Mittelpfetten durch Brandwand geführt....

Diskutiere Mittelpfetten durch Brandwand geführt.... im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich befürchte dass ich ein etwas größeres Bauproblem habe. :Baumurks Bei meinem bestehenden Mehrfamilienhaus habe ich einen...

  1. #1 Starkstrom, 19.11.2008
    Starkstrom

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    Hallo zusammen,

    ich befürchte dass ich ein etwas größeres Bauproblem habe. :Baumurks

    Bei meinem bestehenden Mehrfamilienhaus habe ich einen neuen Dachstuhl errichten lassen.
    Das Mehrfamilienhaus ist einseitig an ein anderes MF-Haus angebaut, welches aber niedriger ist als meines.
    Die Gebäude stehen in NRW. Das Mehrfamilienhaus hat EG, 1. und 2.OG und das DG.

    Laut Planung und Baugenehmigung wurde zwischen den Häusern ein Brandwand (24cm stark) errichtet, diese Brandwand geht 0,3m über Dachkante.
    In dieser Brandwand sind Betonpolster (50x50x24cm) gegossen worden auf denen nun die beiden Mittelpfetten (18/36cm GL28h) aufliegen.
    Das Problem ist jetzt, dass die Mittelpfetten durch die Brandwand durch gehen, das heißt das Holz ist auf der Nachbarseite (oberhalb der Dacheindeckung vom Nachbargebäude) zu sehen.


    Jetzt habe ich schon probiert mich etwas schlau zu machen und bin über die Landesbauordnung von NRW gestolpert wo folgendes zum Thema Brandwände drin steht:

    § 33 Brandwände
    (4) Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen Brandwände oder die Stahlbetonplatte nach Absatz 3 Satz 2 nicht überbrücken. Bauteile dürfen in Brandwände nur so weit eingreifen, dass der verbleibende Wandquerschnitt die Feuerwiderstandsklasse F 90 behält; für Leitungen, Leitungsschlitze und Schornsteine gilt dies entsprechend.


    Aber was bedeutet das jetzt praktisch für mich????

    Müssen die Mittelpfetten gekürzt werden?
    Und würde es dann reichen, eine 11,5 KS-Stein Wand hinter diese Pfetten zu mauern?
    Währe somit der F90 Brandschutz wieder hergestellt?
    Ist die restliche Mauer-Auflage ca.12 cm (24,0 -11,5 = 12,5cm) für die Mittelpfetten dann noch ausreichend?
    Und was sagt das Bauamt dazu?

    Oder aber könnte man alternativ evtl. eine Promatplatte oder Rigips vor die Pfettenköpfe anbringen (auf der Nachbarseite) und die jetzige Situation so belassen?

    Wo könnte ich eine detailliert Lösung her bekommen, kann mir hier ein Architekt oder lieber ein Bautechniker helfen???
    Und wenn ich eine Lösung finde, sollte ich diese dann bei der Bauabnahme mit dem Bauamt ansprechen???
    Und was ist eigentlich mit dem Versicherungsschutz im Brandfall????

    Wie Sie sehen haben sich eine Vielzahl von Fragen ergeben die mir Kopfzerbrechen :mauer bereiten, hoffe aber, dass mir jemand helfen kann…….
     
  2. #2 Gast943916, 19.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    keinesfalls, weder Gipskarton noch Promat ist dafür geeignet, von einer Zulassung ganz zu schweigen.
     
  3. EMKA

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    Die durchbindende Pfette kann auf der Nachbarseite mittels Gipskartonplattenkonstruktion so abgedeckt werden, dass die gesamte Wand auch wieder F90 hat.

    Stichwort: Installationsschacht mit Brandbeanspruchung von beiden Seiten
    Link im Internet www.knauf.de/pdf/bilder/detbl_wmv/w62_0304_1108.pdf

    Das Ganze muß aber vorab mit dem zuständigen Brandschutzprüfer und einem Trockenbauer, der sich mit der Materie auskennt, abgestimmt werden, damit es seitens der genehmigenden Behörde abgenickt wird.

    Viel Erfolg beim Behördengang.
     
