Frage zur Abrechung nach HOAI

Diskutiere Frage zur Abrechung nach HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, unseren Architekten rechnen wir nach HOIA ab. Dazu zwei Fragen: 1. Auf Grund eines Mangels, den wir zähneknirschend angenommen...

  1. Octo

    Octo

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    Hallo,

    unseren Architekten rechnen wir nach HOIA ab. Dazu zwei
    Fragen:

    1. Auf Grund eines Mangels, den wir zähneknirschend angenommen
    haben, hat uns eine Firma einen Nachlass von X EURO gegegeben.
    Wie wird das in der Abrechnung nach HOAI behandelt, oder kurz
    gesagt: Bekommt der Architekt für alle Leistungsphasen das
    Honorar auf diese X EURO?

    2. Auf Grund von Planungsänderungen während der Bauphase
    (Ersetzen von Fenstern durch eine PR-Fassade) hat sich der
    Preis eines Gewerkes deutlich erhöht. Im Bauvertrag ist von
    Kosten der Höhe Y die Rede in der Wirklichkeit ergaben sich
    nun aber Kosten in der Höhe von Z. Wie wirkt sich das
    auf die Abrechung aus?

    Wir sind mit unserem Architekten sehr zufrieden und ich kann
    jedem nur empfehlen mit einem Architekten zu bauen. Nachteil
    war nur, dass, obwohl wir nun schon 11 Monate in unserem Haus
    wohnen, immer noch die Abrechnung für LP 5-8 fehlt.....
    (Den Architekten scheint es ja gut zu gehen.)

    Gruß Octo
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Gruß
     
  3. Octo

    Octo

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    Was ist denn das für eine Einstellung?

    Ich will die Sache zu Ende bringen, die Bauordner in die Ablage bringen und
    die nächsten beruflichen und privaten Projekte angehen. Zudem wird es mit jedem
    Tag trotz Bautagebuch schwieriger ...



    Gruß Octo

    PS.: Meine Ursprungsfragen bleiben....
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    Warte auf Ralf, müsste gleich da sein :mega_lol: und ich schau, dass ich dann weg bin.
     
  5. #5 Shai Hulud, 30.10.2008
    Shai Hulud

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    Ralf war noch nicht hier, da kann ich ja schnell nochmal...

    Wenn das so ist, werde ich in meinem nächsten Leben auch Architekt. HOAI sei Dank! :biggthumpup:
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich komm ja schon, ich komm ja schon. :o

    Abrechnungsgrundlage ist IMMER die Rechnungssumme nach Abzug von Nachlässen VOR Abzug von Skonto, Minderungen, Gegenforderungen usw. OHNE MWST.
    Wenn Ihr den Mangel durch eine andere Firma hättet beheben lassen, ginge die Rechnung AUCH in die Kosten ein - wenn der Architekt sich drum gekümmert hätte.
    Ist der Architekt (Mit)Schuld am Mangel, kann die Summe X TROTZDEM ansetzen - und sich dann was vom Honorar abziehen lassen.

    Jetzt wirds spannend.
    Wann ist die Planungsänderung gemacht worden?? Drei Möglichkeiten:
    1) Gleich nach dem Bauantrag -> Summe Z für LP 5 - 8
    2) Nach Ausschreibung für Y OHNE neue Ausschreibung -> LP 5 - 7 Summe Y, LP 8 Summe Z
    3) Nach Ausschreibung für Y MIT neuer Ausschreibung für Z -> LP 5 - 7 Summe Y + anteilig Summe Z. LP 8 Summe Z
    Der Anteil von Z hängt daran, wieviel von der ersten Ausschreibung weiter verwendet werden konnte. Im max also Y + Z!

    Naja - obs ihm gut geht?
    1) Kann der Architekt SEINE Rechnung erst stellen, wenn ALLE Handwerkerschlußrechnungen durch sind. Da ich davon ausgehe, dass beim Einzug noch die eine oder andere fehlte, sind die 11 Monate also wohl schon mal falsch.
    2) Macht in vielen Büros der Chef selbst die Abrechnung. Nicht weil er seine Angestellte über die Zahl in Unkenntnis lassen will, sondern weil die HOAI so schön gomblisiert ist. Und die Zeit (das ist nicht in einer halben Stunde gemacht) muss da sein.
    3) Mag es sein, dass er einen Hinweis von der Buchhaltung bekommen hat, im laufenden Jahr nicht mehr zuviel einzunehmen, weil er sonst bei der Steuer so abfliegt.
    Sprecht ihn doch einfach mal drauf an, WARUM er noch nicht abgerechnet hat.

    MfG
     
  7. #7 Manfred Abt, 30.10.2008
    Manfred Abt

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    Würde man es ganz genau nehmen, dann steht ihm ganz oft rein rechtlich noch mehr zu.

    Weil er vermutlich noch mehr Arbeit gemacht hat, eben die in der Ausgangsfrage angeführten Planungsänderungen. D.h. es haben sich nicht nur die Kosten erhöht, sondern vielmehr wurden Planungsleistungen, zumindest in Teilen wiederholt. Und davon sind Planungsleistungen in sämtlichen Leistungsphasen zwischen 1 und 8 betroffen.

    Manchmal durch Fehler des Planers bedingt, dann gehört es sich natürlich nicht, für die Wiederholungen eine Vergütung zu erbitten.

    Aber ganz oft gibt es diese Notwendigkeit zur Wiederholung von bereits erbrachten Planungsleistungen auch durch Gründe, die vom Planer nicht zu vertreten sind. Und dann traut sich faktisch kaum ein Planer, dafür das ihm nach dem Gesetz zustehende zusätzliche Honorar nachzufordern. Denn landläufig herrscht die Meinung, dies wäre durch die Erhöhung des Honorars auf Grund der Kostensteigerung abgegolten.

    O.K. in diesem 3. Fall würde es zumindest diesem Kollegen dann tatsächlich doch gut gehen.
     
  8. #8 ManfredH, 30.10.2008
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nicht unbedingt. Es könnte ihm ja auch im vorangegangenen Jahr noch viiieeel schlechter gegangen sein, und für nächste Jahr sind auch keine Aufträge in Sicht.

    Nicht wünschenswert, aber in dieser Branche (leider) auch nicht unrealistisch.
     
  9. Octo

    Octo

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    Vielen Dank für die Antworten....

    Er hat noch nicht abgerechnet, weil er so viel zu tun hat. Ist halt ein
    engangiert und regional bekannter Architekt.

    Gruß Octo
     
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