Eigenheimzulage ab 2004 - aktuell

Diskutiere Eigenheimzulage ab 2004 - aktuell im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, hier eine aktuelle Info zur Eigenheimzulage: Die Eigenheimzulage wird um 30 % gekürzt. Laut Süddeutsche Zeitung werden die erzielten...

  1. #1 Gast217, 15.12.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    hier eine aktuelle Info zur Eigenheimzulage:
    Die Eigenheimzulage wird um 30 % gekürzt.
    Laut Süddeutsche Zeitung werden die erzielten Kompromisse heute auf Arbeitsgruppenebene ausformuliert. Die förmliche Entscheidung im Vermittlungsausschuss ist für Dienstag vorgesehen, die Verabschiedung der Gesetze in Bundestag und Bundesrat für Freitag.

    Viele Grüße
    Marion :)

    http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/531/23508/
     
  2. Uli R.

    Uli R.

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    Clever wäre es ja gewesen in diesem Rahmen endlich mal die Schlüpflöcher in diesem Gesetz zu schließen.
    Ich meine damit die Möglichkeiten des Doppelbezuges der EHZ (in dem meisten Fällen nenne ich das sogar Mißbrauch nicht Schlupfloch) und auch z.B. die Möglichkeit EHZ zu bekommen durch den Erwerb von Anteilen einer Baugenossenschaft, das nenn ich doch mal Fehlsubventionierung.
     
  3. Berndi

    Berndi

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    Ich empfinde die Möglichkeit des Doppelbezuges nicht als 'Schlupfloch' sondern eher als Möglichkeit sich beispielsweise von einer Eigentumswohnung auf ein Einfamilienhaus zu vergrößern, ohne gezwungen zu sein die Eigentumswohnung zu veräußern.
     
  4. Uli R.

    Uli R.

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    Womöglich meinen wir nicht die gleichen Schlüpflöcher *g

    Ich meine vor allem diesen (angebliche) Einliegerwohnungtrick.
     
  5. JDB

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    Womöglich ist das, was wir heute erleben eine Antizipierung für das, was später kommt: :Roll
    nix halbes und nix Ganzes :cry
     
  6. Daphne

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    Da bekommt das Wort Drittelfinanzierung eine ganz andere Bedeutung ...
     
  7. Sven

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    Hallo!!!
    Wie sieht das denn jetzt aus.. wir sind gerade am Bauen.. betrifft uns das mit der EHZ

    gruß Sven
     
  8. #8 Boeserwolf, 16.12.2003
    Boeserwolf

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    Ich hoffe nicht!

    @ Sven
    Da du ja schreibst, dass ihr schon am bauen seit, hoffe ich für euch, das die neue Regelung der EHZ, keine Auswirkungen auf euch hat.
    Denn Grundlegend für die EHZ ist die Rechtsprechung wie sie zu Baubeginn war/ist.
    Baubeginn ist vom Gesetzgeber als Einreichung der Baugenehmigung definiert.
    Da ihr schon baut hoffe ich doch für euch, dass ihr schon eure Baugenehmigung eingereicht habt ;-).
     
  9. Sven

    Sven

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    fertiger Bauherr
    Ja klar haben wir die Baugenehmigung schon,,,
    War nur nochmal ne Absicherung..Hoffe das bei uns noch alles glatt geht
     
  10. Berndi

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    Entscheidend ist, dass die Baugenehmigung noch vor in Kraft treten der Gesetzesänderung geschieht !

    Das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Hinweis !!!

    Gruß,
    Berndi
     
  11. #11 Gast217, 16.12.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    Endlich mal Info aus "erster" Hand:

    Kopiert aus:

    http://www.bundesfinanzministerium....ngen-und-weiteren-Vermittlungsergebnissen.pdf

    Die Eigenheimzulage wird ab dem Jahr 2004 neu ausgerichtet.
    Für Bauherren, die nach dem 31. Dezember 2003 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die
    nach dem 31. Dezember 2003 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft
    beitreten, gelten zukünftig folgende Regelungen:
    • Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert. Für Ausbauten und Erweiterungen
    erfolgt keine Förderung mehr.
    • Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den Förderzeitraum von acht Jahren höchstens 1.250
    EURO, die Kinderzulage 800 EURO.
    • Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des
    Grund und Bodens auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei
    Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
    • Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr)
    auf 70.000 EURO für Alleinstehende sowie 140.000 EURO für Verheiratete abgesenkt. Für jedes
    Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 EURO. Maßgebend ist hierfür zukünftig nicht mehr der
    Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte.
    • Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erfolgt nur, wenn der
    Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraumes mit der Nutzung
    einer Genossenschaftswohnung beginnt.
    • Bauherren, die vor dem 1. Januar 2004 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die
    vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer
    Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den
    bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten
    Förderzeitraum von acht Jahren.
    • Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der
    Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die
    Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die
    Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die
    Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der
    Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.


