ENEV 2009 sowie Fertigstellung

Diskutiere ENEV 2009 sowie Fertigstellung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, was ändert sich substantiell mit der ENEV 2009 im Vergleich zu 2007 und für welche Häuser genau gilt diese? Zusatzfrage: ab wann gilt ein...

  1. #1 broncouno, 10.11.2008
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    Hallo,
    was ändert sich substantiell mit der ENEV 2009 im Vergleich zu 2007 und für welche Häuser genau gilt diese? Zusatzfrage: ab wann gilt ein Haus als fertiggestellt: mit Übergabe/Abnahme oder wenn sämtliche Restarbeiten/Mängel erledigt sind?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 10.11.2008
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    Das ...

    ... weiß heute noch keiner so genau :konfusius .

    Zur Zusatzfrage: bitte Hintergrund.
     
  3. #3 broncouno, 10.11.2008
    broncouno

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    Hallo Volker,
    Hintergrund ist die Formulierung im Kaufvertrag mit dem Bauträger, dass der Käufer bei Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet ist. M.W. ist aber eine Abnahme mit kleinen Mängeln, die später beseitigt werden (bei Zurückbehaltung eines Kaufpreisrestes) durchaus möglich ist. Die Frage ist halt, wie man sich bei größeren Mängeln (z. B. unzureichender Schallschutz verhalten soll. Das ist ja in aller Regel erst nach Übergabe feststellbar!
    Gruß broncouno
     
  4. #4 Baufuchs, 11.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei

    erheblichen Mängeln, die Sie bereits bei Abnahme feststellen, kann die Abnahme verweigert werden.

    Mängel, die Sie erst nach Abnahme feststellen sind im Rahmen der Gewährleistung vom Unternehmer zu beseitigen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2008
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    Die Hoffnung, durch Abnahmeverweigerung in den "Genuss" der 2009er EnEV zu kommen geht aber fehl.

    MfG
     
  6. #6 Baufuchs, 11.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    isses.

    Schon deshalb, weil derartige Verordnungen sog. "Übergangsvorschriften" enthalten, mit denen die Anwendung auf bereits laufende Bauvorhaben geregelt wird.

    Guckst Du
     
  7. #7 muelleto, 11.11.2008
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    na wenn ich mir so den Refrentenentwurf ansehe, gibt es schon einige Änderungen und so pi*Daumen 30% Verschärfung treffen schon zu.

    Für Wohngebäude findet der Übergang von DIN 4108 / 4701-10 zu 18599 statt (ist ja schon länger bekannt).

    Gruß
    muelleto
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 11.11.2008
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    Wer ...

    ... sacht datt denn?

    Erstens gehört das mit zu den umstrittensten Punkten und
    Zweitens kannste auch nach diesem komischen Referentenentwurf nachwievor nach der 4108 rechnen :konfusius .
     
  9. #9 broncouno, 12.11.2008
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    :respekt: in diesem Intelligenz-Forum bleiben noch nicht mal die geheimsten Bauherren-Wünsche verborgen! Aber was als Nebenprodukt willkommen gewesen wäre, muss ja nicht das Hauptziel sein. Das besteht ganz klar darin, ein weitgehend mängelfreies Haus zu bekommen. Das einzige Problem, das ich dabei noch habe: gibt es eine einigermaßen anerkannte Abgrenzung oder Beispielliste zwischen "erheblichen" und anderen Mängeln? Danke für die Antworten zur ENEV 2009, die ja wohl mit Sicherheit nicht zum 01.01.2009 wirksam sein wird, obwohl es ursprünglich so geplant war ...
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 12.11.2008
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    Eine "Frankfurter Liste" gibts für Baumängel nicht - und auch die ist nur eine Richtschnur.
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    So als Intelligienzblättchen für noch nicht abgeschreckte bauherren:

    Von Prof. Oswald gibt es was ala: Hinzunehmende Unzulänglichkeiten. Sollte jede Buchhandlung liefern können.



    Für Nebenwirkungen wie Schäden am Gemüt und unruhige Nächte wenden sie sich an Ihren Psychater.
     
  12. #12 broncouno, 12.11.2008
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    Danke für den (mit rund 75 Euren allerdings recht teuren) Buch-Tipp. Das gehört wohl zu den nicht immer vorhersehbaren Baunebenkosten? Schon eher vorhersehbar (weil sehr verbreitet und bekannt) sind die psychischen Kosten der Bauerei, aber dafür gibt es ja wenigstens eine Versicherung!
    Gruß broncouno
     
  13. NKJG

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    Mal meine Frage dazu (habe auch im Internet nicht wirklich was gefunden):
    weiß wirklich keiner was sich alles verschärft bzw. wann die Inkraftsetzung ist?
    Habe jetzt schon einige Male gehört (von Bekannten), dass man in 2008 anfangen soll, um noch unter die "alte" EnEV zu kommen, da es ab 2009 dadurch teurer wird.
    Nach dem bisher gelesenen trifft das aber erstmal nicht zu, da es a) Übergangsfristen geben wird und b)der Stichtag eh nicht der 1.1.09 sein wird. Stimmt das?
     
  14. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    ja, die EnEV ist zurückgestellt, bis das neue EEG durch ist. Denn darauf baut die EnEV auf.

    Die EnEV ist immer Stichtagsbezogen. Nix Übergangsregelungen.


    Wieso nix im Netz gefunden? Das ist voll davon. Alleine der Link von Baufuchs reicht doch schon.
     
  15. #15 Bauwahn, 13.11.2008
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    Möglich, aber wahrscheinlich auch hochwertiger.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2008
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    Ein Porsche ist hochwertiger als ein Smart - warum fahren dann mehr Smart als Porsches rum?
    ;)
     
  17. #17 Bauwahn, 13.11.2008
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    Na ja... auch die 2009er EnEV wird aus einem Smart keinen Porsche machen, höchstens einen 3l-Polo.

    Ein Porsche ist doch eher die 70er Jahre Villa mit 3 Schwimmbädern.
    :biggthumpup:
     
  18. #18 JuergenL, 13.11.2008
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    Und die nächste EnEv wird für ne kleine Pleitewelle Sorgen. Es wird wohl nicht mehr gebaut durch 09er Novelle!!
     
  19. #19 Bauwahn, 13.11.2008
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    ...und kost's Benzin auch 3 Mark 10 ... sch.... es wird schon geh'n.
     
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