Grundstücks Vermessung

Diskutiere Grundstücks Vermessung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Baufreunde :-) Wie immer komme ich mit einer neuen Frage auf Euch zu. Diesmal wird es warscheinlich ärgerlich für uns werden....

  1. tojo

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    Hallo liebe Baufreunde :-)

    Wie immer komme ich mit einer neuen Frage auf Euch zu.

    Diesmal wird es warscheinlich ärgerlich für uns werden.

    Der ein oder andere hat sicher mitbekommen das meine Frau und ich beabsichtigen eine Hälfte eines Doppelhauses zu kaufen.
    Nachdem einiges an Änderungen im Vertag zu unseren Gunsten geändert wurde, wollten wir eigendlich morgen den Vertrag unterschreiben.
    Noch etwas zur Vorgeschichte:
    Makler und Architekt erzählen uns das das Gesammtgrundstück
    zwei unterschiedlichen Verkäufern gehört, diese Grundstücke werden zusammen gelegt und dann anschließend nochmal in der Mitte zu 50/50 geteilt. Die Grundstücke sind noch nicht vermessen worden. Die Bauzeichnung bezieht sich auf den Katastaplan. Damit der Bauantrag gestellt werde kann, muss dieses Jahr noch vermessen werden. Auf unsere Frage warum das noch nicht geschehen ist, sagte man uns das man noch auf den zweiten Käufer gewartet hat, da der Käufer der anderen Haushälfte nicht auf die Eigenheimzulage angewiesen ist, bzw- keine bekommt, wäre im der Baubeginn relativ egal.
    Damit wir vorran kommen haben wir dem beauftragten Büro ein vorgefertigtes Fax mit unseren Unterschriften zugefaxt (habe ich gerade nicht vorliegen).
    Leider haben wir heute durch Zufall bzw. Glück den angeblichen Käufer der anderen Haushälfte ausfindig gemacht, und siehe da, der interessiert sich erst seit 10 Tagen für das Haus und hatte bereits am Montag den Makler angerufen das ihm das Grundstück nicht zusagt. Also gibt es keinen zweiten Interessenten. Wir überlegen nun ob wir überhaubt den Auftag zum vermessen ges Grundstücks geben dürfen, schließlich sind wir nicht die Besitzer der/des Grundstücks und haben beim Makler noch nichts unterschrieben, bis auf das Fax zum Vermessungsbüro.
    Unser Vertrauen an die Glaubwürdigkeit des Maklers ist am Nullpunkt angekommen, schließlich hatte er uns zugesagt sofort nach dem Grundstückskauf mit dem Bau anzufangen. Dies kann allerdings nicht erfolgen solange kein Käufer für die andere Hälfte des Hauses fest steht. Gibt es eine Möglichkeit an den Kosten für die Vermessung herum zu kommen? Wenn nicht, wer bekommt den Vermessungsplan. Der dürfte im Falle das wir das bezahlen müssen auch uns alleine ausgehändigt werden, oder sehe ich das falsch?
     
  2. #2 Gast888, 12.12.2003
    Gast888

    Gast888 Gast

    Du solltest Dich mal an den bzw. die Besitzer der Grundstücke direkt wenden!

    Die Verkäufer sollten das ganze vermessen lassen und aufteilen, dann kaufst du ihnen eine hälfte ab. Sag den Verkäufern (oder dem, auf dessen hälfte später mehr von Deinem Haus steht, denn der ist sehr an Dir interessiert) wenn das nicht bald passiert, könntest Du das Interesse verlieren.

    Übrigens habe ich schon oft gesehen, dass DHH einzeln hochgezogen werden. (Hat allerdings auch einige Haken)
     
  3. #3 stefanSmi, 12.12.2003
    stefanSmi

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    Wenns noch um die Eigenheimzulage geht wirds eng.
    Bis das beim Notar/Grundbuchamt ist bzgl. Zusammenlegung , Teilung, Auflassung;Verkauf... über die Bühne ist.

    Also bei uns im Kreis stehen ne Menge halbe doppelhaushälften:-)).

