Schlüsselfertig mehrkosten?

Diskutiere Schlüsselfertig mehrkosten? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hello! wir haben in einem Schlüsselfertig Vertrag mit GU in Dez. 2007 abgeschlossen wobei uns eine Schiebetür mit Materialrichtwert XY geschuldet...

  1. #1 ednicdraw, 04.11.2008
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    Hello!
    wir haben in einem Schlüsselfertig Vertrag mit GU in Dez. 2007 abgeschlossen wobei uns eine Schiebetür mit Materialrichtwert XY geschuldet wird. Diese Wert basierte auf ein Angebot die ich vor Vertragsschluss geholt habe. Nun ein Jahr später meint unser GU, dass er unsere geschuldete Tür zu dem Preis nicht bekommen kann. (er ist eigentlich in Verzug, holt aber jetzt ein Angebot?!!)

    Wie soll man hier reagieren?
    Grüsse
     
  2. #2 kalauer71, 05.11.2008
    kalauer71

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    Wie es rechtlich aussieht keine Ahnung. Aber ich würde dem GU sagen: "Beim Bau gab es doch auch bestimmt Gewerke oder Teile die billiger geworden sind, ohne dass es eine Gutschrift gab, warum soll es dann eine Nachzahlung für Komponenten geben die teurer geworden sind." Ansonsten hätte man ja gleich mit Architekt und Ausschreibung der Einzelgewerke bauen konnen - der einzige Vorteil von GU / GÜ ist ja die bessere Planbarkeit der Kosten.

    Richtig schwierig wird es halt, wenn er irgendwo eine Schiebetür ausgräbt die in den Preisrahmen passt, aber so minderwertig ist, dass ihr sie trotzdem nicht wollt. Spätestens dann wird halt trotzdem ne Nachzahlung fällig.

    Gruß,
    Thomas
     
  3. #3 Baufuchs, 05.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wird

    so nicht laufen.

    Ist nur der Preis im Vertrag bestimmt, schuldet der GU nur eine Schiebetür im Metrialwert von XXX €uro. Mehr-Minderpreis ist auszugleichen.

    Ist die Tür exakt mit Typenbezeichnung etc. definiert, sieht es anders aus.
     
  4. #4 ednicdraw, 07.11.2008
    ednicdraw

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    Hello Baufuchs,
    die Tür ist mit Hersteller und Modell angegeben worden.
    Wie siehts denn aus?
    VG
     
  5. ToStue

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    Na, dann soll er sie liefern und ggf. montieren, wenn das auch vereinbart wurde. Hier können die entsprechenden Druckmittelchen dann greifen - Aufforderung zur Lieferung und Einbau; Anforderung Kostenvorschuss für Einbau durch Dritte etc. pp.
    Ein Anwalt eures Vertrauens wird euch da entsprechend beraten können.

    Viel Erfolg
     
  6. #6 Stefan61, 07.11.2008
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    Warum immer mit Kanonen auf Spatzen schießen? Wenn der Vertrag die Lieferung einer genau bezeichneten Tür zu einem bestimmten Preis vorsieht, hat der Unternehmer diese Leistung zu erbringen. Nicht immer ins Bockshorn jagen lassen! Wenn der Unternehmer die Tür nicht zu diesem Preis erhält, ist das allein sein Problem. Dafür brauchen Sie keinen Anwalt! Weigert sich der Unternehmer, bestellen Sie die Tür selbst, bezahlen sie und ziehen die Kosten von der nächsten Rate an den Unternehmer ab.
     
  7. #7 Shai Hulud, 07.11.2008
    Shai Hulud

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    Lösung

    gefällt mir nicht:
    • Wer bezahlt den Einbau der Tür?
    • Einbau der Tür ist bereits ein Eingriff in angrenzende Gewerke des Unternehmers.
    • Was ist wenn der Unternehmer bei Rechnungsstellung plötzlich doch liefern will?
    • Wird sich der Unternehmer jemals schriftlich oder wenigstens beweisbar weigern?
    Ich sag mal, ohne Beratung eines Fachmannes geht beim Baulaien in die Hose.
     
  8. #8 Baufuchs, 07.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lasst

    mal langsam angehen.

    Noch "meint" der BU ja nur er kriegt die Tür nicht zum beschriebenen Preis.

    Aber:
    Im übrigen:
    Wenn Tür klar mit Fabrikat/Typ/Grösse/Ausführung beschrieben, hilft dem BU auch der sog. Richtpreis nix. Das Preissteigerungsrisiko ab Vertrag trägt er bei Festpreisvereinbarung nun mal selbst.

    Einen Anwalt braucht es z.Zt. jedenfalls nicht.
    Mit Kanonen auf Spatzen schiessen wäre zum jetzigen Zeitpunkt der Einsatz eines Anwalts.
     
  9. #9 ednicdraw, 07.11.2008
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    Hello,
    unser GU muss aber ende des Monats fertig sein (hier war leider letzendlich ein Anwalt tätig, da er hätte eigentlich ende August fertig sein sollen und >50% der Zeit war keine ausfuhrende Firma auf der Baustelle). Wahrscheinlich wird es hier zum Restarbieten gehören, da wir nicht wegen fehlende Schiebetüren eine Abnahme verweigern können.
    Was passiert denn?
    Grüsse
     
  10. #10 Baufuchs, 07.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    übliche Prozedere:

    Zahlung erst nach Abnahme, Einbehalt für evtl. Mängel (wenn geringfügig) bzw. wegen ausstehender Restarbeiten in Höhe des 2-fachen der Mängelbeseitigungs- bzw. Restarbeitskosten.

    Bei gravierenden Mängeln Verweigerung der Abnahme.

    Mängel-/Restarbeiten zwingend ins Abnahmeprotokoll aufnehmen.
     
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