Bausparsumme - Hilfe! Erhöhen? Folgen?

Diskutiere Bausparsumme - Hilfe! Erhöhen? Folgen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme X abgeschlossen. In diesen spare ich mtl. hinein und mein Arbeitsgeber zahlt...

  1. #1 rosiS04, 28.10.2008
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    Ich habe einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme X abgeschlossen.

    In diesen spare ich mtl. hinein und mein Arbeitsgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen hinein.

    Ist die Bausparsumme immer die Summe aus Guthaben und Darlehensanspruch?

    Also je mehr ich einzahle, desto weniger Darlehen steht mir zu?

    Was kann ich dagegen tun, ich möchte ja soviel wie möglich Darlehen zu einem günstigen Zinssatz bekommen...


    Ich plane, in den nächsten 2 Jahre Wohneigentum zu erwerben.

    Sollte ich da jetzt meine Sparrate verringern und das Geld lieber woanders anlegen, um so viel wie möglich an Darlehen zu einem günstigen Zinssatz zu bekommen?

    Oder was kann man tun?

    Oder sollte ich die Bausparsumme erhöhen, was wären die Folgen dessen?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Die Bausparsumme setzt sich immer aus dem Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen.
    Wieviel Du "ansparen" mußt hängt vom Tarif ab. Meist irgendwo um 40-50%, aber hier hilft ein Blick in den Vertrag, dort müsste das stehen.

    Hat Dir Dein "Berater" das Prinzip "bausparen" nicht erklärt?

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Bauwahn, 28.10.2008
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    Unterhalb einer bestimmten Sparquote gibt es gar kein Geld.
     
  4. #4 Agent Brown, 29.10.2008
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    Hallo,

    zuerst einmal scheint es verlockend, ein hohes Bauspardarlehen anzustreben. Vorteilhaft ist das leider nur auf den ersten Blick. Die günstigen Zinsen erkauft man sich nämlich durch 2 (nicht zu unterschätzende) Nachteile: 1. Das anzusparende Guthaben wird mit einem (teilweise extrem) niedrigen Zinssatz verzinst und 2. Der Tilgungssatz des Darlehens ist sehr hoch.

    Gerade Punkt 2 verhindert in der Regel ein hohes Bauspardarlehen, da die Rate sehr schnell die Belastungsgrenze erreicht (da hilft es dann auch nichts, dass das Darlehen rein rechnerisch in ca. 5 - 8 Jahren zurück gezahlt ist).

    Nach meiner Meinung hilft ein Bausparvertrag nur noch einem: Dem Berater, der dafür die Provision kassiert!

    Grüße
    Agent Brown
     
  5. #5 rosiS04, 29.10.2008
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    Daten zu meiner Frage

    Hallo zusammen,

    ich möchte noch folgende Daten als gegeben hinstellen:

    1.) ich spare in den Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen hinein, welche mein AG gleich auf dieses Bausparkonto überweist

    Ich habe damals den Vertrag abgeschlossen, um diese nicht zu verschenken, ohne zu wissen, zu ahnen, dass es einmal so schnell (wie es jetzt aussieht) gehen könnte mit dem Erwerb von Woheigentum

    2.) Das Guthaben wird mit 1,5% verzinst, mir ist klar, dass das nicht sehr gut ist

    3.) Da ich jetzt bald eine Immobilie erwerben möchte, habe ich meine mtl. Sparrate erhöht, dadurch ist der Vertrag schneller zuteilungsreif

    4.) Die Bausparkasse bietet mir ein Darlehen an zum aktuellen Zins von 5,07% , das ist ja auch nicht der Bringer. In meiner Bausparurkunde steht ein Zins von 4,5 bis 6,25 % (dieser wird sich dann je nach Datum der Inanspruchnahme dem Markt anpassen, denke ich mal).

