Fertigstellungsbürgschaft

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  1. Parker

    Parker

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage.

    Ich plane mit Architekt (zu dem ein Vertrauensverhältnis besteht) ein Reiheneckhaus in Holzständerbauweise zu bauen.
    Zum ggw. Stand:
    Architektenvertrag unterschrieben, Baugesuch gestern eingereicht, Grundstückskauf von der Stadt nach Genehmigung des Baugesuchs in etwa 4 Wochen anstehend, Finanzierung meinerseits sicher aber knapp bemessen.
    Morgen Termin mit GU, dieser wurde von Architekt empfohlen, zur Vertragsunterzeichnung GU-Vertrag zur schlüsselfertigen Errichtung des Hauses zum Zeitpunkt x mit Vertragsstrafen bei Überschreitung und festgelegtem Preis x gemäß Baubeschreibung.
    GU und nicht Einzelvergabe der Gewerke, da meinerseits Maßgabe an Architekt Budget x keinesfalls zu überschreiten. Im Falle einer drohenden Überschreitung des Baubudgets meinerseits Wunsch an den Architekten lieber Bauprogramm zu verkleinern als nachzufinanzieren.
    Deswegen, um Summe x unbedingt einzuhalten, schlug Archi GU vor, der 2x in schriftlichem Angebot Betrag x einhielt und Angebot gemäß Baubeschreibung des Architekten vorlegte.
    Baubeschreibung ist 17-seitig und sehr detailliert, IMHO hat er wenig Hintertürchen für GU um Kosten zu sparen.
    Schlüsselfertiges Angebot von GU ist konkurrenzlos günstig. Der Haken: nach einer früheren Pleite der Firma, hat diese jetzt ihren Sitz in England. GU realisierte allerdings renommierte Bauvorhaben in der Region. Da Firmensitz in England (eine Art EU-GmbH zu Discountpreis) Rat meines Anwalts Vertrag nur mit Fertigstellungsbürgschaft zu unterzeichnen. Da mein Anwalt ggw. im Urlaub ist und morgen die Vertragsunterzeichnung mit dem GU ansteht meine Fragen hierzu:

    1: Im Netz habe ich gelesen 5% - 20% der Bausumme würden als Fertigstellungsbürgschaft ausreichen. Heißt das, daß bei einer Insolvenz des GU und einer angenommenen Bausumme von 150 k € und einer Fertigstellungsbürgschaft von 20% die Bank dafür haften würde, im Falle der Fremdvergabe der Gewerke für max. 30 k € Zusatzkosten zu haften ?

    2. Der Avarzins wird im Netz mit 0.5 %, nach münsl. Auskunft eines befreundeten Banker mit 1,5 % - 2,5% der Bausumme angegeben. Im Netz habe ich gelesen: monatliche Zahlung. Wie hoch und in welchem Turnus wäre er zu bezahlen ?

    3. Was muß ich in den Vertrag reinschreiben ? "Eine Gewährleistungsbürgschaft muß noch vor der ersten Abschlagszahlung dem Auftraggeber vorlegt werden sonst ist der Vertrag nichtig, oder der Auftraggeber nicht zur Zahlung verpflichtet" oder so etwas ähnliches ?

    4. Wie genau muß ich die Modalitäten der Gewährleistungsbürgschaft im GU-Vertrag formulieren ?

    (Sie werden zu Recht sagen ich soll meinen Anwalt fragen, der ist im Moment aber im Urlaub und das Angebot ist konkurrenzlos günstig).

    Vielleicht können Sie mir helfen und ich bedanke mich erstmals im Voraus

    P
     
  2. #2 kalauer71, 29.10.2008
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    Das willst Du jetzt vielleicht nicht hören, aber ich würde mich nicht künstlich zur Eile drängen lassen. Wenn Du das Thema mit Deinem Anwalt vorher durchsprechen willst, dann mach das und sag das dem GU. Und wenn der sagt: Das Angebot gilt nur, wenn Sie heute noch unterschreiben, dann ist das IMHO kein seriöser Vertragspartner und dann würde ich (Preis hin oder her) die Finger von dem Vertrag lassen. Der Bau ist ne Menge Kohle und da sollte man einen Partner haben dem man vertrauen kann und nicht nur die vermeintliche Einsparung sehen. (Und die Masche: Günstiger Preis, aber nur noch heute ist ein alter Verkaufstrick um Dich am Nachdenken / Vergleichen zu hindern - da sollte man generell hellhörig werden.)

