BG möchte nach Fertigstellung Bauvorhaben besichtigen

Diskutiere BG möchte nach Fertigstellung Bauvorhaben besichtigen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Danke :konfusius

  1. #21 flashbyte, 05.11.2008
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    Danke :konfusius
     
  2. #22 Pascal82, 05.11.2008
    Pascal82

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    hallo,

    ich weiß zwar nicht wie die rechtslage aussieht, aber ich bereue es nun schon die baubeginnsanzeige abgeschikt zu haben.

    ach ja nur so nebenbei.
    ein bekannter baut gerade auch, gegenüber einer kleinen baufirma( die er natürlich nicht beauftragt hat),
    letzte woche hat er die decke eg decke aufgelegt (ach ja auch 100% eigenleister)
    das grundstück (hang) ist so gelegen das man von hinten mit etwa einer stufe auf die decke steigen kann. am tag drauf wollten wir betonieren, bis der bg fuzzi kam, dann wars vorbei.
    kann es sein das der nachbar da mal schnell nen spezl angerufen hat?????
    in dem caff Ca 250 einwohner, verirrt sich ein bg´ler mit sicherheit nicht zufällig.

    was wollen die eigentlich????
    ich will nichts von denen also sollen die auch nichts von mir wollen.
    und das gehabe von denen schon, als wären sie die allergrößten.......

    möchte ja nicht wissen wie die sich winden würden wenn bei mir auf der baustelle was passieren würde- wahrscheinlich würden sie das nicht bezahlen weil ich irgendeinen antragsfehler gemacht habe oder sonnstwas nicht regelkomform war.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ich hab oben geschrieben was ich selber miterleben durfte!

    Obs hier auch so war? Keine Ahnung
     
  4. #24 firefox_i, 05.11.2008
    firefox_i

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    Tja spätestens wenn bei Dir einer Deiner Bauhelfer verletzt wird und es ums zahlen geht wirst Du was von denen wollen.
    Ist wie bei jeder Versicherung :
    Solange nix passiert braucht sie keiner..aber wehe wenn...


    Ist das nicht bei jeder Versicherugn so ?

    Und nochmal :
    Man weiß VORHER, dass es die BG als Pflichtversicherung gibt wenn ich Helfer habe.

    Und wenn man mit der BG nix zu tun haben will...bitte :
    - alles machen lassen
    - alles selber oder dem Ehepartner machen

    Es soll keiner sagen er hat nicht die Wahl....


    Aber immer noch keiner mit einem konkreten Argument...warum er die Rechnungen nicht vorlegen will oder sie ins Haus lassen will...

    Sven
     
  5. #25 flashbyte, 05.11.2008
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    die Frage sei erlaubt: warum war es denn "vorbei"? Ich meine ein BGler kann doch den Bau nicht so einfach ohne Grund stoppen :think war war denn nicht in Ordnung aus seiner Sicht?
     
  6. #26 Pascal82, 05.11.2008
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    Hallo,

    nein ich habe rechnungen für die sachen die ich machen ließ!
    ich habe nix!!!! schwarz gemacht. dachstuhl und kellerwanne ligen mir genaudetaillierte rechnungen vor.
    der rest wurde selbst gemacht, aber ich sehe nicht ein warum dritte geld wollen ,weil mein vater schwiegervater onkel oder bruder in ihrer freizeit uns geholfen haben.
    im falle eines schadens hätten sie sich soeh rausgewunden......
    ich ärgere mich nur weil ich für einen vers. schutz blechen soll der nach meinen informationen eigentlich nie wirklich bestanden hat.
    denn wo kein vertrag, da auch keine haftung!
    anders wäre es wenn einer vorbeikommt, so in etwa wie bei der bauherrnhaftpflicht,
    wo ein schriftstück angefertigt wird das besagt von-bis besteht für x personen ( kann ja seine helfer benenen) eine Unfallversicherung und das kostet pauschel summe X.
    aber das würde die bg festnageln. und sowas ärgert micht.

    denk mal drüber nach!
     
  7. #27 Pascal82, 05.11.2008
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    hallo,

    der bau wurde gestoppt, weil an der vorderseite ca 3m höhe kein gerüst stand.
    jetzt rate mal wer zufällig nen hänger voll gerüst in hof hatte??????

    genau der nachbar der auch zufällig kleiner bauunternehmer ist!!!!!
     
  8. #28 firefox_i, 05.11.2008
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    Achso...eine Absturzhöhe von 3m ist natürlich kein gerechtfertigter Grund......klar.

