Aussage in einer Bauleistungsbeschreibung bezüglich Heizlast ?

Diskutiere Aussage in einer Bauleistungsbeschreibung bezüglich Heizlast ? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Moin, In einem anderen Thread hatte ich Fragen zu einem speziellen Fussboden (Dielen). Nachdem mir fast alle geraten haben, ersteinmal zu planen...

  1. #1 angostura, 24.10.2008
    angostura

    angostura

    Dabei seit:
    09.03.2008
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Heilberuf
    Ort:
    KIEL
    Moin,
    In einem anderen Thread hatte ich Fragen zu einem speziellen Fussboden (Dielen). Nachdem mir fast alle geraten haben, ersteinmal zu planen und dann die Heizlast zu berechnen, bin ich nun ein kleines Stück weiter, aber auch schon wieder mit einem Fragezeichen unterwegs. Soll heissen : In der Baubeschreibung eines möglichen Anbieters steht nun wörtlich:

    Wärmebedarfsrechnung gem. aktueller Energieeinsparverordnung für die Größe des Heizkessels und der Heizkörper, hydraulischer Abgleich der Thermostatventile nach Inbetriebnahme:

    Ist damit eine korrekte Heizlast nach EN 12831 gemeint ? Ich dachte das gesamte System sollte hydraulisch abgeglichen werden, damit man eigentlich die Thermostatventile nicht mehr braucht ? oder macht man das so. Wir Ihr seht werden jeden Tag mehr Fragen aufgeworfen und nur wenige geklärt.
    Wenn jemand etwas Licht in das Dunkle bringen könnte, wäre ich Euch sehr dankbar

    Hilflose Grüsse

    Angostura
     
  2. #2 Zuviel Zeit, 25.10.2008
    Zuviel Zeit

    Zuviel Zeit

    Dabei seit:
    14.09.2007
    Beiträge:
    117
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Elmshorn
    Nein,
    die Wärmebedarfsberechnung (ENEV-Nachweis) ist etwas völlig anderes als eine Heizlastberechnung.

    Für die Ermittlung der Kesselleistung kann man den Wärmebedarfsausweis wohl noch näherungsweise heranziehen, aber für die Auslegung der Heizflächen ist er denkbar ungeeignet.

    Der Wärmebedarfsausweis ist eine rein baurechtliche Angelegenheit, die richtige Heizanlagengröße kann nur mittels der Heizlastberechnung ermittlet werden.
    Für die richtige Auslegung der Heizflächen benötige eine raumweise Heizlastberechnung.

    Nur wenn Heizlastberechnung im Vertrag drinsteht wird der Vertragspartner auch eine Heizlastberechnung durchführen...
    der Wärmebedarfsausweis ist oftmals das Paier nicht wert auf dem er gedruckt ist, denn er wird mit den Bauunterlagen eingereicht... oftmals kommen danach aber noch Änderungen die keine Berücksichtigung mehr finden.
    Daher hat er wenig mit der Realität zu tun.

    Zumal der Wärmebedarfsausweis sich auch auf ein Normklima mit Norminnentemepartauren bezieht, die aber nicht der gewünschten tatsäöchlichen innentemeparturen und seltens dem tatsächlichen Klima am Bauort entsprechen.

    Gruß
     
  3. #3 Achim Kaiser, 25.10.2008
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    ...und wenn Studenten in Betracht ziehen würden, dass es vor den heutigen Bezeichnungen früher schon andere gab, dann würde er sich nicht so aufs Glatteis begeben :).

    Die heutige Heizlastberechnung hies früher Wärmebedarfsberechnung :)

    Wenn der Heizlast oder Wärmebedarfsberechnung die Ausführungswerte der Bauteile aus der EnEV (früher Energieeinsparverordnung) zu Grunde gelegt werden so ist ausser der veralteten Bezeichung auch hier die Welt wieder in Ordnung :)

    Wenn nach dem Bau der Anlage die voreinstellbaren Thermostatventile auf die Einstellwerte der Berechnung eingestellt werden dann ist der hydraulische Abgleich auch schon fertig :)

    Ich seh an der Beschreibung nicht wirklich ein Problem, ausser das nicht die top-aktuellen Bezeichnungen verwandt wurden. Ausserdem scheints ein Sport der Normengremien zu sein mit jeder Ausgabe gewohnte Begrifflichkeiten ändern zu müssen damit man sich wieder an was neues gewöhnen muss ... irgendwann geht einem das am verlängerten Rückrad vorbei und man benutzt die seit Jahren gewohnten Bezeichnungen.