    5.) Aus diesem Grund sehe ich diesen Vertrag nur als Vermögensaufbau und werde das Darlehen sicher nicht in Anspruch nehmen, auch wenn ich keinen Bonus für den Darlehensverzicht bekommen werde (Grund: der Vertrag wird nicht 7 Jahre laufen)


    Frage:

    1.) theoretisch gesehen: wenn ich den Vertrag länger als 7 Jahren laufen lassen würde, würde ich dann weiter vermögenswirksame Leistungen in diesen Vertrag einzahlen können oder müßte ich da einen neuen abschließen

    2.) ist meine Sicht der Dinge ok (Grund für den Abschluss des Vertrages) ? Ich frage, weil in den Raum gestellt wurde, ich würde das Prinzip Bausparen nicht verstanden haben



    Für eure Antworten, Hilfen, Tipps und Tricks wäre ich sehr dankbar.
     
  6. #6 Agent Brown, 29.10.2008
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    Hallo nochmal,

    also wenn die Sparrate erhöht wird, dann wird der Vertrag nicht automatisch früher zuteilungsreif. Da spielt nämlich auch der Faktor Zeit noch eine Rolle. Daher gibt es die Bewertungskennzahl, in welche nicht nur der angesparte Betrag einfließt.

    Zum reinen Vermögensaufbau ist ein Bausparvertrag aufgrund der niedrigen Habenzinsen denkbar ungeeignet. Da wäre die VL in einer anderen Vertrag, z. B. eine Kapital-LV besser angelegt gewesen.

    Wenn Du ohnehin das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen möchtest, ist es sinnlos, weiter Sparbeträge dort hinein zu zahlen. Gerade im Moment bekommt man für sein Geld deutlich mehr Zinsen (selbst wenn man über den Freibetrag kommt bleibt noch wesentlich mehr hängen als beim Bausparen). Wenn es schnell verfügbar sein soll, ist ein Tagesgeldkonto zur Zeit eine lukrative Alternative (um die 5%). Auf Festgeld (min. 1 Jahr) gibt es zur Zeit um die 6% Zinsen.

    Erhöhen würde ich die Bausparsumme auf keinen Fall. Das bringt nur Nachteile.

    Grüße
    Agent Brown
     
  7. #7 rosiS04, 29.10.2008
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    Zuteilung

    Also meine Bausparkasse schreibt mir zum Bausparvertrag welcher eigentlich vom 16.09.2003 bis 30.09.2010 läuft folgendes:


    Ab dem 28.02.2009 stehen Guthaben und Darlehen für Sie bereit, wichtig: beantragen Sie die Auszhalung mindestens 5 Monate vor diesem Termin.


    Mit folgenden Zahlungen bringen Sie Ihre Zuteilung unter Dach und Fach:

    " mtl. 100 € ab 08/2008 bis 02/2009 "

    Das heißt doch für mich, ich erhalte das Geld nur eher, weil ich mehr einzahle oder nicht?

    Ich würde auch lieber nur geringe Beträge dort einzahlen und den Rest für 5 bis 6 % anlegen, mir ist auch klar, dass dies lukrativer wäre.

    Aber da ich eventuell das Geld schon Mitte 2009 brauche (und nicht erst zum Laufzeitende im September 2010) zahle ich die 100 € ein.


    Oder habe ich hier einen Denkfehler?
     
  8. #8 Don Stefano, 29.10.2008
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    Kann die Bausparsumme auch verringert werden? Dann kommt er evtl. schneller in die Zuteilung.
     
  9. #9 Agent Brown, 29.10.2008
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    Hallo,

    also wenn die Bank die Zuteilung schon bestätigt hat, dann ist ja alles klar. Es ist schon möglich, das mit höherer Sparrate eine schnellere Zuteilung erfolgt, aber kein Muß. Es hängt auch davon ab, wie sich die anderen Bausparer dieser Kasse verhalten. Wenn z. B. gerade alle ihr Darlehen wollen, können nicht alle bedient werden. Ist insgesamt ein recht komplexes Gebilde.

