PKW-Stellplatz und/oder Hauszugangsweg?

Diskutiere PKW-Stellplatz und/oder Hauszugangsweg? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, liebe Bauexperten! Habe kürzlich vom BT eine DHH erworben, die sich im verfeinerten Rohbau befindet. Der Eingang und die Zufahrt befindet...

  1. #1 broncouno, 29.10.2008
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    Hallo, liebe Bauexperten!
    Habe kürzlich vom BT eine DHH erworben, die sich im verfeinerten Rohbau befindet. Der Eingang und die Zufahrt befindet sich 3 Meter breit seitlich an der Giebelwand. Auf den letzten 5 Metern dieser (fensterlosen) Wand wäre als SW eine Garage möglich gewesen, auf die ich aber verzichtet habe. Stattdessen möchte ich an dieser Stelle den standardmäßigen Stellplatz haben, der lt. BB gepflastert wird. An anderer Stelle der Baubeschreibung geht es um den Hauszugangsweg (ohne Beschreibung seiner Maße), der bereits gepflastert ist. Lt. Auskunft der ausführenden Firma soll es bei diesem Zuweg bis zur Haustür aber bleiben, da er ja gleichzeitig als KfZ-Stellplatz genutzt werde kann. Damit bin ich aber keineswegs einverstanden, da lt. B-Plan die ersten 5 Meter ab Grundstücksgrenze kein Stellplatz liegen darf und ich weiter hinten direkt meinen eigenen Hauseingang mit Podest blockieren würde.
    Wie beurteilt Ihr meine Aussichten, den getrennt beschriebenen Stellplatz an derselben Stelle wie die Garage durchzusetzen? Auf diversen Plänen ist übrigens immer nur die Garage eingezeichnet!
    Danke schon jetzt für die sachkundigen Beiträge!
    broncouno
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 29.10.2008
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    Stell´ doch mal ...

    ... einen der diversen Pläne rein. Ist so nicht ganz klar, was Du meinst.
     
  3. #3 broncouno, 29.10.2008
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    Ja gerne! War wohl etwas umständlich formuliert?
    Gruß broncouno
    s. Anhang!
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 29.10.2008
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    Ich frage mich ...

    ... wie man hier - ohne über das Eingangspodest zu hoppeln - überhaupt unfallfrei in die Garage/auf den Stellplatz kommen soll :confused:

    Wenn das tatsächlich möglich sein sollte, würde ich mir zeigen lassen, was in der Baugenehmigung bezüglich Stellplatznachweis steht.
     
  5. #5 broncouno, 29.10.2008
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    Danke für den Tipp mit dem Stellplatznachweis in der Baugenehmigung, die ich bislang auch noch nicht gesehen habe. Mal unabhängig davon:
    Kann denn ein KFZ-Stellplatz gleichzeitig ein Hauszugangsweg sein? Beide in den vorgelegten Hausplänen als solche nicht ausgewiesen!
    Gruß broncouno
     
  6. #6 Baufuchs, 29.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In NRW

    müssen für ein EFH 2 Stellplätze nachgewiesen werden.
    I.d.R. ist -sofern Garage geplant- der eine Stellplatz innerhalb der Garage, der 2. die Fläche vor der Garage. Aus diesem Grund werden Garagen grundsätzlich im Abstand von 5m zur Strasse angeordnet.

    Eine B.-Plan Festsetzung, nach der auf den 1. 5m ab Strasse kein Stellplatz angelegt werden darf ist mir noch nie untergekommen. Insofern würde mich der genaue Wortlaut aus dem B.-Plan interessieren.

    Auch im vorliegenden Fall dürften die Stellplätze so nachgewiesen sein.
     
  7. #7 broncouno, 29.10.2008
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    Gerne, Baufuchs!

    Ist aber so in meinem Fall ...

    s. Anhang!

    Gruß broncouno
     
  8. #8 broncouno, 29.10.2008
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    Nachtrag für Baufuchs:

    die Anzahl der notwendigen Stellplätze ist in § 51 LBO NRW nicht festgelegt! Das kann die Gemeinde durch Satzung (i.d.R. B-Plan) bestimmen.
    Gruß broncouno
    Ist der B-Plan lesbar rübergekommen?
     
  9. #9 Baufuchs, 29.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimmt

    (obwohl knibbel-klein schwer lesbar).
    Ist allerdings eine unsinnige Festsetzung, denn wer will kontrollieren/ahnden, wenn jemand seinen Pkw auf der 5m langen Zufahrt zum dann B.-Plangemäß ab 5m angelegten Stellplatz abstellt?

    PS:
    Hoffentlich verkauft Ihnen der BT nicht eine mit Rasen eingestreute Kiesfläche als "mit versickerungsfähigem Material angelegten Stellplatz".
    Dem B.-Plan wäre genüge getan.:winken
     
  10. #10 broncouno, 29.10.2008
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    ... beantwortet aber leider immer noch nicht meine Hauptfrage: kann ein Stellplatz gleichzeitig ein Hauszugangsweg sein, obwohl beide getrennt in der Baubeschreibung aufgeführt und beschrieben sind???

    Gruß broncouno
     
  11. #11 Baufuchs, 30.10.2008
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    Baufuchs Gast

    Kommt

    auf die exakte Beschreibung der Positionen Zuwegung / Stellplatz an.

    Grundsätzlich kann die Fläche von Strasse bis Hauseingang durchaus 2 Funktionen haben, eben Stellplatz u. Zuwegung zugleich. Das entspräche auch der tatsächlichen Nutzung.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2008
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    1) Wenn die Pflasterfläche so breit ist, das FREMDE gefahrlos am Auto vorbeikommen - JA.
    2) Was sich aus der Baubeschreibung im Zusammenhang mit B-Plan und Baugenehmigung ergibt, kann NUR an Hand des genauen Wortlauts geprüft werden.
    Das ist Sache der Juristen.
     
  13. #13 Bauwahn, 30.10.2008
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    Gibt es evtl. noch keinen Fussweg?
     
  14. #14 broncouno, 30.10.2008
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    Noch mal zu Klarstellung: es gibt einen gepflasterten 3m breiten und 10 m langen Zuweg von der Straße bis 1 m hinter die Haustür, von dem die ersten 5 m lt. B-Plan nicht als PKW-Stellplatz gelten dürfen. Dahinter würde erst die Garage beginnen, an deren Stelle ich meinen Stellplatz haben möchte. Wenn ich den jetzigen Zustand akzeptieren würde, müsste ich stets mit meinem PKW direkt vor meiner Haustür parken.
    In der Baubeschreibung ist übrigens von Stellplätzen (Plural!) die Rede, ohne dass deren Anzahl, Ausmaß und Lage spezifiziert wären. Aber was aus meiner Sicht entscheidend sein dürfte: Stellpätze und Hauszugangsweg sind nicht etwa in einem gemeinsamen Abschnitt der Baubeschreibung erwähnt, sondern in getrennten Abschnitten und mit unterschiedlichem Aufbau. Einmal heißt es Platten oder Pflaster, zum anderen nur Pflaster. Daraus schließe ich messserscharf: das kann doch nicht dasselbe Stückchen Grundstück sein!
    Gruß broncouno (24 h später)
     
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