Arbeitsaufwand für Verlegung von Granitfliesen versus "normale" Steinzeugfliesen

Diskutiere Arbeitsaufwand für Verlegung von Granitfliesen versus "normale" Steinzeugfliesen im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe eine Frage an die Fliesen-Experten unter Euch. Wir haben mit unsrem GÜ eine vertragliche Vereinbarung, dass wir berechtigt...

  1. #1 Christina3, 03.11.2008
    Christina3

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    Hallo,

    ich habe eine Frage an die Fliesen-Experten unter Euch.

    Wir haben mit unsrem GÜ eine vertragliche Vereinbarung, dass wir berechtigt sind, selbst beschaffte Fliesen durch den vom GÜ beauftragten Fliesenleger verlegen zu lassen. Wir haben uns nun für Granitfliesen entschieden. Die Muster lassen wir heute Nachmittag von dem Fliesenleger begutachten. Am Telefon machte er jedoch schon so eine Andeutung, dass es bei der Verlegung von Granitfliesen Mehrkosten (für Reinigung und Imprägnierung) gebe, die nicht über den GÜ abgedeckt seien (d.h. die müssten wir dann extra zahlen). Die Reinigungs- und Imprägnier-Lösungen liefern wir mit an.

    Damit wir nicht ganz unwissend in das Gespräch heute Nachmittag hineingehen habe ich einige Fragen:

    - Wie viel zeitlicher Mehraufwand für die Reinigung und Imprägnierung der Granitfliesen ist realistisch?

    - Gibt es bei Granitfliesen möglicherweise auch Arbeitsschritte, die weniger Zeitaufwand verursachen? Z.B. haben wir uns für relativ großformatige Granitfliesen entschieden, die fugenlos verlegt werden. Es sind auch keine Bordüren an den Badezimmerwänden etc. geplant.

    Dankeschön im voraus für Eure Antworten und viele Grüße

    Christina
     
  2. Julius

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    Tja, groß und fugenlos bedeutet beides nochmal Mehraufwand...
     
  3. #3 Christina3, 03.11.2008
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    Oh, wieder etwas dazu gelernt... Ich hätte laienhaft gedacht, die Verlegung größerer Fliesen macht wenger Arbeit. Nun ja, dieser Punkt dürfte für uns unkritisch sein, da wir in der Leistungsbeschreibung nur den Fliesenpreis, nicht aber die Größe festgelegt haben...

    Viele Grüße
    Christina
     
  4. Robby

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    Fugenlos wage ich alleine wegen der Materialtoleranzen zu bezweifeln. Diese sind in der Fuge auszugleichen. Ebenso muss die dann "schmale" Fuge ja eingewaschen werden und dafür sollte auch Material in die Fuge gehen.

    Mehraufwand resultiert hauptsächlich im Unterschied Nass- zu Trockenschnitt
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2008
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    Sie gauben doch nicht im Ernst, mit dieser Haltung durchzukommen - oder?
    Und selbst wenn. Was glauben Sie wo der Fliesör die Kosten, die er nicht bekommt, herholt?
    Genau - da, wo Sie es nicht merken.

    MfG
     
  6. #6 Christina3, 03.11.2008
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    Es geht ja gar nicht darum, dass der Fliesenleger seinen Mehraufwand nicht vergütet bekommen soll, sondern darum, wer für diesen Mehraufwand aufkommt. Laut Leistungsbeschreibung sind die Verlegearbeiten auch bei Zulieferung der Fliesen durch uns im Pauschalpreis des GÜ mit enthalten, wobei hier - wie gesagt - nichts Näheres definiert wurde, also weder die Größe der Fliesen, noch die Verlegeart oder die Art des Fliesenmaterials.

    Viele Grüße
    Christina
     
  7. Robby

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    Dazu noch: Teurerer Kleber, teurerer Fugmörtel. Ein Mehrpreis steht noch gar nicht? Dann würde ich den erstmal abwarten.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2008
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    Glauben Sie ernsthaft, der GÜ geht zum Fliesör und sagt
    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Dessen Antwort wird eher lauten:
     
  9. #9 Christina3, 03.11.2008
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    Tja, und wo positionieren wir uns jetzt in dem Spiel? Wir können doch als Baulaien nicht wissen, welcher Verlege-Aufwand hinter welchen Materialien steht und da dies auch in den wirklich sehr ausführlichen Vertragsverhandlungen niemals thematisiert wurde (obwohl wir das Stichwort "Granit" als mögliche Variante durchaus mal erwähnt haben), bin ich mir da eigentlich keiner Schuld bewusst.

    Also "dumm" stellen?
     