    Soweit ich weiss kann man den Bauantrag für jedes Grundstück einreichen (auch wenn es einem nicht gehört) OK der Lageplan des Vermesser gehört dazu. ggf kannst du den aber nachreichen. Ich würde mal beim Bauamt nachfragen ob das geht. Falls ja kannst du ja einen Baugenehmigung beantragen (um die Eigenheimzulage zu sichern) OK ist ein Risiko da die Genehmigung was kostet. Aber wenn du das im Kennissgabe oder im Beschleunigten Verfahren machen kannst (je nach Bundesland und ob ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und eingehalten wird) sind das nur einige Hundert Euro.
    Die durch den Bauantrag enstehenden Kosten kannst du auch beim Bauamt erfragen. Damit du weist wieveil das halt kostet und wieviel du in den Sand setzt falls das mit dem Gundstückskauf nichts wird.
     
  4. #4 bauhexe, 13.12.2003
    bauhexe

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    Letztes Jahr, als die erste Angst um die Eigenheimzulage aufkam, habe ich mal einen Bauantrag für ein Grundstück gestellt, welches auf einem als neues Baugebiet ausgewiesenem Acker lag.
    Das Landratsamt erteilte die Baugenehmigung zwar erst nach Vermessung und Teilung, durch den engagierten Bauherren wurden jedoch bei der Vermessung die Grenzen wie im Bauantrag festgelegt, eingemessen, so daß es keine Änderungen gab.
    Eine Tektur der Grenzen, bzw. der Gebäudelage od. Größe wäre recht aufwendig gewesen, da es sich um ein Doppelhaus handelt, daß auf 3 Seiten genau den Grenzabstand einhielt.
    Auch wenn Ihr Euch aus Zeitgründen für einen Bauträger entschieden habt, solltet Ihr in dem Fall bezüglich der Baugenehmigung und Vermessung selbst mit der Behörde in Verbindung treten und wenn möglich bei der Vermessung anwesend sein.
    Bei einer sorgfältigen Planung, für die der Planer das Grundstück erst einmal selber vermißt und auch die Nachbargebäude mit in Augenschein nimmt, dürften die Änderungen im Rahmen bleiben.
    Außerdem arbeite ich gerne mit den DXF- Dateien, die man im Vermessungsamt gegen Gebühr bekommt. Die erforderlichen Maße lassen sich alle am PC ermitteln und darstellen und ich kann damit sehr genau einmessen.
     
  5. tojo

    tojo

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    Hallo Zusammen,

    nachdem wir uns leicht verschaukelt vorgekommen sind, haben wir alles gecancelt. Uns sind kosten in Höhe von knapp 200 Euro entstanden.
    Das Problem bei den Grundstücken war, das ein großer Teil der Stadt und ein kleiner Teil einem Privatmann gehörte, der Stadt war das alles ganz egal, da war der Verkauf noch nicht mal durch den Stadtrat. Desshalb wurde da wohl auch noch nichts getan. Der Makler hatte das nicht vermessen lassen weil er nicht auf den Kosten sitzen wollte. Und Willems Massivhaus wollte eh nur das Haus drauf setzen. Die hatten uns mit dem Zahlungsplan schon keni gutes Angebot gemacht.
    Na ja, wir haben alles in allem viel fahrerei gehabt und dadurch das wir einen Gutachter vom VpB genommen hatten auch ein paar Euro ausgegeben, aber insgesammt haben wir auch ein ganzes Stück dabei gelernt und treten jetzt garantiert beim nächsten mal wesendlich sicherer auf. Wenn der Verkäufer uns keinen auf den ersten Blick schon guten Vertag anbietet, bzw. sagt das er nichts daran ändert, dann kann er das Haus oder Grundstück auch behalten ;-)

    Drückt mal die Daumen das die Eigenheimzulage in ähnlicher Konstelation bestehen bleibt ! :-)
     
  6. #6 Gast888, 13.12.2003
    Gast888

    Gast888 Gast

    Wo suchst Du denn ein Grundstück für eine DHH ?

    Die Daumen drücke ich Dir natürlich (wobei ich eigentlich ein Gegner der Eigenheimzulage bin)
     
  7. tojo

    tojo

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    Hi,

    Kreis Ratingen PLZ 40882
    und Umkreis :-) + 10 KM Richtung Köln
     
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