  4. #4 Stromfresser, 19.11.2008
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    Das heisst, ausserhalb des nachbarlichen Gebäudes? Wenn ja, wie wollt ihr da im Freien eine GK-Abdeckung machen? Feuchtraumplatten? :mega_lol:

    Und trifft § 33 / 4 hier überhaupt zu, wenn die Pfetten nicht im Nachbargebäude, sondern darüber enden?

    Bilder?
     
  5. mls

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    die ausführung ist unzulässig.
    also rückbau - und dann noch mal. dann aber richtig.
    vielleicht gibts ja sogar richtige pläne ..
     
  6. #6 DerSuchende, 19.11.2008
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    Hallo Starkstrom,

    Hat das Haus mehr als 2 Wohnungen und liegt der oberste Aufenthaltsraum über 7,00 m ?
    Dann hätte dein Problem nach LBO NRW § 68 (2) gelöst sein sollen. ?

    MfG
     
  7. #7 Gast943916, 19.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Schwachsinn, im Außenbereich mit GK zu arbeiten....
    was bitte hat eine Vorsatzschale oder Schachtwand in diesem Bereich zu suchen????
     
  8. Peeder

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    nun ja, aber es gibbet Konstruktionen , die man anwenden könnte.

    das kann ich nicht beurteilen, ich sehe nur mal die Brandschutztechnische Seite, den Brandüberschlag .

    Ich würde das Thema von der Innenseite angehen .
    i.d.R. bei uns der Kreisbrandmeister .

    Holz ist zwar brennbar, wenn es aber um einen Durchbrand geht, ist holz zäher, als man denkt.

    Dazu sollte man sich mal den Sinn und Zweck der Brandwand vor Augen führen.
    Fakelt die eine hälfte ab, so soll ein übergreifen des Feuers für eine bestimmte Zeit verhindert werden.
    Egal, welche Seite fakelt !

    Nehmen wir mal an, die Seite mit den zwei Balken brennt, die Balken versagen als erstes, die Reste in der Mauer kokeln vor sich hin. Schütze ich die Balken mit einer F 90 Verkleidung , binde ich diese in die F 90 Brandwand mit ein.
    Theoretisch gut, praktisch Sche....
    Somit greift man da an, bricht die geschützte Konstruktion mit samt den Balken ein, habe ich das Loch in der Brandwand.
    Schütze ich den Balken nur vor der Wand, kann dieser Abfakeln, einstürzen u.s.w. , der Rest
    des geschützen Balken wird mit der Brandwand stehen bleiben, ein Durchbrand in 90 min ist nicht möglich oder zu befürchten.
    Ein zusätzlicher Schutz könnte z.B. aussen durch verputzen hergestellt werden.

    So, genug gelabert, das sollte man mit einen Fachmann , ggf Kreisbrandmeister oder Brandschutzsachverständigen und einen ( ich weiss nicht, ob ich richtig liege ) Statiker
    den Behörden rüberbringen.
    Der Rest ist oft nur noch eine Sache des Materials und einen Trockenbauer, wie schön gesagt, der sich in der Materi auskennt.

    so, nun nagelt mich an die Wand :28:

    Peeder
     
  9. #9 Christian St, 19.11.2008
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    der Überstand des Giebels wird doch sicher noch gedämmt.

    Könnte man hier nicht mit 12cm Steinwolle als WDVS die Vorgaben erreichen?
    Gruss Christian
     
  10. EMKA

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    Wenn der "Schwachsinn" anschließend vom Dachdecker mittels Behang wetterfest überdeckt wird !!! :bounce:

    Ab und zu mal über den Gewerketopf schauen. :e_smiley_brille02:

    _____________________________
    Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.
     
  11. #11 Gast943916, 19.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    dann ist die GK Platte zwar keinem direkten Kontakt mit Wasser ausgesetzt, richtig, aber was ist mit der Feuchtigkeit bei Temperaturschwankungen?
    GK Ist für aussen nicht geeignet!!!!! also bleibt es Schwachsinn!
     
  12. #12 Peeder, 19.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2008
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    brauch man nicht als Trockenbauer , Promatkonstruktionen F 30-120 z.B. Brüstungselemente können so beschichtet werden, das diese im Aussenbereich mit BaZ angewendet werden können.
    z.B. ist es Möglich, den Aufbau einen Schachtwand F 90 aussen zu realisieren, ( hier sind aber einige Faktoren der Befestigung zu beachten ) und das ganze mit Blech oder sonstiges zu überdecken, und gut iss.

