Abwasserrohr im Hobbyraum zulässig?

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  1. ko03m

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    Hallo Experten,

    ich habe eine Frage zum Bau einer ETW. Die Wohnung besitzt einen "Hobbyraum". Bei der Baubesichtigung viel mir ein rotes Abwasserrohr auf, welches an der Decke quer durch den Hobbyraum führt. Das Rohr steht inklusive der Aufhängung etwa 25cm von der Decke ab. Die Deckenhöhe beträgt 2,33m, unter dem Rohr dementsprechend 2,08m.

    Jetzt meine Frage: Ist das zulässig? Kann ich darauf bestehen, dass das Rohr vom Bauträger verkleidet werden? Wie sieht es mit Schallschutzmassnahmen aus?

    Es ist sicher überflüssig zu erwähnen, dass beim Kauf niemand auf ein derartiges Rohr an der Decke hingewiesen hat. Ich bin jetzt total genervt, weil das einfach "potthässlich" ausschaut.

    Danke schon mal für Eure Hilfe!

    Gruss, Marko
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Tja - die lieben Raumbezeichnungen.
    Wo ist denn der Hobbyraum? In der Wohnung oder eher im Keller (bei der Raumhöhe)
    Wie ist die Situation im Hinblick auf Licht, Lüften und Rettungsweg?

    MfG
     
  3. Robby

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    Der "Hobbyraum" ist doch sicher ein Kellerraum der als Hobbyraum genutzt wird oder?
     
  4. ko03m

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    Danke für die Antworten.

    Der Hobbyraum ist im Keller. Wird aber als Hobbyraum verkauft und ist über eine Wendeltreppe mit der Wohnung verbunden. In der Wohnflächenberechnung wird er zu 50% angesetzt.

    Gruss, Marko
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2008
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    Also. Sag ich doch. Bezeichnungsproblem.
    Ein Hobbyraum ist nicht wie Wohnzimmer oder Schlafzimmer ein Aufenthaltsraum mit entsprechender Qualität.
    Zu der Anrechnung von Hobbyräumen zur Wohnfläche gibts auch ein Urteil.

    Aus der Tatsache, dass es ein Kellerraum ist, der weder von der Raumbezeichnung noch von den baulichen Gegebeneiten her ein Aufenthaltsraum ist, wird sich gegen das Rohr oder für dessen Verkleidung wenig machen lassen.

    Ausser - das Rohr wäre für eine andere Wohneinheit.
    Aber dann sind wir in ganz vielen anderen Gebieten unterwegs.

    MfG
     
  6. ko03m

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    Das Rohr kommt aus der darüber liegenden, eigenen Wohnung (und von weiter oben aus fremden Wohneinheiten).

    Was mich aber wundert: Der Hobbyraum wurde extra verkauft und auf den Verträgen ausgewiesen. Standardmässig ist er mit Teppich ausgelegt, was in meinen Augen durchaus den Eindruck eines "Wohnraumes" nahelegt.

    Unterm Strich fühle ich mich ein wenig "verarscht". Hätte gern vorher gewusst, dass in dem Raum ein Abwasserrohr den optischen Gesamteindruck stark beeinträchtigt.

    Danke & Gruss, Marko
     
  7. BJ67

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    Wurde denn schon mal gefragt, ob das Rohr noch verkleidet wird/werden kann und wenn ja zu welchem ggf. Aufpreis ?! Normal geht sowas mit ein paar Dachlatten und einem wedi-Winkel, der ums Rohr gebaut wird. Je nach Länge finanziell nicht wirklich schlimm !
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 03.11.2008
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    Wenn ...

    ... als "Hobbyraum" mit 50% Wohnflächenanteil ausgewiesen, muss das Rohr verkleidet werden.
    Ohne Aufpreis.
    Punkt. Wo simmer denn?
     
  9. #9 Baufuchs, 03.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fraglich

    ist, ob die 50%-ige Anrechnung des Hobby Raums auf die Wohnfläche überhaupt zulässig ist.

    Kelleräume erfüllen i.d.R. nicht die Anforderungen der Landesbauordnungen an Aufenthaltsräume. Stichwort: Belichtung/Raumhöhe (m.W. in Bayern mind. 2,40m)

    Ist dies der Fall, darf ein solcher Raum nach Wohnflächenverordnung nicht auf die Wohnfläche angerechnet werden.
     
