Brandwand bei Umbau xx-Häus(er)

Diskutiere Brandwand bei Umbau xx-Häus(er) im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Was trifft dann für Bayern zu? Muss ein 2-Fam.haus mit je 120 qm aus feuerschutztechnischen Gründen getrennt werden (Dachstuhl, Brandmauer)?...

  1. Sepp14

    Sepp14

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    Was trifft dann für Bayern zu?

    Muss ein 2-Fam.haus mit je 120 qm aus feuerschutztechnischen Gründen getrennt werden (Dachstuhl, Brandmauer)?

    Der Zimmerer meint: Nein, ist nicht nötig, der Dachstuhl braucht nicht unterbrochen werden.

    Eine Brandmauer gibt es bereits, die in 2009 durch Teilneubau bis zum Dach erweitert wird.

    Muss eine Feuerschutztüre im EG als Verbindung beider Häuser eingebaut werden?
    Genügt hier nicht eine feuerhemmende Türe?

    Der Maurer meint, dass dies normal egal sei, aber die Brandversicherung evtl. die Zahlung verweigert sollte ein Brandfall eintreten.
     
  2. PeMu

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    Deine Frage wäre sinnvoller in einem eigenen Thread.
    Sonst wird es hier kunterbunt.

    Die Infos sind so wirr - was soll man dazu sagen?

    _ a) Sind es 2 Reihenhäuser
    _ b) 2 Doppelhaushälften
    _ c) Ist es ein 2- Fam. Haus
    Nur 1 ankreuzen, schließt sich aus.

    a + b sind getrennte Gebäude
    c ist ein Gebäude

    Dann sind die Anforderungen unterschiedlich.

    Bayern, d.h. dann keine Planung, alle machen mal solange bis irgendwie...
     
  3. PeMu

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    Brandwand bei Umbau Häuser

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  4. #4 StefanE, 17.08.2011
    StefanE

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    Brandwand bei DH

    Hallo,

    aufgrund einer aktuellen Diskussion bzgl. Ausführung des Dachanschlusses greife ich das alte Thema nocheinmal auf.

    Bundesland: Bayern
    Doppelhaus, Wohnnutzung
    Grundstücksgrenze zwischen den Haushälften
    Dach profilgleich
    BGF>400m² also GKL3

    1. Meine Einschätzung:
    Aufgrund der Grenzwand handelt es sich um eine Gebäudeabschlußwand (BayBo Art 28(2)1)
    Diese ist bis UK Dachhaut nichtbrennbar und hohlraumfrei zu führen.
    D.h. z.B. Detail lt. Brandschutzatlas
    --> seht Ihr das auch so?

    2. Hypothese: Wenn hier keine Grundstücksgrenze wäre.
    Dann wäre die Wand eine Trennwand nach BayBo Art 27(2)1.
    Aufgrund der GKL3 ist diese auch bis zur Dachhaut zu führen.
    --> stimmt Ihr mir zu?

    3. Trennwand bei GKL1 o. 2
    Bei GKL1 oder 2 muß diese Trennwand nicht ausgeführt werden. D.h. ein Doppelhaus ohne zwischenliegende Grenze und BFG<400m² hat keine Brandschutzanforderung an die Trennwand. (Wenn später das Grundstück geteilt wird, gibts ein Problem)
    --> bitte um Kommentar.

    Danke schonmal - Gruß
     
  5. #5 planfix, 17.08.2011
    planfix

    planfix Gast

    zustimmung zu stefanE

    es ergibt sich noch die frage nach dem oder den eigentümer/n und ob eine grunddienstbarkeit (bei 2 grundstücken bezüglich der türe) sinnvoll ist
    ... warum soll da ne türe rein?

    bei verschiedene eigentümern steht auch immer die möglichkeit des verkaufes, selbst wenn man sich heute bautechnisch und rechtlich einigt.
     
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