Frage zum Spritzschutz beim Pflastern an Haus/Garagenwand

Diskutiere Frage zum Spritzschutz beim Pflastern an Haus/Garagenwand im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Derzeit ist die Pflasterfirma da. Leider ( da Hanggrundstück) wollen sie bei meiner Garage den Spritzschutz nicht so tief setzen, wie...

  1. #1 schmost, 20.10.2008
    schmost

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    Hallo!

    Derzeit ist die Pflasterfirma da. Leider ( da Hanggrundstück) wollen sie bei meiner Garage den Spritzschutz nicht so tief setzen, wie ich es kenne/wollte.

    Sie kommen höher bei raus, so das bis zu 20 cm meiner Fassade hinter dem ca. 25cm breiten Streifen des Drainagekies versinken ( da tiefer sitzen)

    Meine Frage nun kurz in die Runde.

    Wo kann ich nachlesen, wie ein Spritzschutz nach DIN normgerecht anzulegen/ zu bauen ist?!

    Mit DIN 13813 komme ich nicht weiter, da geht´s nur um Pflastersteine schneiden, brechen usw....



    Danke für eure Hilfe


    Gruß



    Torsten @ Schmost
     
  2. #2 wasweissich, 20.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was ist das für ein humbug , die wollen nicht.......

    oder ist es eine BT, GÜ geschichte mit festpreis ??
     
  3. #3 schmost, 20.10.2008
    schmost

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    Da Grundstück selber gehört unseren Grundstücksverkäufern ( 80 Jahre.....)

    Da wir Hinterhofbebauung mit noch einem anderen BH machen und der gesamte weg von der Straße oben nach hinten neu gemacht wird, wird das ganze preislich getrittelt.

    Nur diese Stellnische an meiner Garagenseite war vorher nicht gepflastert und wird auch nicht durch 3 geteilt, sondern unsere Grundtsücksverkäufer wollen das selbst bezahlen.

    Vom Grundsatz her wollten sie gegen meine Schalsteine pflastern, wo ich bat, eine Spritzschutzborde setzen zu lassen. Mehrkosten wollt ich übernehmen- was aber die Rentner machen wollen, weil ich ja ihnen auch mal Nachbarschaftlich helfe...


    So, dann wurde vorletzte Woche ausgehoben, Untergrundmineral rein und am Montag komm ich vom Spätdienst und sehe die Borde bereits gesetzt und viel zu hoch.
    Habe ich Dienstag früh gleich moniert. Mittwoch nachgefragt, was wird, sagt der Chef-Pflaster, sein Chef hätte gesagt, muss so - geht nicht anders.
    Daraufhin habe ich gesagt, muss auch anders... ...und als ich Mittwoch Nachmittag wieder hinschaute, waren Steine bereits gelegt und man wollte von der angrenzenden Schuppentür unten was absägen...

    hab ich gleich gesagt...so nicht, und bat Chef zum Vororttermin...der dann nach einem heftigen Telefonat dann heute morgen stattfand.

    Er will lediglich statt der ca. 25 cm nun die Borde 40 cm von der Wand wegsetzen, dann hätteich genug Spritzschutz - so seine Aussage- er mache das ja schon bereits seit 30 Jahren!

    Die sginge nicht anders, wegen der Wasserführung, er müsse ja das Wasser aus der Ecke holen.

    Mein Vorschlag, dort ein Acu-Drainrinne / Gulli zu setzen und den vorne am Schacht anzuschließen.... entwartete er - und wer zahlt mir die Arbeitsstunden?!

    Worauf ich sagte, dass ich das dann bezahle - was die 7 m Rohr und den Gulli angeht.

    Nur das falsch gelegte Pflaster ist sein Problem...

    auch wenn ich meine, Grundsätzlich das auch ohne Gulli hinzubekommen.....

    nun ja... und nun nocheinmal meine Frage nach einer/der festgelegten Norm für eine Spritzschutzkannte....


    ach ja... unsere Grundstücksverkäufer wussten bis vor einer Woche noch nicht einmal, was eine Spritzschutzkannte ist und gaben mir die Erlaubnis, mich darum zu kümmern, dass es so wird, wie ich es da haben will.


