Feuchter Keller

Diskutiere Feuchter Keller im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich bin neu hier im Forum und auf der Suche nach fachkundigem Rat bei der Frage des richtigen weiteren Vorgehens. Ich bewohne eine EG-ETW...

  1. #1 speedskater, 11.11.2008
    speedskater

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    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und auf der Suche nach fachkundigem Rat bei der Frage des richtigen weiteren Vorgehens.
    Ich bewohne eine EG-ETW in einem Doppelhaus mit je 3 Wohneinheiten, Baujahr 1993.
    Die Bodenplatte scheint nach meinem Verständnis des Planes- bin völliger Laie- geteilt zu sein.
    Vor jetzt ca. 4 Wochen war auf einmal - obwohl es vorher kaum geregnet hatte- mein Keller (nicht verfliest, Estrich) und die angrenzenden Vorraumbereiche (diese allerdings verfliest) völlig durchnässt.
    Ein Rohr scheidet als Ursache aus; die Feuchtigkeit scheint von unten zu kommen.
    Ein beauftragter "Sachverständiger" kam mit einem Feuchtemessgerät, diagnostizierte Nässe in den betroffenen Wänden, wies auf (die ihm bekannten und tatsächlich vorhandenen) Lehmböden und wasserführende Schichten hin, sah im Plan den Hinweis auf eine Drainage und riet, diese Drainage zu suchen und ggf. instand zu setzen - das war`s.

    Ein Bodengutachten ist nur in soweit vorhanden, dass eines vom Tiefbauamt der Stadt in Bezug auf den bereits 1980 gebauten Kanal vorliegt, mit Bohrlöchern wenige Meter von unserem Grundstück weg; Ergebnis: Lehmboden, Grundwasser schon teilweise in 160 cm Tiefe.
    Wie findet man heraus, ob und wo eine Drainage liegt? Nur durch Aufbuddeln? Und wenn vorhanden, was macht man innen - denn an die Hausmitte und somit Fuge zwischen den Bodenplatten kommt man ja nicht heran.
    Wenn wirklich reichlich Grundwasser am und unter dem Haus steht - gibt es eine irgendwie geartete Zisternenlösung? Oder anderes?
    Ich würde mich sehr über fachkundigen Rat freuen.

    Viele Grüße

    Speedskater aus Bonn
     
  2. Julius

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    Du wohnst da. Schön.
    Aber wem gehört die Hütte?
     
  3. Robby

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    Eigentumsverhältnisse außen vor :)

    Eine Dränanlage muss natürlich irgendwohin entwässern? Wohin?

    Eine Dränanlage darf nicht im Grundwasser liegen denn dann würde sie ja das Grundwasser in die Entwässerung (Vorflut) leiten...

    Eine Dränanlage ist zu warten... Dafür müssten Spül und Revisionsschächte da sein...
     
  4. Julius

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    Es soll aber auch jede Menge (zugegeben regelwidrige) Dränanlagen geben, welche diese Anforderungen nicht erfüllen...

    Und einem Mieter kann/muß sowas völlig egal sein.
    Auch ein Nur-Miteigentümer kann da allein nur auf dem Rechtsweg etwas bewirken, wenn die Eigentümergemeinschaft nicht in die Hufe kommen will.
     
  5. Robby

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    Das dürfte der Dränanlage egal sein ob sie Genehmigt oder nicht funktioniert oder nicht.

    Nur das sie scheinbar nicht funktioniert ist Fakt
     
  6. #6 speedskater, 13.11.2008
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    Drainage

    Hallo nochmal,

    Erdgeschoss-ETW = Eigentumswohnung, also meine bzw. der Bank.

    Leider ist noch keiner auf meine eigentlichen Fragen eingegangen -
    wie soll man am besten vorgehen? Und zwar erstens zur genaue(re)n Ursachenfeststellung und zweitens zu Maßnahmen?

    Würde mich wirklich sehr über eine in der Sache weiter führende Antwort freuen.

    Gruß aus Bonn
    Speedskater
     
  7. #7 moep3fx, 13.11.2008
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    Hallo,

    wende dich an die Verwaltung. Die haben damit (in der Regel) Erfahrung.

    Gruß, moep3fx
     
  8. Julius

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    Also, da von einem Schaden am Gemeinschafteigentum auszugehen ist, kannst und darfst Du als einzelner Miteigentümer überhaupt nichts in der Sache direkt unternehmen!

    Richtige Vorgehensweise:
    Den Umstand dem Verwalter schriftlich mitteilen und um Prüfung bitten.
    Aber ohne Beschluß der Eigentümerversammlung wird da wohl nicht viel passieren...

