Bauantrag abgelehnt!Grund:Flachdach zu modern

Diskutiere Bauantrag abgelehnt!Grund:Flachdach zu modern im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ähemm ... ... Befreiung macht bei § 34 nicht mit :konfusius .

  1. #61 VolkerKugel (†), 10.11.2008
    VolkerKugel (†)

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    Ähemm ...

    ... Befreiung macht bei § 34 nicht mit :konfusius .
     
  2. Wumu

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    Vielleicht solltet ihr mal abwarten, ob euer Bepauungsplan nicht doch so durchgeht. Könnte ja auch sein, dass alles viel einfacher ist, wie ihr glaubt. Dann könnt ihr immer noch argumentieren und verhandeln, und wenn alles nichts nützt:

    :deal

    .....eine Kompromisslösung. So wie Beitrag 9 siehts ja auch gut aus... aber passt vielleicht ja nicht zu eurem Haus?

    Vielleicht könntest du mal eine Ansicht reintun, dann können wir dir vielleicht auch ein paar Argumente bringen?

    Versteh euch natürlich schon, finde richtiges Flachdach auch super toll. Aber wenn man alle Wege gegangen ist und es die Behörden dennoch anders sehen, muss man ja einen Kompromiss eingehen. Aber geht zuerst mal alle Wege und zerbrecht euch nicht schon vorher zuviel Kopf...:confused:
     
  3. Uli R.

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    Das ist alles schön gesagt, nur, wenn rundrum alles Sattel- oder Walmdächer sind hilft das 0,0 weiter.
    Falls das abgelehnt wird (ist ja offen), weils nicht nach Art und/oder Maß zur ortsüblichen Bebauung passt, dann hilft es ja wohl gemäß Logik keinen mm weiter wenn das tatsächliche Flachdach zu einem "optisch wie ein Flachdach wirkendes baurechtliches Satteldach, welches eher aussieht wie ein Pultdach mit Knick" umzumodeln. Es passt doch dann immer noch nicht in die Umgebung.
    Der "Trick" hilft nur dann weiter, wenn eigentlich ein Satteldach (oder allgemein geneigtes Dach) Vorschrift ist, oder man mit einem Pultdach eine vorgeschriebene Traufhöhe nicht einhalten würde und man optisch ein Flachdach haben möchte. Im vorliegenden Fall nützt das imho rein gar nix.
     
  4. #64 HolzhausWolli, 11.11.2008
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    Ergo: Sehenden Auges ins Messer laufen und anschließend die Wunden diskutieren?:28:

    Also, ich kann nur für unseren Landkreis und der dort zuständigen Bauverhinderungsbehörde sprechen. Man sollte tunlichst vermeiden eine Rechtskräftigkeit durch abglehnten Bauantrag zu erwirken. Dann stehen die Chancen erst recht schlecht! Schließlich müssen die dann auch noch Ihre Gesicht wahren, und das tun die gar nicht gern, wenn sie schon mal anders entschieden haben. Nach dem Widerspruch, der alleine schon keine Freunde macht, landet es dann beim Kreis und dann wißt ihr gar nicht was dann passiert. (Der Dienstweg trifft doch ebenfalls bei § 34 zu, wenn ich nicht irre)

    Hier gilt bei bekannter ablehnender Haltung des Amtes: Erst verhandeln, überzeugen, Ersatzmaßnahmen anbieten und denen Pro-Argumente liefern WARUM es geht und dann gemeinsam besprechen was wie beantragt wird. Und dann ist es wirklich nur noch eine Formsache. Ich bleibe dabei: Bindet die Nachbarn ein. Wenn das allerdings nicht fruchtet, weil sie das auch nicht wollen, dann würde ich schon mal so langsam die Dachpfannen bemustern, sicher habt ihr ja laut § 34 freie Farbwahl.
     
  5. #65 DerSuchende, 11.11.2008
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    Suche nach sozial und GEMEINDE wirtschaftlichen „politischen Gründen“.stelle deine Eigenen zurück.
    z.b: Mehrgenerationenhaus ……

    MfG
     
  6. Uli R.

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    und dann suche auch gleich nach ner Begründung warum ein Mehgenerationenhaus so aussehen mus wie es aussieht :biggthumpup: und bindent nicht so aussehen darf wie die anderen *G
     
  7. #67 DerSuchende, 11.11.2008
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    dIE Frage der EURONEN ?

    z.b. max Wfl auf engstem Raum:
     
  8. #68 HolzhausWolli, 11.11.2008
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    ....wenn Du Dich so richtig blamieren willst! Ich glaube, wenn Du damit morgens argumentierst, dann lachen die Abends noch!

