Wie hoch darf das Wasser in der Drainage stehen....

Diskutiere Wie hoch darf das Wasser in der Drainage stehen.... im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Baugemeinde, das leidvolle Thema "Wasser im Keller" geht in die zweite Runde... Ich möchte mich garnicht lange äußern über das...

  1. #1 DiveDeep, 03.11.2008
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    Hallo Baugemeinde,

    das leidvolle Thema "Wasser im Keller" geht in die zweite Runde... Ich möchte mich garnicht lange äußern über das vergangene, sondern eine konkrete Frage stellen:

    Also es ist "angeblich" eine Weisse Wanne nach dem System der Firma Wolf (Pentaflex) gegeben. Die Abdichtungsarbeiten hören -nach Ausseg der Firma Wolf- Unterkante Kellerfensterbrüstung auf, d.h. der Lichtschacht gehört nicht mehr in den Abdichtungsbereich der Firma Wolf (wurde beauftragt die Kellererstellungen und Abdichtung zu planen und zu überwachen). Leider wurde in dieser ganzen Thematik ein kleines aberw ichtiges Detail vergessen, nämlich es wurden keine Druckwasserdichten Lichtschächte verbaut, obwohl diese im Baugrundgutachten gefordert wurde. Der damalige Rohbauer hätte angeblich den heute nun insolventen Bauträger schriftl. darauf hingewiesen das andeer Lichtschächte montiert werden sollen, aber es kam seitens des BT keine Reaktion auf die schriftliche Anzeige sodaß der Rohbauer die ursprünglich geplanten Lichtschächte an die Kellerwände verbaut hat. In diese Lichtschächte hat er ein gelebs Drainagerohr in den Boden laufen lassen. So und nun kommt das Problem:
    In dem geleben Drainagerohr steht das Wasser momentan ca. 50cm über OK Bodenplatte und es ist nur eine Frage der Zeit bis sich wieder der Lichschacht mit Wasser füllt und den Keller flutet.
    Frage an die Expertenrunde:

    1.) Wie hoch darf das Wasser max. in der Drainage stehen (gib es da eine Norm-das Haus
    wurde 2003 erstellt)?
    2.) Wie kann ich dies "offiziell" Nachweisen, sollte diese ein Mangel sein (Abgesehen von
    einem Gutachter).
    Und nun die Naive Frage:
    3.) Wie kann ich relativ preisgünstig meinen Lichtschacht selbst abdichten

    Danke für Eure Ratschläge
    DiveDeep
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2008
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    In einer Drainage (den liegenden Rohren) darf eigentlich GAR KEIN Wasser stehen.
    Nur im Sammelschacht (Durchmesser 1 m) darf im "Sumpf" Wasser stehen. Aber auch hier max bis UK Drainrohr. SPÄTESTENS dann MUSS die Pumpe anspringen.

    MfG
     
  3. #3 DiveDeep, 03.11.2008
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    Öhm,

    das Draiangerohr geht senkrecht in die Erde. D.h. es geht vom Lichtschacht senkrecht in die Erde und verläuft dort ohne einen Anschluß. Das Draiange Rohr ist gelb.

    Oh, Oh, mir schwant böses!

    Wenn ich Ihre Aussage richtig deute, dann darf gar kein Drainage Rohr senkrecht aus dem Lichtschacht in die Erde laufen?

    Danke für Ihre Antwort.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2008
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    Naja - darf schon. Wenn der Boden versickerungsfähig ist. ;)

    Nur ist das KEINE Drainage!!! Sondern eine Versickerung!

    Oder hier eher eine Bewässerung :(.

    Wie hoch ist denn laut Bodengutachten der anzunehmende Höchstwasserstand???
    Und wie hoch ist das bezogen auf Fensterbrüstung?
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    wenn ...

    das Wasser in deinem "Lichtschachtentwässerungsdrainrohr" steht, ist etwas im argen.

    Prinzipiell ist es ein "üblicher" Vorgang, die Lichtschächte so zu entwässern.

    Und wenn die Rahmenbedingungen passen (Wasserdurchlässigkeit des Bodens etc.) auch ein gangbarer Weg (fortlaufende "Pflege" und richtige Ausführung vorausgesetzt).


    Nur bei dir, sieht es nach mindestens einem :Baumurks aus.

    Also: wer hat was gebaut, gibt es ein Bodengutachten etc.


    Gruß


    Helge
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Ralf wer hat sich doch schon auf einen Sinnvollen und einen Sinnlosen Wasserstand eingeschossen.

    1. Sinnvoll bei versickerung in ausreichnd Versickerungsfähigem Erdreich. Is taber auszuschließen da Wasser drin steht? Oder ist das Rohr nur "ZU"?

    2. Sinnlos bei aufstauendem Sickerwasser ohne Regelgerechte Dränanlage denn dann würde es zeitweise drückendes Wasser bis OK Gelände geben und der Schacht wäre eh falsch.

    3. Bei Grundwasser dürfte der höchste ermittelte Grundwasserstand max. 30 cm unter UK Fenster stehen.
     
  7. #7 DiveDeep, 04.11.2008
    DiveDeep

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    Danke für Eure Ratschläge,

    also der Höchst Bemessene Wasserstand beträgt 1,38 OK Bodenplatte. Zu der Fensterbrüstung wären es noch ca. 15 cm.

    Der Boden ist sehr lettig,d.h. das Wasser fließt schlecht ab. Bei starkem Regen staut sich das Wasser dann in diesem Rohr -> der Lichtschacht läuft voll und die ganze Brühe über das Kellerfenster in den Keller...

    So laut Baugrundgutachten darf der Erdaushub zur Verschüttung der Baugrube verwendet werden.
    Nichts desto trotz steht das Wasser bei stark und lane anhaltenedem Regen im Rohr bis der obige Effekt auftritt.
    Frage: hat der Erdbauer etwa falsch verfüllt, denn so sieht es danach aus? Wie kann man das nachweisen, OHNE gleich das Grundstück aufzugraben?

    Danke für Eure Hilfe.

    Grüße...Divedeep
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ist doch alles klar :) Da hätten ganz einfach Druckwasserdichte Lichtschächte mit Maßnahmen gegen Oberflächenwasser hingehört.

    Also war ich oben ja richtig :)
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    wenn im ..

    Bodengutachten steht, dass dein "lettiger" (ich denke = toniger) Boden zur Verfüllung geeignet ist, kannst du deinem Erdbauer, nur den Vorwurf machen, dass er als Fachunternehmer, darauf hinweisen müsste, dass der Boden eben nicht geeignet ist - und das ist er eben nicht.

    Aber davon abgesehen, ist Planung / Ausführung deiner Lichtschachtentwässerung eben Murks, unabhängig von der Verfüllung (z.B. druckwasserdichte LS mit Anschluss an die Regenwasserentwässerung) - wenn du tonigen Boden hast, läuft eben nix ab - Punkt
     
Thema: Wie hoch darf das Wasser in der Drainage stehen....
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