  10. Hagi

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    Im Erdreich mit der Größe 9,00 x 3,65 Meter und Fenster 100 x 180 wurde nicht auf die Wohnfläche angerechnet. Auch wenn dieser Raum von mir schon immer als Hobbyraum ausgebaut "gekauft" und bezeichnet wurde. Bei uns Stand das graue Abwasserrohr der Küche auch im Eck :motz also ab in Baumarkt für wenige Euros OSB und Leisten gekauft, hingeschraubt, mit Acryl abgespritzt und gestrichen (Maler arbeiten waren so wieso unsere Eigenleistungen, da kam es auf die 25,12 Euro auch nicht mehr drauf an). Unser Eisenbahnzimmer sah so gleich viel "wohnlicher" aus.

    [​IMG][​IMG]
     
  11. ko03m

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    Ich habe heute mit dem Bauleiter gesprochen. So wie es aussieht wird das Rohr verkleidet. Leider sinkt dann die Deckenhöhe auf 2,08m.

    Tatsächlich wäre es jetzt interessant zu wissen, ob der Raum überhaupt zur Wohnfläche dazugerechnet werden darf. Irgendwie habe ich in der Landesbauordnung leider nichts passendes gefunden.

    Gruss, Marko
     
  12. Baumal

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    Art. 45 aufenthaltsräume.
    lichte höhe. s.o. Baufuchs.
     
  13. ko03m

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    Danke für die Info. Was kann ich jetzt tun? Die Abnahme der Wohnung verweigern mit dem Hinweis darauf, dass die tatsächliche Wohnfläche nicht der entspricht, die im Vertrag steht? :think

    Danke & Gruss, Marko
     
  14. Baumal

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    ich bin kein rechtler.

    jedenfalls ist ihr kellerraum (auch wenn mit größerem fenster?)
    mit einer lichten höhe von 2,33m kein aufenthaltsraum im sinne der LBO.

    wenn sie streiten mögen bleibt der weg zum anwalt für baurecht...
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 04.11.2008
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    Ich bin mir da nicht so sicher ...

    ... ob der Schuss mit dem Anwalt nicht nach hinten losgehen würde :shades .

    Der "Hobbyraum" ist ja nicht als vollwertiger Wohn-/Aufenthaltsraum angesetzt worden.
    Wir sind hier auch nicht im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit II. BV und so.

    Wenn auf dem freien Markt eine EG-Wohnung mit direkt zugänglichem "Hobbyraum" im KG angeboten wird ist es meiner Ansicht nach Wurscht, wie das Kind heißt und wie hoch der Raum dann letztendlich ist.
    Als "Aufenthaltsraum" nach LBO ist er ja eben nicht deklariert!

    Hier ging´s doch ursprünglich um die Verkleidung des - sicherlich notwendigen - Entwässerungsrohrs unter der Decke.
    Und die muss natürlich - wie ja jetzt auch zugesichert - ausgeführt werden :konfusius .
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2008
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    Ich sag doch, da gibts ein Urteil. :motz
    http://www.ra-kotz.de/wohnflaechenberechnung.htm
    Und danach könnte Volker recht haben. Könnte, weil in dem Urteil drinsteht, dass die Nichteinhaltung der LBO nicht gewertete wurde, da zu spät (erst in der Berufung) eingeführt.
    MfG
     
  17. #17 Torsten Stodenb, 04.11.2008
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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    @ko03m: Bist du wohl noch zu retten, dir in einem Hobbyraum die Decke auf 2,08 m runterziehen zu lassen, nur weil du glaubst, das Recht dazu zu haben? Hobbyraum ist Hobbyraum, von einem Designprimat in einem solchem Gemach habe ich noch nie etwas gehört. Wenn dir das Rohr nicht gefällt, streiche es doch gelb an, die Aufhängungen blau! Funktionales Design mit ästhetischer Betonung eben! :)
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2008
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    Bist DU wohl noch zu retten?
    Gelb ist die Signalfarbe für GASLeitungen :yikes

    MfG
     
  19. ko03m

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    Danke für Eure Hilfe! :28:

    Das ganze Thema ist also doch komplizierter als gedacht. Mir ist insoweit geholfen, als dass das Rohr jetzt verkleidet wird. Beim Thema Wohnraum ja/nein vertraue ich mal der Baufirma, dass sie wissen was sie in ihre Verträge schreiben.

    Dann bis zum nächsten Problem...

    Gruss, Marko
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2008
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
    DER versüsst mir jetzt den Feierabend
     
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