Fristen für Baugenehmigung

Diskutiere Fristen für Baugenehmigung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir möchten eine Doppelhaushälfte (Fertighaus) bauen. Unser Architekt hat die Baugenehmigung nach Kennntnisgabeverfahren...

  1. #1 Turbotobi, 06.11.2008
    Turbotobi

    Turbotobi

    Dabei seit:
    18.06.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbautechniker
    Ort:
    69259
    Hallo zusammen,

    wir möchten eine Doppelhaushälfte (Fertighaus) bauen. Unser Architekt hat die Baugenehmigung nach Kennntnisgabeverfahren beantragt. Leider mussten wir einige Befreiungen für die Firsthöhe, Gebäudebreite, Dachneigung und Größe der Gaube beantragen. Die Gemeinde hat den Befreiungen bereits zugestimmt, nur der Nachbar hat Einspruch erhoben. Ihm passt das nicht, da er damals auch Befreiungen beantragt hat, diese aber nicht genehmigt wurden.:mad:
    Das Bauschild (grüner Punkt) ist schon da. Wie lange darf sich das Baurechtsamt Zeit lassen um die Befreiungen zu prüfen und hoffentlich zu genehmigen?
    Ist das normal dass man drei Monate auf seine Baugenehmigung warten muss?
     
  2. #2 Bauwahn, 06.11.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Weinheim ist Hessen, wenn ich mich täusche?
     
  3. #3 Turbotobi, 06.11.2008
    Turbotobi

    Turbotobi

    Dabei seit:
    18.06.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbautechniker
    Ort:
    69259
    Äh sorry das habe ich vergessen. Gebaut wird in Wilhelmsfeld (Baden).

    PS wir Weinheimer (Auch Woinemer genannt) sind keine Hessen:yikes, sondern Badenser. :biggthumpup:
     
  4. #4 Bauwahn, 06.11.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Also Baugenehmigung darf 3 Monate* dauern, danach kann man sich beschweren.

    * Gerne wird darauf verwiesen, dass es 3 Monate ab dem Zeitpunkt ist, an dem der Bauantrag VOLLSTÄNDIG ist. Da wartet das eine oder andere Amt dann schon mal eineinhalb Monate, um festzustellen, dass irgend eine Kleinigkeit (z.B. eine Höhenlinie des Bestandsgeländes in der Ostansicht) fehlt.

    PS: Ach, dann hab' ich das mit Viernheim verwechselt.
     
  5. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ein nachbar hat nicht unterschrieben?
    er hat 4 wochen zeit seine bedenken zu äußern.

    die genehmigungsbehörde hat 4 wochen zeit,
    die bedenken zu prüfen...

    stichtag ist einreichung der vollständigen bauantragsunterlagen.
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    btw. sie haben die baufreigabe erhalten (grüner punkt),
    was ist das problem?
     
  7. #7 Turbotobi, 07.11.2008
    Turbotobi

    Turbotobi

    Dabei seit:
    18.06.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbautechniker
    Ort:
    69259
    Ja der grüne Punkt ist da. Ich darf aber erst mit dem Bau beginnen wenn die Abweichungen genehmigt sind.

    Der liebenswerte Nachbar war persönlich beim Baurechtsamt und hat seine Einwände vorgetragen.:boxing

    Bei wem kann ich mich beschweren, wenn länger dauert?
     
  8. #8 shneapfla, 07.11.2008
    shneapfla

    shneapfla

    Dabei seit:
    24.04.2008
    Beiträge:
    329
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Im schönen Bayern
    Kann zwar zur Fragestellung nicht viel beitragen, da ich mich da nicht so auskenne, möchte Dir aber jetzt schon das Beileid für einen solchen Nachbarn aussprechen... :(

    Ich hoffe dieser "was-ich-nicht-gekriegt-habe-soll-auch-kein-anderer-bekommen"-Typ ist schon älter - es gibt nix schlimmeres als lebenslang einen ekelhaften Nachbarn...
     
  9. #9 fiddler, 07.11.2008
    fiddler

    fiddler

    Dabei seit:
    30.08.2008
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Thüringen
    Nimm Dir zwei Bier und geh mal zum Nachbarn rüber. Manchmal hilft das...
     
  10. #10 Don Stefano, 17.11.2008
    Don Stefano

    Don Stefano

    Dabei seit:
    15.10.2008
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    OS Koordinator
    Ort:
    Karlsruhe
    Ich häng mich mal hier dran.

    Bei mir liegt ein ähnlicher Fall vor. Es ist allerdings nicht der böse Nachbar. Wir wollen in einem großen Neubaugebiet bauen und haben bereits ein Grundstück reserviert und eine Finanzierung für das Bauvorhaben abgeschlossen. Der Notartermin steht kurz bevor.

