...Vertrag ...noch einmal, sorry....

Diskutiere ...Vertrag ...noch einmal, sorry.... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; ...ich weiß jetzt wird wahrscheinlich auf mich eingeprügelt (zu Recht?) aber wir haben immer noch keinen konkreten Vertrag..... Nur eine...

  1. Jassy

    Jassy

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    ...ich weiß jetzt wird wahrscheinlich auf mich eingeprügelt (zu Recht?) aber wir haben immer noch keinen konkreten Vertrag..... Nur eine zweiseitiges Dokument welches die LP's aufführt ud die jeweiligen Preise (oder zählt das als Vertrag? ICh habe es jedenfalls nicht unterschrieben, nur der Archi).

    Anfänglich habe ich ständig nach einem Vertrag gefragt, (kam mir schon blöd vor...) aber da kam halt nix.... Ich vertraue dem Archi schon, und er wird uns auch sicher nicht übers Ohr hauen (für den Satz bekomme ich sicher auch Schelte?!).

    Nun habe ich aber eben die Erste Abschlagsrechnung erhalten (er "kann" scheinbar doch Papierkram?!). Da steht nur "für erbrachte Lesitungen .. Erste Abschlagsrechnung" = 9.600 EUR).

    Meinen deutschen Tugenden mißfällt es irgendwie so eine nichtssagende Rechnung zu bezahlen.....wo bekomme ich also einen Vertrag her, welchen ich dem Archi dann gleichzeitig mit der Bezahlung der Rechnung präsentieren kann? Oder einfach noch einmal nach einer besser aufgeschlüsselten Rechnung fragen?

    Für evtl. spätere Ansprüche muß doch auch bei der Bezahlung erkenntlich sein, was er geleistet hat und was wir dann tatsächlich bezahlt haben?

    Oder: Bin ich ein Erbsenzähler???

    Danke & Gruß, Jasmin
     
  2. #2 Thomas B, 03.11.2008
    Thomas B

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    Welche Leistungen wurden denn erbracht??? Etwas genauer darf es schon sein.:shades

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 Jassy, 03.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2008
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    Also auf der Rechnung steht sonst wirklich nix......

    Ich habe jetzt überlegt mit Ihm zu vereinbaren, dass alles was bis jetzt erbracht wurde zu bezahlen und dann mit einem klaren Auftrag /Vertrag in die nächste (Bau-)phase zu gehen.

    Zum Stand der Dinge: Die Planung ist abgeschlossen, die Ausschreibungen, bzw, ab Freitag auch schon der Baubeginn stehen jetzt an.

    Also eigentlich könnte wir 1-5 jetzt bezahlen (dafür brauche ich dann auch keinen Vertrag mehr, nur ne' ordentliche Rechnung oder?) und dann für den Rest einen Vertrag machen , oder? Wie sollte denn der Vertrag aussehen? Gibt es da Standards ? Das wird er doch wohl noch irgendwie ausgedruckt bekommen... mit der Rechnung hats ja auch geklappt.....:D

    J.
     
  4. #4 Manfred Abt, 03.11.2008
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    bei Architektenverträgen muss man unterscheiden:
    1. der eigentliche Vertrag kann auch mündlich sein bzw. ein Auftrag kann auch durch konkludentes Handeln erfolgt sein, sieht hier sehr danach aus
    2. eine Honorarvereinbarung muss schriftlich erfolgen. Gibt es die nicht dann gelten ganz einfach die Mindestssätze der HOAI
    3. und auch eine Abschlagsrechnung sollte schon "prüffähig" sein, d.h. Angabe von anrechenbaren Kosten, Honorarzone, erbrachten Leistungsphasen etc.
     
  5. Jassy

    Jassy

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    Also ginge es auch ohne Vertrag?! Mindestsätze ist sowieso angenommen in dem "Angebot" des Archis, also ärgert sich da niemand nachher. Und unsere Aufträge waren natürlich immer mündlich abgesprochen´. Sollten wir uns aber in der Bauphase nicht irgendwie absichern, dass sich der Archi auch tatsächlich genügend um den Bau kümmert?

    Das mit der Rechung lasse ich also noch etwas genauer von Ihm "umschreiben" bevor ich die bezahle (Einwände irgendwer?).

    J.
     
  6. lawyer

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    Wenn Sie sich mit dem Architetekten darüber einig geworden sind, WELCHE Leistungen er für Sie erbringt, haben Sie einen Vertrag bereits mündlich geschlossen. Eine Regelung über die Vergütung muß nicht getroffen worden sein.

