Zahlungsverweigerung

Diskutiere Zahlungsverweigerung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, seit dem 25.9.warte ich bereits -mal wieder:-( auf eine außstehende Zahlung...ich war als Sub-inSubunternehmen tätig...jetzt habe ich eine...

  1. #1 farunam, 20.11.2008
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    Hallo, seit dem 25.9.warte ich bereits -mal wieder:-( auf eine außstehende Zahlung...ich war als Sub-inSubunternehmen tätig...jetzt habe ich eine Ikassofirma beauftragt, die dann ein Schreiben von meinem Auftraggeber bekam, das die Arbeiten so nicht ausgeführt wurden und folgende Unterlagen erbracht werden müssen(vor Zahlung):Original Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FA, Unbedenklichkeitsbescheinigung KK, Bestätigung des Steuerberaters in steuerlichen Sachen, Nachweis Betriebshalftpflicht, Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft..weiterhin will er mir eine genutzte Rüstung in Rechnung stellen-was nicht vereinbart war, da es hieß die wird vom Auftraggeber gestellt. Hat er nun ein Recht mir mein Geld zu verweigern? Wäre sehr dankbar für eine Antwort.MFG Heiko
     
  2. #2 Stefan61, 20.11.2008
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    Wenn Ihr Auftraggeber Unternehmer ist, sollten Sie eine Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamts vorlegen, weil der AG sonst 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehält (§ 48 EStG). Ist der AG sogar Bau-Unternehmer, kommt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft hinzu (§ 13b UStG). Im übrigen sind die verlangten Unterlagen für die Entstehung der Forderung ohne Belang.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 20.11.2008
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    Wie wurde beauftragt ?
    Gibts ein Leistungsverzeichnis und einen klar umrissenen Montageauftrag ?
    Waren die jetzt geforderten Unterlagen und Nachweise Bestandteil der Beauftragung ?

    Das ist von den obigen Anforderungen getrennt zu betrachten.
    Was wurde beauftragt und gabs detaillierte Vorgaben ?

    Was sagt denn der Auftraggeber (--> Bauherr) dazu ? :)

    Allgemeiner Eindruck ... DEIN Auftraggeber ist klamm und er versucht Zeit zu schinden.

    Sollte es allerdings berechtigte Mängel an den von dir durchgeführten Arbeiten geben .... dann wirds komisch und es dauert....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 JuergenL, 20.11.2008
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    Sofort einen Termin mit Ihm ausmachen, die angeblichen Mängel prüfen und wenn berechtigt beseitigen. Mahnen nicht vergessen. Fristen einhalten.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 20.11.2008
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    Für mich klingt die Aufzählung nach öffentlichem Auftraggeber. Und danach, dass der Hauptunternehmer seine oder irgendwer in der Sub-Eimerkette nen Sub nicht beim AG angemeldet hat.
    Da verlangen die Öffis dann schon mal die ganze Latte der Nachweise. Ist meist auch so mit dem HAUPTunternehmer vereinbart.
    Nur die verdaddeln oft, diese Verpflichtung an ihre NU weiter zu reichen.

    Und dann wirds luschtig, weil der HU vertraglich verpflichtet ist, Unterlagen beizubringen, die er von seinem NU nicht zwingend fordern kann.

    MfG
     
  6. #6 DerSuchende, 20.11.2008
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    Tja Heiko,
    tut mir LEID aber Dir hilft nur eins:
    ganz schnell Klage!!!

    MfG

    PS: Weil viel RedeN da nicht hieeeeelft, sondern nur schnelles "Nägel mit Köpfe".
     
  7. #7 Gast943916, 20.11.2008
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    Freistellungsbescheinigung und Hinweis auf Umkehr der Steuerschuld sollte wohl klar sein, ansonsten schliesse ich mich der Meinung von A.K. an, der ist oberklamm.....
     
  8. Peeder

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    Im Rahmen meiner freiwilligen Tätigkeiten im TBV kommen diese Sachen sehr oft vor.


    Das ist immer meine erste Frage. ( Danke Achim )

    na, hammer schon den 25.11.2008 ? Im falle eines VOB Vertrages und Schlussrechnung - normal .

    allein schon diese Frage zeigt, verzeih mir @farunam , das du mit einen Prügel gepudert gehörst.

    @ Ralf trifft es genau
    Vermutlich in der Suppenkette weit hinten.

