Gewährleistung

Diskutiere Gewährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe folgende Frage: Wir sind eine Elektrofirma und sind größtenteils mit der Installation von Neubauten (Einfamilienhäuser) beschäftigt....

  1. #1 Buschheuler, 26.11.2008
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    Ich habe folgende Frage:
    Wir sind eine Elektrofirma und sind größtenteils mit der Installation von Neubauten (Einfamilienhäuser) beschäftigt.
    Ich habe einige Schwierigkeiten mit der Gewährleistung, ich bin mir nicht sicher wie das funktioniert. Es geht um Fälle wie z.B. Bauabnahme Februar 2006 (ohne Mängel) (Bauvertrag entweder BGB oder VOB, jetzt (Nov. 2008)ruft der Kunde an und teilte mit, dass ein Raumthermostat (Elektronischer Raumtemperaturregler-Einsatz Busch J.) defekt sei. In dem Fall war der Vertrag nach BGB abgeschlossen.
    Wie läuft es jetzt weiter?
    Muss ich das Raumthermostat ersetzen?
    Was kann ich dem Kunden in Rechnung stellen (Arbeitszeit)?
    Muss der Großhändler das Gerät austauschen?

    Kann mir jemand Hinweise geben, wo man mal so etwas nachlesen kann, was man auch versteht.
    Danke für die Hilfe!

    Line
     
  2. #2 Gast943916, 26.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    und die Gewährleistung? evtl. nach VOB? Was steht im Vertrag?
     
  3. #3 Buschheuler, 26.11.2008
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    auch nach BGB...
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    DAnn hast eigentlich 5 Jahre nach Abnahme (VOB 4). Ob das bei Steuergeräten auch gilt?
     
  5. #5 Buschheuler, 26.11.2008
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    genau, das meine ich...5 Jahre ist schon klar..aber eben bei solchen Sachen wie Raumthermostaten, Jalousietimer etc. was ist dann?
     
  6. #6 DerSuchende, 26.11.2008
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    Was sagt dein Lieferant ?

    MfG
     
  7. #7 Buschheuler, 26.11.2008
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    noch gar nichts...war erst gestern...
     
  8. sepp

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    ich sag mal 5 jahre
     
  9. #9 Stefan61, 26.11.2008
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    Yep, 5 Jahre. Sie können den defekten Thermostaten reparieren oder durch einen neuen ersetzen. Berechnen dürfen Sie dafür natürlich nichts - das wäre ja noch schöner, wenn der Endkunde seinen "Gewährleistungsanspruch" bezahlen müßte.
     
  10. Lukas

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    Wenns aber eigentlich ne Frage der abgelaufenen Herstellergarantie ist? Die wird doch wohl nicht durch den Handwerker um drei Jahre verlängert nur, weil er das Teil montiert hat?!

    Gruß Lukas
     
  11. #11 kalauer71, 26.11.2008
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    Generell sollte man Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf werfen. Garantie ist eine freiwillige Leistung entweder des Herstellers oder des Verkäufers. Die darf er beliebig ausgestalten. (z.B. 10 Jahre Garantie für ein Auto auf durchrosten, aber nur wenn das Auto bei Regen immer in der Garage geparkt wird, und nicht übertragbar auf den Käufer des Gebrauchten Autos --> wäre so legal) Gewährleistung ist vom Gesetzgeber geregelt und gilt vom Verbraucher zum Verkäufer und da gibt es auch keine Fluchtmöglichkeiten. Wenn ein Hersteller so nett ist, eine Garantie zu geben dann kann man ihm daraus keinen Strick drehen und weitere Ansprüche ableiten.
     
  12. #12 Baufuchs, 26.11.2008
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    Mann korrigiere

    mich, wenn ich falsch liege:

    § 438 BGB = Kaufvertrag, demnach müsste der Liefrant, dessen gelieferte Sache zur Herstellung/zum Einbau in ein Bauwerk üblichwerweise vorgesehen ist, für diese Sache Gewährleistung von 5 Jahren übernehmen.

    Handwerker kann sich also an Lieferanten halten.

    Handwerker hat das Werk unter Verwendung der von ihm gekauften Sache erstellt, Gewährleistung also nach § 634a (Werkvertrag) = ebenfalls 5 Jahre.