    Bei einer Voranfrage wurde seitens des Bauordnungsamts und Stadtplanungsamts darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig sei. Das wäre aber kein Problem, wenn man diesen einhalten würde. Zusätzlich fand noch ein Abstimmungsgespräch mit dem Stadplanungsamt statt, in dem wir die Fassadengestaltung erörtert und Einvernehmen hergestellt haben, wie unsere Fassade aussehen soll. Dieses Einvernehmen ist auch im Bebauungsplan gefordert.

    Leider bedingt der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplan, dass eine Genehmigung im Kenntnisgabeverfahren nicht möglich ist, außerdem wurde bei der Voranfrage über Möglichkeiten der Befreiung von einigen Auflagen des B-Plans gesprochen. Da diesen nicht zugestimmt wurde, haben wir alle Pläne B-Plan konform umgearbeitet und letzte Woche den Bauantrag eingereicht.

    Nur wenige Stunden später fand eine Sitzung im Rathaus über das Neubaugebiet statt und ich erhielt einen Anruf, dass vor Ende Februar keine Baugenehmigungen erteilt würden, es seien aber voraussichtlich keine Änderungen an meinem Antrag erforderlich. Ich vermute, dass man bis dahin den B-Plan verabschieden will.

    Endlich komme ich zu meiner Frage: Sind das jetzt die drei Monate, die für die Bearbeitung des B-Antrages verstreichen dürfen? Beim Einreichen des B-Antrags wurde mir auf dem Bauordnungsamt mitgeteilt, dass die Behörde 3 Wochen zur Bearbeitung Zeit hätte.

    Diese 3 Monate müssten wir natürlich weiterhin Miete bezahlen und außerdem Bereitstellungszinsen für unseren Kredit. Das kann doch alles gar nicht wahr sein!:mauer
     
  11. #11 Turbotobi, 10.12.2008
    Turbotobi

    Turbotobi

    Dabei seit:
    18.06.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbautechniker
    Ort:
    69259
    Hallo,

    mit dem Nachbarn habe ich (freundlich) versucht zu reden. Er wollte von seinem Standpunkt keinen Millimeter abrücken. Das Baurechtsamt hat daraufhin alle Bauakten von unserem Baugebiet durchsucht und ein Haus gefunden, bei dem die Firsthöhe 90cm überschritten und befreit wurden.
    Wir haben unser Haus jetzt auf diese maximal zulässige Firsthöhe geändert.
    Also 20cm tiefer in die Erde, die Dachneigung um 10° geringer und den Kniestock erhöht. Raumverlust haben wir dank des erhöhten Kniestockes kaum, aber der Spitzboden ist nun nur noch einen Meter hoch. Damit können wir aber leben.

    Die restlichen Befreiungen wegen der Gaubenbreite, der Traufhöhe und der Gebäudebreite sind laut Baurechtsamt kein Problem.

    Das Baurechtsamt will zum Glück keinen neuen Bauantrag, sondern die Änderungen werden einfach in den bestehenden Antrag nachgetragen.

    Mein Archi will jetzt die neuen Pläne zuerst zur Gemeinde schicken, dann wird wieder der Nachbar angehört, dann gehts weiter zum Baurechtsamt. Das wird wieder mehrere Monate dauern. :fleen

    Reicht es nicht einfach die Pläne direkt zum Baurechtsamt zu schicken? Wir haben ja auf den Einspruch reagiert und das Haus geändert?

    Leider ist das Baurechtsamt mal wieder nicht zu erreichen :mauer
     
  12. #12 shneapfla, 10.12.2008
    shneapfla

    shneapfla

    Dabei seit:
    24.04.2008
    Beiträge:
    329
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Im schönen Bayern
    da wird Dir nichts anderes übrigbleiben als auf die Erreichbarkeit zu warten, hier wird Dir keiner sagen können, wie Dein Bauamt das handhabt (und das ist garantiert von einem Bauamt zum anderen unterschiedlich - bei mir ging sowas)...
     
  13. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Die hier angesprochenen Themen, kann das Baurechtsamt nicht allein entscheiden. Das geht alles noch durch andere Gremien.

    Die 3 Monate gelten nur, wenn alles glatt geht. Sobald da zeitraubende Dinge auftreten, jede Befreiung ist sowas, kein gültiger Bebauungsplan ist sowas, kann es x-lang dauern. Das Baurechtsamt kann das nur etwas steuern. Es hat aber keinen Einfluss auf das Wirken des Gemeinderates, anderer Fachbehörden. Wenn da jemand um Aufschub bittet, dann dauert es länger.
    Ist noch das Landratsamt beteiligt, kann es noch länger dauern, wegen dem zusätzlichen Behördenablauf.
    Je nach Größe der Kommune, tagt der Gemeinderat und evtl. Auschüsse nicht wöchentlich, sondern nur einmal im Monat.
     
