Baurecht (Wenn hier falsch bitte verschieben!)

Diskutiere Baurecht (Wenn hier falsch bitte verschieben!) im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Hoffe ich erfahre hier ein bisschen Hilfe. Ich habe eine Bauvoranfrage für ein Grundstück im Aussenbereich gestellt. Habe noch...

  1. #1 Grummel84, 27.10.2008
    Grummel84

    Grummel84 Gast

    Hallo zusammen! Hoffe ich erfahre hier ein bisschen Hilfe.

    Ich habe eine Bauvoranfrage für ein Grundstück im Aussenbereich gestellt.
    Habe noch keine Rückinfo. Mein Bürgermeister hat mir aber schon gesagt, dass das nicht so leicht werden würde.

    Nochmal kurz zur Lage:

    Auf dem Grundstück steht noch ein kleines Haus, welches jedoch schon zehn Jahre leer steht.
    Das sollte dann natürlich für einen Neubau weichen. Es ist so, dass die ganze Zeit über Wasser und Strom angemeldet war, nur wie oben schon gesagt zehn Jahre lang kein Bewohner dort gemeldet ist.

    Ich habe da nur ein gefährliches Halbwissen dies bezüglich. Habe mal gehört, dass wenn es sieben Jahre lang nicht bewohnt ist, das Wohnrecht oder so verfällt. Erst wenn drei Jahre wieder jemand dort gemeldet ist dann könnte man bauen.

    Habe diese Woche noch ein Termin beim Bürgermeister und dann wohl später persönlich beim Landkreis.

    Hoffe mir kann hier jemand helfen und mir Ratschläge geben, wie ich mich gegenüber dem Landkreis verhalten soll.

    PS: Falls es noch interessiert... Das Grundstück grenzt an dem meiner Eltern. Ist aber absoluter Aussenbereich.

    Danke für alle Antworten.
     
  2. Baumal

    Baumal

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    mal die suchkunktion betätigen nach "bauen im aussenbereich".

    oder in Architektur Allgemein wühlen.
    zu diesem thema wurde schon einiges geschrieben....
     
  3. #3 Grummel84, 27.10.2008
    Grummel84

    Grummel84 Gast

    Hey..Danke für die schnelle Antwort!

    Bauen im Aussebereich hab ich natürlich schon gesucht! Es geht auch eher darum was mit den"sieben Jahre leerstehend" ist. Im Aussenbereich bauen geht bei uns nur wenn ich bei meinen Eltern anbauen würde (Dann aber maximal 2 Wohneinheiten inkl meiner Eltern) oder ein vorhandenes Haus ersetze. Nur da soll es halt Probleme mit dem zu lange lerr stehendem Haus geben!

    IST DAS NUN SO????

    Ich hab die Suchfunktion natürlich benutzt, nur leider nichts gefunden, was mir helfen würde

    Danke
     
  4. Baumal

    Baumal

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    nach §35 BauGB
    (mal googeln, Abs.4, denke ich)

    darf die vorherige nutzung des gebäudes nicht länger als 7 jahre
    zurückliegen.

    IST SO !!!

    das ist ein nicht einfaches bauvorhaben...
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    nur neugierig - Lähden im Emsland, so nähe Holte-Lastrup ?
     
  6. #6 Grummel84, 27.10.2008
    Grummel84

    Grummel84 Gast

    @ Thor: Ja, Holte-Lastrup gehört zu Lähden! Ist quasi der Parkplatz von Lähden.:biggthumpup:

    @Baumal: Hab gerade mal den §35 BauGB überflogen.

    Die sieben Jahre sind wohl eindeutig überschritten.
    In Absatz 4 steht aber auch noch:
    a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
    b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
    c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
    d) Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird,

    a) und b) sind erfüllt! Was ist mit c) "längere Zeit" ist wohl immer Auslegung gibts da trotzdem n Richtwert?

    Danke erstmal für die SUPER-Info Baumal!
    Der § war sehr hilfreich.
     
  7. Baumal

    Baumal

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  8. #8 Grummel84, 27.10.2008
    Grummel84

    Grummel84 Gast

    @ Baumal

    Das versteh ich jetzt nicht! Ich muss doch bei Absatz 4 Satz 2 schauen. Will doch ein Neubau an Stelle setzen.
    Oder lieg ich da falsch?

    Satz 4 würde vielleicht auch noch greifen. Es ist zur Zeit n echter Schandfleck. Würde dann ja schöner aussehen!

    Oder hab ich jetzt alles falsch verstanden!?:mauer
     
  9. Baumal

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    entschuldigung,
    ich war gedanklich bei nutzungsänderung.

    bei neubau haben sie natürlich nix falsch verstanden.
     
  10. #10 Grummel84, 27.10.2008
    Grummel84

    Grummel84 Gast

    Also besteht vielleicht doch die Möglichkeit meinen "Traum" zu verwirklichen!? Es ist aber trotzdem nicht egal wie lange das Haus nun leer steht oder? Wie verhalte ich mich nun am besten?? Satz2 oder Satz4? Oder spielt das keine Rolle!?

    Nochmal danke für Ihre Bemühungen!
     
  11. Baumal

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    der "Traum" wäre ein teilprivilegiertes bauvorhaben.
    (ersatzwohnhaus bei mängel des bestehenden gebäudes)

    im rahmen einen bauvoranfrage müssten sie die mängel am
    bestehenden gebäude detailiert auflisten.
    (z.b durchfeuchtung, schimmelbildung, fehlende beheizungsmöglichkeit/
    installation usw.)

    knackpunkt ist und bleibt, sie müssen glaubhaft nachweisen, dass das
    neu errichtete gebäude für den eigenbedarf des bisherigen eigentümers
    (oder familie) genutzt werden soll und vorher seit längerer zeit genutzt wurde.

    -> Leerstand.

    zur evt. traumverwirklichung wäre ein planer an ihrer seite, welcher die örtlichen gegebenheiten und
    ämtler kennt, bestimmt kein fehler...
     
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