    Stimmt? oder Denkfehler?
     
  13. #13 Achim Kaiser, 26.11.2008
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    Nö Nö ... SOOOOO einfach ist ja wohl nicht.

    Sowohl nach §13 Nr. 1 VOB/B als auch nach §633 BGB übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr dafür, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert und/oder die Taglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

    Das heisst die Ursache für den Defekt muss vor der Abnahme gesetzt worden sein.
    Die Beweislast dafür liegt nach der Abnahme (oder nach 6 Monaten) beim Auftraggeber ....

    und da kanns schwierig werden (wenn der Hersteller oder der Auftragnehmer den Mangel bestreitet ... und 2 Jahre *in Betrieb* deuten nicht unbedingt darauf hin, dass es den Mangel schon zum Zeitpunkt der Abnahme gab obwohl solche Bauteile wie hier beschrieben normalerweise länger halten) .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #14 Gast943916, 27.11.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    alle Spekulationen helfen nicht weiter, ich würde den Hersteller kontaktieren und dann, je nach Antwort, darüber aufregen (oder auch nicht)
     
  15. Lukas

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    Ja, der Weg ist der richtige.
    Aber eigentlich sollte sowas auch irgendwo eindeutig geregelt sein oder wenigstens grundsätzlich abgeurteilt sein.

    Gruß Lukas
     
  16. Julius

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    Das Prinzip ist leider so verquer:

    Der AN muß die z.B. 5 Jahre Mängelgewähr für die eingebauten Teile leisten, auch wenn er vom Lieferanten dafür nur z.B. 1 Jahr bekommt!
    Aber der AG muß im Anspruchsfall beweisen, daß ein versteckter Sachmangel (also bereits zu Anfang) vorlag.
    Das ist zwar aufwendig, aber möglich (z.B. durch Gutachten).
    Sollte das gelingen, muß der AN die Gewährleistung auf eigene Kosten erbringen!
    Und zwar ohne daß er Ansprüche gegen den Lieferanten hat.

    Dies hat er mit einzukalkulieren.
    Und ist somit ein Grund, warum beim Handwerker die Ware etwas teurer ist (sein muß), als bei einem reinen (Versand-) Händler.
     
  17. Lukas

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    Irgendwo hab ich mal gelesen, daß es bei technischem Kram an eine Wartung gekoppelt werden kann. Das wird auf z.B. Heizungen zutreffen. Beim hiesigen Fall ist sowas eher nicht gegeben.
    Was bin ich froh, daß ich kein E-Knecht bin. Die Preise sind eh unterirdisch und dann noch die Rübe für industrieellen Murks hinhalten.:wow
    Glauben möchte ich das eigentlich nicht.

    Gruß Lukas
     
  18. Julius

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    Im beschriebenen Fall gibt es leider nichts zu warten. Wenn das Ding nicht unter einem Dreckhaufen sitzt, wird man dem AG da kein Versäumnis vorwerfen können.

    Es sind aber u.U. andere Einflüsse denkbar (z.B. Überspannung oder ständiger Sonnenlicheinfall). Das wäre im Rahmen des angesprochenen Nachweises mit zu prüfen.

    Dein Mitleid ist berechtigt und wird dankend entgegengenommen!
     
  19. #19 Achim Kaiser, 27.11.2008
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    Ich hab den Einwand nur gemacht, da oftmals gemeint wird Gewährleistung ist eine Vollkaskoversicherung .... dem ist einfach nicht so.

    Wenn so ein Raumthermostat 2 Jahre funktioniert hat und dann die Grätsche macht, dann kanns komisch werden mit *Gewährleistung*.

    Natürlich wird bei vernünftigem Fabrikat und ordentlichem Handwerker sowas auf *Kulanz* reguliert, denn keiner hat großes Interesse wegen so nem Mist lange dran rumzueiern ....

    Wäre ich Auftragnehmer würde ich den Thermostat tauschen und dem Hersteller ins Kreuz schmeissen ... fertig.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. Julius

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    So regelt man das üblicherweise. Ja.
    Falls es nicht ein vom BT ausgequetschter Billigheimer war...
     
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