Frage zur Rückstauebene und Hebeanlage

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  1. dwoe

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    Hallo zusammen,

    ich bin zwar Bauingenieur, aber dank völlig anderem Fachgebiet reichlich unerfahren bei Fragen bzgl. unseres Hausbaus.

    Mein Problem:
    Unser geplantes Haus mit Keller liegt an einem Hang - siehe Höhen auf Lageplan. Das Grundstück fällt parallel zur Straße. Der Kanal in der Straße ist ein reiner Schmutzwasserkanal. Knapp unterhalb des Grundstücks liegt ein Schacht (KD 205,56 - KS 201,94) und knapp oberhalb auch (KD 210,13 - KS 207,05).

    Wenn es jetzt um die Rückstauebene geht, lese und höre ich (z.B. von der Gemeinde) immer wieder "Straßenoberkante", was m.E. nicht ganz stimmen kann.

    Angenommen im Kanal kommt es vor dem unteren Schacht zum Einstau - dann kommt das Wasser doch wohl zum oberen Schacht wieder raus - oder eben in meinem Haus. Somit läge die Rückstauebene doch auf Höhe des oberen Kanaldeckels. Der liegt mit 210,13 aber schon mitten im Erdgeschoss...

    Mein zweites Problem: wie gesagt es ist ein reiner Schmutzwasserkanal und oberhalb liegen max. ein handvoll Häuser. Muss ich in diesem Fall trotzdem mit Rückstau rechnen. Woher soll da etwas kommen, was in unser Haus staut? Und außerdem geht's ja überhaupt nur wenn genau zwischen den beiden Schächten ein Einstau passiert. Ist das nicht reichlich unwahrscheinlich?

    Und drittens: in den Keller sollen bei Zeiten mal ein WC, eine Dusche, ein Waschbecken und natürlich die Waschmaschine. Was wäre die preiswerteste Variante um das zu schützen? Ist hier wirklich eine Hebeanlage notwendig und tut's dann auch eine kleine (400€) oder reicht auch eine Rückstauklappe - und wenn ja: welche?

    So das sind schon reichlich Fragen. Wäre froh wenn mir jemand ein wenig helfen könnte.

    Vielen Dank,

    Dirk
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Gemeinden argumentieren in solchen Fällen damit, dass ich der Stau unmittelbar VOR dem unteren Schacht aufbauen könnte - nicht ganz zu Unrecht. Ausserdem dürfen Strassenkanäle planmässig vollstauen.
    Wenn dann noch die Strassen-RW-Entwässerung darüber läuft - na dann Halleluja.

    MfG
     
  3. dwoe

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    Ok - auch wenn's unwahrscheinlich ist, sollte man dann trotzdem damit rechnen...

    Regenwasser ist bei uns aber wohl nicht zu erwarten - außer den unerlaubt angeschlossenen Flächen.

    Vielen Dank,

    Dirk
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2008
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    Die darf
     
  5. #5 Manfred Abt, 17.11.2008
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    ne, ne, bei einem reinen SW-Kanal darf die auch nicht! Mehr zum Thema evtl. morgen.
     
  6. ISYBAU

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    Eine Hebeanlage ist bei hochwertig genutzen Untergeschossen, bzw. wenn duch Rückstau Sachschäden entstehen können notwendig. Rückstauverschlüsse sind nur ausnahmsweise zugelassen. Diese Ausnahmen sind in der DIN 1986-100 genannt.

    Das Risiko eines Rückstaues ist bei reinen Schmutzwasserkanälen sehr gering, wenn diese fachgerecht gebaut wurden. Ausschliessen kann man diese aber nicht. Auch bei einer Hochdruckreinigung des öffentlichen Schmutzwasserkanals kann es zu rückstauähnlichen Erscheinungen in der Gebäudeentwässerung führen.
     
  7. Boergi

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    Leider gab es nichts mehr zu diesem Thema, aber mich würde noch interessieren ob denn nun in einem Fall wie diesem (Rückstauebene = Mitte EG) das gesamte EG an eine Hebeanlage angeschlossen werden müsste?
    Wie sieht das in der Praxis dann aus, wird das Schmutzwasser in eine Abwasserleitung im OG hochgepumpt?
     
  8. #8 Manfred Abt, 24.08.2012
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    Ja, müsste und würde man wahrscheinlich so machen.
     
  9. Boergi

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    Ärgerlich, in unserem Baugebiet ist die Konstellation ähnlich, nur dass es sich um einen Mischwasserkanal handelt, also ein Rückstau noch wahrscheinlicher ist.

    Vielen Dank
     
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