    Taktiken der Zahlungsverweigerung, und Verzögerungen gibbes genügend.

    komisch, wollte er keine Gewerbeanmeldung ? Ach ja, die fordert er 2 monate später, -
    selbst wenn alle Bescheinigungen darau hindeuten, das ein Gewerbe angemeldet ist.

    das ist der bescheuertste Tipp, Erfolgsquote ich tippe auf 10 %

    @farunam, investiere erst mal 150-200 € in eine Rechtsberatung- ich mache keine !

    Peeder
     
  9. #9 Gast943916, 20.11.2008
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    ....und sag mal ob und welchen Vertrag ihr habt, mündlich, schriftl. nach ????
     
  10. #10 HolzhausWolli, 20.11.2008
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    Doch so hoch? :shades

    Ich würde sie im Promillebereich ansiedeln.


    Jedenfalls verschafft das dem AG noch mal einen richtig komfortablen Aufschub seiner Zahlungspflicht, sofern sie denn tatsächlich in Höhe der Klagebegründung gerechtfertigt ist. Und er kann jederzeit -das Gericht wirds ihm danken- mit der Zahlung, also lediglich mit der Verpflichtung die er sowieso hat, eine Verfahrenseinstellung erwirken, notfalls noch auf dem Gerichtsflur. Anschließend darfst Du dich sehr lange damit beschäftigen, Anwälte vorzufinanzieren, die versuchen Ihre enstandenen Kosten einzutreiben. Erfahrungsgemäß kommt dabei am Ende gar nix raus.

    Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall, in dem nach 18 Monaten bei der Verhandlung auf Verfahrenseinstellung entschieden wurde, weil der Kläger die Zustellung der Rechnung nicht nachweisen konnte! Der Beklagte hatte nie auf die Rechnung reagiert, das reichte der Richterin im zu glauben, er hätte sie nie bekommen.

    Wenn die Rechnung vom 25.09. diesen Jahres ist, dann zeichnet sich Dein AG zwar nicht durch schnelle Begleichung seiner Verbindlichkeiten aus, aber für sooo unnormal halte ich die (selbstdefinierte) Zielsetzung auch nicht.

    Lege ihm doch alle Unterlagen vor, die ihn am Zahlen angeblich hindern. Oder fehlen welche? Falls ja, kannst Du -wie wir hier gelernt haben- immer noch nachweisen, daß diese nicht erforderlich sind. Natürlich ist das eine klassische Verzögerungstaktik, aber mit der mußt Du nun mal leben und kannst nur versuchen so wenig wie möglich Angriffsfläche zu bieten in dem Du den AG in Verzug setzt. An den Gebühren für Einscheiben mit Rückschein solltest Du ebenfalls nicht sparen.

    Spar doch die strittigen Gerüstkosten ohne Zustimmung des Abzuges erstmal aus und kläre das später.

    Eine reklamationsfreie und vertragsgemäße Leistung unterstelle ich einfach mal.
     
  11. #11 DerSuchende, 20.11.2008
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    Ich hoffe das es so besser wird:

    Forderungssicherungsgesetz tritt am 01.01.2009 in Kraft.

    MfG

    PS: Glaube ich aber nicht ganz.
     
  12. #12 HolzhausWolli, 20.11.2008
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    Noch nie von gehört...klingt aber irgendwie vorteilhaft!

    Gibts dazu weiterführende Links oder Infos?
     
  13. Peeder

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    Hier

    @HolzhausWolli
    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Das selbe gilt für @derSuchende , wer suchet , wird finden.

    Es wird sich vielleicht etwas ändern, die Resultate werden aber die gleichen bleiben.



    Beide Seiten kenn ich, dem einen ist es schei.... egal, ob hier eine Familie des Unternehmers plötzlich vor dem nix steht, die Verzögerungstaktiken ändern sich etwas, da ist man ja anpassungsfähig, und besonders krass ist , wem geht als erstes die Luft aus, oder nach dem Motto, lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
    Vor Gericht zählen nicht Moral, hier gibt es nur um Bares , hier ist keine DIN mit Toleranzen, nur Vergleiche, friss oder stirb, nimm das, solange ich guter Laune bin, " sicher sind Sie im Recht, aber ......... " Die berühmte A-Karte gezogen !!!!

