Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Solange es aber beim Status quo bleibt, muss man sich wohl damit arrangieren. Niemals. Dann würde sich ja nie was ändern.

  1. #61 Jom0815, 21.11.2008
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    Niemals. Dann würde sich ja nie was ändern.
     
  2. #62 Wackelsteife, 21.11.2008
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    Ihr mit Euren komischen Vergleichen. Aber bitte:

    Das wäre in etwa so, als ob die Polizei keine Führerscheinkontrolle machen dürfte. Wer am Steuer sitzt, wird schon einen haben :mega_lol:

    @Jom0815

    Wenn Dein Beitrag alles war, was Du in der Richtung unternimmst...
     
  3. Rene'

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    Hallo!

    Für Führerscheinkontrollen gibt es eine Rechtsgrundlage. § 36 Absatz 5 StVO.

    Wo bitte schön finde ich ein Bundesgesetz das die Bau BG, die übrigens keine Behörde ist, berechtigt meinen Grund und Boden sowie meine Räumlichkeiten zu betreten?
    Wo bitte schön finde ich die Rechtsgrundlage für die Behauptung die Bau BG darf Rechnungen einsehen?
    Sicherlich kann und darf die Bau BG bei berechtigtem Zweifel auf Nachweise bestehen. Aber wann ist der "berechtigte Zweifel" gegeben?
    Schon bei einer vollständig korrekt ausgefüllten Liste? Oder bereits alleine schon durch die Anmeldung eines Bauvorhabens? ;)



    Gruß,
    Rene'
     
  4. #64 bernix, 22.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 22.11.2008
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    ...du drehst dich im Kreis!

    Es ist weder wichtig dass die BG keine Behörde ist noch muss es zwingend einen Baustellentermin geben....
    -
    Der Zweifel ist spätestens dann berechtigt, wenn die Überprüfung einer Vermutung/eines Verdachts ergibt, dass die ausgeführten Leistungen in der gegebenen Zeit mittels der angegebenen beitragsfreihen Personalstärke nicht zu schaffen ist....
    -
    die Sache ist aber noch viel einfacher: Du kannst (entsprechende Erfahrung und Ausbildung begünstigen dies) an der Liste erkennen, ob die Liste kontinuirlich geführt wurde oder im Nachhinein. ....Du bekommst keine Liste mit der Komplexität mehr zusammen, die du ein halbes Jahr oder mehr später in Angriff nimmst. Insofern können diese Angaben nicht korrekt sein....
     
  5. Julius

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    Nun würde ich aber gerne mal wissen, auf welcher Rechtsgrundlage so ne Liste verlangt wird!
    Daß sie sinnvoll und hilfreich ist, sei unbestritten. Aber ist sie wirklich vorgeschrieben???
    Zweifel über Zweifel...
     
  6. #66 Wackelsteife, 22.11.2008
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    Die BG BAU ist wie z.B. Krankenkassen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt staatlicher Aufsicht, da sie vom Gesetzgeber überschriebene Aufgaben wahrnimmt. Aslo eine Behörde § 1 SGB X

    Der User Distler hat mal was zu den Rechtsgrundlagen geschrieben http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=67863&postcount=12

    Das "Bundesgesetz" ist das Sozialgesetzbuch, insbesondere das SGB VII i.V.m. SGB X...
     
  7. bernix

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    ..vermutlich steht da irgendwo: Die Angaben sind in überprüfbarer Form zu erbringen ..oder ähnlich...
    und eine detailierte Liste ist halt üblicherweise die Darreichungsform, die gerne genommen wird....
    -
    Vielleicht sollte jede Baustelle pauschal abgerechnet werden....:28:
     
  8. eve76

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    Auch bei mir kommt er!!!

    Also bei uns hat sich der Prüfer für den 11.12. angemeldet.

