Beton Beton Beton

Diskutiere Beton Beton Beton im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo ! Mein Bauingenieur will eine Weiße Wanne aus 'Ortbeton B 25' bauen. In der Baubeschreibung steht kein Wort von 'WU-Beton' ...?!?!...

  1. Berndi

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    Hallo !

    Mein Bauingenieur will eine Weiße Wanne aus 'Ortbeton B 25' bauen.

    In der Baubeschreibung steht kein Wort von 'WU-Beton' ...?!?!

    Weiß ich hier irgend etwas nicht, oder will der mich über's Ohr hauen ?

    Gruß,
    Berndi
     
  2. Sven

    Sven

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    Hallo!!
    Wenn expliziet Weisse Wanne drin steht, dann sollte da auch WU Beton rein..ansonsten ist es keine WW.
    Meiner Meinung nach muß das nicht extra stehen..aber Lieferscheine zeigen lassen!!!!
    Und auf die Richtige Verarbeitung achten
    Sven
     
  3. #3 bauworsch, 14.12.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wenn explizit eine

    wieße Wanne vereinbart ist, dann braucht nicht unbedingt jede Einzelheit beschrieben sein, sondern ergibt sich im Regelfall aus dem Zwang der Ausführung.

    Aber kontrollieren ( lassen ) wie Sven richtig angemerkt hat.
     
  4. Berndi

    Berndi

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    Weiße Wanne hat er selbst bei einer Baustellenbesichtigung (nicht meiner) ins Spiel gebracht.
    In der Baubeschreibung steht kein Wort von einer Weißen Wanne.

    Muss ich mir jetzt Sorgen machen ?
     
  5. #5 bauworsch, 14.12.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ja

    .....
     
  6. Berndi

    Berndi

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    Schluck !!!


    Ich versuche mal Ihn auf sein Wort hin zu einer schriftlichen Stellungnahme zu überreden.

    Er ist eigentlich ein ganz umgänglicher Typ ..... *schwitz*
     
  7. #7 bauworsch, 14.12.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ruhig bleiben

    Nur vom Reden und Sagen wird so schnell mit einer weißen Wanne nix.

    Auch wenn er ein netter und umgänglicher Typ ist ( bin ich übrigens auch :o ), das geschriebene Wort zählt am Bau, sonst ( leider ) nix!

    Also aufpassen und alles klar und eindeutig regeln. Und wenn Du damit selber nicht klarkommst, dann such Dir in Deiner Ecke von Deutschland jemanden, der das für Dich regelt.

    Das Forum allein kann das nicht.
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    andersrum soll´s leute geben, die wissen, warum sie keinen wu-beton für WW verwenden :p
     
  9. #9 Pinball Z, 15.12.2003
    Pinball Z

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    WU-Beton

    Dem „Normalbeton“ mit der Mindestfestigkeit B25 wird im Betonwerk ein geeignetes Zusatzmittel beigegeben. Dieser wird dann als „wasserundurchläßiger“ Beton bezeichnet.
    ACHTUNG, jeder Beton nimmt Wasser auf, auch wenn er noch so dicht ist. Ein Beton erfüllt die Vorraussetzung eines „wasserundurchläßigen“ Betons, wenn die größte Wassereindringtiefe bei der Prüfung nach DIN 1048, 5 cm nicht überschreitet.
    Allerdings muss zusätzlich durch Anordnung entsprechender Bewehrung die Rissbreite in der Wand beschränkt werden.
     
  10. Berndi

    Berndi

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    Wie meinst Du das ?
    Heißt das, dass man keinen WU-Beton für weiße Wannen braucht ?
     
  11. IBS

    IBS Gast

    @ Berndi

    Worin liegt das Problem?

    Wenn keine WW vereinbart wurde, was wurde dann als Kellerabdichtung festgeschrieben?

    Wenn Ihr Bauingenieur, ich gehe jedoch mal davon aus, das es nicht Ihr Bauingenieur ist sondern der des Bauunternehmers, eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Ausführung haben möchte, verlangen Sie einen Vorschlag, selbstverständlich schriftlich. Ansonsten wird ausgeführt wie vereinbart.

    @ Pinnball H

    Aus einem Normalbeton wird nicht durch die Zugabe von Zusatzmitteln ein wasserundurchlässiger Beton.
    Die Wasserundurchlässigkeit des Betons wird durch ein bestimmtes Mischungsverhältnis, durch einen vorgegebenen Kornaufbau, einen Grenzwert für das Wasser-Zement-Verhältnis und ein entsprechendes Ausbreitmaß erreicht.
    Zusatzstoffe werden in der Regel nur zur besseren Verarbeitbarkeit verwendet.

    MfG

    IBS
     
  12. Berndi

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    Mittlerweile wurde die Baubeschreibung überarbeitet und die 'weiße Wanne' incl. WU-Beton vereinbart.

    Das mit dem Bauingenieur ist so eine Sache ....

    Ich habe mit ihm einen BAubetreuungsvertrag geschlossen.
    Daher müsste er eigentlich auf meiner Seite sein.

    Die krux an der Sache ist, dass er die Handwerkerfirmen auswählt, die den Bau hochziehen und das mitunter Firmen sind, mit denen er bereits seit mehreren Jahren zusammen arbeitet.