    Viele Grüße
    Marion :)
     
  12. Uli R.

    Uli R.

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    Nur um ma sicher zu gehen ...

    Die 140 k € sind das zu versteuernde Einkommen, was als solches auf dem Steuerbescheid ausgewiesen wird, richtig?

    Alles in allem möchte ich ma anzweifeln, dass die Summe all dieser Maßnahmen lediglich eine Kürzung um 30% darstellt, das ist meiner Ansicht nach viel mehr, schöngeredet danach.

    Für Neubauten um 50% gekürzt plus Einkommensgrenze um 23 k € gesenkt noja ....
    *verabschiedet sich leise weinend von einer Förderung

    Wenigstens kann man den Genossenschaftstrick nimmer ganz so machen wie bisher *g
     
  13. Uli R.

    Uli R.

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    einen noch ....

    Aus diesem Dokument ......

    Darf ich, da ja der Abbau der EHZ auch ursprünglich darin enthalten war, davon ausgehen, dass weiter gekürzt werden wird?

    Wenn ja is es ja eh en Witz irgendwann, schade eigentlich das man nicht wesentlich wirtschaftsfeindlichere Subventionen so rapide gekürzt hat, aber auf der die ich meine hat ja der Wirtschftsminister persönlich den Daumen drauf *g
     
  14. #14 Gast217, 16.12.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Uli

    wie aus meiner o.g. Quelle ersichtlich, ist nicht das zu versteuernde Einkommen maßgeblich, sondern und auch hier gibt es eine Änderung, die Summe der positiven Einkünfte. Dies schränkt Gestaltungsmöglichkeiten zur bewussten Steuerung der Einkünfte ein.
    Für Altfälle gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte.
    Im Übrigen ist der Einkommensteuerbescheid nicht bindend.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  15. #15 Gast217, 19.12.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    Info aus den verloren gegangenen Beiträgen

    Das Einkommensteuergesetz kennt 7 verschiedene Einkunftsarten. Man unterscheidet Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten.
    Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung zählen zu den Überschußeinkunftsarten. Die Einkünfte werden einzeln ermittelt durch Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen. Summe der Einkünfte ist das Ergebnis aller Einkünfte.
    Sonderausgaben hängen nicht wie Werbungkosten mit einer Einkunftsquelle zusammen und werden erst bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__2.html

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  16. #16 Gast217, 19.12.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

  17. Uli R.

    Uli R.

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    Alla dann ... hats sich mit der EHZ für mich

    Was ich ja geschickt finde ist, dass da auch Kapitalerträge mitzählen .. das is ja clever.

    Also wer Eigenkapital bildet und somit Kapitalerträge erzielt wird bei der Förderung ausgebremst, damit fördert man ja nun Schnellschüsse .. aber was solls.
    Wenn noch paarmal die Einkommensgrenzen runtergesetzt werden fördert man eh nur noch die die es sich eh net leisten können und bekommt nach dem Scheitern der Finanzierung die EHZ wieder ... findig findig
     
  18. OK

    OK

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    Bauherr ohne viel Ahnung
    Hallo Experten und -innen,
    zählen (Bar-)Geschenke von Verwandten eigentlich zum Einkommen, das für die Berechtigung der EHZ berechnet wird?
    Also konkret: Einkommen ohne die Schenkung liegt unter der Grenze, wenn die Schenkung dazu gerechnet wird, rutscht´s über die Grenze - Gibt´s dennoch EHZ?
    Grüße
    OK
     
  19. #19 Gast217, 21.12.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    OK,

    Schenkungen sind keine einkommensteuerbaren Einnahmen, sondern unterliegen der Schenkungsteuer (Erbschaftsteuer).
    Nicht aber die Erträge, die aus Schenkung erwirtschaftet werden, z.B. Zinsen.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  20. #20 Heinz51, 13.03.2005
    Heinz51

    Heinz51

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    Die Eigenheimzulage...

    ist ja zur Zeit wieder im Gespräch.
    Angela Merkel wird sich wohl mit der Reduzierung bzw. kompletten Abschaffung einverstanden erklären.
    Also beeile sich der Bauherr oder Hauskäufer mit seinem Bauantrag bzw. Kaufvertrag, damit er noch in den vollen Genuß der jetzt noch gültigen staatlichen Förderung komme.

    Gruß
    Heinz
     
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