Haftung / Gewärhleistung bei defekten Zimmertüren in Bauträger-EFH?

Diskutiere Haftung / Gewärhleistung bei defekten Zimmertüren in Bauträger-EFH? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Wer ist für die Mängelbeseitigung zuständig an einem EFH das durch einen Bauträger schlüsselfertig erstellt wurde? Detailiert: An mind. 7 von...

  1. Hagi

    Hagi

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    Wer ist für die Mängelbeseitigung zuständig an einem EFH das durch einen Bauträger schlüsselfertig erstellt wurde?

    Detailiert:
    An mind. 7 von 11 Zimmertüren, reißt das Funier an der Türzarge oberhalb
    des Schließbleches, zusätzlich sind zweierlei passungenaue Schließbleche verbaut.

    Dieser Mängel wurde nach Bezug (Ende Jan. 08) im Mär. 08 dem Bauträger angezeigt
    und dieser meldete es dem örtlichen Betrieb der die Zargen einbaute. Eine geringe
    Sicherungssumme die aber unter dem Schadenswert liegt, wurde einbehalten

    Wochenlang passierte nichts !
    Mehrere eMails mit Nachfragen auch direkt beim Einbaubetrieb (der uns durch die Auswahl der Türen ja bekannt war) folgten, Ende Juli wurde der Mängel dann durch den Lieferanten selbst begutachtet und aufgenommen UND selbstverständlich wird dieses noch im August 2008 erledigt!

    Nach erneuter direkter Kontaktaufname durch mich mit des Türenlieferanten erfuhr ich, dass der Türenhersteller zwischenzeitlich Pleite ging, bla bla bla der Betrieb aber nun wieder fortgeführt würde und bla bla bla. und alle daran interessiert werden dass wir "glücklich" werden.

    Mittlerweile war die Aussage, dass neue Zargen auf dem Weg zum örtlichen Lieferanten sind,
    der Umbau/Einbau aber wegen starker Auftragslage schwierig zu gestalten sei. Alle Instandsetzungsarbeiten aber übernommen werden müssen (Alle Info's leider telefonsich).

    Anfang September kontaktierte mich dann ein Mann eines ZWISCHENHÄNDLERS :yikes dass man über die zeitliche Einbauproblematik des örtlichen Verkäufers bescheid wüsste und man vermutlich die Arbeiten selbst durchführen müsse. Man benötigt nochmals Bilder der Schäden um mit der Hersteller in Kontakt zu gehen.

    Mitte September, erneuter Anruf. Der Hersteller der Zargen befürchtet, dass hier ein nachträglicher Krafteinfluss durch die Bewohner entstanden wäre. Man benötigt erneut Bilder mit detailierten Aufnahmen!

    a) Nun haben wir Mitte Oktober 2008
    b) schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung bis Ende dieser Woche gesetzt, mit Ankündigung der Einschaltung eines Gutachters
    c) Status unbekannt!

    Folgende Fragen:
    Wer muss die Gewährleistung durchführen?
    Was passiert wenn eine der beteiligten Firmen konkurs geht?
    Was empfehlt Ihr mir für eine weitere Vorgehensweise?

    Vielen Dank,
    Gruß Michael
     
  2. #2 Bauwahn, 22.10.2008
    Bauwahn

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    Ihr habt/hattet kein Vertragsverhältnis mit dem einbauenden Betrieb. Ihr habt ein Haus GEKAUFT vom Bauträger (oder war es am Ende gar kein Bauträger, sondern ein GÜ? Wäre hier aber auch egal).
    Wendet Euch an DEN, mit dem Ihr den Vertrag habt. Wenn der auf den Kosten sitzenbleibt ist es nicht Euer Problem.

    Gruß

    Thomas

    (Im übrigen haben manche BT durch ihre Preisdrückerei den Konkurs manchen Betriebs überhaupt erst betrieben)
     
  3. Hagi

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    -Wir bekamen ein Haus nach unseren Wünschen gebaut.
    -Wir hatten einen Werkvertrag mit der Firma Kxxx, die auch die Abschlagszahlungen erhielt.
    -Wir hatten einen Aufpreis bei den Türen der direkt gegen Rechnung der Firma Hxxx an die Firma Hxxx bezahlt wurde.

    Das mag sein... kann mir aber als Käufer (Bauherr) in erster Linie egal sein und ich denke kein Architekt verschenkt Geld. Ich habe selbst ja auch dabei auch im Preis gehandelt. Hoffe dass ich nun kein böser Mensch bin :offtopic:
     
  4. #4 Baufuchs, 22.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    könnte man ebenso pauschal auch von Architekten/Bauherren/Käufern behaupten.

    Guckst Du:
    Ist im vorliegenden Fall aber tatsächlich egal, es haftet der Vertragspartner.
    Wobei es immer übel ist, wenn Leistungsänderungen nicht direkt mit dem Vertragspartner, sondern mit dessen Sub abgerechnet werden sollen/müssen.
     
  5. Hagi

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    Na das ganze ist langsam Filmreif !

    Gestern Abend hatte ich Besuch von der Firmenchefin Frau Hxxx des Einbaubetriebes aus Wallhausen-Hengstfeld.

    Grundsätzlich sieht sie den Mängel an den Türzargen UND die Ersatztürzargen wären tatsächlich schon lange bei Ihr im Haus. Nur SIE sieht nicht ein, dass sich der -IHR- Zwischenhändler Exxx aus Warstein bzw. -IHR- Hersteller aus Bremen nicht an den Kosten beteiligt.
    Ohhh arme Geschäftsfrau -man muss Sie bedauern- oder soll ich mich etwa an den Kosten beteiligen?

    Ungeheuerlich ist das Zwischen den Zeilen,
    wenn ich schon die günstigen CPL Türen kaufe, dann kann es bei solchen "Stückzahlproduktionen" schon zu Qualitätsmängel kommen !
    Hääää? Also wenn Sie mir schon sche**** verkauft, bzw. ich mir halt nix teueres leisten kann, dann lebe halt mit solchen Mängeln???????? man man !

    Wenn ich tatsächlich einen Gutachter einschalte, muss ich a) einen vom Fach -WOW- wer hätte das gedacht! b) vorallem bedenken, dass mich das ganz schön was kosten könnte, wenn ich denn nicht Recht habe (Netter Hinweis unter die Gürtellinie!).

    Liebe Frau Hxxx VERKAUFEN IST DAS EINE - SERVICE und GEWÄHRLEISTUNG das andere, gehört LEIDER aber auch zu Ihrem Job !!!

    Bleibt uns wohl leider nur das trauige Ende mit einem zeitaufwendigen Rechtsweges gegen den Bauträger... Entstehen leider der Gesellschaft wieder unnötigen Kosten und den deutschen Gerichten wieder pille-palle-Verfahren weil es in der Branche halt doch Xxxxx gibt!

    Ich halte euch auf dem laufenden UND WERDE MIR UNSER RECHT einklagen, wenn es sein muss, Die Zeit nehm ich mir - vorallem wenn man mich für d**f verkaufen möchte!

    2 von 7 defekten Zargen.
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