    Bei Durchdringungen z.B. Kabel, die mit aufschäumenden Mitteln hergestellt werden ist dies nicht zulässig, hamér aber nicht !

    @Gipser, ich rede nicht von einer genagelten GKB Platte, sondern von einer Konstruktion.
    gleiche Welle, gleiche länge :biggthumpup:
    Basteltipps haben tatsächlich im Brandschutz nix zu suchen.


    Peeder

    Es iss doch gut, das es noch echte Pyromanen unter den Trockenbauer gibt, die etwas Ahnung von Brandschutz haben.
     
  13. mls

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    wdvs ist in din 4102 t4 nicht gelistet.
    alternativ wäre e. baz oder zie erforderlich.
    gegen eine a1-dämmung einer brandwand spricht aber nix... nur wird
    noch niemand ein f90-zeugnis
    dafür haben, d.h., die brandwand ist anders (regelkonform) wiederherzustellen - eben entspr.
    lbo bzw. din.

    @peeder:
    gibts für eine (gk)ständerwand ein prüfzeugnis als brandwand?
     
  14. Peeder

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    aber klar doch, nichtragende Brandwand ( z.B. W131/132). Leider wird eine GK Ständerwand F 90 mit einer Brandwand GK F90 oft verwechselt oder fälschlicherweise gleich gesetzt.


    Steht im LV- Brandwand in Ständerbauweise mit GK, und ich schreibe hier z.B. je nach Höhe einen EP m2 185 € erklären mich viele für bekloppt.

    Die Konkurrenz bietet diese für 40 € an ??:respekt Hammermässig !!!!


    Peeder
     
  15. #15 Gast943916, 19.11.2008
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    genau, allzuoft von Ing. die keine Ahnung haben....
     
  16. EMKA

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    Dann macht der Dachdecker noch 'ne Schweißbahn drüber und der Gipskarton hats kuschelig trocken. :e_smiley_brille02: Vorbei mit Schwachsinn.

    Es hat Vorteile, über den Gewerketopf zu blicken. :biggthumpup:

    __________________________
    Wer baut, begibt sich in Gefahr.
     
  17. #17 DerSuchende, 19.11.2008
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    So ganz habe ich es noch nicht .....?

    Aber was sagt das Bauamt:sleeping oder die Abnehmer:mauer und der Nachbar:motz daZU?

    Das Dach steht doch.

    MfG
     
  18. #18 Achim Kaiser, 19.11.2008
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    Die Konstruktionen werden ja immer wilder ....

    Die Schweißbahn ist aber B1 wenn ich mich nicht irre und hat an so ner Stelle nicht unbedingt was zu suchen, könnte ich mir so in meinem jugendlichen Leichtsinn vorstellen.
    Nen guten Brandbeschleuniger wird man grade an der Stelle nicht haben wollen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. mls

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    an die trockies: deswegen frag ich ja so fies ;)
    also, aussen bw in trockenbau davor .. 150 - 200 ois/m2
    bituminös eindichten .. 30 ois/m2
    vhf an siemenslufhaken .. 150 ois/m2
    .. + grenzüberbauung? + brennpaste?
    alles ganz einfach? :p

    oder doch besser geplante und kontrollierte korrektur?
    wenn innen noch nis gemacht is .. 4h arbeit + 40,-/material
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2008
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    Watt soll den hier ne GK-Schale??? Die überbaut die Grenze (nachbarliche Zustimmung mit Baulast, da Brandwand ja Baurecht ist), braucht einen Wetterschutz und wird, wenn es dumm läuft zum Kamin.
    Da wird der Planer und der Ausführende um einen Rückbau nicht umhin kommen.
    Den ein ALLseitiges Umkleiden der Pfette mit Promat o.ä. fällt aus, wenn nicht ALLE Sparren angehoben werden sollen.
    Und dann bleibt noch die Frage, ob das Promat die Drucklast der Sparrenauflager verträgt und was der Statiker zu den möglichen Querkräften sagt.
    Einzige andere Lösung - Bauamt und vorbeugender Brandschutz stimmen zu.
    Bleibt das Problem des konstruktiven Holzschutzes.

    MfG
     
Thema: Mittelpfetten durch Brandwand geführt....
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