    ...
     
  13. #13 Pinball Z, 20.12.2003
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    @ Berndi
    Das der Baubetreuer mit Firmen zusammenarbeitet, die er bereits seit mehreren Jahren kennt, ist eigentlich nichts verwerfliches. Er weiß dann wenigtens worauf er bei denen speziell zu achten hat.
    @IBS
    Die Zusatzmittel (Betonverflüssiger) sparen Wasser. Folglich ist der Wasser-Zementwert kleiner. Somit gibt es nach dem Abbinden einen geringeren Luftporenanteil im Beton. Erfolg: geringere Wassereindringtiefe -> WU-Beton.
    Deshalb steht meistens auf den Lieferschein für WU-Beton eben auch das Zusatzmittel mit drauf.

    PS Super Rechner
     
  14. Berndi

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    @ Pinball Z
    Würdest Du mir empfehlen einen weiteren Bauingenieur für mich und die Bauüberwachung zu verpflichten ?
     
  15. Sven

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    Hallo Berndi!!
    Also wenn du einen Bauleiter hast, der unabhängig ist und nicht bei der Firma die das Haus als Generalunternehmer hochzieht beschäftigt ist., dann brauchst du keinen Zweiten!!
    So ein Bauleiter haftet ja auch für das was er macht..laß dir mal seine Versicherung zeigen,wenn die ok ist, spricht da nix gegen..Denn wen Murks passiert und er sieht es nicht,ist er verantwortlich(Wenn du einen vernünftien Vertrag mit ihm hast)
    Kommt dir was komisch vor, dann mach Foto und stell die hierrein.
    Übrigens, wenn du noch keine Digital kamera hast, dann kauf dir eine..Mach Fotos von der Bewährung der Bodenplatte, der Abdichtung und soweiter..
    Machen die nämlich scheiße, bist du in der Beweispflicht..
    Also Knipsen was das zeug hält..
    Gruß Sven
     
  16. #16 Pinball Z, 20.12.2003
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    Da kann ich nur auf die nachfolgenden Zeilen verweisen:
    Quelle

    Wenn dieser Bauing bereits von Dir direkt beauftragt worden ist, sollte, bei einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, es nicht notwendig sein einen weiteren mit der Überwachung zu beauftragen.
    Nur auf seine Verpflichtung (Fetter Text) hinweisen, dass er seine, in der Statik getroffenen Festlegungen, auf der Baustelle überprüfen muss. Ich weiß allerdings, das dies nicht von allen Kollegen praktiziert wird.

    EDIT: Sven war schneller!
     
  17. #17 Pinball Z, 20.12.2003
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    Das mit der Insolvenz ist so zwar nicht mehr ganz richtig, denn seit 1. Januar 1999 kann auch eine Privatperson Insolvenz anmelden. Allerdings ist es eher das Ziel der Bauingenieure ein „mangelfreies“ Werk abzuliefern.
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

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    und:
    mit architekten und ingenieuren schliesst du einen werkvertrag ab, mit den "spezialisten" vom tüv oder anderen "bauherrenberatungsvereinen" einen dienstvertrag (im normalfall).
    die haftungsrechtlichen unterschiede und die folgen sind weitreichend.
     
  19. Bruno

    Bruno

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    Definitionen

    Baubetreuung

    Baubetreuer ist, wer Bauvorhaben im Namen und auf Rechnung des Bauherrn vorbereitet oder durchführt.

    Das Leistungsbild des Baubetreuers entspricht dem des Bauträgers. Er ist - stellvertretend für den Bauherrn - der Organisator des Baugeschehens.

    Zu unterscheiden ist zwischen Teil- und Vollbetreuung.

    Die Vollbetreuung umfasst sowohl die wirtschaftliche als auch die technische Betreuung. Die Teilbetreuung bezieht sich entweder auf die wirtschaftliche oder technische Betreuung.

    Bei der wirtschaftlichen Betreuung schaltet der Baubetreuer im Namen und für Rechnung des Bauherrn den Architekten und die Sonderfachleute ein. Bei der Vollbetreuung übernimmt der Baubetreuer die technischen Leistungen selbst oder schaltet in seinem Namen Fachleute ein.

    Der wirtschaftliche Baubetreuer benötigt eine Zulassung nach § 34c GewO.

    Der wirtschaftliche Baubetreuer haftet nach dem Auftrags- und Dienstvertragsrecht.

    Der technische Baubetreuer und der Vollbetreuer haften nach dem Werkvertragsrecht.


    weitere Definitionen:

    Baubetreuung

    Komplette Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben.

    Bauüberwachung

    Überwachung von Bauleistungen auf Ihre vertragsgemäße Erfüllung. Die Kontrollen erfolgen durch einen Ingenieur oder einen Architekten, den der Bauherr direkt beauftragt.

    Bauleitung

    Koordinierung und Leitung der Bauarbeiten durch einen Angestellten der ausführenden Baufirma. Er sorgt für die Vertragserfüllung im Sinne seiner Firma.
     
  20. Berndi

    Berndi

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    @Bruno
    Das nenne ich eine erschöpfende Auskunft.
    Danke sehr !!!
     
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