Gebäudeversicherung; Rückstauversicherung

Diskutiere Gebäudeversicherung; Rückstauversicherung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich habe kürzlich ein REH gekauft, BJ 2001; KP 250000 EUR. Die Police vom Vorbesitzer hat noch den alten Tarifstand aus 2001 und deckt...

  1. #1 feivelmaus67, 17.11.2008
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    Hallo,

    ich habe kürzlich ein REH gekauft, BJ 2001; KP 250000 EUR. Die Police vom Vorbesitzer hat noch den alten Tarifstand aus 2001 und deckt 155000 EUR für Wiederaufbau und kostet ca. 100 EUR im Jahr.

    Heute hatte ich ein Gespräch beim Vertreter, der den neuen Tarif sehr lobend bewarb: Berechnung des Wiederaufbaus nach m², zus. Versicherung von Elementargefahren etc.
    Kosten soll das ganze dann aber mehr als das Doppelte: ca. 240 EUR.

    Nun überlege ich, was hier die beste Strategie ist. Besonderes Augenmerk lag dann auf der Frage, ob denn auch das Eindringen von Sickerwasser in den Keller versichert ist, da das ja recht teuer werden kann (Aufgraben, Abdichten etc.). Der Vertreter meinte dann dass dies über die elemtaren Risiken abgedeckt sei, Stichwort Rückstau. Rpckstau ist aber m.E. nur das Risiko, dass Schäden durch zurüclaufendes Wasser aus der Kanalisation abgedeckt sind.

    Nun bin ich verunsichert, was ich tun soll und ob ich es nicht einfach bei meinem alten Tarif belasse.

    Was meint Ihr?

    Gruß
    Micha
     
  2. Julius

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    Der KP war doch sicher MIT Grundstück?
    Wieviel würde denn ein Wiederaufbau nach heutigen Preisen kosten?
    Die neuen Tarife sind in dem Bereich oft vorteilhaft für den VN (aber nicht immer).

    Daß der Einschluß von Elementarschäden auch Sicherwasser umfaßt, halte ich hingegen für ein Gerücht...!
     
  3. #3 feivelmaus67, 18.11.2008
    feivelmaus67

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    Hallo,

    das Haus selber wäre 175 TEUR Wert, das Grundstück schlägt mit 75 TEUR zu buche. Ich habe das dem Vertreter auch nur mit Skepsis abgenommen.
    Ob man eine Rückstauversicherung braucht , da bin ich nicht sicher, aber wenn man eine gute Rückstausicherung hat, sicher nicht ;-)

    Gruß
    Micha
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2008
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    Die Aussage, das Aufgraben und das Instandsetzen der Aussenabdichtung sei über die Versicherung abgedeckt, würde ich von dem Vertreter schriftlich verlangen - und zwar von der Versicherungszentrale, nicht von ihm.
    Soll ich sagen, was die Vertragsabteilung bei dessen Anfrage macht?








    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Genau DAS.

    Das ist über eine normale Gebäudeversicherung nicht versicherbar.
    MfG
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2008
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    PS. Ich würde das in jedem Falle verlangen, für den Fall, das der rumeiert, die Zentrae über die "Geschäftspraktiken" Ihres Repräsentanten in Kenntnis setzen und einen anderen Vertreter suchen - sofort.
    MfG
     
  6. #6 feivelmaus67, 18.11.2008
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    Hallo

    vielen Dank, das hatte ich erwartet bzw. befürchtet. Dann lohnt auch der neue Tarif nicht, da er das Doppelte kostet.
    Zumal ich nicht weiß, welche bisher günstigen Bedingungen im neuen Tarif nicht mehr gelten.

    gruß
    Micha
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2008
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    Es mag ja sein, dass Schäden an der Gebäudeabdichtung nach einem Elementarschadenereigniss versicherbar sind.
    Nur müsste dazu nachgewiesen werden, dass die Abdichtung in Folge des Elementarereignisses versagt hat und nicht schon vorher marode war.
    Viel Spass dabei.
    Oben klang das so, dass JEDE Undichtigkeit abgedeckt sei - und das sie garantiert nicht.

    MfG
     
  8. #8 feivelmaus67, 18.11.2008
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    Hallo

    der Vertreter hat mir jetzt auf meine eMail geantwortet: Er meint, er sei sicher, dass aufstauendes Sickerwasser abgesichert sei, wegen Grundwasser muss er nachfragen
     
  9. ISYBAU

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    Das dürfte Verkaufsunsinn sein! Die Folgen aufstauendes Abwassers (z.B. aus undichten Ver- oder Entsorungsleitungen) können einen regulierungswürdigen Schaden darstellen, Sickerwasser aus Niederschlag oder Grundwasser sicher nicht. Das wäre die erste Klausel die das abdecken würde.

    Lassen Sie das, wenn es Ihnen als wichtiges Risiko erscheint, schwarz auf weiss in die Versicherungspolice schreiben. Meines Erachtens wäre das ein Novum.
     
  10. #10 feivelmaus67, 21.11.2008
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    Hallo

    nun habe ich Antwort vom Vertreter bekommen. Er hat sich in seiner Zentrale informiert und - welch ein wunder - sind diese Schäden nicht abgedeckt, aber ich solle doch trotzdem überlegen , ob der neue Tarif aufgrund der neuen Berechnungsmethode nicht vorteilhafter für mich ist.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 21.11.2008
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    Ich würde überlegen, ob nicht ein kompetenter Vertreter für Dich vorteilhaft wäre :D
     
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Gebäudeversicherung; Rückstauversicherung

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