    Sorry...Spaß muß sein...aber das ist doch wohl nicht Dein Ernst?
     
  9. drulli

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    => Rollstuhlgerechtes Flachdach. :biggthumpup:
     
  10. #70 DerSuchende, 11.11.2008
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    Tut mir LEID, aber Das muss ich dir diesmal verderben.
    Haben sich viele, schon seit Jahrzenten "drum" gerichtlich (mit Abbruch, BauTricks usw,) gestritten.
    Da, hatte ICH (und die Nachbarn) DAS was ich (und die immer) wollte!!

    MfG

    PS: Beliebt bin ich da auch .....?
    Wie schon gesagt, wer es will kann ES haben.
    Da, dass Patentamt (gestern) gesagt hat: Sie schon wieder:yikes, "NEIN, so was machen wir in „D“ nicht". Schade, wäre eine Marktlücke:mega_lol:
     
  11. Uli R.

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    UND?! ...
    Wenn man ES 20 mal gelesen hat steigt MAN (und die anderen) möglicherweise durch was gemeint sein könnte ... ?!
    Wobei keiner und NIEMAND weiß worum es den Nachbarn und Dir GING und was geändert wurde ... von daher sich ein Vergleich UNS (und mir) entzieht, sorry ;)

    Mal im Ernst man kann doch kaum argumentieren, dass man dringend von der Äußeren Erscheinung her so bauen muss, weil man innen ein bestimmtes Ziel erreichen will. Wer es schafft auf dieser Basis jemandem ein Gebäude zu „verkaufen“, welches eigentlich nicht genehmigt worden wäre, der verkauft auch dem sprichwörtlichen Eskimo den Kühlschrank.
     
  12. #72 HolzhausWolli, 11.11.2008
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    Der Bürgermeister

    Sehr geehrter Herr SUCHER,
    im Rahmen des aufgrund Ihres Antrages vom 11.03.2008 durchgeführten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 "Straße XY" hat der Rat der Gemeinde ZZ in seiner Sitzung am 17.09.2008 den abschließenden Satzungsbeschluss gefasst.


    ....und wann gibts den zweiten wirklich wichtigen Teil, der bescheinigt daß Du mit Deinen Vorschlägen Erfolg hattest? Bis jetzt ist da leider nur ein ausgefüllter Lückentext wie ihn wohl jeder bekommt, der einen Antrag stellt :o

    Man darf gespannt sein! :shades
     
  13. Baumal

    Baumal

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  14. Sören

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    Nihil nocere.
    Vielleicht hilft das hier weiter...

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=25591


    Paragr. 34 regelt nicht die Dachform! Es zählt allein das Verunstaltungsgebot: d.h., einen 20m -Turm oder andere extreme Bauformen, die in den einzelnen Ausmaßen die Nachbarn überschreiten (Kubatur), verunstalten die Gegend. Dies trifft auf ein Flachdach-Wohnhaus nicht zu.
    Wenn man niedriger ist als die anderen, ein kleineres Volumen baut, dann hat die Gemeinde keine Chance. Leider weiß das dort niemand und rennt ins offene Messer. Kostet der Gemeinde Geld und Ärger und den Bauherrn viiel Zeit, daher sollte man der Gemeinde selbstbewußt klarmachen, daß sie keine Chance haben und man vor einem Verfahren nicht zurückschreckt. Half bei uns prima.
    Allerdings war es erschreckend, wie wenig Ahnung die Beamten von dem haben, was sie da tagtäglich entscheiden...Völlig wirre Statements von verdienten Sachbearbeiterinnen im Brustton der Überzeugung, welcher Paragraph der Stadt welches Recht gibt...Man konnte nur schweigend warten, bis das Gelaber vorbei war.

    Aber schlußendlich zählte bei uns vor allem die Vorarbeit. Da konnte das Amt nichts gegensetzen.


    Viel Erfolg!!!!
    Gruß,
    Sören
     
  15. #75 driver55, 13.11.2008
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  16. #76 driver55, 21.11.2008
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    ...was issen jetzt?
    (Termin wahrscheinlich erst in 3 Wochen....ich weiss, dass sich die Herren nicht bewegen)
     
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