Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; [...]darf er [...] [...]Darf er diese den auch sehen?[...] Ich überlege einen Bauanwalt heranzuziehen. Hallo care, weshalb denn die...

  1. #41 firefox_i, 21.11.2008
    firefox_i

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    Hallo care,
    weshalb denn die Angst und der Plan mit dem Anwalt.

    Mir erscheint hier im Forum eine massive Contra-Haltung gegen die BG Bau zu existieren.
    Da scheint ein extremes Feindbild da zu sein....

    Überspitzt ausgedrückt :
    BG Bau = Feind des Bauherrn
    BG Bau = bööööööse

    Nur selbst WENN dem so wäre, dann können doch die Mitarbeiter nichts dafür oder ?

    Ich bin vielleicht doof, naiv oder was auch immer, aber Dinge bei denen ich nichts ändern kann, dann versuch ich wenig Angriffsfläche zu bieten und den Weg des geringsten Widerstands zu gehen.

    Und da ein Besuch der BG Bau durch einen Mitarbeiter erstmal legitim ist, würde ich persönlich (!!) mich samtweich geben und ihm zeigen was er will.
    Ich hab die Erfahrung gemacht (aber nicht BG Bau) , dass Kontrolleure welcher Art auch immer relativ unproblematisch sind, wenn man nicht gleich nach den rechtlichen Vorschriften fragt, denn dann fährt der u.U. auch andere Geschütze auf.

    Aber wie gesagt...meine Meinung.
    Ich kann halt nciht nachvollziehen, weshalb hier den BG Bau Mitarbeitern immer so massiv eine Bedrohung nachgesagt wird....

    Sven
     
  2. care

    care Gast

    Antwort auf Firefox

    Hallo,

    wenn ich hier so gelesen habe, bekommt man von der BG diesen Eindruck.

    Ich glaube aber, das ihr Rat schon richtig ist mit ihm zu kooperieren. Jedoch ist es doch auch so, ich bin Laie und er Profi, somit kann er versuchen mich "anzuschwärzen".

    Wie war bei den anderen die Erfahrung mit der BG beim Besuch? Wolllte er auch Rechnungen fürs Material sehen?
    Mein Problem, sämtliche Rechnungen sind untergegangen wie z.B. Material, Gerüstmiete bzw Kaufbeleg für Gerüst das ich auch selber aufgestellt habe.
     
  3. bernix

    bernix

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    ...ist wie in allen anderen Bereichen: Es werden hier und in anderen Foren fast ausschließlich negative Vorkommnisse dargestellt...man könnte da genausogut auf die Idee kommen, alle Planer, GÜ usw taugen nix.
    Und erst bei den Baumaterialien: Poroton T? krümmelt, Porenbeton saugt sich mit Wasser voll, beim Styroporschalungsstein kannst du kein Bild aufhängen....
     
  4. Rene'

    Rene'

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    Hallo!

    Wieso die Bau-BG Mitarbeiter einen so schlechten Ruf haben? Ganz einfach:

    Die meisten derer bewegen sich mit Ihren Aussagen und Forderungen rechtlich gesehen in Grauzonen und überschreiten oftmals ihre Kompetenzen.
    Wer Fairness vom Bauherren fordert muss den selben Maßstab auch an sich anlegen! Und das ist in den meisten Fällen eben nicht nicht so.

    Die Bau-BG unterstellt grundsätzlich von vornherein das sie beschissen wird. Wenn alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden, warum dann der Hausbesuch?

    Gruß,
    Rene'
     
  5. #45 bernix, 21.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 21.11.2008
    bernix

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    ...stell dir einfach mal vor, du wärst von der BG und von 10 Bauherrenangaben kämen dir beim ersten durchsehen (bestätigt durch genauere Nachprüfung) 1 Angabe also zu weitgehend (soll vorkommen), 3 Angaben als schlüssig und korrekt, 3 Angaben als nicht (ganz) schlüssig und 3 Angaben als völlig hirnrissig vor....
    Bei jeder weiteren Bauherrenangabe gehtst du dann von der grundsätzlichen Annahme aus: Die Angaben werden eher falsch als richtig sein...
    Möglicherweise ist die tatsächliche "Fehlerquote" noch sehr viel gravierender...
    gruss
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Bernix -> das geht fehl.
    Die Polizei kommt in der weit überwiegenden Zahl bei ihren Einsätzen mit Gesetzesübertretungen in Berührung.
    Darf Sie deswegen bei Dir vor der Haustür mit gezogener Waffe und Handschellen in Bereitschaft stehen, wenn der Nachbar sich über Dich beschwert hat, ohne zu prüfen, ob Du überhaupt der Bösewicht bist???
    Kanns nicht sein - oder?
     