    Das vom Architekten unterschriebene Dokument hilft Ihnen jedenfalls bei Beweisschwierigkeiten, wenn der Umfang der zu erbringenden Leistung streitig ist. Ist die LP 8 aufgeführt, können Sie unbesorgt sein. Dann gehört es zu den Hauptpflichten des Architekten, für eine mangelfreie Errichtung des Bauwerks zu sorgen.

    Zur Rechnung: Wenn Sie auf einer prüfbaren Rechnung bestehen, kann es Ihnen passieren, dass Sie eine höhere Rechnung erhalten. Der Pauschalpreis kann günstiger sein. Daher bitte mal genau angeben, welches Geld der Architekt für welche LP haben will. Zumindest sollte aber in der Rechnung angegeben sein, welche LP abgerechnet werden.

    MFG
     
  7. bento

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    Also, die Frage von Jasmin finde ich überaus berechtigt und ich wundere mich, dass bisher relativ ausweichende Antworten gegeben wurden.

    Die Fragestellerin vermisst einen konkreten Vertrag mit ihrem Architekten und versucht mit Hilfe des Forums zu ergründen, ob dieser überhaupt erforderlich ist und wenn ja, in welcher Form.

    Meine Meinung dazu:

    Es sollte immer ein schriftlicher Vertrag zwischen Bauherr und Architekt im Vorfeld geschlossen werden, damit beide Seiten wissen, was der jeweils andere erwartet.
    Obwohl eine Honorarvereinbarung nicht unbedingt erforderlich wäre (hier gilt die HOAI), würde ich auch diese Eckdaten im Vertrag festlegen. Dann wäre zumindest auch gleich der Nebenkostensatz vereinbart, denn ich habe noch keinen Planer gesehen, der freiwillig nach Aufwand abrechnen möchte. Am Ende steht in den Rechnungen sowieso immer ein Prozentsatz.

    Das Problem stellt aber der eigentliche Vertrag dar und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

    1) Der private Bauherr hat noch nie in seinem Leben einen schriftlichen Vertrag mit einem Architekten geschlossen und weiss nicht wie es geht.

    2) Da Verträge immer etwas Juristisches an sich haben, würde sich die Einschaltung eines Fachanwaltes für Architekten- und Honorarrecht anbieten. Der kostet aber Geld.

    3) Der Architekt hat in den meisten Fällen kein gesteigertes Interesse an einem schriftlichen Vertrag, da dort Dinge drin stehen könnten, die ihn doch sehr in die Pflicht nehmen (z.B. Kostenobergrenze, Termine, Vereinbarung LP 9, spezielle Aufgaben, etc.).
    Ich habe noch keinen Architekten gesehen, der einen Vertrag ausgearbeitet hat (obwohl es sicherlich auch diesen Fall geben wird). Normalerweise bekommt der Bauherr eine Kostenermittlung auf Basis geschätzter Baukosten vorgelegt, so wie auch in Jasmins Fall. Im Regelfall stehen dort die für den Bauherrn wichtigen Dinge nicht drin, wie vereinfacht ausgedrückt z.B.: "Ich möchte ein Einfamilienhaus mit mindestens 150 m² Wohnfläche, welches ohne Grundstück nicht mehr als 230.000,- € kosten darf und am 31.10.2009 bezugsfertig sein soll."
    Nicht umsonst gibt es in vielen Fällen im Nachhinein genau deshalb Schwierigkeiten zwischen BH und Architekt.

    Normalerweise gäbe es für den privaten Bauherrn folgende Möglichkeiten, an einen Vertragsentwurf zu kommen:

    a) idealerweise durch gemeinsame Formulierung mit dem Architekten.

    b) als individual ausgearbeiteter Vertrag über den Fachanwalt

    c) durch Nutzung eines Standardvertrages, den man käuflich erwerben kann bzw. über die Architektenkammer erhalten kann.

    d) durch Informationseinholung bei Stellen, die des Öfteren mit Architektenaufträgen zu tun haben, wie größeren Immobilienfirmen oder Bauämtern.

    e) durch Fundstellen im Internet.

    Ich würde mich freuen, wenn es hier noch mehr Vorschläge für eine Vertragsgestaltung zwischen Bauherr und Planer geben würde.

    Schönes Restwochenende noch
    bento
     
  8. #8 ManfredH, 16.11.2008
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  9. Jassy

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...Vertrag ...noch einmal, sorry....

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