    Erst heute durfte ich mal wieder einen Kollegen mitteilen, das er seine Forderung tief schieben kann ..... Ausführung nicht beauftragter Leistungen.

    menno, in welcher Welt lebt Ihr eigendlich, ( ich rede mal von den Nachunternehmern, die für Nachunternehmer arbeiten ) tolle handwerker, hoch belastbar, ihr reisst euch den Ar.... auf , zum wohle des BH / AG u.s.w. und könnt nicht mal einen Vertrag lesen ! Lesen vielleicht, aber auch anwenden ?


    Peeder
     
  14. #14 DerSuchende, 21.11.2008
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    Ja Peeder, ich versteh dich GUT und mir geht dabei mehr ab, als nur der Hut!

    Das Problem liegt m.M. in der Lehre und den Lehrenden.
    Eigentlich, sollten das doch die alten Hasen machen, die keiner mehr will.

    MfG
     
  15. Peeder

    Peeder

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    Tja, die Alten Hasen, leider wollen die jungen Greenhörner keine Lehren annehmen, wir haben aus Fehlern gelernt, die machen welche, es ist noch nicht so weit !
    Jeder meiner Nachunternehmer und Mitarbeiter ist besser als ich-- im Gipsplattenschleppen !!!!

    Peeder
     
  16. #16 HolzhausWolli, 21.11.2008
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    Zitat im Vorspann des Links

    Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich, sollen ihre Zahlungsansprüche gegenüber Kunden zukünftig leichter als bisher durchsetzen können

    Jetzt sag nicht, daß gilt nur für Handwerksbetriebe (ob innungsangeschlossen oder nicht)?
    Berücksichtigt das Gesetz nicht generelle Forderungsansprüche? Gleich welcher Leistung und Branche?

    Ja, leider ist das ein sehr weitverbreitetes Problem gerade der Klein- und Kleinstunternehmen. Die Inhaber sind oftmals Meister Ihres Faches, arbeiten in aller Regel an 6 Tagen die Woche 12 Stunden am Tag mit und verbringen den Sonntag mit Rechnung schreiben. Da bleibt keine Zeit für Vetragsprüfungen mit schriftlichen Widersprüchen einzelner Passagen und zeitnaher schriftliche Korrespondenz mit dem AG bei auftretenden Mehrleistungen oder oder oder oder. Letztlich vertraut man auf den gleichen Charakter den man selbst hat, nämlich Ehrlichkeit und Fairness. Und genau das wird dann zum Verhängnis, weil es keine rechtliche Grundlage für diese Tugenden gibt und Goodwill (nicht mehr oder weniger ist es dann) nicht zählt.

    Arme Welt!
     
  17. operis

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    Leider Gottes sind jedoch Vertragsprüfungen und lesen der AGBs genau so wichtig wie eine handwerklich hochwertige Arbeit.

    Einen Kollegen von mir hat es auch gerade wieder an den Strand gespült, hat einen ordentlichen Berg Fliesen verlegt, sich per Handschlag noch den kompletten Trockenbau überhelfen lassen (den hat dann ein Trockenbauer für ihn gemacht) und nun ist das Gejammer groß.

    Die Leistung ist erbracht, der private Kindergarten eröffnet aber die Kohle ist noch nicht auf dem Konto. Der Trockenbauer will sein Geld, die eigenen Leute wollen bezahlt werden und der Händler wartet auch auf seine Tranche. Fazit, ein Kredit musste her, der natürlich auch noch Geld kostet.

    Ich kann wirklich nur jedem (auch Kleinstunternehmer) raten, sich mit der kaufmännischen Seite seines Berufes auseinander zusetzen.


    Grüße operis

    (der bei manchen Kunden nur noch gegen Vorkasse arbeitet und siehe da, sie schlucken es)
     
  18. #18 Gast943916, 23.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    andererseits, wenn ich Subs beauftrage, muss ich diese auch bezahlen können auch wenn mich der AG noch nicht bezahlt hat, etwas an Reserve sollte schon vorhanden sein, sonst stimmt doch in meiner Beriebsführung was nicht....
     
  19. Lukas

    Lukas

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    Das hält man aber nicht ewig durch.
    Vor allem kann das nicht Zweck der Übung sein. Ich bin für Knast, für unbegründete Nichtzahlung. Was meinste, wie schön das Leben dann sein könnte.

    Gruß Lukas
     
  20. #20 Gast943916, 23.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @Lukas
    da geb ich dir vollkommen recht, aber da ich der AG des Subs bin, MUSS ich ihn bezahlen, unabhängig davon ob mein AG seiner Verpflichtung nachkommt
     
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