  10. operis

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    Hallo christina

    Na frag doch mal eine andere Fliesenlegerfirma nach den berechtigten Mehrkosten, die wie folgt zu beschreiben sind:

    1. Verlegemörtel wesentlich teurer (bei bestimmten Natursteinen Fass ohne Boden)
    2. Fugenmassen teurer
    3. Silikon mindestens doppelt so teuer
    4. Sichten des kompletten Materials, gegebenenfalls sortieren, teilweise auf Maß kalibrieren
    5. Mehraufwand bei der Verlegung (da ja fugenlos angedacht)
    6. Schneideaufwand wesentlich höher, Einsatz von Nasstrennmaschinen
    7. Imprägnieren (im schlimmsten Fall 2 bis 3 mal)
    8. Einweisen der Bauherren (Pflege und Versiegelungsanleitung, am besten schriftlich und bestätigen lassen)

    So, einfach mal bitte darüber nachdenken.


    liebe grüße operis


    (und das alles ohne gewährleistung aufs material, wenn der Bauherr die Natursteine selbst mitbringt)
     
  11. #11 aldente, 03.11.2008
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    Hm, ausser das ich operis natürlich uneingeschränkt recht gebe, handelt es sich bei diesem Problemchen eher um eine Definitionsfrage. Der Begriff Fliese an sich, und allgemeinverständlich und nicht undeutlich ausgedrückt, erschliesst sich aus jenem einfachen Link, den auch jeder Fragesteller einfach ergoogled haben könnte.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Granit

    Die auch sehr einfache Definition für Granit lautet:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fliesen

    So, und nun kommen noch PVC-Fliesen, Alu-Fliesen, Teppich-Fliesen, Holz-Fliesen, Panzerglas-Fliesen, Laminat-Fliesen, Akrylat-Fliesen und natürlich Fliesen aus einem Mix von Material und was weiss ich nicht noch dazu!

    Und die oben genannten "Fliesen" sind alle im wertigen Sinne der Fliese wie sie in der Leistungsbeschreibung stand zu legen???:mega_lol:

    Wenn Fliese drin stand , dann ist Fliese im Sinne von Link 1 gemeint, ansonsten würde ich Panzerglasfliesen wählen, die sind kaum in Wertigkeit und Verlegeaufwand zu toppen, nur um den GÜ mal zu foppen,...aber der wird sich zu Recht wehren:deal
     
  12. #12 Christina3, 03.11.2008
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    Vielen Dank für Eure Erklärungen. Ich habe gar nicht gewusst, dass es so viele verschiedene Fliesen gibt und erst recht nicht, dass es dann auch noch so große (Kosten)unterschiede bei der Verlegung gibt.

    Aber mal im Ernst: die Fachleute wissen das doch. Hätte der GÜ das nicht konkreter fassen müssen, wenn bestimmte Fliesenarten wegen ihres Verlegeaufwands nicht enthalten sind. Aber noch ist ja gar kein Grund, sich aufzuregen. Das Gespräch mit dem Fliesenleger war gut und er wird sich jetzt mit dem GÜ wegen Angebot kurzschließen. Dann werden wir sehen, wie sich der GÜ dazu stellt.

    Viele Grüße
    Christina
     
  13. operis

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    Na ja, der GÜ wird keine Ahnung davon haben, ein Architekt hätte hier sicherlich für Aufklärung sorgen können. :)


    Grüße operis
     
  14. salleD

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    Kein Vertrag kann lang genug sein

    um alles genau zu regeln. Grundsätzlich ist die Rechtsprechung in D verbraucherfreundlich. Denn das Menschenbild des Richters ist wie folgt:
    Der Unternehmermensch:
    gerissen
    hinterhältig
    geldgierig
    Intelligent
    Der Verbrauchermensch
    doof

    Unklare Verträge, und darauf wollen sie ja hinaus, sind auszulegen. Und zwar nach dem wahrscheinlichen Willen der Vertragsparteien. Der GÜ ist sicherlich ein bisschen dämlich, wenn er die Fliesenarbeiten überhaupt nicht definiert und auch noch zu läßt, dass der Kunde das Material liefert. Auf den Ausgang des Mängelprozesses bei den ersten Rissen :Baumurks:Baumurks:Baumurks im Gewährleistungsbereich und den dann folgenden Fragen bin ich jetzt schon gespannt.

    Aber alles aus einer Hand, mit Kosten, Steuern und auch noch einem auskömmlichen Gewinn für Fliesör und GÜ, damit die die Mängelbeseitigung im Zweifel auch noch bezahlen können, werden hier großformatige Natursteinbeläge zu Fliesenkosten erwartet werden.

    Ist der GÜ solvent genug, sollte er das sportlich sehen, bezahlen und seine Baubeschreibung ändern. Letzteres tut er mit Sicherheit, ersteres eher weniger.

    Ich denke die Verkehrskreise (wer auch immer das ist) gehen davon aus, dass es sich bei Fliesen um keramische Fliesenbeläge handelt.

    Ein Natursteinbelag mit einem wesentlich erhöhten Verlegeaufwand, und meiner Meinung nach auch einem wesentlich höheren Wagnis ist dementsprechend zu kalkulieren. Das Ergebnis (und was anderes wird der Landrichter üblicherweise auch nicht vorschlagen) ist zu teilen. 50 % GÜ für erwiesene Dusseligkeit, 50 % Kunde weil echter Mehraufwand.

    Die sich hier abzeichnenden Wünsche stellen eine zunächst optisch günstige Variante dar, weils BILLIGER :winken:winken:winken ist, werden aber im Gewährleistungsfall zum Bumerang erster Kajüte wenn das Verhandlungsergebnis unter Hinzuziehung des Fliesörs mindestens mit Funktionalbeschreibung schriftlich vereinbart wird.

    Aber eigentlich bin ich der Meinung, und die Damen und Herren Architekten mögen mir Recht geben, dass sowas geplant werden muss.

    Viel Freude (und Glück) beim weiteren Bauen
    salleD
     
Thema:

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