Abwasserrohr im Hobbyraum zulässig?

Diskutiere Abwasserrohr im Hobbyraum zulässig? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; @Volker Verwendet der Vermieter/Verkäufer den Begriff "Wohnfläche", muss er sich auch außerhalb des öffentlich geförderten Wohnungsbaus an die...

  1. #21 Baufuchs, 04.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Volker

    Verwendet der Vermieter/Verkäufer den Begriff "Wohnfläche", muss er sich auch außerhalb des öffentlich geförderten Wohnungsbaus an die Regelungen der WoFlVO halten.

    Keine andere Vorschrfit verwendet den Begriff "Wohnfläche".

    Guckst Du dazu auch hier

    U.a.aus dem Urteil:
     
  2. Baumal

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    @volker
    na ja aber,

    wenn ich mir haus "petra" zum preis xy mit wohnfläche 140m² bestelle,
    und ein kellerraum zur hälfte der angepriesenen wohnfläche zählt, obwohl
    kein aufenthaltsraum im sinne der LBO, wäre ich als kunde etwas angenervt.
     
  3. #23 Baufuchs, 04.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    sach ich doch

    der Raum hat nicht die gem. LBO für Aufenthaltsräume notwendige Höhe (hier SOLL 2,40m IST 2,30m), darf also nicht -auch nicht zur Hälfte- angerechnet werden.

    Aber der BT weiss ja, was er in seinen Vertrag schreibt......

    Gestern noch eine Baubeschreibung auseinander gepflückt.
    Abgesehen von der getürkten Wohnfläche (die in dem Fall kreativ als Wohn-Nutzfläche bezeichnet wurde) fehlten an der versprochenen "schlüssselfertigen Ausführung" mal eben Leistungen im Wert von ca. 23.000.- €.

    Alles nach dem Motto: "Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden!"
     
  4. #24 VolkerKugel (†), 04.11.2008
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    Sorry ...

    ... aber ich seh´ das anders.

    Hier wird eine Wohnung mit - sagen wir mal - 90 m² Wohnfläche im EG aufgewertet durch den direkten Zugang (mit einer internen Treppe) zu einem dann "wohnrumähnlich" ausgestatten Kellerraum von - sagen wir auch mal - 20 m².

    Diese Aufwertung führt zur Kaufentscheidung des Erwerbers.
    Ich bin weiß Gott kein BT-Freund, aber warum soll er sich diese Zusatzkosten gegenüber einem nur über den Allgemeinbereich zugängigen "nackten" Kellerraum nicht bezahlen lassen?
    Wie er´s jetzt nennt/kalkuliert ist doch sein Bier.
    Der Erwerber hat´s doch akzeptiert. Und ich seh´ da nix von "ÜberdenTischziehen".

    @Torsten: die 2,08 m sind nur unter der ca. 25cm breiten Rohrverkleidung ;) .
     
  5. #25 Baufuchs, 04.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ändert

    nichts.
    Der Raum darf nun mal nicht der Wohnfäche zugeschlagen werden.
    Das Argument "kann wegen Treppe ganz gut genutzt werden" ändert daran nichts.

    Im Gegenteil.
    Ein Cleverle würde nun fordern, dass der Keller in die gedämmte Hülle einzubeziehen ist, da über Wendeltreppe direkte Verbindung mit Wohnraum besteht.

    Ist der Kellerraum wie Wohnraum gedämmt? Wohl eher nicht.

    Der BT wäre gut beraten gewesen, den Raum aus der Wohnfläche rauszuhalten.
    Einen derart nutzbaren Raum kann man auch anders beschreiben.

    Wie er es nennt ist eben nicht sein Bier.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2008
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    @Volker
    Ich seh das nicht nur nicht locker, ich stufe das als Betrug ein (moralisch, jur. mag das anders sein).
    Ich habe hier so einen Fall begleitet. Stand auch Hobbyraum in den Plänen, war sogar zu 100 % WF. Baurechtlich KEIN Aufenthaltsraum.
    Was meinst Du, wie das zur Sache ging, als ich das aufgedeckt hatte. GANZ tief unter die Gürtellinie.