    Sven
     
  9. #29 flashbyte, 05.11.2008
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    klar könnte man hier eine "Verschwörung" vermuten, aber auf der anderen Seite soll die BG die Helfer am Bau versichern und wenn offensichtliche Unfallquellen vorhanden sind, kann die Versicherung im schlimmsten Fall die Leistung verweigern... (ob man im gerechtfertigten Leistungsfall auch Geld von der BG bekommt steht dann natürlich auf einem ganz anderen Blatt :shades )
     
  10. care

    care Gast

    zu dem rohbau.

    der keller wird irgenwann von mir ausgebaut und der Estrich dann von einer Firma verlegt. Da ich im Haus schon wohne, gehe ich davon aus, das mein Wohneigentum fertig ist.

    Es ist richtig, und ich bin auch der Meinung das die BG wichtig ist, und auch ich meinen Beitrag leisten muss.
    Am liebsten wäre mir gewesen, wenn man pauschal z.B. 600€ oder abhängig der Wohnfläche einen Standardtarif hätte, und so der BG vielleicht auch geholfen werden kann.
    Siehe private Hausherrenhaftpflicht gültig für 2Jahre abhängig der geschätzetn Bausumme.
    Nur eines stört mich, das die nachweise willkürlich kommen also nich 1/4jährlich, das Datum oft überschneidet und man so jegliche Übersicht verliert.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    firefox - lass doch ml Deine dumme Polemik, sie schadet nur Deiner Position.
    ***
    Eines der Probleme mit der BG ist doch, dass sie zwar Geld von den Bauherren kassiert, aber keine Fortbildung in Sachen Arbeitsschutz mit den privaten Bauherren macht.
    Sicher ist ein Absturzhöhe von 3,0 m krass. Aber ich bin mir sicher, dass viele private Bauherren auch grundlegende Regeln des Arbeitsschutz nicht kennen.
    Kannst Du mir den max. Abstand zwischen Fassade und Gerüstlage nennen???

    Überschreitest Du den, hat die BG aber einen Grund nicht zu zahlen.

    Das ist ungefähr so, als würde man aus der Führerscheinprüfung (und der dazu gehörigen Ausbildung) die Verkehrszeichen rausnehmen, aber weiter Knöllchen bei Mißachtung derselben verteilen. Ätsch - hätts ja selber lernen können.

    Was würdest Du DAZU sagen (wenn DU das Knöllchen hättest)???
     
  12. Hagi

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    Sorry, wen ich mich da mal einmische.

    1. Wir wußten nichts von der BG (waerum auch immer)

    2. Haben wir alle Fragebogen ordnugsgemäß und rechtzeitig beantwortet. Die Art und Weiße, dieser BG Begleitschreiben ist unterste Schublade. Eigentlich direkt übersetzt, Hey Bauherr antworte ehrlich, bescheiße mich nicht, egal was Du verschweigst, wir birngen es ans tageslicht und du bekommst eine dicke Strafe und bla bla bla

    3. Wir hatten einen Bauträger und dennoch machte uns die BG alle 3 Moante einen netten Brief mit immer und immer wieder den selben abfragen. Hofft(e) man auf widersprüchliche Angaben in den einzelnen Fragebögen oder Abweichungen zw. den Angaben BT und Bauherr?

    4. Wir hatten nichts zu verbergen, haben für alles Rechnungen und haben für die wenigen Eigenleistungen (auch die Materialrechnungen), dennoch wurde man hingestellt als hätte man eben einen Menschen umgebracht (nicht nur mein einzelempfinden) !

    5. Wenn ich wollt, dass jeder Hinz- und Kunz durch meine private Wohnung spazieren darf,
    dann hätte ich wohl ein Musterhaus oder wäre ins Möbelhaus gezogen!

    6. Heute kommt mal nur schnell die BG, morgen die Kabelgesellschaft, dann die Telekom, dann die Stadtwerke, dann die GEZ ach alle wollen doch schnell mal kontrollieren - Hallo Deutschland, kommt doch einfach alle mal schnell vorbei :deal
     
  13. #33 Pascal82, 05.11.2008
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    Hallo Sven,

    natürlich wäre ich über arbeiten im normalberuflichen leben in 3-4 metern ohne absturzsicherung verärgert und würde das nicht " dauerhaft" tun wollen!!

    aaaaber:
    das ist eine private baustelle auf der der bauherr rumhüpft, gut im falle des betonierens noch ich und der Kranfahrer und die bauherrin. der kranfahrer war der bruder des bauherren.

    alle sind freiwillig und wissend über das fehlende gerüst anwesend, also ( meiner meinung nach) in ordnung! außerdem ist diese höhe nur an der vorderseite, hinterseite fast ebenerdig (1-2 stufen) und die seiten verlaufen schräg ansteigend! hanggrunfstück eben.
     