    Und richtig: Je Mehr Du einzahlst, desto weniger Darlehenssumme steht Dir zu. Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus Sparbetrag + Darlehen. Also z. B.

    Bausparsumme: 50.000,--
    Angespart: 25.000,--
    Darlehen: 25.000,--

    oder eben

    Angespart: 30.000,--
    Darlehen: 20.000,--

    Die 100,-- Euro würde ich nicht nur aus diesem Grund eher auf ein Tagesgeldkonto einzahlen. Das ist täglich verfügbar und bringt 3X soviel Zinsen.

    Schau Dir auf jeden Fall im Bausparvertrag nochmal den Tilgungsbeitrag an. Der ist normalerweise sehr hoch und zusammen mit dem sicher immer noch benötigten Hypothekendarlehen kann die monatliche Belastung schnell die Grenze überschreiten.

    Grüße
    Agent Brown
     
  10. #10 rosiS04, 29.10.2008
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    Aber wenn ich den Sparbeitrag jetzt wieder verringere, dann zögert sich doch die Zuteilung wieder heraus.

    Und das will ich ja eigentlich nicht.

    Also muss ich es doch so lassen oder kann ich eine frühere Zuteilung trotz Verringerung der Einzahlung erfragen?
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Bitte meinen o.g. Kommentar nicht falsch verstehen. Deine Eingangsfrage erweckte den Eindruck, daß man Dich nicht ausreichend über Deinen BSV und die Details aufgeklärt hat.
    Es gibt eine Unmenge Tarife, da ist es schwer den Überblick zu behalten.

    Richtig. Bei einem BSV zählt die sogenannten Bewertungszahl. Dazu muß die Ansparsumme erreicht sein UND es spielt auch der Faktor Zeit eine Rolle. Siehe auch hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bausparvertrag

    Als Vermögenaufbau ist der Abschluß eines BSV denkbar ungeeignet. Das Thema wurde hier schon oft diskutiert. Ein BSV rechnet sich für Dich nur unter ganz bestimmten Umständen, diese sind jedoch in den meisten Fällen nicht gegeben.
    Wegen der VL würde ich mich mal informieren, denn auch eine kapitalbildende LV ist nicht wirklich der Hit.

    Da es sich bei Deinem BSV anscheinend eher um einen kleinen BSV handelt, und somit das Darlehen kaum interessant ist, würde ich schauen wie man das Ding ohne Verluste loswerden kann. Eine Inanspruchnahme des Darlehens dürfte bei den genannten Zinsen auch nicht attraktiv sein, zumal die Tilgungsraten Deine Liquiditätsplanung nicht unerheblich belasten würden. Oder kurz gesagt, Kosten-/Nutzenverhältnis passt nicht.

    Gruß
    Ralf
    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 rosiS04, 29.10.2008
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    Ich habe es auch nicht falsch verstanden und bin auch sehr dankbar für die Anmerkungen und Hilfe.


    Was würde passieren, wenn ich den Bauparer kündige, geht mir dann Geld verloren?

    Ich möchte aber die wermögenswirksamen Leistungen (VL) nicht herschenken....


    Gibt es auch sinnvolle Bausparer, welche ich abschließen kann und nur mein VL dort einzahle, um mir Geld anzusparen in Hinsicht auf eine Sondertilgung während meiner Immobilienfinanzierung?
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Das kann Dir die BSpk. bis auf den letzten Cent durchrechnen. Auch hier kommt es auf die Tarifdetails an. Je nach Tarif ist wohl die zu Anfang gezahlte Abschlußprovision futsch. Bei manchen Tarifen wird diese bei Verzicht auf das Darlehen angerechnet...aber nicht unbedingt bei vorzeitiger Kündigung.

    Sollst Du auch nicht. Informiere Dich, da gibt es einige Möglichkeiten, aber auch so Dinge wie Sperrfristen und so Kram sind zu beachten.

