Nebenleistung bei Mauerarbeiten

Diskutiere Nebenleistung bei Mauerarbeiten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage zu den Nebenleistungen bei Mauerarbeiten (DIN 18330). Ich habe als Existenzgründer (Bauunternehmer) für einen GÜ...

  1. #1 BARAKUDA, 05.11.2008
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    Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Nebenleistungen bei Mauerarbeiten (DIN 18330).

    Ich habe als Existenzgründer (Bauunternehmer) für einen GÜ die Verblendarbeiten ausgeführt.
    Nach dem ich Schlussrechnung gestellt habe (ca. 3 Monate her), wurde mir die Zahlung verweigert.
    Das Gerüst hat der GÜ gestellt und war als Fassaden und Dachfanggerüst ausgebildet.
    Der GÜ fordert jetzt von mir die Kosten des Gerüstes zu übernehmen, da dies lt. VOB Nebenleistungen wären und in meiner Schlussrechnung nicht berücksichtigt wurde.

    Worin liegt den genau der Unterschied in der VOB 4.1.2 (Nebenleitung): Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste der Bemessungsklasse A, soweit diese Gerüste für die eigene Leistung notwendig sind.

    zu VOB 4.2.3 (Besondere Leistung)Erstellen von Traggerüsten der BemessungsklassenB

    Über Bemessungsklassen bei Gerüsten habe ich leider nichts brauchbares gefunden.
     
  2. #2 DerSuchende, 06.11.2008
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    Willkommen im Becken, aber das fressen musst DU, anscheinend, erst noch lernen.

    Für die Lösung deines Problems benötigt man, vor allem, den Anfang:
    Ausschreibung,
    Angebot,
    Auftrag.
    Da hättest Du schon die NEBENWIRKUNGEN erkennen müssen. Jetzt bist Du bei David gegen Goliath. Du brauchst aber den richtigen Stein.

    Mit freundlichen Grüßen

    PS: an E…Gründer und dann auch noch bauunternehmer und sub. woher und was wird euch eigentlich immer noch gelehrt? habt ihr den spruch von „Mister ober Reich“ falsch verstanden? der galt für angestellte und nicht für unternehmer!
     
  3. #3 Gast943916, 06.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich wills mal nicht übertreiben, aber 80 - 85 % dessen, was in der Meisterschule gelehrt wird, stammt aus dem frühen 15. Jahrhundert. Da werden Pläne noch von Hand, mit Tusche, gezeichnet, tagelang Zeichenübungen von Buchstaben, Kreisen und ähnl. gemacht.
    Wir haben z. B. 4(!!!!!) Tage damit verbracht einen "Bettelbrief" an die HWK zu verfassen ín dem untertänigst gebeten wird das Meisterstück anzunehmen.......
    Die VOB wurde mal einige Stunden lang "behandelt", zumindest so weit, dass man wusste was die 3 Buchstaben heissen....

    Aquise??? Fehlanzeige
    Buchhaltung?? aus der Zeit der Federkiele
    Fachwissen??? O - Kommentar:"was ihr nicht schon wisst, kann ich euch auch nicht
    beibringen"
    Arbeitsrecht??? wortgetreues abschreiben der Handwerkerfibel.....
    Praxis??? renovieren von Büros der HWK....
    usw. usw.

    von fressen oder gefressen werden, kein Wort

    Frage beantwortet?
     
  4. lawyer

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    :irre
    Lassen Sie sich von so einem Blödsinn nicht in Bockshorn jagen. Sie müssen keine Kosten übernehmen. Das Gerüst war offensichtlich bauseits gestellt. Wenn es nicht gestellt worden wäre, hätten Sie für das Gerüst eine Vergütung verlangen können.

