Revisionsschacht vorgeschrieben? Dachentwässerung?

Diskutiere Revisionsschacht vorgeschrieben? Dachentwässerung? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir wollen ein Fertighaus in B-W bauen. Der Mischwasserkanal ist in der privaten Anliegerstraße weitergeführt und hat am Ende der Straße einen...

  1. #1 capslock, 15.11.2008
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    Wir wollen ein Fertighaus in B-W bauen. Der Mischwasserkanal ist in der privaten Anliegerstraße weitergeführt und hat am Ende der Straße einen Kanalschacht gerade mal 6 m von der Durchführung der Entwässerungsleitungen in der Kellerwand entfernt.

    Während die Pläne und der Bauantrag sehr sorgfältig erklärt und angepaßt wurden, hat der Architekt der Fertighausfirma mit uns gar nicht über Entwässerung geredet.

    Zu unserer Überraschung (gut, vielleicht hätten wir fragen sollen) ist auch schon ein kompletter Entwässerungsantrag in den Bauantragsunterlagen.


    Dabei wurde ein Kontrollschacht 2 m vom Kanalschacht oder 4 m vom Haus vorgesehen. Ist das überhaupt technisch notwendig / sinnvoll oder handelt es sich um eine Vorschrift?

    Außerdem wurde eine Entwässerung des Daches in den Kanal beantragt, obwohl wir uns noch zu Kosten vs. Ersparnis über Zeit einer Regenwasserzysterne informieren wollten. Sollte sowas vor Antragsstellung feststehen oder kann man das noch schnell und kostenarm vor Bauausführung umbeantragen?
     
  2. #2 meisterLars, 15.11.2008
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    Revisionsschächte gehören zum technischen Standard. Sinnvollerweise sollte man in dem Zuge dann auch über ein Revisionsstück mit integrierter Rückstauklappe nachdenken. Ist allemal billiger als einmal das Haus unter Wasser zu haben.

    Zu Eurer Dachentwässerung:
    Zisterne hin oder her, irgendwann ist die voll und das Wasser fließt aus dem Überlauf. Dann stellt sich die Frage, wo der Überlauf hinführen soll. Entweder in den Kanal oder über Sickerboxen o.Ä. das Wasser versickern lassen. Das wiederum hängt von den Bodenverhältnissen ab, da solltet ihr mit Eurem Archi mal ein Blick ins Bodengutachten werfen.
     
  3. #3 capslock, 15.11.2008
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    Der Boden ist schlecht versickerungsfähig.

    Bei den Kanalgebühren geht es aber nach meinem Verständnis um die Spitzenlast, und die wird mit einer Zysterne ja deutlich vermindert.
     
  4. #4 meisterLars, 15.11.2008
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    Ist richtig. Hier bei uns gibt es je nach Kommune einen bestimmten Prozentsatz pro 1000l Zisternenvolumen, den man dann von der Berechnungsgrundlage, also Dachfläche in m², abziehen kann.
     
  5. #5 meisterLars, 15.11.2008
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    Baust Du mit oder ohne Keller? Falls Du ohne Keller baust, muß, je nach Tiefe des Hauptkanals, eventuell sowieso ein Schacht, in diesem Fall ein Absturzschacht, gebaut werden.
     
  6. #6 Achim Kaiser, 15.11.2008
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    Der zusätzliche Kontrollschacht ist zunächst mal so unnötig wie ein Kropf.

    Die sogenannte Vorschrift besagt dass EINE Reinigungsöffnung nahe der Grundstücksgrenze jedoch nicht weiter als 15m vom öffentlichen Abwasserkanal vorzusehen ist.

    Die weiteren Grenzen werden bei 6 m vom Gebäude zum Kanal alle nicht überschritten.

    Korrekt, aber ne Frage des Sicherungskonzeptes, dass hier noch nicht dargestellt wurde.

    In der Baugenehmigung nachlesen !
    Oftmals ists bei der Zisterne keine Frage ob man will oder nicht !
    Bei mir gibts Gegenden da sind die per Auflage *zwingend* vorgeschrieben als sogenannte Rentensionszisternen. In den Zisternen wird zunächst ein gewisses Regenwasservolumen gepuffert und zurückgehalten und über einen 1/2" oder 3/4" Schlauch *langsam* abgewirtschaftet.

    Wenn es solche Auflagen gibt dann bietet sich eine Regenwassernutzungsanlage meistens an, da der Zisternenbehälter sowieso gebaut werden MUSS.

    Allgemeine Regelungen gibts da keine. Jede Gemeinde regelt das individuell.
    Die entsprechenden Vorgaben sind dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. ISYBAU

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    Ein Kontrollschacht mit Rückstauklappe ist grundsätzlich unsinnig! Soetwas kann bei einer Sanierung ggf. eine Lösung sein. Rückstausicherung hat für Schmutzwasser durch eine Hebeanlage oder auch Rückstauklappe für untergeordnete Räume unter der Rückstauebene zu geschehen.
    Regenwasser ist ncht über eine "Rückstauklappe" absicherbar. Das führt zum gegenteiligen Effekt.