    Trenne Dich zuerst von dem Zusammenhang BSV und VL. Es gibt viele Möglichkeiten wie man VL sinnvoll "sparen" kann.
    Sparen/Vermögensaufbau und Finanzieren würde ich zudem trennen, auch unter dem Gesichtspunkt lang- und kurzfristig. Vermögensaufbau ist eine langfristige Angelegenheit. Das Sparen um Sondertilgungen zu realisieren ist eine kurzfristige Sache.

    Hast Du einen Steuerberater? Der soll Dich mal über die steuerliche Seite aufklären. Auch da gibt es einiges zu beachten, sonst werden aus den o.g. 6% für´s Festgeld ganz schnell magere x%.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 rosiS04, 29.10.2008
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    Was die Steuersache betrifft bin ich im Bilde. Wegen den Zinsen.


    Ich frage mich nur, was ich jetzt machen soll.


    In den Bausparer nur noch meine VL einzahlen und den Rest nicht mehr?

    Dann komme ich aber vielleicht erst später (in meinem Falle zu spät) an das Geld ran.

    Oder gibt es da auch Möglichkeiten?


    Mein Ziel:

    So schnell wie möglich Eigenkapital ansparen und verfügbar haben und dann eine Immobilienfinanzierung ohne ein Bauspardarlehen machen.
     
  15. #15 pafo300, 29.10.2008
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    Abgesehen davon, daß ich die Finanzierung über Bausparen einfach zu undurchsichtig finde, ist das Einbeziehen der VWL gut, da bin ich anderer Meinung als Ralf. Durch die einbezogenen VWL
    bildest du schneller/ höher EK -> wird der Sparer zuteilungsreif. Und die Sperrfrist der VWL gilt bei Wohnungsfinanzierung nicht, somit kriegst du auch noch die Zulagen (falls berechtigt).
     
  16. #16 bruchpilot, 29.10.2008
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    Theorie zum BSV

    Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird hauptsächlich für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.

    Der Bausparvertrag ist eine geeignete Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

    Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen (inklusive der vermögenswirksamen Leistungen), sowie der gutgeschriebenen Zinsen, Arbeitnehmersparzulagen und Wohnungsbauprämien bezeichnet.

    Als Mindestsparzeit wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt.

    Der Zuteilungstermin hängt davon ab, wann die Kriterien für die Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl) erreicht sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse.

    In der Regel umfasst die Mindestsparzeit einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.

    Als Regelsparbeitrag werden die zu leistenden Sparzahlungen bezeichnet, welche der Bausparer monatlich zu erbringen hat.

    Diese richten sich in der Regel nach der gewählten Bausparsumme (z.B. 0,5 % der Baussparsumme). Die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich etc.) kann im Normalfall vom Bausparer selbst gewählt werden.

    Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht).

    Achtung: Seit einigen Jahren herrscht in Deutschland ein Zinstief am Kapitalmarkt, welches Bausparkassen schwer zu schaffen macht, da die Guthabenszinsen und etwaige Boni vertraglich festgelegt sind und nicht wie z. B. bei Tagesgeldkonten angepasst werden können. Gerade bei älteren Tarifen mit einer hohen Verzinsung können solche Verträge nicht mehr rentabel geführt werden. Daher enthalten viele Vertragsbedingungen einen Zusatz, der die Annahme einer Einzahlung, die über dem Regelsparbeitrag liegt, von der Zustimmung der Bausparkassen abhängig macht.

    Seit der o. g. Zinstalfahrt wird bei so gut wie allen Bausparkassen von dieser Regelung (zumindest bei älteren Tarifen) Gebrauch gemacht und die Einzahlungen entweder nicht oder nur unter Auflagen (wie z. B. Verzicht auf den Zinsbonus) angenommen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei Einzahlungen derzeit immer vorher bei der Bausparkasse nachzufragen und/oder die Allgemeinen Bedingungen zu lesen.

    Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen (siehe unten) errechnet.

    Sie ist maßgeblich für die Reihenfolge der Zuteilung. Da das zur Zuteilung zur Verfügung stehende Kapital nicht genau vorhersehbar ist, kann keine feste Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen deshalb auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.

    Als Bewertungsstichtage werden die Termine zur Neuberechnung der Bewertungszahl der Bausparverträge bezeichnet. Bei älteren Tarifen nutzten die Bausparkassen die Quartalsenden (31.3. ,30.6. , 30.9. und 31.12.) als Bewertungsstichtage. Heute sind monatliche Berechnungen üblich.

    Durch die Saldierung der Bausparverträge an diesen Tagen werden Verfügungen, so etwa Sonderzahlungen und Änderungen am Bausparvertrag wirksam.

    Die Termine wurden früher meistens in forcierender Werbung als Gründe für Abschlüsse neuer Verträge und außerordentliche Sparleistungen angeführt.

    Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl kurzfristig (z.B. 12 Monate) oder kann bis zu einigen Jahrzehnten dauern.

    Der bei Abschluss des Bausparvertrages berechnete Zuteilungszeitpunkt ist nicht garantiert. Er kann sich je nach Finanzmarktentwicklung verschieben. Dies kann zu monatelangen Wartezeiten führen, was vor allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu großen Problemen für Immobilienbesitzer führen kann.

    Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet.
    Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die erforderliche Bewertungszahl ist abhängig vom Volumensverhältnis zwischen Sparern und Darlehensnehmern.
    Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist. Allerdings kann die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise verweigern, wenn zum Beispiel keine ausreichende Bonität vorliegt. Im Falle einer Auszahlung des Sparbetrages und des Darlehens erfolgt die Überweisung etwa vier Wochen nach dem Antrag zur Inanspruchnahme.
    Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.

    Bauspardarlehen werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des Beleihungswertes nicht überschreiten. Kleinere Darlehenssummen werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert. Noch kleinere Darlehen, meist nur bis 10000,- €, werden auch ohne Negativerklärung als sogenannte Blankodarlehen gewährt.

    Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat.

    Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Todesfallrisiko über die Abtretung von Lebensversicherungen anderer Versicherungen abzudecken.
     
  17. #17 rosiS04, 29.10.2008
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    Ich muss mich korrigieren, ich habe einen ganz anderen Bausparer, ohne Bausparsumme.

    Es ist der Tarif R66 der Allianz. Ich komme da wohl immer mit 5-monatiger Frist an das Geld heran.

    Ich werde dies weiter besparen und nur meine VL da einzahlen, sowie die anderen 100 € anderweitig, mit besseren Zinsen sparen.

    Da ich das Darlehen sowieso nicht in Anspruch nehmen werde, ist es so i.O.,

    ich reduziere meine mtl. Einzahlung und fertig.
     
  18. #18 Alfred Witzgall, 29.10.2008
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    die Laien sind ja

    schon richtige Profis:biggthumpup:

    Mit dem Bausparvertrag beschäftige ich mich jetzt mal nicht mehr.

    Aber Du kannst deine Vermögenswirksamen Leistungen zur Soforttilgung einsetzen (also direkt als Tilgung für deinen Baukredit verwenden) Das ist, wie wenn du dein Geld mit dem Darlehenszinssatz verzinst und kostet keine Steuer.

    Aber einen hab ich noch::konfusius

    Mit einem Bausparvertrag kann man fast alles, ...................nur nicht bauen:e_smiley_brille02:
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Richtig. Du verzichtest dabei nur auf den Sparbonus und einen Teil des Zinsbonus der sonst bei Verzicht auf das Darlehen gutgeschrieben würde. Wieviel das in Deinem Fall ausmacht? Vermutlich nicht der Rede wert.....mehr sagt Dir Dein freundlicher Berater...:mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
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