Architekt/Bauleiter für Bau des Nachbarn?

Diskutiere Architekt/Bauleiter für Bau des Nachbarn? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hoffe, ich kann unsere Situation richtig beschreiben: Unser Haus (ca. 30 Jahre alt, wird gerade renoviert) steht auf einem...

  1. Popeye

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    Hallo,

    ich hoffe, ich kann unsere Situation richtig beschreiben:

    Unser Haus (ca. 30 Jahre alt, wird gerade renoviert) steht auf einem schmalen Hanggrundstück genau auf der Grundstücksgrenze. Der Giebel verläuft parallel zur besagten Grundstücksgrenze.

    Das Nachbargrundstück (noch schmaler als unseres) ist noch unbebaut. Die Bebauung dürfte eine architektonische Herausforderung darstellen, zumal das eine Toplage und das Grundstück entsprechend teuer ist. Dazu kommt, dass lt. Bebauungsplan "erhöhte Vorkehrungen gegen Erdrutsch" zu treffen sind, der Untergrund ist nicht unproblematisch. Lt. Baulast muss der Nachbar bei uns dranbauen, also Grenzbebauung.

    Jetzt scheint sich doch ein mutiger Bauherr gefunden zu haben. Ich habe jetzt natürlich etwas Angst um unser frisch renoviertes Haus: Zum einen vor Beschädigungen beim Aushub der Grube/Rutschen unseres Hauses, zum anderen nach Fertigstellung des Nachbarhauses: Es grenzen ja zwei Wände an der tiefsten Stelle aneinander. Wir haben unsere Dachrinne und können die Qualität der Arbeit unseres Dachdeckers beurteilen und beeinflussen. Aber wenn da beim Haus daneben gepfuscht wird und Wasser oder sonstwas in den Zwischenraum kommt, wird unsere Wand ja mit geschädigt.

    Wie kann man da vorgehen? Kann ich einen Archi/Bauleiter engagieren (auf eigene Kosten), der extra auf die Verbindungsstelle schaut und das überwacht? Aber ich habe ja wohl kein Mitsprachrecht beim Bau des Nachbarn...

    Für Ratschläge wäre ich dankbar.
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Mitspracherecht haben sie derart, dass man sich koordinieren muss an der Schnittstelle.
    Als Anlieger bekommen sie die Anhörung zur Unterschrift.
    Zu verstehen geben, dass man dass gerne "ordentlich" und im Einvernehmen durchgeführt hätte.
    Bei einem "derartigen" Grundstück sollte eigentlich ein engagierter Architekt für den Nachbarn auftauchen.
    Man kann ja ein Gepräch zu Baubeginn mit Nachbarn, dessen Architekt/Bauleiter und dem Baugrundgutachter zwecks Beweissicherung anregen.
    Danach eine Besprechung, wie die Baukörper einander touchieren.
    Dabei merken Sie dann schon wie aufgeschlossen man einer einvernehmlichen Lösung entgegensieht.

    Sie können dann beizeiten immer noch jemand als ihren Interessenvertreter hinzuziehen.
     
  3. #3 achtunghexe, 22.10.2008
    achtunghexe

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    Hallo Zusammen, es ist auf jeden Fall ratsam in Ihrem eigenen Haus eine Beweissicherung des derzeitigen Zustandes detailiert durchzu führen. Zum einen damit später auftretende Risse dokumentiert werden können und zum Anderen, damit Ihre Ausführungsdetails klar belegt werden könne.
    ich würde auch zusätzlich das Gesüpräch mit dem Nachbarn und dessen Bauleiter suchen
     
  4. Popeye

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    Hallo, ich muss den Faden nochmal hochholen.

    Es hat sich offensichtlich noch länger gezogen, aber am Wochenende haben sich die neuen Nachbarn vorgestellt.

    Es sieht eigentlich gut aus - der Bauherr ist selbständiger Bauingenieur mit eigenem Planungsbüro (allerdings für Verkehrs- und Eisenbahnwesen, aber immerhin). Er hat einen Architekten, der sogar bei uns in der Straße wohnt - der hat wohl schon geäußert, dann könne er ja notfalls Bauleitung im Bademantel machen :mega_lol: Der Bauherr sprach auch schon vom Baugrundgutachten, geht anscheinend nach Lehrbuch vor. Die Voraussetzungen sind also gut, dass das geordnet abläuft.

    Ich habe das Thema Beweissicherung mal vorsichtig angesprochen, und er hat dem gleich zugestimmt - wenn die Pläne endgültig sind, setzen wir uns mal zusammen und besprechen alles.