  14. #34 firefox_i, 05.11.2008
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    Sicher ? Woher stammt diese Gewissheit ?

    Sicher ? Woher stammt diese Gewissheit ?

    Dieses Schriftstück ist doch faktisch vorhanden.....
    Das ist eben diese Meldung wer wann was gemacht hat.

    Ich weiß....es gab Fälle in denen Familienangehörige tatsächlich keine Leistungen bekommen haben......

    ABER :
    Wenn bei dir auf dem Bau sich einer die Gand verletzt und genäht werden muss....
    Wer bezahlt das ?
    Die KV des geschädigten ? Nein, denn im Krankenhaus wirst Du gefragt wobei es passiert ist und dann sagt derjenige "Beim Helfen auf dem Bau".....
    Und just in dem Moment zahlt es die Bau BG.
    DA MERKST DU GARNIX VON WEIL ES EINFACH ABGERECHNET WIRD....

    Woher ich das weiß ?
    Weil eben dies bei mir passiert ist....mein Vater hat sich beim Setzen der Tiefbords die Hand aufgerissen....6 Stiche....
    Alles anstandslos abgewickelt worden.
    Woher ich weiß dass es die BG übernommen hat ?
    Weil ich nen Anruf bekommen hab was passiert ist.....

    Soviel zum Thema "die zahlen eh nie..."

    Ist eben wie bei jeder anderen Versicherung auch.......wenns an die großen Beträge geht wehrt sich JEDE Versicherung....auch Deine Bauherrenhaftpflicht.....

    Beispiel ? Gerne :
    Ein Bauherr deckt mit Bekannten sein Dach ein....einem fällt ein Ziegel aus der Hand, fällt runter und landet auf dem Dach eines geparkten Autos...
    Klarer Fall : Versicherung....
    Logisch, denn dort wird ja immer das Beispiel angeführt, dass herunterfallendes Baumaterial Schäden verursacht für das die Versicherung leistet...
    Also....Versicherung angeschreiben.....
    Versicherung sagt : Nö

    Begründung :
    Person A hat Person B den Ziegel zugeworfen, B graift daneben und Ziegel fällt runter.
    Blöderweise auf Auto von Person A.
    Und das ist natüüüürlich (!!!) nicht versichert, denn A hat sich ja quasi selber geschädigt.
    Logisch, hätte B den Ziegel nochmal berührt oder hätte der Ziegel das Dach gestreift wäre es was völlig anderes.....

    Hallo ? Gehts noch ?

    Soviel zum Thema, dass sich nur die BG Bau weigert zu zahlen und die ja sowieso nie zahlen...

    Glaub mir...das habe ich....

    Sven
     
  15. Julius

    Julius

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    zurück zum Fragesteller:

    Hallo care,

    es ist so:
    Läuft die Baustelle noch, hat die BG Bau ein Zutrittsrecht.
    Wohnt man aber schon drin, ist die Wohnung davon ausgeschlossen! (der grundgesetzliche Schutz der Wohnung geht vor)

    In Deinem Fall dürfte Betretungsrecht bestehen. Ist aber ME auch nicht problematisch.


    Auch hat Sie ggf. einen Anspruch auf Vorlage von Unterlagen (Belege für von Fachbetrieben ausgeführte Arbeiten). Aber eben nicht IM Objekt, sondern nur im Prinzip. Man sollte (bei schon erfolgter Fertigstellung) hierzu stets neutralen Boden wählen (z.B. beim eigenen Anwalt oder Steuerberater oder auch im eigenen Büro/Betrieb, sofern möglich) oder Kopien übersenden.

    Generell gilt:
    Der Bauherr/die Bauherren und Ehepartner sind NICHT versicherungspflichtig bei der BG. Ebenso NICHT Familienangehörige mit besonderer Verpflichtung (das betrifft z.B. Eltern/Schwiegereltern, Geschwister, Kinder etc.).
    Versicherungspflichtig sind daher NUR sonstige, nichtgewerbliche Dritte (z.B. Bekannte, Nachbarn, entfernte Verwandte).
    Wenn man deren Stunden korrekt angibt und die übrigen erwähnt (Vergabe, Eigenleistung, befreite Familienangehörige), ist eine korrekte Veranlagung möglich.