  7. care

    care Gast

    Rechnungen wie z.B. Gerüst

    Noch mal zurück auf meine Frage,

    was wenn ich die Rechnung für die Gerüstmiete nicht vorlegen kann? Ist das ein Werksvertrag?

    Ich weiß nicht wo ich die verlegt habe.

    Was soll ich tun?
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Duplikat beim Gerüstbauer anfordern und hoffen, das dessen Buchhaltung klassischer gehandhabt wird.
     
  9. Rene'

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    Und?! Was kann der ehrliche Bauherr dafür das andere betrügen und er in den selben Topf geschmissen wird?

    Soll die Bau BG meinetwegen doch stichprobenartige Kontrollen während der Bauausführung machen um zu sehen wer gerade die Schöppe in der Hand hat. Ich hätte nix dagegen gehabt.
    Aber nach Fertigstellung die Angaben des Bauherren in Zweifel ziehen?? Geht's noch?

    Es wäre das selbe als stünde die Polizei plötzlich bei Dir vor der Türe und will 80€ kassieren da Du doch sicherlich schon mal am Steuer mit dem Handy telefoniert hast und Du müsstest dann nachweisen das dem nicht so ist.


    Gruß,
    Rene'
     
  10. bernix

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    hallo Ralf

    bei deinem Beispiel stimmt die Verhältnismässigkeit nicht....würde der Nachbar angeben ich würde mit Schrotflinte durch den Garten toben...stünden die Gesetzeshüter nicht nur zu zweit und mit gezogenener Pistole vor der Tür....
    -
     
  11. #51 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2008
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    Das wäre, wenn der BG ein konkroter Anlass (z.B. Anzeige) vorläge.
     
  12. bernix

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    ...mit Handy am Steuer...kann mich nicht erinnern (Oggersheim ist nahe...):biggthumpup::D:D
     
  13. Rene'

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    Doch.

    Obwohl der Bauherr während und nach der Bauphase seiner Verpflichtung wahrheitsgemäß alle ausführenen Handwerker und Helferstunden anzugeben zu 100% nachgekommen ist wird ein Ortstermin vereinbart bei dem Rechnungen vorgelegt werden sollen. Aus welchem Grund? Die Firmen sind doch benannt worden.
    Das ist mit Zeit und somit auch mit Kosten verbunden. Also für mich ist das eindeutig ein Nachteil.

    Gruß,
    Rene'
     
  14. bernix

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    von wem sprechen wir?
    Von dir? Auch wenn dir alles eindeutig vorkam, dem Prüfer vielleicht nicht...!

    Von anderen? Das kannst du nicht wissen, ob alles korrekt vorgelegt wurde....
     
  15. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nochmal:
    Ich kenne genug Fälle, wo solche Ortstermine regelmäßig zu höheren Veranlagungen geführt haben, als (korrekterweise) vorher gemeldet wurde.

    Hingegen kamen Leute, die die Bau-BG kurzgehalten haben (also KEIN Ortstermin nach Fertigstellung, keine ausführliches Gespräch, nur ggf. Vorlage der Fremdrechnungen an neutralem Ort) billiger weg (sprich, deren Angaben wurden eher akzeptiert).

    Es scheint also auch hier zu menscheln. Man holt sich das Geld auf dem Weg des geringsten Widerstands.
    Mag man gut oder weniger gut finden (ich finds nicht gut).
    Aber man sollte das Spiel nicht ohne Not mitmachen.

    Daher unverändert mein Rat:
    Nicht hereinlassen! Information auf das vorgeschriebene Mindestmaß beschränken.
     
  16. Rene'

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    Was kann an einer Liste in der man das Gewerk und die ausführende Firma (mit vollständiger Adresse) bzw. mit mit der Angabe "in Eigenleistung erbracht" auflistet uneindeutig sein?

    Nicht nur. In meinem Freundes und Bekanntenkreis hatten ausnahmslos alle (!) bei Neu- bzw. Umbauten Pallaver mit der Bau BG. Angaben wurden grundsätzlich angezweifelt und die Bau BG suchte jedesmal auf biegen und brechen eine Stelle an dem der Hebel angesetzt werden konnte. Nur um die Veranlagungen höher zu berechnen.
    Bei einem Bekannten wurde einfach eine überhöhte Beitragsrechnung geschickt die man rechtlich gesehen erst mal zahlen muss bevor man sie anfechten kann. Geld zurück gab's erst nachdem ein Anwalt eingeschaltet wurde.