    Auch bei den Normenjungs gibts oft alten Wein in neuen Schläuchen ... ist halt so.

    Wenn ers richtig machen will - yepp.
    Auch wenns nach der *alten* 4701 richtig berechnet wird wäre es kein Beinbruch ...
    Wenn die was ganz anderes veranstalten ... dann wirds komisch :).

    Denkfehler :)

    Yepp.

    Grundsätzlich ist gegen die Vorgehensweise (so sie denn tatsächlich auch so erfolgt) nichts einzuwenden. Der vorgegebene Weg zeigt in die richtige Richtung (wenn auch mit *alten* Bezeichungen) aber sie sagt noch überhaupt nichts über das Heizsystem aus, da die *wichtigen* Auslegungsparameter nicht benannt werden.

    Die *Norm* lässt alle Auslegungsparameter zu ... so zum Beispiel 90/70 für ne Heizungsanlage mit Heizflächen - kann man *normgerecht* auslegen. Gar kein Problem.
    Ne gängige und griffige *moderne* Parametrierung wäre hier z.B. 55/45.

    Oder ne FBH kann man auf 55 Grad Vorlauf auslegen - *normgerecht* -
    Ne gängige und griffige *moderne* Parametrierung wäre hier z.B. 35 Grad Vorlauf.

    Kurzform die Beschreibung liest sich ganz gut, zeigt in die richtige Richtung und sagt dabei gleichzeitig absolut nichts über die Anlage aus.
    Solange das nicht näher spezifiziert ist was da betrieben werden soll kann dir der Anbieter einbauen was er will solange er dir nen Nachweis nach Norm auf den Tisch legt der das abdeckt.

    Das *kann* gut gehen .... das *kann* auch daneben gehen. :shades

    Folglich bleibt das Fazit ... sag mir was du kriegst (Parameter) und ich sag dir obs was taugen kann.
    Mit den *bis jetzt* getroffenen Angaben lässt sich das nicht beurteilen.

    Also erst mal nachfragen ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 angostura, 25.10.2008
    angostura

    angostura

    Dabei seit:
    09.03.2008
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Heilberuf
    Ort:
    KIEL
    Vielen Dank für die kompetente Antwort von Achim Kaiser:
    Die Begrifflichkeiten hatten mich auch verwundert, also werde ich demnächst einmal die Parameter nachfragen (VL/RL etc.) Nebenbei kann man ja auch fargen, ob die Heizlast den gemeint ist und eventuell der text nicht mehr so ganz aktuell ist.

    Nochmals vielen Dank

    Angostura
     
Thema:

Aussage in einer Bauleistungsbeschreibung bezüglich Heizlast ?

Die Seite wird geladen...

Aussage in einer Bauleistungsbeschreibung bezüglich Heizlast ? - Ähnliche Themen

  1. elektischer Rückstauverschluss pflicht? Klempner/Sanitär Aussage

    elektischer Rückstauverschluss pflicht? Klempner/Sanitär Aussage: Hallo Zusammen, wir wollen alte Gusseisenrohre erneuern, bis zur Grube wo ein Rückstauverschluss liegt. Diesen würden wir gerne auch gleich...
  2. Ortgangsziegel aussägen für die Regenrinne?

    Ortgangsziegel aussägen für die Regenrinne?: Hallo! Hoffe das ist das richtige Unterforum. Ich habe Gauben einbauen lassen und anschließend wurde das Dach neu gedeckt. Nun wurden die...
  3. Dachsparren aussägen

    Dachsparren aussägen: Hallo liebe Statiker, ich habe ein Problem, bei dem Ihr mir sicher weiterhelfen könnt. Bei mir liegen die Dachsparren auf dem Wintergarten auf...
  4. Zweifel an statischen Aussagen im Raum Dresden. Kann jemand helfen?

    Zweifel an statischen Aussagen im Raum Dresden. Kann jemand helfen?: Hallo an alle Bauexperten, ich habe ein altes Haus (80 Jahre alt) und ein paar Risse in den Wänden, die schräge zur Wandmitte zeigen. In allen...
  5. Verschiedene Aussagen bzgl. Dachdämmung

    Verschiedene Aussagen bzgl. Dachdämmung: Hallo zusammen, wir planen momentan den Bau unseres EFH, der im Herbst beginnen soll. :hammer: Momentan bin ich aber aufgrund von...