    Leider versucht die BG Bau anscheinend oft, Besichtigungen dazu zu nutzen, einerseits den Aufwand nach oben zu schätzen, andererseits die eigene Leistung nach unten.
    Somit ergibt sich eine rechnerisch größere Zahl kostenpflichtiger "Fremdhelfer-"Stunden.

    Also NICHT über so Sachen wie Ausbaustandards reden. Auch nicht über vorgesehene Fertigstellungstermine etc.
    Man macht eben Meldung, wenn fertig.

    Stunden für nicht bautypische Arbeiten (wie z.B. Malerarbeiten) sind ebenfalls NICHT bei der Berechnung hetranzuziehen.

    Und es wird leider sehr gerne auch für an sich befreite "Gefälligkeitsleister" Gebühr erhoben.
    Bis es bei solch einer Person zum Schadenfall kommt. Dann wird ne Leistung abgelehnt mit dem Hinweis auf eben diese Regel. "Selbstverständlich" bekommt man dann die für jene bezahlten Beiträge als "versehentlich erhoben" zurück...! :boxing

    Daher für diese Helfer (welche beim privaten Bau oft den Großteil ausmachen) unbedingt eine eigene Versicherung bei kommerzieller Gesellschaft abschließen!
     
  16. #36 firefox_i, 05.11.2008
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    Ich klink mich aus.

    Ich muss mich nicht persönlich angehen lassen.

    Sven
     
  17. #37 Pascal82, 05.11.2008
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    Hallo Sven,

    das problem ist das ich die helferstunden im falle eines unfalles ja erst hinterher schreibe,
    gut bei nem betrag von 100-500 € werden die keinen terz machen( mehr sollten 6 stiche nicht kosten) aber lass mal einem was richtiges passieren!!!!

    zur bauherrenhaftpflicht:
    was um gotteswillen hast du für einen vers-vertreter??????
    ob die vers. bezahlt oder nicht hängt meiner erfahrung immer davon ab wie der vertreter den fall schreibt. ein vernünftiger vertreter hätte das so geschrieben das die vers. bezahlt hätte.

    ein entfernter hatte an einem knapp3 mon. alten auto einen wildschaden ( nat. vollkasko)
    dan kam der Vertreter sah sich die sache ganauer an, schöne scheiße sagte er und gab dem scheinwerfer eine mit das dieser zerbrach! so das ist ein Totalschaden, gott sei dang hat das geweih des rehs den scheinwerfer noch erwischt sonnst wärs keiner gewesen.

    so muss das gehen!
    und nicht anders,dann kauf ich dem vertreter auch wieder ne vers. ab und wechsle nicht alle halbe jahr der Versicherer!! wobei ich hir niemanden zum Vers.betrug anstifften will.
     
  18. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Und ich muß nun den Rehschaden mitbezahlen! SUPER!

    Nenn ich perfekt!
     
  19. #39 Pascal82, 05.11.2008
    Pascal82

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    Hallo Robby,

    du musst das etwas differenzierter sehen.
    es war ein Unfall- der vers-nehmer bezahlt einen erhöhten beitrag dafür das er bei einem Totalschaden innerhalb von 6 mon einen neuwagen bekommt.
    wenn nun rechnerisch 300€ auf einen totalschaden fehlen finde ich das pers. als sauerei zu sagen "nein das ist kein totalschaden" was für ein glück aber auch.

    wenn einer einen kleinen schaden( zb rechts vor links und leicht angedätscht) hat und zuhause zusätslich die felge zerdeppert, das er auch noch die servolenkung bekommt und anschließend den ersatzreifen darufbaut und die kohle einstekt, das ist ne sauerei!!!!

    ich hoffe du weiß was ich mein, sorry für :offtopic:
    viele grüße
    pascal
     
  20. #40 Jassy, 05.11.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.11.2008
    Jassy

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    WARUM müssen wir/Du unseren Beitrag leisten??? Die Versicherung für die Bauhelfer würde man auf dem freien Markt sicher besser (die würden dann viel. auch zahlen, denn die BG Bau "ziert" sich scheinabr häufiger wenn es darum geht Geld dann tatsächlich rauszurücken!) und günstiger bekommen wenn die BG Bau uns nicht aufgedrückt würde nur damit noch mehr Beamte Arbeit haben (und scheinbar schlecht machen können).

    So! Das hat jetzt nix zum Problem beigetragen, aber ich finde alles was mir "aufgewzungen" wird von vorneherein erstmal nicht so toll!

    J. (welche mit öffentlichen Mitteln baut und daher die BG Bau umsonst mitgeliefert bekommt..... oder liege ich da falsch?!)
     
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