    Also sprich in der Zwischenzeit mal direkt mit anderen Miteigentümern um herauszufinden, wie die es sehen.

    Leider zeigt die Erfahrung, daß sowas vielen oft egal ist, solange sie nicht selber im Wasser stehen...

    Sollte das bei Euch anders sein, beruft man eine außerordentliche Versammlung ein.
    Die kann dann einen Fachmann mit der kostenpflichtigen Untersuchung der technischen Umstände beauftragen.
     
  9. #9 netrafting, 18.11.2008
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    Sehr geehrter Herr speedskater,
    wir nehmen an "Grundwasser schon teilweise in 160 cm Tiefe; und Lehmböden" sei nahezu korrekt ermittelt.
    Es ist davon auszugehen, daß das Gebäude in einem Gebiet liegt in dem oberflächennah Wasseradern Bäche und Quellen entspringen können. Diese verschiedene Wasserläufe können können sich in den Arbeitsraum des Kellers oder in die Leitunggräben sich ergießen. Werden bei dem Kelleraushub gewisse wasserführende Schichten angeschnitten, so kann unter Umständen sogar artesisches Wasser (Springbrunnen) unter der Bodenplatte herrschen.
    Je nach Bauweise und neuerlicher Wasseraderbildung werden diese Wässer abgeführt.
    Angrenzende Böden wie zum Beispiel Schluff wird dabei in den Wasseradern ausgetragen und es entstehen Hohlräume. In diese Hohlräume sacken die Gebäudescheiben ab und verformen sich. Am Gebäude entstehen Risse un die Kehlfuge klappt auf. Wasser dringt beim Übersteigen der Kehlfuge in das Gebäude ein.
    Auch Ausführungsfehler beim Aufbau der Kellerwände können ursächlich sein.
    Die Drainagen, die häuffig eigebracht sind, können kaum anspringen, weil sie in einem Kiesbett/Sickerpackung ruhen und nicht unmittelbar auf dem dichten Boden liegen und im Gefälle entwässern. Dafür aber entwässert die Kieslage selbst, falls sie ein Gefälle hat und über einen Kanalgraben mit entsprechender Neigung, Kiesfüllung und Auslauffreiheit eine Möglichkeit hat. Umgekehrt können einmündende Gräben entsprechend viel Wasser zuführen.
    Anmerkung: oft wird ein Boden landläufig als Lehm bezeichnet obwohl er es gar nicht ist.
    Lehm besteht nahezu aus 1/3Sand 1/3Ton 1/3Schluff. Schluff ist die Korngröße unter der Sandfraktion. Der Schluff ist so wasserempfindlich und fein, daß er sich sofort in jedem Wasser auflöst und es trübt. Bei Hochwasser schwebt dieser Schluff und trübt das Wasser, genau so wie bei dem gelben Fluß.
    Je nach Bauweise; gegenauerer Bodenuntersuchung; Leitungswasserprüfung; Abflußprüfung läßt sich mit Sicherheit die günstigste und richtige Sanierungsmethode finden. Falls es nur ein lokales Leck ist, kann auch dies erörtert werden.
    In der Regel hilft einfach möglichst anfallendes Wasser in der Nähe des Gebäudes zu vermeiden. So sind zum Beispiel Drainagen 3,0 m vor dem Haus und wasserundurchlässige Leitungsgräben sinnvoll. Eventuell macht alles schon ein einfacher gebohrter Schluckbrunnen oder Schöpfbrunnen im Hochwasserfall der vor einer Leckstelle automatisch anspringt.
    Oder nur die Leckstelle abdichten.....
    Da die Feuchtigkeit erheblich auch massive Standfestigkeitsprobleme für das Gesamtgebäude beinhalten kann, sollte die Eigentümergemeinschaft tunlichst an einer genauen Untersuchung festhalten. In einem uns bekannten Fall hat man sich nicht rechtzeitig einigen können. Die Behörde war schneller und hat kurzer Hand das Gebäude wegen Einsturzgefahr gesperrt. ( Allerdings war das Gebäude in unmittelbarer Nähe zu einem Hangrutsch und die zuständige Regierung konnte sich keine Fehler erlauben). Nachdem Sie Lehmboden mit Wasser haben, dürften Sie sich eher unten am Hang befinden und dahingehend keine Probleme haben. Oberhalb befindliche Stützmauern sollten Sie aber nicht unterschätzen.


    MfG
    Netrafting
     
  10. #10 speedskater, 19.11.2008
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    Sehr geehrter Herr netrafting,

    vielen vielen Dank für Ihre kompetente und vor allem fragebezogene Antwort!!!!


    Mit freundlichem Gruß

    speedskater aus Bonn
     
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