    Die Prüfung selbst kann ich ja nicht verhindern - wohl maximal nur rauszögern.
    Jetzt lese ich hier bei Euch, dass es wohl "am Sichersten ist" Ihn nicht ins Haus zu lassen.
    Aber ich weiß nicht wo ich den sonst empfangen kann. Kann ich die Rechnungen nicht einfach in Kopie einreichen?

    Ob in Kopie oder "persönlich" würde ich mich gern optimal auf diese Prüfung vorbereiten. Da auch ich keine fortlaufenden Aufschreibungen gemacht habe will ich das jetzt nochmal nachvollziehen damit ich ihm das dann auch zukommen lassen kann.

    Reicht es aufzuschreiben, wann die einzelnen Gewerke gemacht worden sind und was mein Mann und ich da geholfen haben bzw. selbst gemacht haben? Wir hatten nur zum Ende des Baus Hilfe von meinem Bruder und Vater zum Malern und Fließen legen (sonst hätten wir den Umzugstermin nicht mehr geschafft). Da habe ich auch wahrheitsgemäß die angefallenen 70h je Person angegeben.
    Will der Prüfer über diese 140 h detailliertere Informationen? Wann genau das war und was wir gemacht haben?
    Den Rest haben wir - bessergesagt ich - gemacht. Ich bin in Elternzeit und haben wirklich ein volles halbes Jahr den Großteil meiner Zeit in den Bau gesteckt.
    Brauch ich das nur für die 140h und auch für jede von uns selbst erbrachte Eigenleistung?
    So habe ich jeden Schlitz und jede Dose in diesem Haus selbst gelegt und Leitungen gezogen. Die Firma, bei der wir die Materialien gekauft haben hat dann nur noch die Abnahme gemacht. Die Sanitärinstallation haben wir auch selbst gemacht. Ebenso mit der Abnahme durch die Firma bei der die Materialien gekauft wurden.

    Reicht es den Ausführungszeitraum anzugeben oder soll ich auch die Materialrechnungen bereithalten?
    Ich bin gespannt, was der gute Mann sagt wenn ich ihm erzähle, dass ich - eine Frau - hier soviel gemacht hat. Da werden wohl erst mal ein Berg Vorurteile da sein.

    Gespannte Grüße,
    Evi Sperger
     
  9. eve76

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    jetzt noch ne Frage

    Da ich dummerweise keine Kopie von dem ersten Brief gemacht hab weiß ich nicht mehr, welche Gewerke da abgefragt worden sind.
    Hat vielleicht jemand diesen Brief noch und könnte mir das schreiben?

    lg, evi
     
  10. #70 Jom0815, 22.11.2008
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    Ich hatte mich schon vor einer guten Weile hier dazu geäußert. Warum alles wiederholen ?

    Es ist einiges faul im Beamten-Staate Dland, und da ist die BG Bau nur ein Teil davon. Nichts aber auch gar nichts hilft es, wenn hier diese Entwicklung für gut befunden wird...ist ja staatlich legitimiert usw...
    Im Umkehrschluß müßte alles was vom "Staate" (man lese: von den Beamten) kommt gut und richtig sein ? :)
     
  11. care

    care Gast

    Bei mir kommt er ja auch. Welche Rechnungen muss ich zeigen?

    Hallo,

    nochmal die Frage, welche Rechnungen muss ich zeigen?

    alle Rechnungen mit Handwerkern/Werksverträge?

    Rechnungen von Leihgaben? z.B. Gerüst, Werkzeug

    Rechnungen von Material und co?

    Danke schon im voraus
     
  12. bernix

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    170 h Helferleistung nur für Fliesenlegen und Malern und jeden Tag durch die Elternzeit reichlich Zeit für die Baustelle (Mutter kümmert sich ums Kind?). Da sollte es nun wirklich keine Probleme geben....
    gruss
     
  13. Julius

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    Es sind zwar wohl nur 140h, aber auch die reichen dicke...