  14. #14 Bauwahn, 10.12.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Na ja, wenn das LRA die Untere Baunehörde ist, ist kein ausreichender Grund für die Überschreitung von 3 Monaten. Ist in BW ja eigentlich fast der Normalfall.
     
  15. #15 Warumnicht, 06.07.2009
    Warumnicht

    Warumnicht

    Dabei seit:
    19.11.2008
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bayern
    Ah, endlich ein Hinweis!
    Wo steht das eigentlich? in der Landesbauordnung?
    oder in irgendeiner Vollzugsverordnung?

    Wäre nett, wenn jemand die Rechtsquelle nennen kann.:confused:
     
  16. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Die Rechtsquelle ist so weich, da kann man alles nehmen.

    Man kann auch drängen und festnageln - die Konsequenz ist klar oder: Es wird eine Ablehung des bauantrags geben, da der Gemeinde die Vorrausetzung für eine Genehmigung fehlen. Paff

    Leute ihr habt Vorstellungen. Oder meinen alle das ist nur um die Bauherren zu ärgern?

    Die Fristen gelten auch erst ab dem Zeitpunkt, wenn die Bauantragsunterlagen vollständig und fehlerfrei sind. Da magelts in xx% der Anträge laut Statistik.
     
  17. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Na, die Genehmigung des Fragestellers dürfte ja inzwischen durch sein (?).
    Dennoch finde ich die Ausgangslage interessant: KGV und dann Befreiungen, Einsprüche von Nachbarn ... .

    Dann roter Punkt vor den Befreiungen ..?
     
  18. #18 Der Bauberater, 09.07.2009
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    In BaWü,

    sind die Fristen nach § 54 LBO einzuhalten:
    http://www.bauordnungen.de/html/baden-wurtt_1.html#P54
    Sobald die Unterlagen vollständig sind, bekommt der Bauherr und/oder der Planer eine Meldung über die Vollständigkeit und dann laufen die Fristen für alle Beteiligten!
    Was ist da schwammig oder nicht nachvollziehbar? :konfusius
     
  19. #19 Warumnicht, 10.07.2009
    Warumnicht

    Warumnicht

    Dabei seit:
    19.11.2008
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Bayern
    :winken
    dankeschön!
    :winken
     
Thema: Fristen für Baugenehmigung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baugenehmigung 3 monate

    ,
  2. baugenehmigung frist

    ,
  3. fristen baugenehmigung

    ,
  4. baugenehmigung 3 monatsfrist,
  5. 3 Monate Bauantrag genehmigt?,
  6. baugenehmigung fristen,
  7. bauantrag 3 monatsfrist,
  8. zaun kaufen karlsruhe,
  9. frist baugenehmigung bayern,
  10. roter punkt baugenehmigung thüringen,
  11. wie lange Zeit für Baugenehmigung,
  12. thüringen baugenehmigung frist,
  13. Warte seid 2 Monate auf meine Baugenehmigung,
  14. baugenehmigung dauert ewig,
  15. dauer baugenehmigung bayern,
  16. fristen baugenehmigung thüringen,
  17. baugenehmigung dauer,
  18. bauakte bearbeiten neubaugebietr frist,
  19. bauantrag bayer fristen,
  20. baugenehmigung NRW 3 monate,
  21. baugenehmigung bayern frist,
  22. bauantrag bayern fristen,
  23. baugenehmigung fristen hessen,
  24. baugenehmigung drei monate,
  25. bauamt 3 monatsfrist
Die Seite wird geladen...

Fristen für Baugenehmigung - Ähnliche Themen

  1. Gesetzliche Frist wielange eine Bauplanung dauern darf ?

    Gesetzliche Frist wielange eine Bauplanung dauern darf ?: Hallo Wir bauen mit einem Bauunternehmen (Fertighaus) und der Architekt plant quasi seit 2.März und wir haben immernoch keinen Bauantrag erhalten...
  2. Bauanzeige Fristen

    Bauanzeige Fristen: Hallo, ich habe eine Frage zu den Fristen einer Bauanzeige. Ich denke Corona wird hier keine große Rolle spielen immerhin hat die Gemeinde und...
  3. Frist Laschen entfernen

    Frist Laschen entfernen: Hallo liebe Leute ich baue gerade mein Dachgeschoss um, mache daraus eine kleine Kinderzimmer. Um höher zu gewinnen würde ich gerne diese Bretter...
  4. Wetterbedingte Baubehinderung >> Weitergabe Frist

    Wetterbedingte Baubehinderung >> Weitergabe Frist: Hallo, wir bauen aktuell ein Eigenheim mit GU. Da ab und zu doch mal Winter ist, kann wetterbedingt nicht weitergebaut werden. Ich habe gerade...
  5. Fristen einer Baugenhemigung

    Fristen einer Baugenhemigung: Hallo, ich bin nicht so firm in dem Gebiet also entschuldigt meine Wortwahl. Wir haben am 01.04.2015 einen Bauantrag ohne Bebauungsplan...