    Jetzt eine ganz naive Frage: Wie läuft so ein Verfahren ganz praktisch ab? Wir einigen uns auf einen Gutachter und der nimmt alles auf? Ist dann auch später ein Bauunternehmen an dieses Gutachten gebunden oder geht im Zweifel die Streiterei mit diesem dann los?
     
  5. #5 Karlheinz, 24.01.2011
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    Wenn ihr einfach nur jemanden mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, bindet das niemanden. Kommt es zum Rechtsstreit, wird das Gutachten als sog. "Privatgutachten" gewürdigt wie jede andere Zeugenaussage auch.

    Bindend in dem von Dir gemeinten Sinn sind nur Gutachten, die von einem Gericht eingeholt werden - z.B. im Rahmen des (einem eigentlichen Prozess vorgeschalteten) selbständigen Beweissicherungsverfahrens. Diese Gutachten sind dann aber auch nur gegenüber den Prozessparteien bindend - d.h. Du müsstest Dir auch fürs Beweissicherungsverfahren einen Gegner suchen (hier wohl Deinen Nachbarn). Ob das die Sache wert ist? Zumal Du derjenige bist, der zunächst mal die Kosten für das Beweissicherungsverfahren zu tragen hat (und wenn Dein Haus dann bei den Bauarbeiten des Nachbarn nicht geschädigt wird, bleibst Du auch auf den Kosten sitzen).

    Ich würde an Deiner Stelle einfach mit den bislang Beteiligten (also Nachbarn und Architekten) einen gemeinsamen Fototermin machen - soll doch der Architekt den Ist-Zustand fotografisch dokumentieren. Das sollte das Risiko, dass es nachher Streit über den jetzigen Zustand gibt, minimieren - und die Kosten hoffentlich auch (vorher besprechen, ob und wieviel der Architekt fürs Fotografieren und eine Foto-CD haben möchte).
     
  6. Lebski

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    Ich würde, je nach örtlicher Situation, darüber nachdenken 2-3 Eckpunkte des Hauses einmessen zu lassen. Wenn es dann später zu Problemen kommt, kann man kontrolieren, ob es Setzungen durch die Grenzbebauung gab.
    Und die Fotos mit Protokoll sind auch eine gute Idee, finde ich.
     
  7. #7 fmjuchi, 24.01.2011
    fmjuchi

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    Hi,
    wir, besser gesagt mein Kollege vom Fachbereich Umwelt, Bauen usw., vergeben solche Aufträge zur Beweissicherung regelmäßig vor größeren Baumaßnahmen wie Straßenausbau oder Kanalbau im alten Bestand.

    In dem Gutachten werden vorhandene Schäden festgehalten. Oft bemerkt man die Schäden erst später und ordnet sie dann der Baumaßnahme zu. Wenn vor der Maßnahme alle Schäden schriftlich und auf Bild festgehalten sind, muss man nur noch über die neuen Schäden streiten.

    Daher ist das Gutachten durchaus vor Gericht verwertbar, nämlich für die Gegenseite. Sicherlich wird dein neuer Nachbar von sich aus ein solches Gutachten anstreben, um unberechtigten Forderungen entgegen zu treten.

    Sollte sich heraus stellen, dass neue Schäden hinzu gekommen sind, dann wird wie von Karlheinz beschrieben ggf. vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben.

    lg fm
     
  8. Popeye

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    Vielen Dank für die Antworten!

    Jetzt direkt ein gerichtliches Verfahren anzustrengen, finde ich auch etwas übertrieben...

    Aber Gutachten und Foto-CD vom Architekten klingt gut! Zumal der Archi des Nachbarn lt. seiner Homepage auch offiziell als Gutachter in Beweissicherungsverfahren auftritt. Der sollte also wissen, wie das geht.

    Naja, ein ausführliches Gespräch folgt ja noch, dann werden wir sehen, was für Vorschläge kommen. Aber der Nachbar sagte schon, dass er sowas auch im Eigeninteresse unbedingt haben will.
     
  9. Popeye

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    Zur Info für Interessierte:

    Heute war tatsächlich die Begehung mit Nachbar, dessen Archi, dem Bauunternehmer und uns. Jede Menge Fotos, Schäden wurden keine gefunden. Dokumentation kriegen wir noch.

    Vorgehensweise und Beteiligte machen einen sehr professionellen Eindruck, mal sehen, wie dann der Bau läuft.

    Mitte November geht's los.
     
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Architekt/Bauleiter für Bau des Nachbarn?

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