    Die Notwendigkeit eines Kontrollschachtes an der Grundstücksgrenze ist in aller Regel in der kommunalen Entwässerungssatzung geregelt und nicht im Bebauungsplan. Dieser macht für die "Kontrolle" Sinn. Eine Revisionsöffnung ist kein Kontrollschacht!
    Ob dieser entfallen kann - in diesem Fall spricht ja einiges dafür - ist mit dem Entwässerungsbetrieb abzustimmen.
    Entwässerungseingabe mit Erläuterung und technischen Nachweisen - Bescheid = Grundlage für den Bau.
    Das ist die Aufgabe des Planers, hier wohl des Architekten.

    Zur Zisterne.
    Die Spitzenbelastung des öffentlichen Kanals wird damit reduziert, wenn die die Zisterne zum Zeitpunkt des Niederschalgsereignisses nicht vollgefüllt ist.

    Ob sich eine Zisterne gebührenmindernd auswirkt ist in der Gebührensatzung geregelt. Hierbei geht es in der Regel nicht um die "Spitzen" sondern das Abflussvolumen. Dann wird trotz Zisterne die voll abflusswirksame Fläche für die Gebührenermittlung angesetzt.

    Klarheit bringt hier nur die Berücksichtigung der konkreten kommunalen Regelungen.
     
  8. #8 capslock, 15.11.2008
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    Ich weiß nicht, ob die Anliegerstraße als öffentlicher Kanal zählt, aber die hat Kanalschächte ohne Ende. Damit sind Revisionsmöglichkeiten im Überfluß vorhanden, oder?

    Der besagte Kanaldeckel liegt 5 cm unter Fertigfußboden EG. Da wir uns bislang Abwasseranschlüsse im Keller verkneifen konnten, sollte also keine Rückstauklappe notwendig sein.

    Da die Kanalsohle 70 cm über OK Kellerboden liegt, müßte man dann eh pumpen und könnte gleich über die Rückstauebene heben.

    Bebauungsplan gibt es nicht, aber Bauvoranfrage. In der Antwort der Stadt steht drin, daß Drainage nicht an Kanal angeschlossen werden darf und Flachdächer zu begrünen sind. Satteldächer dürfen direkt an den Mischwasserkanal, keine Vorschrift zu Zysternen.
     
  9. ISYBAU

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    Dann ran an den Kanal.

    Der Kontrollschacht auf dem Grundstück ist in diesem Fall technisch entbehrlich, zumindest bringt er außer unnötigen Kosten nichts - aber das sollte man mit dem Entwässerungsbetrieb vorher klären.
     
  10. #10 meisterLars, 15.11.2008
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    Ob er entbehrlich ist, hängt davon ab, ob direkt an einen vorhandenen Schacht angeschlossen werden kann... Wenn nicht, dann Revisionsschacht.
     
  11. #11 Manfred Abt, 15.11.2008
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    in der Summe wie Robert Thoma.

    Kontrollschächte in der Straße helfen nicht zur Wartung des eigenen Anschlusses.
    Per Gesetzeslage notwendig sind seit kurzem (oder werden in Kürze) zumindest regelmäßige Videountersuchungen des privaten Anschlusskanals. Dafür braucht man aber nicht unbedingt einen eigenen Revisionsschacht, oft reicht auch eine Revisionsöffnung im Keller. Wg. des Rückstaus muss die hier nicht nur dicht, sondern druckdicht verschließbar sein. Eine Frage noch, wo steht die Waschmaschine?

    Und: es gibt Kommunen, bei denen darf man nicht an einen Schacht anschließen sondern nur an das Kanalrohr. Genauso gibt es Kommunen, bei denen es genau anders herum ist.
     
  12. #12 Bauwahn, 16.11.2008
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    Ähnliche Situation bei mir: Die Baugenehmigung verlangt einen Kontrollschacht "auf eigenem Grundstück". Schacht (zugleich Anschluss der Stichleitung an den Kanal) liegt im Gemeinschaftsgrundstück, einen halben Meter von der Grundstücksgrenze weg.
    Gottseidank handelt es sich um eine Privatstrasse, bei der ich Miteigentümer bin mit eigenem Kanal für 4 Häuser, so dass ich das getrost als "auf eigenem Grundstück ansehe"
     
  13. #13 capslock, 18.11.2008
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    Der Herr vom Tiefbauamt brachte das gleiche Argument mit Schacht auf eigenem Grundstück, was ich mit Bauwahns Argument entkräften konnte. Jetzt prüft er, ob der Schacht technisch sinnvoll ist und wenn nicht, befreit er uns.

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kontrollschacht und Revisionsschacht?
     
  14. #14 Hagi, 18.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 18.11.2008
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    hätt'man das gewußt...

    Wir haben 1,0 mtr. vorm Haus unsere beiden Kontrollschächte auf unserem Grundstück. Weitere 4,5 und 5,5 mtr. sind die öffentlichen Schächte in einem Privatweg. Zysterne wollte man uns zwingend "vorschreiben" im Bebauungsplan steht nämlich im "südlicher Teil" des Baugebietes (der südliche Teil ist städtisch) der östliche in privater Hand und im Gegensatz zum städtischen Bauland mit zwei unterschiedlichen Kanalnetzen (Fäkalien- und Oberflächenabwasser) ausgebaut worden,,,

    Sachen gibt es, die gibt es eigentlich gar nicht :) :)

    PS Die private Straße wird später anteilig in unseren Eigentum übergehen
     
  15. ISYBAU

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    Ein Kontrollschacht ist begehbar und hat in der Regel einen Durchmesser von 1m.
    Alles andere sind Inspektions- oder (Revisions)öffnungen
     
  16. #16 capslock, 13.01.2009
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