    Diejenigen die sich auf alles bei der Bau BG eingelassen haben und Termine vereinbart haben waren die dummen und mussten sich beim Ortstermin für alles rechtfertigen und sich mit Fangfragen auseinendersetzen.
    Diejenigen die Konsequent waren (wie ich) hatten größtenteils ihren Frieden.

    Gruß,
    Rene'
     
  17. bernix

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    Eine Liste, wie oben beschrieben, ist dann unproblematisch wenn zB keine Helferstunden abgerechnet werden und zwischen Baubeginn und Einzug zwei Jahre liegen...
    -
    Die gleiche Liste kann aber schon unschlüssig sein, wenn bei erheblich kürzerer Bauzeit die Eigenleistung kaum zwischen den firmenseitig erstellten Leistungen unterzubringen ist, ohne Helfer wohlgemerkt.
    -
    Konkret: Wenn keine Helferstunden für Dacheindecken in EL angegeben wurden, dann hab ich da wenig Zweifel dass die Angaben nicht in Ordnung sind...!
     
  18. bernix

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    Sorry Julius...

    Warum sollte ich dir glauben, dass du VIELE Fälle kennst, die korrekterweise (also stundengenau, also nicht nur einigermaßen passend...) gemeldet wurden.
    -
    Ich könnte an der Stelle auch behaupten: Hier im südlichen Rheinhessen sind die Leute offensichtlich ehrlicher, weil keiner in meinem Bekanntenkreis Zoff mit der BG hatte....

    Mein Tip daher: Von vornherein schlüssige Aussagen machen, dann gibts keinenen Ortstermin....
     
  19. #59 Wackelsteife, 21.11.2008
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    Schon mal in Erwägung gezogen, dass es Fälle geben könnte, in denen Firmen nur im Nachweis stehen und vor Ort nie tätig geworden sind. Oftmals werden auch nur die Firmen eingetragen, die Material geliefert haben.

    Gesetzliche Regelungen lassen sich überdies nicht wegdiskutieren. Die BG BAU stellt dabei ja "nur" die Exikutive dar. Polemik hilft da keinem. Auch nach meiner Meinung sind Änderungen an der bestehenden Rechtslage sinnvoll und erforderlich. Solange es aber beim Status quo bleibt, muss man sich wohl damit arrangieren.
     
  20. Rene'

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    Hallo!

    @bernix/Wackelstreife: Bei meinen Aussagen setze ich voraus das , wie schon angemerkt, die Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden. Also bitte nicht in die selbe Kerbe wie die Bau BG schlagen und jede Angabe in Zweifel setzen.
    Wenn die Bau BG ein Problem damit hat zu differenzieren bzw. zu beurteilen welche Bauherren wahrheitsgemäße Angaben machen und welche nicht kann das nicht das Problem des ehrlichen Bauherren sein.
    Dann muss die Bau BG ihr System und ihre Vorgehensweise im Rahmen ihrer Kompetenzen überprüfen und nicht einfach den schwarzen Peter pauschal jedem Bauherren zuschieben.

    Es wäre das selbe wenn z.B. die Polizei in einer 30er Zone vor dem Kindergarten pauschal jedem Autofahrer unterstellt er fahre zu schnell ohne Messungen durchzuführen und würde die Beweispflicht dazu umkehren.

    Da würdet Ihr auch auf die Barikaden gehen wenn Ihr angehalten werden würdet. Stellt euch vor ihr schaut akribisch auf's Tacho das Ihr die 30 nicht überschreitet und nach 200 Metern werden Ihr rausgewunken und Ihr müsst beweisen das Ihr nicht zu schnell wart.
    Nichts anderes macht die Bau-BG. Sie kehrt die Beweispflicht ohne Rechtsgrundlage einfach um. Und die Bauherren die sich dadurch einschüchtern lassen zahlen halt.


    @bernix:

    Wenn man sich bei der Bau BG so einen Scheiss sparen würde:

    http://www.bgbau.de/d/pages/service/klingeltoene/index.html

    http://www.bgbau.de/d/pages/service/schoner/index.html

    dann wären sicherlich auch die Kosten so manch eines Baustellenbesuches gedeckt.


    Gruß,
    Rene'
     
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