    MFG
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2008
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    Naja - da kann man wohl geteilter Meinung sein
    http://www.viewegteubner.de/freebook/978-3-8348-0308-5_l.pdf
    Siehe Pkt 4.1.2
    Allerdings zu sagen, Ich stells Dir hin und zieh Dir das Geld ab, wird auch nicht gehen.
    Bestenfalls kann er von Ihnen die ERSPARTEN Kosten (also das, was SIE für dsa Gerüst kalkuliert haben mussten) als Nachlass einfordern.

    Bitte jetzt nicht sagen - ich hatte gar kein Gerüst kalkuliert :D.
    DAS wird auch nicht gelten, weil es Ihre Dusseligkeit gewesen wäre.

    MfG
     
  6. Robby

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    Wobei wir bei dem Ausschreibungstext angekommen wären was mehr als interessant wäre
     
  7. #7 Olaf (†), 06.11.2008
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    Ich denk mal...

    den wirds nicht geben:
    "Mach mal Verblendung, darf aber nüscht kosten"
    und vielleicht noch ne Unterschrift aufm Bierdeckel.
     
  8. Robby

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    Ich befürchte sogar das dem DD auch was abgezogen wurde für die "Absturzsicherung" und dem Zimmermann ...
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2008
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    Und jeder hat die SR des Gerüstbauers bekommen. :D
     
  10. #10 Bauwahn, 06.11.2008
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    Wahrscheinlich bekommen da sogar noch die Anbieter, die nicht zum Zuge kamen, eine Rechnung....
     
  11. #11 BARAKUDA, 06.11.2008
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    Das ich da gepennt habe weiß ich selber.

    Wie sieht es denn eigentlich mit §16 Zahlung aus?
    Dort steht doch das die Schlussrechnung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung bezahlt bzw. Einwände erhoben werden müssen.
    Der GÜ hat ja weder auf meine Schlussrechnung, noch auf meine Mahnungen reagiert. Erst als ich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet habe, hat er seine Forderungen mir gegenüber geltend gemacht.
     
  12. Robby

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    Super Ars****ch ... hast nen RA dran?
     
  13. #13 BARAKUDA, 06.11.2008
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    Ja hab nen RA.
    Habe aber das Gefühl, das der selber keine Ahnung von Baurecht hat.
     
  14. Robby

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    Das ist seeehr schlecht ...
     
  15. #15 DerSuchende, 06.11.2008
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    Na dann - her mit den Unterlagen, dem RA darf doch geholfen werden.

    MfG
    Ps: Bei Öffentlichkeitsarbeit, verschlucken sich auch die großen, allzu oft beim essen.
     
  16. Baumal

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    ... hoffentlich findest du dich endlich beim suchen.
     
  17. ToStue

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    Wenn er Einspruch eingelegt hat, geht es doch vors Gericht... Und ob du da 100% bekommst...

    Und der säumige Schuldner nicht inzwischen in die Insolvenz verschwindet...

    Viel Erfolg!
     
  18. Robby

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    Den unstreitigen Teil hätte er ja bekommen müssen :motz
     
  19. #19 Carden. Mark, 07.11.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Gerüste sind "Nebenleistungen" soviel ist klar.
    Ersparte Aufwendungen - hier nun einfach abziehen? - warum?
    Ist doch nicht seine Schuld wenn ein Gerüst im Weg rumsteht.
    Vernünftige Architekten schreiben Gerüste gesondert aus und teilen dieses den Bietern im LV mit. Dann kann jeder diese kalkulatorisch in Ansatz bringen und die Einzelgewerke haben "Sicherheit am Bau".
    Ich würde mir nichts abziehen lassen.
    1. Begründung - wie vor aufgeführt.
    2. Begründung - Gerüst war eh nicht sonderlich tauglich - da ungünstig im Aufbau (nicht höhengerecht oder so)

    So welche liebe ich.
    Und das ganze gepaart mit einen dussiligen RA.
     
  20. gast3

    gast3 Gast

    du brauchst einen echt cleveren RA und das am besten sofort, das geht sonst - befürchte ich - echt in die Hose

    Gruß

    Helge
     
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