Baubetreuungsvertrag

Diskutiere Baubetreuungsvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ! Habe mich jetzt nach einem neuen Bauobjekt umgesehen und mir wurde in diesem Zusammenhang ein s.g. Baubetreuungsvertrag angeboten....

  1. Berndi

    Berndi

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    Hallo !

    Habe mich jetzt nach einem neuen Bauobjekt umgesehen und mir wurde in diesem Zusammenhang ein s.g. Baubetreuungsvertrag angeboten.

    Was ist hier besonders zu beachten ?
    Welche Fallstricke können hier lauern ?

    Wo im Internet könnte ich noch Informationen über diese Thematik finden ?

    Vielen Dank,
    Berndi
     
  2. #2 bauhexe, 11.12.2003
    bauhexe

    bauhexe

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  3. #3 bauworsch, 12.12.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Der Namen des Kindes

    ist "fast" frei wählbar, entscheidend ist die Grundlage und der Inhalt.

    Baubetreuungsvertrag von wem, gegen wen, über was , für was für wen ?

    Vom Architekten, Bauträger, Generalübernehmer, Pizzabäcker, Bauunternehmer, Taxifahrer, Ing-Büro, oder vom Nachbarn umme Ecke?

    Tschuldigung.

    Wird der Bau nur betreut ( ich guck mal ab und zu auf die Baustelle ), wird ausgeschrieben, vergeben, überwacht, oder wird ein Stück Pauschlapreis ( Sie brauchen sich um nix zu kümmern, machen alles wir ) für ein vage definiertes Gebäude angeboten?

    Bitte nicht falsch verstehen oder als persönlichen Angriff auf mögliche Defizite mangels Erfahrung oder Wissen bei der Auftragsvergabe werten.

    Ein klein wenig mehr Hintergrundinfos wären nett.
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Legaldefinition?

    Bis jetzt dachte ich, Baubetreuer sei eine Phantasiebezeichnung für eine nicht definierte Tätigkeit. Kann es sein, dass ich mit § 34c Gewerbeordnung eine Legaldefinition gefunden habe?

    Zitat:

    Wer gewerbsmäßig Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Demnach bereitet ein Baubetreuer Bauvorhaben wirtschaftlich vor und führt sie im Namen des Bauherrn durch. Er betreibt ein Gewerbe und er braucht die Erlaubnis nach § 34 c.
     
  5. #5 bauhexe, 12.12.2003
    bauhexe

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    @ Bruno
    Ja, Gewerbeschein hat früher mal 250,-- DM gekostet. Qualifikation war dazu nicht erforderlich.

    @ Berndi
    Meine erste Stelle hier im wilden Westen (1990) war bei so einem Baubetreuer. Ich bin nach 3 Monaten gegangen, was da den Leuten für ihr Geld versprochen worde und was sie wirklich bekamen... .Ich wollte da nicht dran beteilgt sein.
    Die Qualifikation meiner Chefs, Versicherungsvertreter, spricht auch für sich, wie Bauworsch auch schrieb, ...Taxifahrer, Pizzabäcker... . Die Fa. ist nun nicht mehr am Markt, und das ist auch gut so.
    Die schnelle Mark gegen alle Regeln, war das Geschäft für eine gute Zeit, mit Hochglanzprospekt und versprechen für eine tolle Ausstattung in Superqualität.
    Was soll ich da noch schreiben, die hatten die Handwerker soweit gebügelt, daß gute Firmen nicht mehr zu kriegen waren und auch die Billchheimer wurden für ihren Murks nur teilweise bezahlt, so daß zum Schluß die Arbeiteneinfach nicht richtig fertiggestellt wurden. Ein Rentner aus der Verwandschaft des Chefs hat fertiggemurkst.
    Dabei hat man natürlich auch an der Qualität gespart. Können Sie bei der Hausübergabe feststellen, ob die Betonqualität / Eisenmenge im Keller der nichtvorhandenen Statik enrspricht, oder welchen k-,U-, oder Dingsdawert Fenster, Wände, Dach haben und eventuell haben sollten?
    Klopf den vermeidlichen Baubetreuer auf Herz und Nieren ab. Er will Dein Geld. Wegen Bauschmerzen würdest Du auch nicht zum Frisör gehen.
     
Thema: Baubetreuungsvertrag
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