    Bei einem Keller mit Wendeltreppe kommt für mich nicht nur das baurechtliche dazu.
    Wohnfläche suggeriert WohnRAUM.
    Da zieht dann ein Teenager ein und irgendwo kokelts.
    Möglicherweise kein Rettungsweg! Weder erster noch zweiter.
    Und dann???

    SOWAS willst Du über wirtschaftliche Argumente gesundbeten. NEIN!!!!

    Wer hat denn den Gangster gezwungen, den Keller dazu zu nehmen? NIEMAND.
    Aber er hat sich von der Bezeichnung Hobbyraum und der Einbeziehung in die WF mehr GEWINN versprochen als von einem simplen Kellerloch
    Und zwar mehr, als ihn die Wendeltreppe gekostet hat!!

    Da können gar nicht genug gegen vorgehen.

    Denn - davon bin ich überzeugt - der weiß GENAU, was er da treibt!!!
     
  7. #27 VolkerKugel (†), 04.11.2008
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    Wir dreh´n uns hier im Kreis ...

    ... sach ich mal :konfusius .

    Der Erwerber hat mit diesem "Hobbyraum" eindeutig einen Mehrwert gegenüber einem "normalen" Kellerraum erhalten.
    Den Richter möchte ich sehen, der den BT dazu verknackt, das kostenlos zu tun ;) .
     
  8. Baumal

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    über den tisch ziehen ist ja dehnbar....

    wenn BT x mit seinem produkt mit wohnfläche xy wirbt,
    und dabei einen (warum nicht mal zwei?) kellerräume
    als wohnraum deklariert, ist er mitbewerben um längen voraus,
    für welche ein wohnraum auch ein wohnraum nach LBO ist.

    nach meinem empfinden ist so etwas nicht rechtmäßig....
     
  9. ko03m

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    Die (anteilige) Zuordnung zum Wohnraum scheint alles andere als klar zu sein. Offensichtlich ist hier die Rechtsprechung nicht einheitlich.

    Auf den Seiten des Mieterbundes hab ich folgendes gefunden:

    http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/wohnflaechenverordnung.htm

    Also ist man bei einem Rechtstreit wohl auf die Laune des Richters angewiesen.

    Gruss, Marko
     
  10. Baumal

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    mieterverein münchen:

    "Auch ein typischer Hobbyraum ist kein Zubehörraum, weil er per Definition nicht zum Abstellen von Sachen benutzt, sondern gerade dem Aufenthalt von Menschen dienen soll, die dort ihr Hobby pflegen. Die Grundfläche von Hobbyräumen kann also im Regelfall mit 50 Prozent der Wohnfläche angerechnet werden, vorausgesetzt der Raum ist ausschließlich der betreffenden Wohnung zugeordnet und nicht für mehrere Mieter da".

    ein aufenthaltsraum im sinne der LBO bayern, -> ist... lichte höhe 2,40m .. usw.

    man kann sich trefflich steiten zu diesem thema...
     
  11. #31 VolkerKugel (†), 04.11.2008
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    Nochmal von vorne (aus #1) ...

    ... ko03m wollte wissen, ob er Anspruch auf eine Rohrverkleidung hat. Den hat er und die kriegt er.

    Dass die Grundfläche des Hobbyraums mit 50 % in die m²-Kalkulation der Wohnung mit eingeflossen ist hat er gewusst und akzeptiert. Sonst hätte er nicht gekauft. Logisch?

    Wieso jetzt hier auf einmal Mietervereine mitmachen sollen, verschließt sich mir völlig :konfusius .

    Wenn ko03m jetzt einen Anwalt einschaltet, trägt er nur zu dessen Umsatz bei ;) .
     
  12. #32 Baufuchs, 04.11.2008
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    Baufuchs Gast

    Die

    50% Anrechnung hat er nur akzeptiert, weil er glaubte, dies sei rechtens.

    Manch einer glaubt z.B. auch Abdichtung mittels Bauschaum sei OK.
    Schreibst Du da auch "hat der Bauherr gesehen und akzeptiert" und deshalb ist es in Ordnung?
     
  13. Baumal

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    ... glaube ich nicht, dass es ihm bewusst war, volker.

    auch im sinne eines wiederverkaufswert empfinde ich
    solche dinge als abzocke...
     
  14. #34 VolkerKugel (†), 04.11.2008
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    Was bitte ...