    Wenn ich jetzt nach diversen Absprachen gefragt werden...kann ich nur sagen... viele Köche verderben den Brei... jeder der drei Mitgliedsparteien wollte irgend etwas... und immer wenn man den Chef auf was ansprach bekam ich zumindest zur Antwort.. klären wir dann, wenn es soweit ist bzw. wir machen das schon, pflastern ja nicht das erste Mal....:Baumurks

    Wenn man nicht alle selber macht :e_smiley_brille02:

    heute Nachmittag haben sie erst einmal die Borde wieder rausgerissen... mal sehen, was nun morgen passiert.....
     
  4. #4 schmost, 20.10.2008
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    anbei die Bilder der kleinen Stellfläche...

    von links kommt die normale Einfahrt runter

    Auf die Holzständergarage mit Tyvekpapier kommt noch Konterlattung und Verschalung - ist halt noch nicht fertig...
     
  5. #5 schmost, 20.10.2008
    schmost

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    so...

    doppel post
     
  6. #6 wasweissich, 20.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    klingt etwas wirr , aber nicht unbedingt aussergewöhnlich.....(nach dem motto:haben wir schon immer so gemacht)

    ich wüsste nicht , dass der spritzschutz besonders geregelt ist , ROOOOBBYYYYYYYYYYY!!!!!!

    aber drei verschidene auftraggeber für eine fläche machen es nicht unbedingt einfacher .

    und trotzdem , wenn man will , geht fast alles........

    hast du mal ein bild ?
     
  7. #7 wasweissich, 20.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dake

    habt ihr da schwerlastverkehr zu erwarten ? die randsteine halte ich für spritzschutz in einem hinterhof für leicht bis mittel überdimensioniert .
    klar , die tief genug einzubauen ist schon ein stück arbeit , die man versuchen kann sich einzusparen.....
     
  8. #8 schmost, 21.10.2008
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    Bilder hatte ich schon hoch geladen...

    Ja, ne normale Rasensteinborde hätte meiner Meinung nach auch gereicht.......

    der Teilbereich selbst gehört wie schon geschrieben ja "nur" dem 80-jährigen Grundstücksverkäufer. Nach Rücksprache mit ihm darf ich mich um die ordnungsgemäße und von mir gewünschte Ausführung kümmern.....


    Darum meine Anfrage hier, was da die Norm ist/ sein sollte.....
     
  9. Robby

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    Ich versteh das Problem einfach nicht :winken
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2008
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    Ein typischer Fall von >>Planlos ins Chaos<<.
    Da steht Holzständergarage. Die geht (scheinbar) jetzt schon bis ins/aufs Erdreich. Da ist es sowas von egal, ob die Pflasterung 5 cm weiter vorn oder hinten anfängt.

    Das Zauberwort wäre konstruktiver Holzschutz gewesen. Wäre gewesen.......
    Wenn man bei der Planung sich auch um so "Kleinigkeiten" wie Pflaster gekümmert hätte.

    MfG
     
  11. #11 Carden. Mark, 21.10.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Garage und komplett Holz bis auf die Bodenplatte geht einfach nicht wirklich Regelkonform zusammen.
    Hier hätten von vorneherein Planerische Maßnahmen ergriffen werden müssen.
    Nun einfach abwarten bis das alles weggegammelt ist (im schlimmsten Fall)
     
  12. #12 schmost, 21.10.2008
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    Zum einen Danke ich für die Beantwortung meiner Frage!


    Ist nämlich bislang von keinem passiert.

    Außer zu Kommentaren, wie man es besser machen hätte können... geht alles off topic am Thema vorbei.


    Und was die Planung angeht - wenn der Pflasterer einfach zu hoch pflastert - was kann ich dafür? man man man - seid ihr Besserwisser.

    Wen/wenn es wirklich interessiert, hinterfragt doch erst einmal per PM oder so - denn es geht am Thema meiner Fragestellung vorbei.

    Das Fundament der Garage stand ca. 20 cm über den ursprünglich gewachsenen Grund hinaus. nur das mal zur Info

    und wie / wo soll sonst das Ständerwerk der Garage aufliegen -wenn nicht auf der Bodenplatte?!

    Bei einer gemauerten Garage steht die Wand doch auch auf der Bodenplatte - mit Dachpappe drunter....

    hier bei mir auch - was wollt ihr also?!

    meine normal gestellte Frage beantworten jedenfalls nicht ..tztz


    mfG

    T. S.
     
  13. Robby

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    Neee jetzt versteh ich. Da fehlt tatsächlich die Grundlage des Hozschutzes und der Abdichtung....
     