    Nur nicht vergessen, den BG-Bau-Mann daraufhinzuweisen, daß es sich um Gefälligkeitsleistungen aufgrund besonderer familiärer Verpflichtung handelte.
    Vater und Bruder sind daher (wie Bauherr samt Ehepartner) auch beitragsfrei!
     
  14. #74 Stromfresser, 23.11.2008
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    Sicher?
     
  15. Julius

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    Nein.
    (wie oft kommt diese Frage eigentlich noch - benutzt hier keiner die Suchfunktion?)

    Das Prinzip ist ganz einfach:
    Wenn es um die Beitragserhebung geht, sieht die Bau-BG diese Personen regelmäßig als beitragspflichtig an.
    Nur wenn man dann im Schadenfall Leistung beziehen möchte, kriegt man den bedauerlichen Hinweis, daß sie ja nicht versichert waren, eben wegen jener "Gefälligkeitsregelung". Die auf jene Personen entfallenden ("versehentlich bezahlten/erhobenen") Beiträge bekommt man dann zurück. Das hilft einem dann aber nichts, weil eine private Versicherung nachträglich nicht mehr möglich ist.

    Aihn Schellm, ter Pöses tapei tenngddd...
     
  16. #76 firefox_i, 23.11.2008
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    Hallo Julius,
    diese Frage wird solange kommen, solange Du postulierst, dass


    Mit dieser anscheinend unumstößlichen Wahrheit provozierst Du doch die Nachfrage.
    Also vielleicht mal etwas differenziertere Aussagen, dann kommen auch keine solche Fragen.

    Mir ist bisher kein Fall von Bauherren bekannt, die mit der Argumentation "Gefälligkeitsleistung eines nahen Verwandten" von der Beitragspflicht im Vorfeld entbunden wurden - und durch die Mitgliedschaft im Eigentümerverein habe ich da schon mehr als 2-3 Leute fragen können.

    Also Butter bei die Fische :
    Kennst du persönlich (!) jemand, der damit die Beitragspflicht im Vorfeld umgehen konnte ?

    Sven
     
  17. #77 Wackelsteife, 23.11.2008
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    Wenn es um Elektroarbeiten geht, kann man den Julius schon fragen.

    In diesem Themenbereich, der ausschließlich durch Rechtssprechung definiert wird, sind seine pauschalierten Aussagen schlicht und einfach nicht korrekt. Da würde ich lieber mal einen Anwalt oder jemanden fragen, der sich wirklich mit dem Thema auskennt.
     
  18. #78 Baufuchs, 23.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    Problem der Versicherung mithelfender naher Verwandter ist schon in der Formulierung im Merkblatt für Bauherren der BGBau ersichtlich.

    Da wird der "Rahmen einer kurzfristigen Gefälligkeitsleistung" nicht näher definiert.
    Es wird daruf verwiesen, dass "nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umstände der Mithilfe" eine Entscheidung über den Versicherungsschutz getroffen werden kann.

    Diese Kenntnisse erlangt man jedoch erst nach erfolgter Duchführung der Mithilfe.

    Da liegt die Vermutung nahe, dass dann eher i.S. der BauBG entschieden wird.



    @Wackelsteife
    Warum können
     
  19. Julius

    Julius

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    Ach Leute, polemisiert schön weiter.

    Ich kenn halt Fälle, wo für solche Personen bezahlt wurde und hinterher mit dieser Begründung die Leistung verweigert...
    Was ne absolute Sauerei darstellt und eines Rechtsstaats absolut nicht würdig ist.

    Daher kann ich nur jedem dringend empfehlen, VOR Beginn solcher Arbeiten sich von der Bau-BG schriftlich zusichern zu lassen, daß entweder für diese Personen unwiderruflich Versicherungsschutz besteht ODER sie eben beitragsfrei sind.
     
  20. #80 Wackelsteife, 23.11.2008
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    Genau das meinte ich.
     
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