    ... hat denn das Eine mit dem Anderen zu tun :confused:

    Nochmal:
    Er hat die Wohnung gekauft, weil sie ihm mit dem angeschlossenen Hobbyraum gefallen hat.
    Der Gesamtpreis war für ihn in Ordnung. Abzocke sehe ich hier nicht, so ein Hobbyraumausbau + Treppe kostet schließlich auch Geld.

    Nicht gefallen hat ihm das unverkleidete Rohr. Und das ist ja wohl jetzt erledigt :konfusius .

    Wollt Ihr ihm wirklich zu einem Rechtsstreit raten?
     
  15. Baumal

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    nö,

    ich wollt nur mal grundsätzlich, (unter uns) streiten.. :konfusius
     
  16. #36 Bauwahn, 05.11.2008
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    Ich seh's wie Volker, rechtlich könnte es anders aussehen, und dann? Dann bekäme er halt ein Rücktrittsrecht vom Kauf, weil er nicht 100 sondern nur 90 m² Wohnfläche bekommt und dafür 10 m² mehr reine Nutzfläche. Würde ihn das weiterbringen?
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2008
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    Leute - ich sags immer wieder. Und da kann Volker auch nicht dran vorbei.

    Wenn es BAURECHTLICH kein Aufenthaltsraum ist, dann hat das eine Menge Konsequenzen für den Nutzer, wenn er widerrechtlich doch als solchen "betreibt".

    In DIESEM Fall gestehe ich dem Nutzer nämlich mal wirklich die von den Gerichten so gerne unterstellte Dummheit des Laien zu.

    Der BT weis sehr gut, warum er "nur" 50 % anrechnet und den Raum als Schwammbegriff Hobbyraum deklariert.

    In der Regel haben solche Konstrukte reale Einschränkungen. So lange es nur um Lüftung oder Schall geht, mag das ja noch angehen mit "Gekauft wie gesehen".
    Bei Wärme wirds schon kritisch, weil der Käufer die fehlende Dämmung nicht erkennen können muss.

    Aber beim Rettungsweg hört der Spass auf !!!!!

    Wenn da unten ein Mensch verreckt, weil der Käufer dank Anrechnung zur WF einen Wohnraum mit allen Möglichkeiten vermutet, der Betroffene aber nicht rauskommt, wenns brennt -> DANN ist das Geschrei groß.

    ICH als Richter würde eine Möglichkeit suchen, den BT wg. fahrlässiger Tötung hinter Gitter zu bringen - ganz sicher!

    Denn das einzige Motiv für diese Wischiwaschi-Nummer ist Profitgier.

    Das einzige, was man dem Käufer vorwerfen kann, ist auf den Fachmann bei der Kaufbesichtigung verzichtet zu haben!!

    MfG
     
  18. ko03m

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    Ich glaube Ihr habt alle irgendwie Recht! Aber was soll ich jetzt tun? Gegen den Vetragspartner klagen? Klingt irgendwie wenig aussichtsreich, zumal die Ratschläge im Internet auch nicht wirklich eindeutig sind und (Mieterbund) eine teilweise Anrechnung eines Hobbyraumes für rechtmässig erklären.

    Bisher ging es mir tatsächlich nur um das Rohr. Das Thema ist gegessen. Dass eventuell etwas mit der Wohnflächenberechnung nicht stimmen könnte, kam erst durch die Hinweise in diesem Forum auf. Grundsätzlich habe ich an der Rechtmässigkeit dieser bis zu diesem Zeitpunkt nicht im geringsten gezweifelt.

    Gruss, Marko
     
  19. Julius

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    Na, dann erzähle uns zuerst mal, ob jener Raum NUR durch diese Wendeltreppe erreichbar ist.
    Oder ob es z.B. noch eine Tür (in den Kellerflur) gibt oder gar ein Fenster (Größe, Lichtschacht?).
     
  20. ko03m

    ko03m

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    Der Raum ist sowohl über eine Wendeltreppe, als auch über eine Tür aus dem Kellerbereich erreichbar. Es gibt 4 "Fenster" oder besser wohl Lichtschächte.

    Hier hab ich einen Plan abgelegt: http://www.mk-sw.net/wohnung/hobbyraum.pdf

    Gruss, Marko
     
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