Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gelbhelmwicht Nö, Lukas, ich glaube, die haben noch nicht mal einen Gelbhelm...

  1. #21 Bauwahn, 14.11.2008
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    Nö, Lukas, ich glaube, die haben noch nicht mal einen Gelbhelm...
     
  2. #22 Wackelsteife, 14.11.2008
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    Wenn Du eine bessere Idee für Prüfungen im Eigenbau hast, nur raus damit...Aber immer schön dran denken: Niveau ist keine Handcreme ;)

    Link?
     
  3. #23 Bauwahn, 14.11.2008
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    Gockel ist Dein Freund.
     
  4. #24 Wackelsteife, 14.11.2008
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    Und, was gefunden? Link?
     
  5. Lukas

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  6. Lukas

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    Ach, und Du meinst, wenn ich keine bessere Lösung habe ist damit die Berechtigung der existierenden Schweinelösung erwiesen? Mit einer solchen Argumentation könnte man auch Präventivmorden ein Fundament errichten. Merkste was oder cremste noch?

    :winken
     
  7. #27 Wackelsteife, 14.11.2008
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    @ Lukas
    Kritisieren ist zumindest einfacher, als konstruktive Vorschläge machen.

    Der Gesetzgeber hat es (leider) versäumt, im UVMG (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz), welches zu Teilen am 05.11.2008 in Kraft getreten ist, Änderungen im Bereich des Eigenbau durchzuführen. Will sagen, dass sämtliche Regelungen, die eine Versicherung- und Beitragspflicht betreffen, unverändert geblieben sind.
     
  8. Lukas

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    Vorschlag:
    Die Versicherung ist immer leistungspflichtig, der Bauherr und seine Verwandten sind versicherungspflichtig, es besteht die freie Wahl wo versichert wird.

    Man muß übrigens nicht selbst kochen können, um sagen zu können, daß einem die Suppe nicht schmeckt.

    Gruß Lukas
     
  9. Baumal

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    @ wackelsteife

    ich sinniere über deinem profilbild....
     
  10. #30 Wackelsteife, 14.11.2008
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    Es gibt viele Dinge die sein müssten und viele Dinge die sind.
     
  11. Baumal

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    eben, mein hinweis auf dein profilbild...
     
  12. drulli

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  13. #33 westermann, 15.11.2008
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    Zunächst einmal Danke für die Antworten. Ich möchte einen weiteren Satz aus dem Schreiben zitieren:

    Wie soll ich das Fettgedrucke verstehen?

    Außerdem wird vorausgesetzt, dass man ein Bautagebuch geführt hat. Ich hatte während der Bauphase besseres zu tun als nur aufzuschreiben, was ich wielange an welchen Tag gemacht habe.

    Die Forderungen sind schon der Hammer.
     
  14. bernix

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    ...jede Wette...die Zeit, die du bisher aufgewendet hast um dir grundsätzliche Gedanken zu machen was wohl auf dich zukommt, hier zu posten und mitzulesen hätte schon (annähernd) gereicht um jeden Abend mal eine kurze Notiz in eine zB ExcelDatei einzugeben. (zB : 15.11.2008, FBH drei Heizkreise EG, Helfer: 0)

    Wie ich schon schrieb: Wenn die Angaben schlüssig sind hast du nix zu befürchten. Und falls du alles ohne kostenpflichtige Helfer erledigt hast, du deine Abläufe aber nicht mehr schlüssig zusammenbekommst und deshalb (in dem Fall) ungerechtfertigter Weise geschätzt wirst....Pech.
    (zeigt aber ganz deutlich: Du hättest etwas besseres zu tun gehabt...:biggthumpup:)
    gruss
     
  15. #35 Stromfresser, 15.11.2008
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    Wer sagt sowas? Wäre mir neu. Die Sesselpupser haben echt zu viel Zeit, sich sowas auszudenken.
     
  16. #36 westermann, 16.11.2008
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    Das ist dummes Geschwätz, sorry! Denn wenn ich VOR Baubeginn gewußt hätte das ich die Nachweise detailiert bringen muss, dann hätte ich ohne weiteres ein Bautagebuch geführt. Mit diesem Thema werde ich aber erst jetzt - wo das Bauvorhaben schon abgeschlossen ist - konfrontiert.
    Ich bekam anfangs nur ein Formular wo ich die Helferstunden eintragen soll. Plötzlich wird von mir verlangt, ein Protokoll nachzuweisen wo ersichtlich ist was ich an welchen Tag gemacht habe.
     
  17. bernix

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    Bei mir waren die nicht und ich hab sehr viele Sachen in Eigenleistung erbracht.....
    -
    Hausbau ist ein komplexes Thema und das nicht nur was die eigentliche Bautätigkeit angeht. Darf man mal fragen wie du die Helferstunden ermittelt hast...?
    gruss
     
  18. #38 firefox_i, 16.11.2008
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    Ich kann nur soviel sagen :
    Im ersten Anschreiben der BG Bau war unter anderem folgender Passus :

    ****
    Sie müssen fortlaufende Aufzeichnungen führen über Vorname, Name und Anschrift des/der Beschäftigen, Art der Beschäftigung und Zahl der Arbeitsstunden. Dafür empfehlen wir das Führen eines "Bau-Tagebuchs" entsprechend dem beigefügten Muster.
    ****

    Dabei war dann ein Formular in das man das Ganze recht easy eintragen konnte.

    Kann es sein, dass Du diese Unterlagen bekommen hast, es im Trubel des Baus einfach untergegangen ist, oder hast Du definitiv nie sowas bekommen ?
    Hast Du nie während der Bauzeit die Aufforderung der BG Bau bekommen die abgeleisteten Stunden einzureichen ?
    Bei uns war da jedes Quartal ein Schreiben im Briefkasten.....

    Sven
     
  19. care

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    Zu mir kommt er auch! Welche Rechnungen müssen Vorgelegt werden?

    Hallo,

    wenn ich mit Ihm treffe, welche Unterlagen darf er einsehen?
    Nur Handwerkerrechnungen oder auch Materialrechnungen?

    Habe etliche Belege vom Baumarkt nicht mehr, oder sind teilweise durch die tollen Belege unlesbar. Darf er diese den auch sehen? Oder nur die Handwerkerrechnungen?


    Ich überlege einen Bauanwalt heranzuziehen.

    Ich hoffe es kann mir einer helfen.
     
  20. Julius

    Julius

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