  14. #14 schmost, 21.10.2008
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    da soll doch noch ne hinterlüftete Fassade drauf! was meint ihr eigentlich...:offtopic:

    and back to topic plz:shades
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2008
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    Nix Besserwisser. Fachleute.
    Bei einer sachgerechten Planung bekommt der Pflasterer eine Zeichnung mit Höhenangaben. Und wenn er gegen die verstößt, hat sich die ganze >> mach ma immer so<< Debatte erledigt!

    Na und - auch schon zu wenig.

    Hat hier irgendwer gesagt, das es das nicht darf?? Wer??
    Bei FACHGERECHTER Ausführung der BoPla, des HRB UND der Geländeanschlüsse gar kein Problem.
    125 andere Lösungen sind auch noch denkbar.

    Es bleibt dabei - Planung, Planung, Planung.

    MfG
     
  16. Robby

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    MAl so nebenbei...

    Der Spritzschutzstreifen ändert mal GAR NIX an der Abdichtungshöhe...

    wie hoch geht die jetzt und wie geplant? Nochmal... Holzschutz?
     
  17. #17 schmost, 21.10.2008
    schmost

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    da bin ich wohl auf den falschen Zug aufgesprungen, als ich konstuktiver Holzschutz las

    sorry


    und zum Thema Planung... Chefre sagte, wenn´s soweit ist, klären wir das... und als ich letzte Woche Montag vom Spätdienst kam, war die Borde schon gesetzt... Dienstag früh moniert...Mittwoch früh nachgefragt... Nachmittag plötzlich fertig geflastert.

    Um Klärung/ vor Ort Termin gebeten...und dann ging der Streß auch schon los.

    Es sei ja nicht mein Grundstück, was ich denn wolle... er mache nur das, was die 80 jährigen Grundstückseigentümer gesagt hätten. Pflastern mit Spritzschutz. Hat er gemacht. basta.

    Auf meine Argumente ging er nicht ein - bezüglich der Höhen usw.

    Und jetzt weigert er sich des Rückbaues, weil - wer erstattet ihm den die Kosten.

    das er die Grundstückeigentümer vor vollendete Sachen bezüglich der Schuppentür, die nun abgesägt werden soll/muss - gestezt hat, ganz zu schweigen.

    Jetzt gehen wir da mit eingedrückten Kopf rein....
     
  18. fengi

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    ...:mauer ich weiß, weshalb ich so ungern für Eigentümer-Gemeinschaften arbeite. Es bedeutet einfach jedes Mal Stress. ...die letzten Anarchien in dieser Republik...:mauer
     
  19. #19 wasweissich, 21.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn er zu hoch gebaut hat , muss er zurückbauen.............

    nur , hat er zu hoch gebaut ?

    was war wie beauftragt ?

    mit einer din für spritzschutz kommst du nicht weiter , ausserdem ist das wahscheinlich garnicht im detail geregelt .

    j.p.
     
  20. #20 schmost, 21.10.2008
    schmost

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    Das Problem dabei ist, dass das Grundstück unseren 80-jährigen Grundstücksverkäufern gehört.


    Angesagt war, die vorher gepflasterte Einfahrt alles neu zu pflastern.

    Der Zwischenraum war vorher nicht gepflastert und sollte nun auch gepflastert werden.

    Auf den von mir gewünschten Spritzschutz sprach ich ihn an und er sagte" mach´mer schon"...

    als dann Dienstag die Borde zu hoch gesetzt wurde...sprach ich seine Pflasterleute gleich drauf an bzw. Mi. den Chef selber

    der sagte nur, ist alles mit den 80-jährigen abgesprochen...

    nur die wußten bis vor gut einer Woche gar nicht, was ein Spritzschutz ist...

    und die wollen einfach nur ihre Ruhe... und ich sollt das regeln...aber er sagt, geht mich nix an, weil nicht mein Grundstück..wo er zwar im Grunde Recht hat, aber so hat der Spritzschutz auch keine Funktion/ Wirkung...

    jedenfalls bat ich um Rückbau...weil zu hoch..(Tür hinten links vom Schuppen soll auch abgesägt werden!)

    und da sagte er, es gehe wegen der Wasserführung nicht anders...

    und ich sagte, dann hätte er das vorher sagen müssen und das mit einer eventuell notwendigen ACO-Drainrinne o. so hätte man regeln können... nun will er nicht und weiß auch nicht mehr weiter... ätzend...
     
Thema: Frage zum Spritzschutz beim Pflastern an Haus/Garagenwand
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