Wertminderung Grundstück bei überhöhter Grenzbebauung

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  1. catrus

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    Hallo,
    folgende Sachlage liegt vor:
    Mein Nachbar hat vor mir gebaut und hat eine erhöhte Grenzbebauung durchgeführt, obwohl keine Zustimmung des vorherigen Besitzers vorlag (keine Eintragung von Grenzbaulast im Baulastenverzeichnis oder Grundbuch auf meinem Grundstück vorhanden ).

    Laut Baubehörde wurde die Garage nicht korrekt in der Höhe ausgeführt. Die Garage wurde im Mitteilungverfahren nach §69a NBauO durchgeführt. Eine Rückbebauung kommt aber für die Baubehörde auch nicht in Frage, da kein unzumutbarer Mangel vorliegt und die Bebauung schon 10 Jahre da ist. Ich selber habe aber erst vor 5 Jahren gebaut und den Mangel erst vor 2 Monaten durch die Einmessung meiner Garage festgestellt habe.

    Nun zu meiner Frage: Da durch diesen Tatbestand eine Wertminderung meines Grundstückes gegeben ist, wollte ich gerne wissen, von wem kann ich diese Wertminderung einklagen kann: Bauherr, Architekt? (freiwillig wird wohl keiner zahlen :)

    Wird dann auch durch die Zahlung eines Betrages X eine Grenzbaulast oder Grundschuld bei mir eingetragen oder kann man schriftlich durch einen Rechtsanwalt ankündigen bei Verkauf diese Wertminderung einzuklagen? Gibt es dazu eine Verjährungsfrist?

    Wer stellt die Wertminderung fest? Ein Gutachter?

    Ist eine schriftliche Mitteilung über ein Baurechtsanwalt für meinen Nachbarn erfordelich?

    Danke für euer Antworten.

    catrus
     
  2. sepp

    sepp

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    aha ... ist also gegeben
    nun doch nicht, oder doch? wie hoch wird se sein?
    am besten noch den bauunternehmer und das amt mitverklagen - lohnt sich sonst nicht
    (für den anwalt)
     
  3. #3 Baufuchs, 30.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Also

    ich sehe da keine Wertminderung.

    Ich sehe nur mal wieder einen Nachbarn, der im Sinne von "Maschendrahtzaun" Ärger machen will.

    10 Jahre lang steht die Garage, vor 5 Jahren wurde selbst gebaut und wenn kein Vermesser mit technischem Gerät eine Abweichung festgestellt hätte, würde heute noch kein Hahn nach "Wertminderung" krähen.

    Ich habe gestern meinen Nachbarn der 20 Jahre neben mir gewohnt hat als Sargträger auf seinem letzten Weg begleitet.

    Und heute muss ich so einen Sch..... lesen.

    Wo lebt ihr eigentlich alle?
    Was denkt ihr euch?
    Kennt eure Gier nach Kohle keine Grenzen?
    Was haben eure Eltern euch über den Umgang mit Anderen beigebracht?
    Rasen alle nur noch im Tiefflug durch die Kinderstube?

    Mich kotzt so was an.

    Tipp:
    In Ruhe hinsetzen und mal darüber nachdenken was "Nachbar" bedeutet und wie lange "Nachbarschaft" dauern wird.
     
  4. operis

    operis

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    Wichtig ist bei dieser Frage nicht, wann Sie gebaut haben sondern seit wann das Grundstück in Ihrem Besitz ist.

    Hierbei gilt eine Frist von 36 Monaten ab Kaufdatum, um bei der Baubehörde etwaige Dinge, die Sie für Mängel halten anzuzeigen.

    Somit können Sie sich zwar weiter ärgern, werden jedoch nichts mehr erreichen...



    operis
     
  5. #5 MoRüBe, 30.10.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Gibts hier nen applaus-Smilie??...

    ... man Baufuchs:respekt. Und ich dachte immer, ich bin derjenige mit der ATN auf deftige Worte....:D
     
  6. #6 dquadrat, 30.10.2008
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  7. #7 dquadrat, 30.10.2008
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    ok, der ist eher negativ konnotiert...
     
  8. bernix

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    ....wieviel ist denn die Garage zu hoch?
     
  9. #9 Hagi, 30.10.2008
    Zuletzt bearbeitet: 30.10.2008
    Hagi

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    geanu aus diesem Grund (Nachbar) haben wir uns für ein Grundstück entschieden, das von 3 Seiten nie einen Nachbar bekommen kann (nein keine Autobahndreieck :) ) und wahrscheinlich haben wir dann das Pech mit einen Nachbarn,,, an dessen Grundstück unser Geräteschuppen / Carport gebaut wurde/angrenzen wird. :mauer
     
  10. BJ67

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    Da bleibt mir nur ein "DANKE", so klar muss das gesagt werden !
     
  11. #11 wasweissich, 30.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aber man könnte doch aus ein paar cm ein paar k€ machen..........:mauer

    @baufuchs :biggthumpup:
     
  12. Rinke

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    Schließe mich ebenfalls Baufuchs an.

    Nachbarschaft, das bedeutet, daß man sich gegenseitig mal hilft, im Urlaub mal ein Blick auf das andere Haus wirft, mal einen Korb Obst rüberreicht, der über ist, oder einen Tip gibt, welchen Elektriker man nehmen kann, etc.

    20 Jahre lang!

    Und das für verwichste 500 € und einen langen Rechtsstreit auf´s Spiel setzen?

    *kopfschüttel*:irre:mauer
     
  13. #13 Pascal82, 08.12.2008
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    Hallo,

    da kann ich mich baufuchs nur anschließen!

    der nachbar wird vorraussichtlich sehr viele jahre neben mir wohnen,
    ich hab vor mit Ihm abends das ein oder andere bierchen zu trinken, den grill anzuwerfen
    und gemeinsam partys mit Ihm zu feiern, da sch..ß ich doch auf den ein oder anderen cm.

    wenn das traumhaus meines nachbarn nunmal so aussieht das es etwas vom bebauungsplan abweicht dann ist mir das doch schnuppe..... und wenns schon steht sowieso!!!

    ich könnt mir nichts schlimmeres vorstellen als so einen streit in der nachbarschaft zu haben wie man es im fernsehen ab und an sieht, da kann man ja nichtmehr vor die türe gehen, was nützt mir das tollste haus wenn ich es nicht in vollen zügen genießen kann???:irre
    also auf gute nachbarschaft!!!!:28:
     
  14. #14 HolzhausWolli, 08.12.2008
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    Es ging ja noch nicht mal um ein Haus, sondern nur um die Garage, nur mal nebenbei. Das schlimme an der Sache ist für mich, daß es erst ab dem Zeitpunkt , als es der Vermesser ermittelt hatte, anfing zu stören.:irre
    Vorher gab es gar keine Einschränkung irgendwelcher Art. 10 Jahre lang schon nicht!

    Neben uns ist noch ein Grundstück unbebaut....ich kann nur hoffen, daß dort niemand hinbaut der ähnliche Gedanken hat.....
     
  15. koschi

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    Ich denke er hat euch eure Antworten nicht gedankt:)
     
  16. #16 Pascal82, 08.12.2008
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    Hallo Wolli,

    es ist ja schlimm genug das es solche leute gibt,
    aber hoffentlich nie in unserer Nachbarschaft!

    wobei hast du denn geschummelt????- du hast doch nicht etwa abweichungen gegenüber deinem Bauplan??
     
  17. #17 HolzhausWolli, 08.12.2008
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    Ist so nicht erkennbar..... zur Entlarvung müßte schon ein Vermesser rauskommen :biggthumpup:
     
  18. Hansal

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