Werklohnabtretung

Diskutiere Werklohnabtretung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich habe mit Fa. A im Fruehjahr 2007 einen Bauvertrag abgeschlossen. Ab dann lief alles schief, leider. Nun hat Fa. A mir im...

  1. #1 zaphord, 29.10.2008
    zaphord

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    Hallo Forum,

    ich habe mit Fa. A im Fruehjahr 2007 einen Bauvertrag abgeschlossen. Ab dann lief alles schief, leider. Nun hat Fa. A mir im Sommer mitgeteilt, dass es ihr nicht so gut gehe
    und Fa. B (sind exakt dieselben handelnden Personen) weiterbauen wuerde.
    Ich habe lediglich eine Werklohnabtretung von Fa. A an Fa. B, welche von Fa. B auch angenommen wird. Rechnungen von B habe ich schon erhalten und beglichen, Kommunikation erfolgt nur noch mit Fa. B (es handelt sich genau genommen nur um eine anderen Briefkopf).

    Wie ist nun mein Vertragsverhaeltnis?

    Bauvertrag mit A, Zahlung an B?
    oder
    Bauvertrag und Zahlung an/mit B?

    Danke

    Tom
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Hey - so eine Nummer macht an doch nicht OHNE Anwalt. Bist Du des Wahnsinns fette Beute.

    Wenn bei A der IV kommt, bekommst Du im Zweifel eine Mahnung über Geld, das Du B schon bezahlt hast.

    H I L F E
     
  3. #3 zaphord, 29.10.2008
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    Ja, genau das ist meine Befuerchtung, mit dem Anwalt werde ich gleich sprechen.
    Bisher ist nur ein wirklich kleiner Betrag geflossen, zum Glueck.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das beruhigt nicht wirklich, denn DU hast Verträge unterschrieben und bist somit auch eine Verpflichtung eingegangen.
    Spinnen wir den Faden mal weiter. Firma A wird insolvent, der Verwalter ist dann verpflicht zu prüfen, wo noch Forderungen bestehen. Findet er nun im Vertrag zwischen Dir und Firma A eine Möglichkeit eine Forderung geltend zu machen, dann ist er verpflichtet dies auch zu tun....auch wenn es nur um 3,55 € Postwertzeichen für die Zusendung eines Angebots geht.

    Ich bin kein Jurist und kenne auch nicht die Verträge zwischen Dir und Firma A, aber erfahrungsgemäß verbirgt sich in solchen Verträgen immer ordentlich Streitpotenzial.

    Also, nichts ohne Fachmann. Sonst zahlt man unter Umständen viel Lehrgeld.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 MoRüBe, 29.10.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Mal so ganz nebenbei...

    ... wenn Firma A "insolvent ist", was meinst Du, wie lange es bei diesen Zeiten dauert, bis Firma B auch den Bach runter geht....
     
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