BG Bau will sich Helferstunden des Verlobten bezahlen lassen

Diskutiere BG Bau will sich Helferstunden des Verlobten bezahlen lassen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe, dass ich hier jemanden finde, der mir folgende Frage beantworten kann: Muss ich für die Helferstunden meines Verlobten...

  1. GinaK

    GinaK

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    Hallo,

    ich hoffe, dass ich hier jemanden finde, der mir folgende Frage beantworten kann:

    Muss ich für die Helferstunden meines Verlobten auch bezahlen??

    Wir haben uns vor 3 Jahren ein 2-Fam-Haus gekauft, in dem wir dieses Frühjahr das DG ausgebaut haben. Für die geplante Dachgaube habe ich einen Bauantrag gestellt und auch die Helferstunden bei der BG BAU angegeben. Die Gaube hat der Mann meiner besten Freundin gebaut. Da es nur eine kleine Gaube ist waren das gerade mal 2 Arbeitstage.
    Nun war vor einigen Wochen ein Vertreter der BG BAU bei uns und bestand darauf, dass ich auch für die Stunden meines Verlobten die Beträge abführen müsste! Das wiederum sind eine ganze Menge, da wir alles andere in Eigenleistung ausgebaut haben.
    Ich habe dem Herrn erklärt, dass wir in eingen Monaten heiraten werden und er dann auch ins Grundbuch eingetragen wird (Momentan bin ich alleinige Eigentümerin).
    Gestern kam dann die Rechnung über die Helferstunden unseres Freundes und über die meines Zukünftigen.

    Hat die BG BAU recht? Es wäre toll wenn mir jemand mehr dazu sagen könnte, ich habe in den unendlichen Weiten des Internets nämlich noch keine Antwort finden können :)

    Vielen Dank,

    Gina.
     
  2. #2 Wackelsteife, 28.11.2008
    Wackelsteife

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    Grundsätzlich beitragsfrei sind der Bauherr nebst Ehegatte. Der Lebensgefährte wird vom Gesetzgeber insoweit nicht automatisch als Bauherr berücksichtigt.

    Die Unternehmereigenschaft (einer nicht gewerbsmäßigen Bauarbeit) hängt jedoch von der Frage ab, wer das wirtschaftliche Risiko getragen hat, d.h. wenn der Lebensgefährte nachweislich maßgeblich an der Finanzierung der Baumaßnahme beteiligt ist bzw. war, ist er ebenfalls als Bauherr zu berücksichtigten.

    Man sollte sich daher fragen, ob die Kosten für den Kauf des Objektes und die Sanierung durch beide getragen worden sind. Diese Angaben sind unter Beibringung entsprechend aussagekräftiger Unterlagen dem Grunde nach geeignet, den Nachweis der Bauherreneigenschaft zu erbringen.
     
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