    Gruß,
    Thomas
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn der wirklich so günstig ist, sollte die Bürgschaft doch mindestens die Differenz zum nächsten seriösen Angebot abdecken.
    Sonst geht der nach dem ersten Baggerschlag Pleite - und dann??

    Und wenn einer NACH einer Insolvenz eine Ltd. gründet, dann frag ich mich halt - warum?
    Hat er hier keinen "Strohmann" (mehr) gefunden, der für ihn den GF macht? Dann noch ein unterirdisches Angebot und ALLE meine Alarmglocken läuten Sturm.

    Und Ihnen gehts wohl nicht anders (sonst wollten Sie keine Bürgschaft).

    Das ist so, als würde man Russisch Roulette spielen und VORHER den Notarzt holen, um die Überlebenschancen zu steigern.
    :mauer
     
  4. #4 Achim Kaiser, 29.10.2008
    Achim Kaiser

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    Wenn ich ....

    das schon lese :

    Wie er das wohl hin bekommt ?

    Dann hat er ja Übung :)

    Hat er auch ein Wort dazu gesagt wieviel du zusätzlich noch zurücklegen sollst ?
    Ich meine für den Fall dass du richtig ins Klosett greifst und die Kohle der Fertigungsbürgschaft grade mal für die Taschentücher reicht ? ....

    Mein Bänker sagte immer .... Gier frisst Hirn.
    Das hat sich an der derzeitigen Finanzkriese wieder gezeigt ... und ich hab den leisen Verdacht *das hier* wird auch wieder ein Paradebeispiel dafür aber ich kann mich ja auch irren.

    Ich seh hier nen frisch polierten Tisch und einen der sich drauf vorbereitet über den selbigen gezogen zu werden ....

    Mein Tip ... nehm mal 100 000 Euro und stell sie für ein *worst case* Szenario bereit :)
    So viel wird das *sicherlich* kosten um die Bude fertig zu stellen - trotz Brügschaft - und zähl im Geist die RA-, SV und Gerichtsgebühren mit.

    Aber ... no risk, no fun.

    Das Bauvorhaben wird sicherlich *funny*.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Manfred Abt, 29.10.2008
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    und ergänzend zu den Worten meiner Vorredner, denen ich mich anschließe noch folgendes: Der Text zeigt, dass erhebliche Wissenslücken beim Fragesteller bestehen, die die eigenmächtige Entwicklung eines Bauvertrages zum Risiko werden lässt. Er wirft die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ziemlich durcheinander:
    • Fertigstellungsbürgschaft, eigentlich Vertragserfüllungsbürgschaft vom AN wird möglichst zum Vertragsbeginn geschlossen, Bürgschaft muss spätestens vor Auszahlung der ersten Abschlagszahlung dem AG vorliegen. Es muss eine Bürgschaft auf erste Anforderung sein, damit sie was hilft. Idealerweise in Höhe der Bausumme, kann dann während der Bauzeit sukzessive mit der erbrachten Leistung reduziert werden. Üblich aber meist bis ca. 20 %, so dass Mehrkosten bei anderweitiger Vergabe/Leistungswiederholung/Abbruch ggf. zumindest teilweise aufgefangen werden können.
    • Gewährleistungsbürgschaft: die macht nur Sinn in der Gewährleistungszeit, also nach Abnahme des Bauvorhabens. Manchmal wird die Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt.
    Wie oben gesagt: hier zeigen sich Wissensdefizite, davon kann es aber auch noch mehrere und ggf. relevantere geben.
     
  6. #6 Baufuchs, 29.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Manfred

    Vergiss die Bürgschaft "auf erstes Anfordern":
    Eher passend: Verzicht auf Einrede der Vorausklage.

    Fragestellers Anwalt wird beraten. (wenn er gefragt wird):konfusius
     
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