringer Dachneigung...
    gruss
     
  12. #12 sachwas, 18.10.2008
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    Das ist der Punkt!

    Ich war auf dem Bauamt und habe mir die Pläne bzw. Baugenehmigung erklären lassen.

    Es wird eine Stadtvilla (einige Kompletthausanbieter nennen "quadratisch, praktisch, zwei Vollgeschosse und Zeltdach mit geringer Dachneigung" Stadtvilla). Also erstmal eindeutig zwei Vollgeschosse => nicht erlaubt.
    Der pfiffige Architekt ergänzt die Stadtvilla um einen 25m² großen Wintergarten => aus dem Vollgeschoss wird ein Staffelgeschoss. Die Traufhöhe ist im Bebauungsplan nicht fest gelegt => also alles in Ordnung, erlaubt.

    Demnach werde ich mich jetzt mit der herrlichen Ansicht anfreunden.

    Wenigstens weis ich jetzt, dass alles seine 'Richtigkeit' hat. Ich habe wirklich gedacht, da will einer frech und frei harte Fakten schaffen und sich nachträglich eine Ausnahmegenehmigung holen oder auch nicht. Diese Möglichkeit die Bestimmung zu der maximalen Anzahl von Vollgeschossen zu umgehen finde ich trotzdem :motz:fleen:mad::cry

    Bemerkung vom Bauamt war: der Wintergarten muß natürlich auch gebaut werden!
    Ha! Das hilft mir, wenn auf der anderen Hausseite ein Wintergarten steht.

    Naja, vielleicht kann ja jemand, der so bauen will, daraus lernen.
     
  13. #13 HolzhausWolli, 18.10.2008
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    Baustatus: Längst fertig
    Icvh glaube es gibt sehr viele hier im Forum, die Ihren B-Plan ausreizen und die kleinste Schwachstelle ausnutzen. Das finde ich aber auch in Ordnung und wird oftmals nur zum eigenen Nutzen und fern ab jeglicher nachbarschaftlicher Einschränkung gemacht. Letzteres erschwert natürlich Befreiungsanträge für B-Plan-Vorgaben. Auch das ist ok.

    Stichwort: Grundflächen und Geschossflächenzahl...... die wurden aber trotz des riesigen Baukorpus UND angeschlossenem Wintergarten eingehalten? Wenn Traufhöhe nicht begrenzt ist, kann meiner Meinung nach nur darüber das Volumen eines Hauses eingeschränkt werden, was grundsätzlich jeder B-Plan im allgemeinen Interesse verfolgen sollte.
     
  14. #14 Baufuchs, 18.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da

    wird nichts umgangen.
    Dem Aufsteller eines Bebauungsplans sind die Regelungen zur Definition von Vollgeschossen durchaus bekannt.

    Will man keine Staffelgeschosse zulassen, so muss eben die max. Traufhöhe im B.-Plan festgesetzt werden. Wird dies unterlassen entspricht der Bau eines Staffelgeschosses den baurechtlichen Vorschriften und ist damit zulässig.
     
  15. #15 Westfalenland, 18.10.2008
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    in dem für uns geltenden B-Plan steht wörtlich "Staffelgeschosse sind nicht zulässig"...
     
  16. #16 sachwas, 28.10.2008
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    @HolzhausWolli
    keine Einschränkung des Volumens im Bebauungsplan

    @Westfalenland
    sowas ist in unserem Bebauungsplan leider nicht enthalten



    Noch eine Frage zum Verständnis der hessischen Bauordnung.

    Bauordnung Hessen, erster Teil
    § 2, Absatz 4
    Satz 3+4

    "Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.

    Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat."


    Kann man diese Definition umdrehen und sagen, wenn nicht mindestens eine (eine = d.h. vollständige) Außenwand zurück gesetzt ist handelt es sich um ein Vollgeschoss?
    Wenn man einen Wintergarten an's Eck baut ist ja nicht eine vollständige Außenwand im oberen Geschoss zurück gesetzt.
     
  17. #17 haitabu, 28.10.2008
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    geh zum Nachbarn.
    Sag ihm: "was soll das"?
    und dann: "Nicht mit uns...."
    und betone: wenn jetzt noch die Rohre für Schmutzwasser und Regenwasser vertauscht sind, dann wahre ihm Gott.
    Und er braucht gar nicht glauben, dass ihr Pakete von bauer, neckermann und Co entgegen nehmt....schöne Gegend. da weiss man, wofür man arbeitet.
    viel Spaß!
    und wenn der gute Nachbar einen guten Anwalt hat, und Geld, und sonst was (evtl. Selbstvertrauen), dann ärgert sich nur Einer....
     
  18. Liisa

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    Du wolltest doch wissen, ob das Baurecht eingehalten wurde. Ist es offenbar. Dann laß es doch gut sein und find dich damit ab, dass NAchbars Architekt schlauer war. Kannste eh nichts mehr dran ändern.
    Bin gespannt ob der Wintergarten gebaut wird. Berichte mal, wenns so weit ist
    Liisa
     
  19. bernix

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    ...das wäre auch mein Ansatz: Ist ein Wintergarten überhaupt ein "vollwertiger" Gebäudebestandteil.
    Nach der Gebäudedefinition des Bauamtes würde ja auch vielleicht eine angebaute Garage reichen um aus einem Vollgeschoss ein Staffelgeschoss zu machen....
    -
    Du wirst hier um eigene Fachleute nicht herumkommen....

    gruss
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 29.10.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Den eigenen Fachmann ...

    ... kann er sich hier sparen.
    Wintergarten ist Wohnraum und zählt zur Geschossfläche EG und Garage ist Garage und zählt eben nicht dazu.

    Gebt´s auf - die Sache ist wasserdicht :konfusius .

    Da hätte der B-Plan anders abgefasst werden müssen - Asche auf das Haupt der Gemeinde :biggthumpup:
    und :respekt für den cleveren Planer
    der doch nur das gemacht hat, wofür er bezahlt wird: Für seinen Bauherrn das Optimum herauszuholen.
     
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